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Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle (LGBTI) waren in zunehmendem Maße Diskriminierung, Schikanen und Gewalt ausgesetzt. Gewalt gegen Frauen war nach wie vor weit verbreitet. Amnesty ReportOman08.05.2015 Oman 2015 Die Behörden schränkten weiterhin das Recht auf freie Meinungsäußerung ein. Dies betraf auch die Medien sowie Online-Aktivitäten. Das Recht auf Versammlungsfreiheit war nicht gewährleistet. Etliche Regierungskritiker wurden inhaftiert und mehrere Wochen lang ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft gehalten. Frauen waren weiterhin vor dem Gesetz und im täglichen Leben benachteiligt. Die Todesstrafe blieb in Kraft, es gab jedoch keine Berichte über Hinrichtungen. Amnesty ReportPhilippinen08.05.2015 Philippinen 2015 Folter blieb auf den Philippinen weiterhin straflos. Menschenrechtsverteidiger und Journalisten waren nach wie vor in Gefahr, rechtswidrig getötet zu werden - vor allem Zeugen im Verfahren zum Massaker von Maguindanao, dem im Jahr 2009 verübten weltweit größten einzelnen Angriff auf Journalisten. Im April 2014 bestätigte der Oberste Gerichtshof die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes zur reproduktiven Gesundheit. Amnesty ReportOman20.05.2017 Oman 2017 Die Behörden schränkten nach wie vor die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit ein. Es kam zur Festnahme und Inhaftierung von Regierungskritikern und Menschenrechtsverteidigern. Die meisten von ihnen wurden binnen weniger Tage wieder freigelassen, einigen drohten jedoch strafrechtliche Verfolgung und Haft, wodurch ein Klima der Selbstzensur entstand. Frauen waren weiterhin vor dem Gesetz und im täglichen Leben diskriminiert. Arbeitsmigranten wurden ausgebeutet und misshandelt. Die Todesstrafe blieb in Kraft, es gab jedoch keine Meldungen über Hinrichtungen. Amnesty ReportOman08.06.2016 Oman 2016 Die Behörden schränkten nach wie vor das Recht auf freie Meinungsäußerung ein. Es kam verstärkt zur Festnahme und Schikanierung von politischen Aktivisten, Menschenrechtsverteidigern und Regierungskritikern. Frauen waren weiterhin vor dem Gesetz und im täglichen Leben benachteiligt. Die Todesstrafe blieb in Kraft, es gab jedoch keine Berichte über Hinrichtungen. Amnesty ReportPhilippinen27.05.2013 Philippinen 2013 Das Leben von Menschenrechtsverteidigern und Journalisten war in Gefahr. Tausende Fälle schwerer Menschenrechtsverletzungen blieben unaufgeklärt. Den Opfern von Menschenrechtsverletzungen, auch derjenigen, die unter dem Kriegsrecht 1972-81 begangen worden waren, wurden weiterhin Gerechtigkeit, Wahrheit und Entschädigungen versagt. Amnesty ReportOman27.05.2013 Oman 2013 Mehr als 30 Menschenrechtsverteidiger und Regierungskritiker befanden sich als gewaltlose politische Gefangene in Haft. Nach ihrer Festnahme war ihnen vorgeworfen worden, in sozialen Netzwerken den Sultan beleidigt und weitere mutmaßliche Straftaten gegen die Sicherheit begangen zu haben. Sie erhielten Freiheitsstrafen von bis zu 18 Monaten. Amnesty ReportUganda23.05.2013 Uganda 2013 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit waren weiterhin eingeschränkt. Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle wurden schikaniert. Polizisten und weitere Ordnungskräfte verübten nach wie vor Folter und andere Menschenrechtsverletzungen, ohne dafür zur Rechenschaft gezogen zu werden. Amnesty ReportUganda08.05.2012 Uganda 2012 Das Recht auf freie Meinungsäußerung wurde 2011 zunehmend eingeschränkt. Die Behörden gingen hart gegen friedliche Demonstrierende vor. Dabei setzten sie auch exzessive Gewalt ein, wodurch Menschen zu Tode kamen. Beamte mit Polizeibefugnissen verübten weiterhin Menschenrechtsverletzungen, darunter rechtswidrige Tötungen und Folterungen. Die Täter wurden nicht zur Rechenschaft gezogen. Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender waren auch im Berichtsjahr Diskriminierung und Gewalt ausgesetzt. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Aktuelle Seite 3 Page 4 Page 5 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportUganda09.05.2015 Uganda 2015 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, friedliche Versammlung und Vereinigungsfreiheit waren weiterhin eingeschränkt. Die Behörden gingen mit repressiven und diskriminierenden Gesetzen gegen die Aktivitäten der Zivilgesellschaft vor. Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle (LGBTI) waren in zunehmendem Maße Diskriminierung, Schikanen und Gewalt ausgesetzt. Gewalt gegen Frauen war nach wie vor weit verbreitet.
