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Sicherheitskräfte begingen Menschenrechtsverletzungen und mussten sich dafür so gut wie nie verantworten. Dies galt insbesondere für Angehörige der paramilitärischen Pakistan Rangers in Karatschi. Es gab 2016 weiterhin Hinrichtungen, in vielen Fällen nach unfairen Verfahren. Angehörige religiöser Minderheiten wurden von staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren gleichermaßen diskriminiert. Trotz eines neuen Gesetzes in der Provinz Punjab, das Frauen vor Gewalt schützen soll, gingen 2016 erneut Berichte über sogenannte Ehrenmorde ein. Menschenrechtsverteidiger und Medienschaffende waren Drohungen, Schikanen und tätlichen Angriffen seitens der Sicherheitskräfte und bewaffneter Gruppen ausgesetzt. Angehörige von Minderheiten litten weiterhin unter Diskriminierung und konnten ihre wirtschaftlichen und sozialen Rechte nur begrenzt wahrnehmen. Frauen hatten nur eingeschränkt Zugang zu qualitativ guter Gesundheitsfürsorge, vor allem wenn sie armen Bevölkerungsgruppen angehörten oder in ländlichen Gebieten lebten. Amnesty ReportAserbaidschan14.05.2017 Aserbaidschan 2017 Einige gewaltlose politische Gefangene wurden freigelassen, aber mindestens 14 blieben weiterhin in Haft. Nur wenige der Menschenrechtsorganisationen, die ihre Aktivitäten in den vergangenen Jahren einstellen mussten, konnten die Arbeit 2016 wieder aufnehmen. Die Repressalien gegen unabhängige Journalisten und Aktivisten dauerten an. Internationalen Menschenrechtsbeobachtern wurde die Einreise verweigert. Immer wieder trafen Berichte über Folterungen und andere Misshandlungen und über die willkürliche Festnahme von Regierungskritikern ein. Amnesty ReportPakistan08.06.2016 Pakistan 2016 Nachdem pakistanische Taliban im Dezember 2014 einen Anschlag auf eine von der Armee betriebene Schule in Peshawar verübt hatten, wurde ein Hinrichtungsmoratorium aufgehoben. Religiöse Minderheiten wurden weiterhin diskriminiert, verfolgt und gezielt angegriffen. Menschenrechtsverteidiger mussten damit rechnen, drangsaliert und Menschenrechtsverstößen ausgesetzt zu werden. Amnesty ReportRussland17.02.2016 Russland 2016 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit waren 2015 weiterhin stark beschnitten. Staatliche Stellen herrschten über Presse, Rundfunk und Fernsehen und weiteten die Kontrolle über das Internet aus. NGOs waren aufgrund des sogenannten Agentengesetzes nach wie vor Schikanen und Repressalien ausgesetzt. Ihre Möglichkeiten, finanzielle Mittel aus dem Ausland zu erhalten, wurden durch ein neues Gesetz zum Verbot "unerwünschter" Organisationen drastisch eingeschränkt. Amnesty ReportAserbaidschan01.05.2015 Aserbaidschan 2015 Mindestens sechs bekannte Menschenrechtsverteidiger wurden inhaftiert und führende Menschenrechtsorganisationen gezwungen, zu schließen oder ihre Aktivitäten einzustellen. Unabhängige Journalisten waren nach wie vor Drangsalierungen, Gewalt und konstruierten Anklagen ausgesetzt. Die Versammlungsfreiheit blieb eingeschränkt. Folter und andere Misshandlungen waren weiterhin an der Tagesordnung. Amnesty ReportRussland22.02.2015 Russische Föderation 2015 Die Medienvielfalt wurde 2014 deutlich eingeschränkt, und die Freiräume für abweichende Meinungen wurden zunehmend enger. Die 2012 eingeführten Restriktionen der Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit wurden rigoros durchgesetzt und weiter verschärft. Einige NGOs wurden schikaniert, mit öffentlichen Schmutzkampagnen überzogen und unter Druck gesetzt, sich als "ausländische Agenten" zu registrieren. Etliche Demonstrierende und zivilgesellschaftliche Aktivisten