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Mindestens sechs Personen wurden zu Auspeitschungen verurteilt. Gegen mindestens drei Männer erging die Todesstrafe, Hinrichtungen fanden jedoch nicht statt. Amnesty ReportKenia10.05.2011 Kenia 2011 In Kenia wurde 2010 eine neue Verfassung angenommen. Das Land verfügt damit über eine umfassendere Rechtsgrundlage für den Schutz und die Umsetzung der Menschenrechte. Die neue Verfassung bot auch die Möglichkeit, längst überfällige Reformen in Politik, Justiz und anderen Bereichen in die Wege zu leiten. Die Regierung verabschiedete eine Reihe von Gesetzen zur Umsetzung der Verfassungsbestimmungen. Es wurden jedoch keine Maßnahmen ergriffen, um diejenigen zur Rechenschaft zu ziehen, die für Menschenrechtsverletzungen verantwortlich waren. Dies galt auch für die Menschenrechtsverletzungen im Rahmen der gewalttätigen Ausschreitungen nach den Wahlen im Dezember 2007 und für die weit verbreitete Gewalt gegen Frauen. Amnesty ReportKatar10.05.2011 Katar 2011 Frauen waren 2010 weiterhin Diskriminierung und Gewalt ausgesetzt. Ausländische Arbeitsmigranten wurden ausgebeutet und misshandelt und genossen keinen ausreichenden rechtlichen Schutz. Etwa 100 Menschen blieb die Staatsbürgerschaft willkürlich vorenthalten. Gerichte ordneten auch weiterhin Auspeitschungen an. Nach wie vor ergingen Todesurteile, Hinrichtungen fanden jedoch nicht statt. Amnesty ReportKatar19.05.2010 Katar 2010 Frauen waren weiterhin Diskriminierung und Gewalt ausgesetzt. Ausländische Arbeitsmigranten wurden ausgebeutet und missbraucht und genossen keinen ausreichenden rechtlichen Schutz. Hunderten von Menschen blieb die Staatsbürgerschaft willkürlich vorenthalten. Gerichte ordneten auch weiterhin Auspeitschungen an. Amnesty ReportKenia19.05.2010 Kenia 2010 Die kenianische Regierung ließ es am politischen Willen fehlen, Personen, die für Menschenrechtsverstöße bei den gewalttätigen Ausschreitungen nach den Wahlen vom 27. Dezember 2007 verantwortlich waren, vor Gericht zu stellen und für eine angemessene Entschädigung der Opfer zu sorgen. Amnesty ReportKatar20.05.2009 Katar 2009 Hunderten von Menschen wurde ihre Staatsbürgerschaft willkürlich vorenthalten. Frauen waren weiterhin Diskriminierung und Gewalt ausgesetzt. Ausländische Arbeitsmigranten wurden ausgebeutet, missbraucht und genossen keinen ausreichenden rechtlichen Schutz. Mindestens 20 Menschen befanden sich in Todeszellen. Hinrichtungen fanden im Berichtszeitraum nicht statt. Amnesty ReportKenia20.05.2009 Kenia 2009 Die Regierung legte 2008 keinen Plan vor, wie diejenigen zur Rechenschaft gezogen werden sollen, die für Menschenrechtsverstöße im Zuge der gewalttätigen Ausschreitungen nach den Wahlen am 27. Dezember 2007 verantwortlich waren. Unklar blieb auch, ob die Opfer entschädigt werden würden. Nach wie vor konnten Angehörige der Sicherheitskräfte Verdächtige foltern oder töten, ohne Bestrafung fürchten zu müssen. Gewalt gegen Frauen war weiterhin an der Tagesordnung. Die Regierung erließ kein Moratorium für Zwangsräumungen. Das öffentliche Gesundheitswesen war nur unzureichend finanziert, es fehlte an der erforderlichen Ausstattung und Instandhaltung der Einrichtungen. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Aktuelle Seite 3 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportKatar09.05.2012 Katar 2012 Zwei Männer kamen in Haft, weil sie die Regierung kritisiert haben sollen. Einer von ihnen wurde Berichten zufolge gefoltert. Ausländische Arbeitsmigranten genossen nach wie vor keinen ausreichenden gesetzlichen Schutz gegen Ausbeutung und Misshandlungen durch ihre Arbeitgeber. Mindestens sechs Personen wurden zu Auspeitschungen verurteilt. Gegen mindestens drei Männer erging die Todesstrafe, Hinrichtungen fanden jedoch nicht statt.