Amnesty ReportOman08.05.2015 Oman 2015 Die Behörden schränkten weiterhin das Recht auf freie Meinungsäußerung ein. Dies betraf auch die Medien sowie Online-Aktivitäten. Das Recht auf Versammlungsfreiheit war nicht gewährleistet. Etliche Regierungskritiker wurden inhaftiert und mehrere Wochen lang ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft gehalten. Frauen waren weiterhin vor dem Gesetz und im täglichen Leben benachteiligt. Die Todesstrafe blieb in Kraft, es gab jedoch keine Berichte über Hinrichtungen.
Amnesty ReportPhilippinen08.05.2015 Philippinen 2015 Folter blieb auf den Philippinen weiterhin straflos. Menschenrechtsverteidiger und Journalisten waren nach wie vor in Gefahr, rechtswidrig getötet zu werden - vor allem Zeugen im Verfahren zum Massaker von Maguindanao, dem im Jahr 2009 verübten weltweit größten einzelnen Angriff auf Journalisten. Im April 2014 bestätigte der Oberste Gerichtshof die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes zur reproduktiven Gesundheit.
Amnesty ReportOman20.05.2017 Oman 2017 Die Behörden schränkten nach wie vor die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit ein. Es kam zur Festnahme und Inhaftierung von Regierungskritikern und Menschenrechtsverteidigern. Die meisten von ihnen wurden binnen weniger Tage wieder freigelassen, einigen drohten jedoch strafrechtliche Verfolgung und Haft, wodurch ein Klima der Selbstzensur entstand. Frauen waren weiterhin vor dem Gesetz und im täglichen Leben diskriminiert. Arbeitsmigranten wurden ausgebeutet und misshandelt. Die Todesstrafe blieb in Kraft, es gab jedoch keine Meldungen über Hinrichtungen.
Amnesty ReportOman08.06.2016 Oman 2016 Die Behörden schränkten nach wie vor das Recht auf freie Meinungsäußerung ein. Es kam verstärkt zur Festnahme und Schikanierung von politischen Aktivisten, Menschenrechtsverteidigern und Regierungskritikern. Frauen waren weiterhin vor dem Gesetz und im täglichen Leben benachteiligt. Die Todesstrafe blieb in Kraft, es gab jedoch keine Berichte über Hinrichtungen.
Amnesty ReportPhilippinen27.05.2013 Philippinen 2013 Das Leben von Menschenrechtsverteidigern und Journalisten war in Gefahr. Tausende Fälle schwerer Menschenrechtsverletzungen blieben unaufgeklärt. Den Opfern von Menschenrechtsverletzungen, auch derjenigen, die unter dem Kriegsrecht 1972-81 begangen worden waren, wurden weiterhin Gerechtigkeit, Wahrheit und Entschädigungen versagt.
Amnesty ReportOman27.05.2013 Oman 2013 Mehr als 30 Menschenrechtsverteidiger und Regierungskritiker befanden sich als gewaltlose politische Gefangene in Haft. Nach ihrer Festnahme war ihnen vorgeworfen worden, in sozialen Netzwerken den Sultan beleidigt und weitere mutmaßliche Straftaten gegen die Sicherheit begangen zu haben. Sie erhielten Freiheitsstrafen von bis zu 18 Monaten.
Amnesty ReportUganda23.05.2013 Uganda 2013 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit waren weiterhin eingeschränkt. Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle wurden schikaniert. Polizisten und weitere Ordnungskräfte verübten nach wie vor Folter und andere Menschenrechtsverletzungen, ohne dafür zur Rechenschaft gezogen zu werden.
Amnesty ReportUganda08.05.2012 Uganda 2012 Das Recht auf freie Meinungsäußerung wurde 2011 zunehmend eingeschränkt. Die Behörden gingen hart gegen friedliche Demonstrierende vor. Dabei setzten sie auch exzessive Gewalt ein, wodurch Menschen zu Tode kamen. Beamte mit Polizeibefugnissen verübten weiterhin Menschenrechtsverletzungen, darunter rechtswidrige Tötungen und Folterungen. Die Täter wurden nicht zur Rechenschaft gezogen. Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender waren auch im Berichtsjahr Diskriminierung und Gewalt ausgesetzt.