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Die vielen noch existierenden Menschenrechtsprobleme stellten weiterhin eine große Herausforderung dar. So griffen Behörden auf das Antiterrorgesetz zurück, um Tatverdächtige festzunehmen und zu inhaftieren. Nach wie vor wurden Menschen in Polizeigewahrsam gefoltert oder anderweitig misshandelt, und es herrschte weiterhin Straflosigkeit für Fälle von Verschwindenlassen und andere Menschenrechtsverletzungen. Die Opfer von während des bewaffneten Konflikts verübten Menschenrechtsverletzungen sahen sich großen Herausforderungen bei der Rückkehr in ein normales Leben und der Wiederherstellung ihrer Existenzgrundlagen gegenüber, da kohärente Pläne zur Unterstützung und Entschädigung noch nicht umgesetzt wurden. Amnesty ReportGuatemala15.05.2017 Guatemala 2017 Verleumdungskampagnen und die missbräuchliche Anwendung des Strafrechts dienten weiterhin dazu, Menschenrechtsverteidiger zu bedrohen und einzuschüchtern. Diejenigen, die sich für Landrechte, indigene Territorien und Umweltschutz einsetzten, waren besonders gefährdet. Menschen flohen weiterhin aus Guatemala, um dem hohen Maß an Ungleichheit und Gewalt zu entgehen. Das Hochsicherheitsgericht A fällte ein historisches Urteil in einem Verfahren über sexualisierte Gewalt gegen elf indigene Frauen und deren häusliche Versklavung während des internen bewaffneten Konflikts (1960-96). In anderen aufsehenerregenden Verfahren gegen ehemalige Militärangehörige kam es nach wie vor zu Rückschlägen und unnötigen Verzögerungen. Die parlamentarische Menschenrechtskommission legte einen Gesetzentwurf zur Abschaffung der Todesstrafe vor. Amnesty ReportGuatemala01.06.2016 Guatemala 2016 Mit dem Rücktritt des Präsidenten und der Vizepräsidentin und ihrer Inhaftierung wegen des Verdachts auf Korruption vollzog sich 2015 eine umwälzende Entwicklung. Es wurden zwar einige bemerkenswerte Fortschritte bei der strafrechtlichen Verfolgung von Menschenrechtsverletzungen gemacht, doch gab es noch immer keine Aufarbeitung der Menschenrechtsverletzungen und Verbrechen nach dem Völkerrecht, die während des internen bewaffneten Konflikts verübt worden waren. Amnesty ReportEstland04.05.2015 Estland 2015 Das estnische Parlament verabschiedete 2014 ein Gesetz, das unverheirateten heterosexuellen wie auch homosexuellen Paaren die Eintragung ihrer Partnerschaft erlaubt. Ungefähr 91000 Personen blieben weiterhin staatenlos. Nur wenigen Asylsuchenden wurde Schutz gewährt, und die Zahl der Asylanträge war weiterhin niedrig. Amnesty ReportEstland15.05.2017 Estland 2017 Im Januar 2016 traten Änderungen des Staatsbürgerschaftsgesetzes in Kraft, die zum Ziel hatten, die Staatenlosigkeit unter Minderjährigen zu reduzieren. Allerdings blieb dabei die Altersgruppe der 16- bis 18-Jährigen unberücksichtigt. Die Anzahl der Asylanträge war weiterhin niedrig. Amnesty ReportSri Lanka09.06.2016 Sri Lanka 2016 Im Januar 2015 trat eine neue Regierung mit dem Versprechen an, eine Verfassungsreform durchzuführen und die Lage der Menschenrechte zu verbessern. Die Menschenrechtsprobleme stellten jedoch weiterhin eine große Herausforderung dar. Dazu gehörten die anhaltende Praxis willkürlicher Festnahmen und Inhaftierungen, Folter und andere Misshandlungen, Verschwindenlassen und Tod in Gewahrsam sowie das seit langem bestehende Klima der