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Angeklagte wurden in unfairen Gerichtsverfahren wegen der Wahrnehmung ihrer Rechte auf Meinungs- und Gewissensfreiheit zu Haftstrafen verurteilt. Amnesty ReportLibyen07.05.2015 Libyen 2015 Milizen und andere bewaffnete Kräfte begingen möglicherweise Kriegsverbrechen, andere schwerwiegende Verletzungen des humanitären Völkerrechts und Menschenrechtsverstöße. Politisch motivierte Tötungen waren an der Tagesordnung und wurden strafrechtlich nicht geahndet. Journalisten wurden aufgrund ihrer Berichterstattung ins Visier genommen, und ausländische Staatsangehörige mussten zunehmend Angriffe befürchten. Amnesty ReportSchweiz28.05.2013 Schweiz 2013 Die Bedingungen für den Zugang zum Asylverfahren wurden 2012 verschärft. Es wurden Maßnahmen zur Einschränkung der Anwendung von Gewalt bei Abschiebungen eingeführt. Amnesty ReportLibyen27.05.2013 Libyen 2013 Bewaffnete Milizen begingen 2012 erneut schwere Menschenrechtsverstöße, wie willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen, Folter und rechtswidrige Tötungen, und gingen dabei straffrei aus. Tausende mutmaßliche Unterstützer der 2011 gestürzten Regierung Mu'ammar al-Gaddafis blieben ohne Anklageerhebung oder Gerichtsverfahren im Gefängnis und hatten keine Möglichkeit, die Rechtmäßigkeit ihrer Haft anzufechten. Die Mehrzahl der Häftlinge wurde in Gewahrsam geschlagen oder anderweitig misshandelt; zahlreiche Menschen starben infolge von Folter. Amnesty ReportEswatini27.05.2013 Swasiland 2013 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit wurden weiterhin verletzt. Es kam zu willkürlichen Festnahmen und zum Einsatz exzessiver Gewalt bei der Niederschlagung von politischen Protesten. Folter und andere Misshandlungen gaben nach wie vor Anlass zur Sorge. Hinsichtlich der Reform von Gesetzen, die Frauen diskriminierten, konnten gewisse Fortschritte erzielt werden. Amnesty ReportOsttimor23.05.2013 Timor-Leste 2013 Die Verantwortlichen für die Verbrechen gegen die Menschlichkeit und die schweren Menschenrechtsverletzungen während der indonesischen Besatzung von 1975 bis 1999 genossen weiterhin Straffreiheit. Angehörigen der Sicherheitskräfte wurden Menschenrechtsverletzungen wie Misshandlungen und exzessive Gewaltanwendung vorgeworfen. Frauen und Mädchen waren in hohem Maße familiärer Gewalt ausgesetzt. Amnesty ReportEswatini09.05.2012 Swasiland 2012 Eine rechtsstaatliche Krise und die unfaire Entlassung eines Richters gefährdeten die Unabhängigkeit der Justiz. Die Behörden versuchten politische Proteste durch willkürliche und geheime Inhaftierungen sowie strafrechtliche Verfolgung aus politischen Gründen und exzessive Gewaltanwendung niederzuschlagen. Der Bericht eines Parlamentsausschusses machte deutlich, dass die Gesetze, die Wilderei verbieten, gewalttätigem Vorgehen gegen mutmaßliche Wilderer Vorschub leisten könnten. Hinsichtlich der Aufhebung von Gesetzen, die Frauen diskriminieren, waren nur geringe Fortschritte zu verzeichnen. Die Behandlung von HIV/AIDS war in steigendem Maße durch die sich verschlechternde Finanzlage des Landes gefährdet. Amnesty ReportSchweiz09.05.2012 Schweiz 2012 Gesetzliche Bestimmungen, die Muslime diskriminierten, wurden auf Bundes- und Kantonsebene vorgeschlagen bzw. blieben weiter in Kraft. Die Anwendung exzessiver Gewalt bei Abschiebungen und unzureichende Sozialhilfe für abgelehnte Asylsuchende gaben Anlass zu großer Besorgnis. Amnesty ReportOsttimor08.05.2012 Timor-Leste 2012 Die Verantwortlichen für die schweren Menschenrechtsverletzungen während der indonesischen Besatzung von 1975 bis 1999 befanden sich weiterhin auf freiem Fuß. Es gab Berichte über Menschenrechtsverletzungen, die von Sicherheitskräften verübt wurden, darunter Misshandlungen. Familiäre Gewalt war nach wie vor weit verbreitet. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Page 3 Aktuelle Seite 4 Page 5 Page 6 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportEswatini09.05.2015 Swasiland 2015 Die Rechtsstaatlichkeit und die Unabhängigkeit der Justiz befanden sich in einer Krise, die sich immer weiter zuspitzte. Verletzungen der Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit waren nach wie vor an der Tagesordnung. Angeklagte wurden in unfairen Gerichtsverfahren wegen der Wahrnehmung ihrer Rechte auf Meinungs- und Gewissensfreiheit zu Haftstrafen verurteilt.
