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Die Asylverfahren waren nach wie vor langwierig, und die Bereitstellung unabhängiger Rechtsberatung für Asylsuchende war unzureichend. Amnesty ReportKasachstan06.05.2015 Kasachstan 2015 Menschenrechtsverletzungen, die von Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden verübt wurden, wurden nicht untersucht, und bei der strafrechtlichen Verfolgung der mutmaßlichen Täter waren ebenfalls keine Fortschritte zu verzeichnen. Bürokratische Hindernisse verhinderten, dass Folteropfer und ihre Familienangehörigen Gerechtigkeit erfuhren. Zivilgesellschaftliche Aktivisten befürchteten, dass neue Gesetzesvorhaben ihre Meinungs- und Vereinigungsfreiheit einschränken könnten. Amnesty ReportÖsterreich20.05.2017 Österreich 2017 Die Zahl der registrierten Asylanträge sank 2016 gegenüber dem Vorjahr um die Hälfte. Im April wurde jedoch vom Parlament eine Gesetzesgrundlage beschlossen, die es der Regierung ermöglicht, per Notverordnung die Zahl der Asylsuchenden im Land zu begrenzen. Mit einem neuen Gesetz wurden dem Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung weitreichende Überwachungs- und Ermittlungsbefugnisse eingeräumt. Amnesty ReportÖsterreich08.06.2016 Österreich 2016 Bis Ende November 2015 beantragten mehr als 81000 Personen in Österreich Asyl - ein deutlicher Anstieg gegenüber den Vorjahren. Im Erstaufnahmezentrum Traiskirchen mussten Tausende Asylsuchende in unzureichenden Einrichtungen übernachten, in denen es nur eine mangelhafte medizinische Versorgung gab und Maßnahmen zum Schutz unbegleiteter Minderjähriger fehlten. Amnesty ReportKuwait07.05.2015 Kuwait 2015 Friedlich vorgebrachte Kritik am Staatsoberhaupt, an staatlichen Stellen oder am Islam war 2014 weiterhin verboten. Tausenden staatenlosen Bidun wurden nach wie vor die Staatsbürgerschaft und die bürgerlichen Rechte vorenthalten. Das Recht auf Versammlungsfreiheit blieb weiterhin eingeschränkt. Die Todesstrafe blieb für eine Reihe von Verbrechen weiterhin in Kraft; es gab keine Berichte über Hinrichtungen. Amnesty ReportSudan22.02.2015 Sudan 2015 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, friedliche Versammlung und Vereinigungsfreiheit waren drastisch eingeschränkt. Dies äußerte sich u.a. in einem scharfen Vorgehen gegen die Medien, den öffentlichen Dialog und Demonstrationen. Die bewaffneten Konflikte in Darfur und in den Bundesstaaten Südkordofan und Blue Nile führten weiterhin zu Massenvertreibungen und forderten Todesopfer unter der Zivilbevölkerung. Amnesty ReportÖsterreich27.05.2013 Österreich 2013 Der Tatbestand der Folter wurde in das österreichische Strafgesetzbuch aufgenommen. Nach wie vor bestanden Bedenken über rassistisches Verhalten im Strafjustizwesen. Der Rechtsschutz für Asylsuchende wurde eingeschränkt. Amnesty ReportSudan27.05.2013 Sudan 2013 Die nach der Unabhängigkeit Südsudans aufgenommenen Vertragsverhandlungen mit Südsudan zur Aufteilung der Erdöleinnahmen, zur Regelung der Staatsbürgerschaft und zum Grenzverlauf wurden 2012 fortgeführt. Die Konflikte in Darfur und in den Bundesstaaten Südkordofan und Blue Nile dauerten an. Amnesty ReportKuwait27.05.2013 Kuwait 2013 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit wurden 2012 empfindlich eingeschränkt. Angehörige der Bereitschaftspolizei gingen mit exzessiver Gewalt gegen friedliche Demonstrierende vor. Tausende staatenlose Bidun mit Wohnsitz in Kuwait erhielten weiterhin keine Staatsbürgerschaft und hatten damit auch keinen gleichberechtigten Zugang zum Gesundheits- und Bildungssystem sowie zum Arbeitsmarkt. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Page 3 Aktuelle Seite 4 Page 5 Page 6 Page 7 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportÖsterreich08.05.2015 Österreich 2015 Die chronische Vernachlässigung von Häftlingen im Maßnahmenvollzug wurde aufgedeckt. Untersuchungen zu den Vorwürfen exzessiver Gewaltanwendung durch die Polizei bei Demonstrationen waren noch im Gang.Die Antidiskriminierungsgesetzgebung wies noch Schutzlücken auf. Die Asylverfahren waren nach wie vor langwierig, und die Bereitstellung unabhängiger Rechtsberatung für Asylsuchende war unzureichend.