Straflosigkeit für diese und andere Menschenrechtsverletzungen. Amnesty ReportEstland01.06.2016 Estland 2016 Anfang 2016 soll ein Gesetz in Kraft treten, das sowohl unverheirateten heterosexuellen als auch homosexuellen Paaren die Eintragung ihrer Partnerschaft erlaubt. Die Behörden unternahmen 2015 wichtige Schritte, um das Problem der Staatenlosigkeit, insbesondere von Minderjährigen, anzugehen. Ungefähr 83 000 Personen waren jedoch noch immer staatenlos. Es gab weiterhin nur wenige Asylanträge. Amnesty ReportSri Lanka08.05.2015 Sri Lanka 2015 Rechtswidrige Inhaftierungen und Folter durch die Sicherheitskräfte blieben straflos. Die Behörden wendeten weiterhin das Antiterrorgesetz an, um Personen, die sie einer Straftat verdächtigten, festzunehmen und ohne Anklageerhebung oder Gerichtsverfahren zu inhaftieren. Menschenrechtsverteidiger und Familienangehörige von "verschwundenen" Personen wurden bedroht und festgenommen. Tödliche Anschläge auf Angehörige religiöser Minderheiten blieben ungesühnt. Amnesty ReportGuatemala04.05.2015 Guatemala 2015 Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die während des internen bewaffneten Konflikts (1960-96) verübt worden waren, blieben weiterhin straflos. Gewalt gegen Frauen und Mädchen gab nach wie vor Anlass zu Besorgnis. Personen, die gegen Wasserkraft- und Bergbauprojekte protestierten, wurden Opfer rechtswidriger Zwangsräumungen und exzessiver Gewaltanwendung durch die Sicherheitskräfte. 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Amnesty ReportSri Lanka20.05.2017 Sri Lanka 2017 Die Regierung Sri Lankas hielt an ihrer Zusage fest, die Verantwortlichen für mutmaßliche völkerrechtliche Verbrechen zur Rechenschaft zu ziehen, doch der Umsetzungsprozess verlief langsam. Die vielen noch existierenden Menschenrechtsprobleme stellten weiterhin eine große Herausforderung dar. So griffen Behörden auf das Antiterrorgesetz zurück, um Tatverdächtige festzunehmen und zu inhaftieren. Nach wie vor wurden Menschen in Polizeigewahrsam gefoltert oder anderweitig misshandelt, und es herrschte weiterhin Straflosigkeit für Fälle von Verschwindenlassen und andere Menschenrechtsverletzungen. Die Opfer von während des bewaffneten Konflikts verübten Menschenrechtsverletzungen sahen sich großen Herausforderungen bei der Rückkehr in ein normales Leben und der Wiederherstellung ihrer Existenzgrundlagen gegenüber, da kohärente Pläne zur Unterstützung und Entschädigung noch nicht umgesetzt wurden.
Amnesty ReportGuatemala15.05.2017 Guatemala 2017 Verleumdungskampagnen und die missbräuchliche Anwendung des Strafrechts dienten weiterhin dazu, Menschenrechtsverteidiger zu bedrohen und einzuschüchtern. Diejenigen, die sich für Landrechte, indigene Territorien und Umweltschutz einsetzten, waren besonders gefährdet. Menschen flohen weiterhin aus Guatemala, um dem hohen Maß an Ungleichheit und Gewalt zu entgehen. Das Hochsicherheitsgericht A fällte ein historisches Urteil in einem Verfahren über sexualisierte Gewalt gegen elf indigene Frauen und deren häusliche Versklavung während des internen bewaffneten Konflikts (1960-96). In anderen aufsehenerregenden Verfahren gegen ehemalige Militärangehörige kam es nach wie vor zu Rückschlägen und unnötigen Verzögerungen. Die parlamentarische Menschenrechtskommission legte einen Gesetzentwurf zur Abschaffung der Todesstrafe vor.
