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Gewalttaten gegen Frauen und Mädchen nahmen zu. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit wurden eingeschränkt. Amnesty ReportKuwait07.06.2016 Kuwait 2016 Die Regierung schränkte das Recht auf freie Meinungsäußerung 2015 noch weiter ein und verabschiedete ein neues Gesetz zur Internetkriminalität. Oppositionelle und Regierungskritiker, die sich im Internet äußerten, wurden strafrechtlich verfolgt. Die Regierung verabschiedete zudem ein Gesetz, das alle kuwaitischen Staatsbürger und in Kuwait ansässigen Personen verpflichtet, aus Gründen der Terrorismusbekämpfung DNS-Proben abzugeben. Amnesty ReportTansania02.06.2016 Tansania 2016 Das Jahr stand ganz im Zeichen der Präsidentschafts- und Parlamentswahlen, die im Oktober 2015 stattfanden. Berichte über die schleppende Registrierung der Wähler in einem biometrischen Wählerregister ließen die Sorge aufkommen, Bürger könnten an der Abgabe ihrer Stimme gehindert werden. Das Recht auf freie Meinungsäußerung wurde durch neu eingeführte gesetzliche Richtlinien eingeschränkt. Amnesty ReportBelarus31.05.2016 Belarus 2016 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit wurden 2015 weiterhin stark einge-schränkt. Journalisten mussten nach wie vor mit Schikanen rechnen. Einige Gefangene, die in den Vorjahren in politisch motivierten Verfahren zu Haftstrafen verurteilt worden waren, kamen frei. Sie mussten die Polizei jedoch regelmäßig über ihren Aufenthaltsort und ihre Aktivitäten informieren. Es wurden mindestens zwei Todesurteile verhängt, aber es gab keine Berichte über Hinrichtungen. Amnesty ReportBurundi17.02.2016 Burundi 2016 Die Regierung schränkte die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit 2015 zunehmend ein. Die Entscheidung von Präsident Pierre Nkurunziza, für eine dritte Amtszeit zu kandidieren, löste bei der Opposition, in der Zivilgesellschaft und bei anderen Akteuren Proteste aus, die von den Sicherheitskräften, insbesondere von Polizei und Geheimdienst (Service National de Renseignement - SNR), gewaltsam unterdrückt wurden. Demonstrierende sahen sich mit exzessiver Polizeigewalt konfrontiert. Festgenommene Personen wurden vom SNR gefoltert und auf andere Weise misshandelt. Die Sicherheitskräfte drangen gewaltsam in die Räumlichkeiten unabhängiger Medien ein. Mehrere Menschen wurden rechtswidrig getötet, weil sie als Gegner des Präsidenten galten. Amnesty ReportOman08.05.2015 Oman 2015 Die Behörden schränkten weiterhin das Recht auf freie Meinungsäußerung ein. Dies betraf auch die Medien sowie Online-Aktivitäten. Das Recht auf Versammlungsfreiheit war nicht gewährleistet. Etliche Regierungskritiker wurden inhaftiert und mehrere Wochen lang ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft gehalten. Frauen waren weiterhin vor dem Gesetz und im täglichen Leben benachteiligt. Die Todesstrafe blieb in Kraft, es gab jedoch keine Berichte über Hinrichtungen. Amnesty ReportBurundi03.05.2015 Burundi 2015 Die Regierung intensivierte im Laufe des Jahres 2014 die Repressalien gegen kritische Stimmen. Gleichzeitig häuften sich Verstöße gegen die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungsfreiheit und friedliche Versammlung. Im Vorfeld der für 2015 anberaumten Wahlen mussten Angehörige der Opposition, zivilgesellschaftlich engagierte Bürger, Rechtsanwälte und Journalisten immer stärkere Einschränkungen hinnehmen. Versammlungen und Demonstrationen wurden nicht genehmigt. Amnesty ReportBelarus02.05.2015 Belarus 2015 Als einziges europäisches Land vollstreckte Belarus noch immer Todesurteile. Oppositionspolitiker und Menschenrechtsverteidiger wurden für legitime Aktivitäten bestraft und inhaftiert. Das Recht auf freie Meinungsäußerung war stark eingeschränkt. Journalisten waren Schikanen ausgesetzt, und die gravierenden Einschränkungen des Rechts auf Versammlungsfreiheit bestanden unverändert fort. Anträge von NGOs auf Zulassung wurden wie in den Vorjahren willkürlich abgelehnt. Amnesty ReportOman20.05.2017 Oman 2017 Die Behörden schränkten nach wie vor die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit ein. Es kam zur Festnahme und Inhaftierung von Regierungskritikern und Menschenrechtsverteidigern. Die meisten von ihnen wurden binnen weniger Tage wieder freigelassen, einigen drohten jedoch strafrechtliche Verfolgung und Haft, wodurch ein Klima der Selbstzensur entstand. Frauen waren weiterhin vor dem Gesetz und im täglichen Leben diskriminiert. Arbeitsmigranten wurden ausgebeutet und misshandelt. Die Todesstrafe blieb in Kraft, es gab jedoch keine Meldungen über Hinrichtungen. 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Amnesty ReportBurundi16.02.2017 Burundi 2017 Die politische Krise war zwar insgesamt weniger von offener Gewalt geprägt, dennoch kam es weiterhin zu gravierenden Menschenrechtsverletzungen wie rechtswidrigen Tötungen, Verschwindenlassen, Folter und anderen Misshandlungen sowie willkürlichen Festnahmen. Gewalttaten gegen Frauen und Mädchen nahmen zu. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit wurden eingeschränkt.