Amnesty ReportKenia10.05.2011 Kenia 2011 In Kenia wurde 2010 eine neue Verfassung angenommen. Das Land verfügt damit über eine umfassendere Rechtsgrundlage für den Schutz und die Umsetzung der Menschenrechte. Die neue Verfassung bot auch die Möglichkeit, längst überfällige Reformen in Politik, Justiz und anderen Bereichen in die Wege zu leiten. Die Regierung verabschiedete eine Reihe von Gesetzen zur Umsetzung der Verfassungsbestimmungen. Es wurden jedoch keine Maßnahmen ergriffen, um diejenigen zur Rechenschaft zu ziehen, die für Menschenrechtsverletzungen verantwortlich waren. Dies galt auch für die Menschenrechtsverletzungen im Rahmen der gewalttätigen Ausschreitungen nach den Wahlen im Dezember 2007 und für die weit verbreitete Gewalt gegen Frauen.
Amnesty ReportKatar10.05.2011 Katar 2011 Frauen waren 2010 weiterhin Diskriminierung und Gewalt ausgesetzt. Ausländische Arbeitsmigranten wurden ausgebeutet und misshandelt und genossen keinen ausreichenden rechtlichen Schutz. Etwa 100 Menschen blieb die Staatsbürgerschaft willkürlich vorenthalten. Gerichte ordneten auch weiterhin Auspeitschungen an. Nach wie vor ergingen Todesurteile, Hinrichtungen fanden jedoch nicht statt.
Amnesty ReportKatar19.05.2010 Katar 2010 Frauen waren weiterhin Diskriminierung und Gewalt ausgesetzt. Ausländische Arbeitsmigranten wurden ausgebeutet und missbraucht und genossen keinen ausreichenden rechtlichen Schutz. Hunderten von Menschen blieb die Staatsbürgerschaft willkürlich vorenthalten. Gerichte ordneten auch weiterhin Auspeitschungen an.
Amnesty ReportKenia19.05.2010 Kenia 2010 Die kenianische Regierung ließ es am politischen Willen fehlen, Personen, die für Menschenrechtsverstöße bei den gewalttätigen Ausschreitungen nach den Wahlen vom 27. Dezember 2007 verantwortlich waren, vor Gericht zu stellen und für eine angemessene Entschädigung der Opfer zu sorgen.
Amnesty ReportKatar20.05.2009 Katar 2009 Hunderten von Menschen wurde ihre Staatsbürgerschaft willkürlich vorenthalten. Frauen waren weiterhin Diskriminierung und Gewalt ausgesetzt. Ausländische Arbeitsmigranten wurden ausgebeutet, missbraucht und genossen keinen ausreichenden rechtlichen Schutz. Mindestens 20 Menschen befanden sich in Todeszellen. Hinrichtungen fanden im Berichtszeitraum nicht statt.
Amnesty ReportKenia20.05.2009 Kenia 2009 Die Regierung legte 2008 keinen Plan vor, wie diejenigen zur Rechenschaft gezogen werden sollen, die für Menschenrechtsverstöße im Zuge der gewalttätigen Ausschreitungen nach den Wahlen am 27. Dezember 2007 verantwortlich waren. Unklar blieb auch, ob die Opfer entschädigt werden würden. Nach wie vor konnten Angehörige der Sicherheitskräfte Verdächtige foltern oder töten, ohne Bestrafung fürchten zu müssen. Gewalt gegen Frauen war weiterhin an der Tagesordnung. Die Regierung erließ kein Moratorium für Zwangsräumungen. Das öffentliche Gesundheitswesen war nur unzureichend finanziert, es fehlte an der erforderlichen Ausstattung und Instandhaltung der Einrichtungen.