Amnesty ReportKasachstan06.05.2015 Kasachstan 2015 Menschenrechtsverletzungen, die von Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden verübt wurden, wurden nicht untersucht, und bei der strafrechtlichen Verfolgung der mutmaßlichen Täter waren ebenfalls keine Fortschritte zu verzeichnen. Bürokratische Hindernisse verhinderten, dass Folteropfer und ihre Familienangehörigen Gerechtigkeit erfuhren. Zivilgesellschaftliche Aktivisten befürchteten, dass neue Gesetzesvorhaben ihre Meinungs- und Vereinigungsfreiheit einschränken könnten.
Amnesty ReportÖsterreich20.05.2017 Österreich 2017 Die Zahl der registrierten Asylanträge sank 2016 gegenüber dem Vorjahr um die Hälfte. Im April wurde jedoch vom Parlament eine Gesetzesgrundlage beschlossen, die es der Regierung ermöglicht, per Notverordnung die Zahl der Asylsuchenden im Land zu begrenzen. Mit einem neuen Gesetz wurden dem Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung weitreichende Überwachungs- und Ermittlungsbefugnisse eingeräumt.
Amnesty ReportÖsterreich08.06.2016 Österreich 2016 Bis Ende November 2015 beantragten mehr als 81000 Personen in Österreich Asyl - ein deutlicher Anstieg gegenüber den Vorjahren. Im Erstaufnahmezentrum Traiskirchen mussten Tausende Asylsuchende in unzureichenden Einrichtungen übernachten, in denen es nur eine mangelhafte medizinische Versorgung gab und Maßnahmen zum Schutz unbegleiteter Minderjähriger fehlten.
Amnesty ReportKuwait07.05.2015 Kuwait 2015 Friedlich vorgebrachte Kritik am Staatsoberhaupt, an staatlichen Stellen oder am Islam war 2014 weiterhin verboten. Tausenden staatenlosen Bidun wurden nach wie vor die Staatsbürgerschaft und die bürgerlichen Rechte vorenthalten. Das Recht auf Versammlungsfreiheit blieb weiterhin eingeschränkt. Die Todesstrafe blieb für eine Reihe von Verbrechen weiterhin in Kraft; es gab keine Berichte über Hinrichtungen.
Amnesty ReportSudan22.02.2015 Sudan 2015 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, friedliche Versammlung und Vereinigungsfreiheit waren drastisch eingeschränkt. Dies äußerte sich u.a. in einem scharfen Vorgehen gegen die Medien, den öffentlichen Dialog und Demonstrationen. Die bewaffneten Konflikte in Darfur und in den Bundesstaaten Südkordofan und Blue Nile führten weiterhin zu Massenvertreibungen und forderten Todesopfer unter der Zivilbevölkerung.
Amnesty ReportÖsterreich27.05.2013 Österreich 2013 Der Tatbestand der Folter wurde in das österreichische Strafgesetzbuch aufgenommen. Nach wie vor bestanden Bedenken über rassistisches Verhalten im Strafjustizwesen. Der Rechtsschutz für Asylsuchende wurde eingeschränkt.
Amnesty ReportSudan27.05.2013 Sudan 2013 Die nach der Unabhängigkeit Südsudans aufgenommenen Vertragsverhandlungen mit Südsudan zur Aufteilung der Erdöleinnahmen, zur Regelung der Staatsbürgerschaft und zum Grenzverlauf wurden 2012 fortgeführt. Die Konflikte in Darfur und in den Bundesstaaten Südkordofan und Blue Nile dauerten an.
Amnesty ReportKuwait27.05.2013 Kuwait 2013 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit wurden 2012 empfindlich eingeschränkt. Angehörige der Bereitschaftspolizei gingen mit exzessiver Gewalt gegen friedliche Demonstrierende vor. Tausende staatenlose Bidun mit Wohnsitz in Kuwait erhielten weiterhin keine Staatsbürgerschaft und hatten damit auch keinen gleichberechtigten Zugang zum Gesundheits- und Bildungssystem sowie zum Arbeitsmarkt.