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Staaten und bewaffnete Gruppen verübten regelmäßig rechtswidrige Angriffe und töteten Menschen in bewaffneten Konflikten, deren Zahl immer weiter anstieg. Amnesty ReportIrak28.03.2023 Irak 2022 Die Lage im Irak war auch 2022 von politischer Instabilität und sporadischen Zusammenstößen zwischen bewaffneten Kräften geprägt. Amnesty ReportJemen28.03.2023 Jemen 2022 Alle am Konflikt beteiligten Parteien verstießen 2022 weiterhin ungestraft gegen das humanitäre Völkerrecht und internationale Menschenrechtsnormen. Amnesty ReportSyrien29.03.2022 Syrien 2021 Die am bewaffneten Konflikt in Syrien beteiligten Parteien begingen 2021 weiterhin schwere Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht, darunter Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Amnesty ReportIrak07.04.2021 Irak 2020 Die Behörden unterdrückten weiterhin jede Form von Kritik – durch Beschränkungen des Rechts auf Meinungsfreiheit, exzessiven Gewalteinsatz gegen Demonstrierende, willkürliche Festnahmen, Folter und andere Misshandlungen, Verschwindenlassen und rechtswidrige Tötungen. Amnesty ReportSyrien07.04.2021 Syrien 2020 Die am bewaffneten Konflikt in Syrien beteiligten Parteien begingen 2020 weiterhin Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und andere schwere Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht. Amnesty ReportIrak22.02.2018 Irak 2017/18 Im Zuge des internen bewaffneten Konflikts begingen Regierungstruppen, kurdische Streitkräfte, paramilitärische Milizen, die US-geführte Militärallianz und die bewaffnete Gruppe Islamischer Staat (IS) auch 2017 Kriegsverbrechen. Amnesty ReportSyrien17.02.2016 Syrien 2016 Sowohl Regierungskräfte als auch nichtstaatliche bewaffnete Gruppen verübten während des andauernden internen bewaffneten Konflikts Kriegsverbrechen, andere Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht und schwere Menschenrechtsverstöße, die nicht geahndet wurden. Regierungskräfte führten wahllose Angriffe durch und wählten bewusst Zivilpersonen als Ziele, indem sie Wohngebiete und Gesundheitseinrichtungen mit Artillerie, Mörsern, Fassbomben und mutmaßlich chemischen Kampfmitteln bombardierten und rechtswidrig Menschen töteten. Lang anhaltende Belagerungen durch Regierungskräfte führten dazu, dass der eingeschlossenen Zivilbevölkerung Lebensmittel, ärztliche Betreuung und andere lebenswichtige Dinge vorenthalten wurden. Amnesty ReportJemen01.06.2016 Jemen 2016 Der bewaffnete Konflikt, der sich im März 2015 verschärfte und das gesamte Jahr über andauerte, führte zu einer dramatischen Verschlechterung der Menschenrechtslage. Alle Konfliktparteien verübten Kriegsverbrechen und andere schwere Verstöße gegen das Völkerrecht, indem sie u. a. zivile Wohngebiete bombardierten und mit Granaten beschossen, ohne dafür zur Rechenschaft gezogen zu werden.
Amnesty Report24.04.2024 Die Welt im Blick: Menschenrechte im Jahr 2023 Auch im Jahr 2023 waren Menschenrechtsverstöße an der Tagesordnung. Staaten und bewaffnete Gruppen verübten regelmäßig rechtswidrige Angriffe und töteten Menschen in bewaffneten Konflikten, deren Zahl immer weiter anstieg.
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Amnesty ReportJemen28.03.2023 Jemen 2022 Alle am Konflikt beteiligten Parteien verstießen 2022 weiterhin ungestraft gegen das humanitäre Völkerrecht und internationale Menschenrechtsnormen.
Amnesty ReportSyrien29.03.2022 Syrien 2021 Die am bewaffneten Konflikt in Syrien beteiligten Parteien begingen 2021 weiterhin schwere Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht, darunter Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
Amnesty ReportIrak07.04.2021 Irak 2020 Die Behörden unterdrückten weiterhin jede Form von Kritik – durch Beschränkungen des Rechts auf Meinungsfreiheit, exzessiven Gewalteinsatz gegen Demonstrierende, willkürliche Festnahmen, Folter und andere Misshandlungen, Verschwindenlassen und rechtswidrige Tötungen.
Amnesty ReportSyrien07.04.2021 Syrien 2020 Die am bewaffneten Konflikt in Syrien beteiligten Parteien begingen 2020 weiterhin Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und andere schwere Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht.
Amnesty ReportIrak22.02.2018 Irak 2017/18 Im Zuge des internen bewaffneten Konflikts begingen Regierungstruppen, kurdische Streitkräfte, paramilitärische Milizen, die US-geführte Militärallianz und die bewaffnete Gruppe Islamischer Staat (IS) auch 2017 Kriegsverbrechen.
Amnesty ReportSyrien17.02.2016 Syrien 2016 Sowohl Regierungskräfte als auch nichtstaatliche bewaffnete Gruppen verübten während des andauernden internen bewaffneten Konflikts Kriegsverbrechen, andere Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht und schwere Menschenrechtsverstöße, die nicht geahndet wurden. Regierungskräfte führten wahllose Angriffe durch und wählten bewusst Zivilpersonen als Ziele, indem sie Wohngebiete und Gesundheitseinrichtungen mit Artillerie, Mörsern, Fassbomben und mutmaßlich chemischen Kampfmitteln bombardierten und rechtswidrig Menschen töteten. Lang anhaltende Belagerungen durch Regierungskräfte führten dazu, dass der eingeschlossenen Zivilbevölkerung Lebensmittel, ärztliche Betreuung und andere lebenswichtige Dinge vorenthalten wurden.
Amnesty ReportJemen01.06.2016 Jemen 2016 Der bewaffnete Konflikt, der sich im März 2015 verschärfte und das gesamte Jahr über andauerte, führte zu einer dramatischen Verschlechterung der Menschenrechtslage. Alle Konfliktparteien verübten Kriegsverbrechen und andere schwere Verstöße gegen das Völkerrecht, indem sie u. a. zivile Wohngebiete bombardierten und mit Granaten beschossen, ohne dafür zur Rechenschaft gezogen zu werden.