Amnesty ReportKuwait07.06.2016 Kuwait 2016 Die Regierung schränkte das Recht auf freie Meinungsäußerung 2015 noch weiter ein und verabschiedete ein neues Gesetz zur Internetkriminalität. Oppositionelle und Regierungskritiker, die sich im Internet äußerten, wurden strafrechtlich verfolgt. Die Regierung verabschiedete zudem ein Gesetz, das alle kuwaitischen Staatsbürger und in Kuwait ansässigen Personen verpflichtet, aus Gründen der Terrorismusbekämpfung DNS-Proben abzugeben.
Amnesty ReportTansania02.06.2016 Tansania 2016 Das Jahr stand ganz im Zeichen der Präsidentschafts- und Parlamentswahlen, die im Oktober 2015 stattfanden. Berichte über die schleppende Registrierung der Wähler in einem biometrischen Wählerregister ließen die Sorge aufkommen, Bürger könnten an der Abgabe ihrer Stimme gehindert werden. Das Recht auf freie Meinungsäußerung wurde durch neu eingeführte gesetzliche Richtlinien eingeschränkt.
Amnesty ReportBelarus31.05.2016 Belarus 2016 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit wurden 2015 weiterhin stark einge-schränkt. Journalisten mussten nach wie vor mit Schikanen rechnen. Einige Gefangene, die in den Vorjahren in politisch motivierten Verfahren zu Haftstrafen verurteilt worden waren, kamen frei. Sie mussten die Polizei jedoch regelmäßig über ihren Aufenthaltsort und ihre Aktivitäten informieren. Es wurden mindestens zwei Todesurteile verhängt, aber es gab keine Berichte über Hinrichtungen.
Amnesty ReportBurundi17.02.2016 Burundi 2016 Die Regierung schränkte die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit 2015 zunehmend ein. Die Entscheidung von Präsident Pierre Nkurunziza, für eine dritte Amtszeit zu kandidieren, löste bei der Opposition, in der Zivilgesellschaft und bei anderen Akteuren Proteste aus, die von den Sicherheitskräften, insbesondere von Polizei und Geheimdienst (Service National de Renseignement - SNR), gewaltsam unterdrückt wurden. Demonstrierende sahen sich mit exzessiver Polizeigewalt konfrontiert. Festgenommene Personen wurden vom SNR gefoltert und auf andere Weise misshandelt. Die Sicherheitskräfte drangen gewaltsam in die Räumlichkeiten unabhängiger Medien ein. Mehrere Menschen wurden rechtswidrig getötet, weil sie als Gegner des Präsidenten galten.
Amnesty ReportOman08.05.2015 Oman 2015 Die Behörden schränkten weiterhin das Recht auf freie Meinungsäußerung ein. Dies betraf auch die Medien sowie Online-Aktivitäten. Das Recht auf Versammlungsfreiheit war nicht gewährleistet. Etliche Regierungskritiker wurden inhaftiert und mehrere Wochen lang ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft gehalten. Frauen waren weiterhin vor dem Gesetz und im täglichen Leben benachteiligt. Die Todesstrafe blieb in Kraft, es gab jedoch keine Berichte über Hinrichtungen.
Amnesty ReportBurundi03.05.2015 Burundi 2015 Die Regierung intensivierte im Laufe des Jahres 2014 die Repressalien gegen kritische Stimmen. Gleichzeitig häuften sich Verstöße gegen die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungsfreiheit und friedliche Versammlung. Im Vorfeld der für 2015 anberaumten Wahlen mussten Angehörige der Opposition, zivilgesellschaftlich engagierte Bürger, Rechtsanwälte und Journalisten immer stärkere Einschränkungen hinnehmen. Versammlungen und Demonstrationen wurden nicht genehmigt.
Amnesty ReportBelarus02.05.2015 Belarus 2015 Als einziges europäisches Land vollstreckte Belarus noch immer Todesurteile. Oppositionspolitiker und Menschenrechtsverteidiger wurden für legitime Aktivitäten bestraft und inhaftiert. Das Recht auf freie Meinungsäußerung war stark eingeschränkt. Journalisten waren Schikanen ausgesetzt, und die gravierenden Einschränkungen des Rechts auf Versammlungsfreiheit bestanden unverändert fort. Anträge von NGOs auf Zulassung wurden wie in den Vorjahren willkürlich abgelehnt.
Amnesty ReportOman20.05.2017 Oman 2017 Die Behörden schränkten nach wie vor die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit ein. Es kam zur Festnahme und Inhaftierung von Regierungskritikern und Menschenrechtsverteidigern. Die meisten von ihnen wurden binnen weniger Tage wieder freigelassen, einigen drohten jedoch strafrechtliche Verfolgung und Haft, wodurch ein Klima der Selbstzensur entstand. Frauen waren weiterhin vor dem Gesetz und im täglichen Leben diskriminiert. Arbeitsmigranten wurden ausgebeutet und misshandelt. Die Todesstrafe blieb in Kraft, es gab jedoch keine Meldungen über Hinrichtungen.