Amnesty ReportLibyen07.05.2015 Libyen 2015 Milizen und andere bewaffnete Kräfte begingen möglicherweise Kriegsverbrechen, andere schwerwiegende Verletzungen des humanitären Völkerrechts und Menschenrechtsverstöße. Politisch motivierte Tötungen waren an der Tagesordnung und wurden strafrechtlich nicht geahndet. Journalisten wurden aufgrund ihrer Berichterstattung ins Visier genommen, und ausländische Staatsangehörige mussten zunehmend Angriffe befürchten.
Amnesty ReportSchweiz28.05.2013 Schweiz 2013 Die Bedingungen für den Zugang zum Asylverfahren wurden 2012 verschärft. Es wurden Maßnahmen zur Einschränkung der Anwendung von Gewalt bei Abschiebungen eingeführt.
Amnesty ReportLibyen27.05.2013 Libyen 2013 Bewaffnete Milizen begingen 2012 erneut schwere Menschenrechtsverstöße, wie willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen, Folter und rechtswidrige Tötungen, und gingen dabei straffrei aus. Tausende mutmaßliche Unterstützer der 2011 gestürzten Regierung Mu'ammar al-Gaddafis blieben ohne Anklageerhebung oder Gerichtsverfahren im Gefängnis und hatten keine Möglichkeit, die Rechtmäßigkeit ihrer Haft anzufechten. Die Mehrzahl der Häftlinge wurde in Gewahrsam geschlagen oder anderweitig misshandelt; zahlreiche Menschen starben infolge von Folter.
Amnesty ReportEswatini27.05.2013 Swasiland 2013 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit wurden weiterhin verletzt. Es kam zu willkürlichen Festnahmen und zum Einsatz exzessiver Gewalt bei der Niederschlagung von politischen Protesten. Folter und andere Misshandlungen gaben nach wie vor Anlass zur Sorge. Hinsichtlich der Reform von Gesetzen, die Frauen diskriminierten, konnten gewisse Fortschritte erzielt werden.
Amnesty ReportOsttimor23.05.2013 Timor-Leste 2013 Die Verantwortlichen für die Verbrechen gegen die Menschlichkeit und die schweren Menschenrechtsverletzungen während der indonesischen Besatzung von 1975 bis 1999 genossen weiterhin Straffreiheit. Angehörigen der Sicherheitskräfte wurden Menschenrechtsverletzungen wie Misshandlungen und exzessive Gewaltanwendung vorgeworfen. Frauen und Mädchen waren in hohem Maße familiärer Gewalt ausgesetzt.
Amnesty ReportEswatini09.05.2012 Swasiland 2012 Eine rechtsstaatliche Krise und die unfaire Entlassung eines Richters gefährdeten die Unabhängigkeit der Justiz. Die Behörden versuchten politische Proteste durch willkürliche und geheime Inhaftierungen sowie strafrechtliche Verfolgung aus politischen Gründen und exzessive Gewaltanwendung niederzuschlagen. Der Bericht eines Parlamentsausschusses machte deutlich, dass die Gesetze, die Wilderei verbieten, gewalttätigem Vorgehen gegen mutmaßliche Wilderer Vorschub leisten könnten. Hinsichtlich der Aufhebung von Gesetzen, die Frauen diskriminieren, waren nur geringe Fortschritte zu verzeichnen. Die Behandlung von HIV/AIDS war in steigendem Maße durch die sich verschlechternde Finanzlage des Landes gefährdet.
Amnesty ReportSchweiz09.05.2012 Schweiz 2012 Gesetzliche Bestimmungen, die Muslime diskriminierten, wurden auf Bundes- und Kantonsebene vorgeschlagen bzw. blieben weiter in Kraft. Die Anwendung exzessiver Gewalt bei Abschiebungen und unzureichende Sozialhilfe für abgelehnte Asylsuchende gaben Anlass zu großer Besorgnis.
Amnesty ReportOsttimor08.05.2012 Timor-Leste 2012 Die Verantwortlichen für die schweren Menschenrechtsverletzungen während der indonesischen Besatzung von 1975 bis 1999 befanden sich weiterhin auf freiem Fuß. Es gab Berichte über Menschenrechtsverletzungen, die von Sicherheitskräften verübt wurden, darunter Misshandlungen. Familiäre Gewalt war nach wie vor weit verbreitet.