Amnesty ReportGuatemala01.06.2016 Guatemala 2016 Mit dem Rücktritt des Präsidenten und der Vizepräsidentin und ihrer Inhaftierung wegen des Verdachts auf Korruption vollzog sich 2015 eine umwälzende Entwicklung. Es wurden zwar einige bemerkenswerte Fortschritte bei der strafrechtlichen Verfolgung von Menschenrechtsverletzungen gemacht, doch gab es noch immer keine Aufarbeitung der Menschenrechtsverletzungen und Verbrechen nach dem Völkerrecht, die während des internen bewaffneten Konflikts verübt worden waren.
Amnesty ReportEstland04.05.2015 Estland 2015 Das estnische Parlament verabschiedete 2014 ein Gesetz, das unverheirateten heterosexuellen wie auch homosexuellen Paaren die Eintragung ihrer Partnerschaft erlaubt. Ungefähr 91000 Personen blieben weiterhin staatenlos. Nur wenigen Asylsuchenden wurde Schutz gewährt, und die Zahl der Asylanträge war weiterhin niedrig.
Amnesty ReportEstland15.05.2017 Estland 2017 Im Januar 2016 traten Änderungen des Staatsbürgerschaftsgesetzes in Kraft, die zum Ziel hatten, die Staatenlosigkeit unter Minderjährigen zu reduzieren. Allerdings blieb dabei die Altersgruppe der 16- bis 18-Jährigen unberücksichtigt. Die Anzahl der Asylanträge war weiterhin niedrig.
Amnesty ReportSri Lanka09.06.2016 Sri Lanka 2016 Im Januar 2015 trat eine neue Regierung mit dem Versprechen an, eine Verfassungsreform durchzuführen und die Lage der Menschenrechte zu verbessern. Die Menschenrechtsprobleme stellten jedoch weiterhin eine große Herausforderung dar. Dazu gehörten die anhaltende Praxis willkürlicher Festnahmen und Inhaftierungen, Folter und andere Misshandlungen, Verschwindenlassen und Tod in Gewahrsam sowie das seit langem bestehende Klima der Straflosigkeit für diese und andere Menschenrechtsverletzungen.
Amnesty ReportEstland01.06.2016 Estland 2016 Anfang 2016 soll ein Gesetz in Kraft treten, das sowohl unverheirateten heterosexuellen als auch homosexuellen Paaren die Eintragung ihrer Partnerschaft erlaubt. Die Behörden unternahmen 2015 wichtige Schritte, um das Problem der Staatenlosigkeit, insbesondere von Minderjährigen, anzugehen. Ungefähr 83 000 Personen waren jedoch noch immer staatenlos. Es gab weiterhin nur wenige Asylanträge.
Amnesty ReportSri Lanka08.05.2015 Sri Lanka 2015 Rechtswidrige Inhaftierungen und Folter durch die Sicherheitskräfte blieben straflos. Die Behörden wendeten weiterhin das Antiterrorgesetz an, um Personen, die sie einer Straftat verdächtigten, festzunehmen und ohne Anklageerhebung oder Gerichtsverfahren zu inhaftieren. Menschenrechtsverteidiger und Familienangehörige von "verschwundenen" Personen wurden bedroht und festgenommen. Tödliche Anschläge auf Angehörige religiöser Minderheiten blieben ungesühnt.
Amnesty ReportGuatemala04.05.2015 Guatemala 2015 Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die während des internen bewaffneten Konflikts (1960-96) verübt worden waren, blieben weiterhin straflos. Gewalt gegen Frauen und Mädchen gab nach wie vor Anlass zu Besorgnis. Personen, die gegen Wasserkraft- und Bergbauprojekte protestierten, wurden Opfer rechtswidriger Zwangsräumungen und exzessiver Gewaltanwendung durch die Sicherheitskräfte.