wurden nach unfairen, politisch motivierten Prozessen zu Haftstrafen verurteilt. Amnesty ReportRussland28.05.2013 Russland 2013 Die Staatsorgane reagierten mit repressiven Maßnahmen auf die Zunahme der gewaltfreien politischen Proteste im Land. Neue Gesetze schränkten die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Versammlungsfreiheit und Vereinigungsfreiheit ein. Menschenrechtsverteidiger, Journalisten und Rechtsanwälte waren weiterhin Schikanen ausgesetzt, gleichzeitig wurden gewaltsame Angriffe auf sie nicht gründlich untersucht. Folter und andere Misshandlungen waren nach wie vor weit verbreitet. Amnesty ReportPakistan27.05.2013 Pakistan 2013 Der Anschlag der pakistanischen Taliban auf eine 15-jährige Menschenrechtsverteidigerin im Oktober 2012 machte deutlich, wie gefährlich die Situation im Land für Menschenrechtler und Journalisten ist. Angehörige religiöser Minderheiten waren Verfolgung und Übergriffen ausgesetzt. Religiöse Führer riefen zu Gewalt gegen religiöse Minderheiten auf, und bewaffnete Gruppen töteten Angehörige dieser Minderheiten ganz gezielt. Amnesty ReportDeutschland22.05.2013 Deutschland 2013 Die Behörden richteten auch 2012 keine unabhängige Beschwerdestelle ein, und auch die Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte wurde nicht bundesweit umgesetzt. Die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter verfügte nach wie vor nur über unzureichende finanzielle Mittel. Die Behörden schoben weiterhin Roma, Aschkali und Ägypter in den Kosovo und Asylsuchende nach Ungarn ab, obwohl den Betroffenen dort Menschenrechtsverletzungen drohten. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Page 3 Page 4 Page 5 Aktuelle Seite 6 Page 7 Page 8 Page 9 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportPakistan20.05.2017 Pakistan 2017 Wie in den Vorjahren verübten bewaffnete Gruppen 2016 gezielte Anschläge auf Zivilpersonen, bei denen Hunderte Menschen verletzt oder getötet wurden, darunter auch Regierungsbedienstete. Sicherheitskräfte begingen Menschenrechtsverletzungen und mussten sich dafür so gut wie nie verantworten. Dies galt insbesondere für Angehörige der paramilitärischen Pakistan Rangers in Karatschi. Es gab 2016 weiterhin Hinrichtungen, in vielen Fällen nach unfairen Verfahren. Angehörige religiöser Minderheiten wurden von staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren gleichermaßen diskriminiert. Trotz eines neuen Gesetzes in der Provinz Punjab, das Frauen vor Gewalt schützen soll, gingen 2016 erneut Berichte über sogenannte Ehrenmorde ein. Menschenrechtsverteidiger und Medienschaffende waren Drohungen, Schikanen und tätlichen Angriffen seitens der Sicherheitskräfte und bewaffneter Gruppen ausgesetzt. Angehörige von Minderheiten litten weiterhin unter Diskriminierung und konnten ihre wirtschaftlichen und sozialen Rechte nur begrenzt wahrnehmen. Frauen hatten nur eingeschränkt Zugang zu qualitativ guter Gesundheitsfürsorge, vor allem wenn sie armen Bevölkerungsgruppen angehörten oder in ländlichen Gebieten lebten.
Amnesty ReportAserbaidschan14.05.2017 Aserbaidschan 2017 Einige gewaltlose politische Gefangene wurden freigelassen, aber mindestens 14 blieben weiterhin in Haft. Nur wenige der Menschenrechtsorganisationen, die ihre Aktivitäten in den vergangenen Jahren einstellen mussten, konnten die Arbeit 2016 wieder aufnehmen. Die Repressalien gegen unabhängige Journalisten und Aktivisten dauerten an. Internationalen Menschenrechtsbeobachtern wurde die Einreise verweigert. Immer wieder trafen Berichte über Folterungen und andere Misshandlungen und über die willkürliche Festnahme von Regierungskritikern ein.
