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Ein Untersuchungsausschuss befasste sich mit den während des Ausnahmezustands im Jahr 2010 mutmaßlich verübten Menschenrechtsverletzungen. Im August 2015 fand in Jamaika zum ersten Mal eine _Gay-Pride_-Veranstaltung statt. Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgeschlechtliche und Intersexuelle (LGBTI) waren nach wie vor von Gewalt und Diskriminierung betroffen. Amnesty ReportChile31.05.2016 Chile 2016 Fälle von Polizeigewalt wurden wie bisher vor Militärgerichten verhandelt. Die Gerichtsverfahren gegen Personen, die für Menschenrechtsverletzungen in der Vergangenheit verantwortlich waren, gingen 2015 weiter. Schwangerschaftsabbrüche standen weiterhin ausnahmslos unter Strafe. Amnesty ReportHonduras04.05.2015 Honduras 2015 Gegen Menschenrechtsverteidiger, Journalisten, Frauen und Mädchen, Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle (LGBTI) sowie indigene Bevölkerungsgruppen und Gemeinschaften von Afro-Kolumbianern und Kleinbauern gerichtete Menschenrechtsverletzungen und -verstöße gaben weiterhin Anlass zu großer Besorgnis. Diese Verstöße fanden in einem Kontext statt, in dem Straflosigkeit üblich war und sowohl organisierte als auch gewöhnliche Kriminalität ein hohes Ausmaß erreicht hatte. Amnesty ReportArgentinien01.05.2015 Argentinien 2015 Frauen, die legale Schwangerschaftsabbrüche vornehmen lassen wollten, sahen sich nach wie vor mit Hindernissen konfrontiert. Die Diskriminierung indigener Bevölkerungsgruppen gab weiterhin Anlass zur Besorgnis. Während der Militärdiktatur verübte Menschenrechtsverletzungen waren Gegenstand von Gerichtsverfahren. Berichte über Folter zogen keine Ermittlungen nach sich. Amnesty ReportSaudi-Arabien22.02.2015 Saudi-Arabien 2015 Die Behörden schränkten die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit 2014 weiterhin stark ein. Gegen abweichende Meinungen ging sie mit unerbittlicher Härte vor. So wurden u.a. Menschenrechtsverteidiger und andere Regierungskritiker festgenommen und inhaftiert. Viele von ihnen erhielten unfaire Verfahren vor Gerichten, darunter ein Sonderstrafgericht für terroristische Straftaten, das auch Todesurteile fällte. Amnesty ReportMexiko22.02.2015 Mexiko 2015 Im Laufe des Jahres 2014 gingen erneut Berichte über Fälle von Verschwindenlassen, außergerichtlichen Hinrichtungen und Folter im Kontext von Gewaltkriminalität und fehlender Rechenschaftspflicht bei Polizei und Militär ein. Straflosigkeit für Menschenrechtsverletzungen und gewöhnliche Straftaten war weiterhin die Regel. 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Amnesty ReportJamaika01.06.2016 Jamaika 2016 Es kam weiterhin zu exzessiver Polizeigewalt und außergerichtlichen Hinrichtungen. Ein Untersuchungsausschuss befasste sich mit den während des Ausnahmezustands im Jahr 2010 mutmaßlich verübten Menschenrechtsverletzungen. Im August 2015 fand in Jamaika zum ersten Mal eine _Gay-Pride_-Veranstaltung statt. Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgeschlechtliche und Intersexuelle (LGBTI) waren nach wie vor von Gewalt und Diskriminierung betroffen.
Amnesty ReportChile31.05.2016 Chile 2016 Fälle von Polizeigewalt wurden wie bisher vor Militärgerichten verhandelt. Die Gerichtsverfahren gegen Personen, die für Menschenrechtsverletzungen in der Vergangenheit verantwortlich waren, gingen 2015 weiter. Schwangerschaftsabbrüche standen weiterhin ausnahmslos unter Strafe.
Amnesty ReportHonduras04.05.2015 Honduras 2015 Gegen Menschenrechtsverteidiger, Journalisten, Frauen und Mädchen, Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle (LGBTI) sowie indigene Bevölkerungsgruppen und Gemeinschaften von Afro-Kolumbianern und Kleinbauern gerichtete Menschenrechtsverletzungen und -verstöße gaben weiterhin Anlass zu großer Besorgnis. Diese Verstöße fanden in einem Kontext statt, in dem Straflosigkeit üblich war und sowohl organisierte als auch gewöhnliche Kriminalität ein hohes Ausmaß erreicht hatte.
Amnesty ReportArgentinien01.05.2015 Argentinien 2015 Frauen, die legale Schwangerschaftsabbrüche vornehmen lassen wollten, sahen sich nach wie vor mit Hindernissen konfrontiert. Die Diskriminierung indigener Bevölkerungsgruppen gab weiterhin Anlass zur Besorgnis. Während der Militärdiktatur verübte Menschenrechtsverletzungen waren Gegenstand von Gerichtsverfahren. Berichte über Folter zogen keine Ermittlungen nach sich.
Amnesty ReportSaudi-Arabien22.02.2015 Saudi-Arabien 2015 Die Behörden schränkten die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit 2014 weiterhin stark ein. Gegen abweichende Meinungen ging sie mit unerbittlicher Härte vor. So wurden u.a. Menschenrechtsverteidiger und andere Regierungskritiker festgenommen und inhaftiert. Viele von ihnen erhielten unfaire Verfahren vor Gerichten, darunter ein Sonderstrafgericht für terroristische Straftaten, das auch Todesurteile fällte.
Amnesty ReportMexiko22.02.2015 Mexiko 2015 Im Laufe des Jahres 2014 gingen erneut Berichte über Fälle von Verschwindenlassen, außergerichtlichen Hinrichtungen und Folter im Kontext von Gewaltkriminalität und fehlender Rechenschaftspflicht bei Polizei und Militär ein. Straflosigkeit für Menschenrechtsverletzungen und gewöhnliche Straftaten war weiterhin die Regel.