Amnesty ReportPakistan08.06.2016 Pakistan 2016 Nachdem pakistanische Taliban im Dezember 2014 einen Anschlag auf eine von der Armee betriebene Schule in Peshawar verübt hatten, wurde ein Hinrichtungsmoratorium aufgehoben. Religiöse Minderheiten wurden weiterhin diskriminiert, verfolgt und gezielt angegriffen. Menschenrechtsverteidiger mussten damit rechnen, drangsaliert und Menschenrechtsverstößen ausgesetzt zu werden.
Amnesty ReportRussland17.02.2016 Russland 2016 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit waren 2015 weiterhin stark beschnitten. Staatliche Stellen herrschten über Presse, Rundfunk und Fernsehen und weiteten die Kontrolle über das Internet aus. NGOs waren aufgrund des sogenannten Agentengesetzes nach wie vor Schikanen und Repressalien ausgesetzt. Ihre Möglichkeiten, finanzielle Mittel aus dem Ausland zu erhalten, wurden durch ein neues Gesetz zum Verbot "unerwünschter" Organisationen drastisch eingeschränkt.
Amnesty ReportAserbaidschan01.05.2015 Aserbaidschan 2015 Mindestens sechs bekannte Menschenrechtsverteidiger wurden inhaftiert und führende Menschenrechtsorganisationen gezwungen, zu schließen oder ihre Aktivitäten einzustellen. Unabhängige Journalisten waren nach wie vor Drangsalierungen, Gewalt und konstruierten Anklagen ausgesetzt. Die Versammlungsfreiheit blieb eingeschränkt. Folter und andere Misshandlungen waren weiterhin an der Tagesordnung.
Amnesty ReportRussland22.02.2015 Russische Föderation 2015 Die Medienvielfalt wurde 2014 deutlich eingeschränkt, und die Freiräume für abweichende Meinungen wurden zunehmend enger. Die 2012 eingeführten Restriktionen der Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit wurden rigoros durchgesetzt und weiter verschärft. Einige NGOs wurden schikaniert, mit öffentlichen Schmutzkampagnen überzogen und unter Druck gesetzt, sich als "ausländische Agenten" zu registrieren. Etliche Demonstrierende und zivilgesellschaftliche Aktivisten wurden nach unfairen, politisch motivierten Prozessen zu Haftstrafen verurteilt.
Amnesty ReportRussland28.05.2013 Russland 2013 Die Staatsorgane reagierten mit repressiven Maßnahmen auf die Zunahme der gewaltfreien politischen Proteste im Land. Neue Gesetze schränkten die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Versammlungsfreiheit und Vereinigungsfreiheit ein. Menschenrechtsverteidiger, Journalisten und Rechtsanwälte waren weiterhin Schikanen ausgesetzt, gleichzeitig wurden gewaltsame Angriffe auf sie nicht gründlich untersucht. Folter und andere Misshandlungen waren nach wie vor weit verbreitet.
Amnesty ReportPakistan27.05.2013 Pakistan 2013 Der Anschlag der pakistanischen Taliban auf eine 15-jährige Menschenrechtsverteidigerin im Oktober 2012 machte deutlich, wie gefährlich die Situation im Land für Menschenrechtler und Journalisten ist. Angehörige religiöser Minderheiten waren Verfolgung und Übergriffen ausgesetzt. Religiöse Führer riefen zu Gewalt gegen religiöse Minderheiten auf, und bewaffnete Gruppen töteten Angehörige dieser Minderheiten ganz gezielt.
Amnesty ReportDeutschland22.05.2013 Deutschland 2013 Die Behörden richteten auch 2012 keine unabhängige Beschwerdestelle ein, und auch die Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte wurde nicht bundesweit umgesetzt. Die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter verfügte nach wie vor nur über unzureichende finanzielle Mittel. Die Behörden schoben weiterhin Roma, Aschkali und Ägypter in den Kosovo und Asylsuchende nach Ungarn ab, obwohl den Betroffenen dort Menschenrechtsverletzungen drohten.