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Amnesty ReportSri Lanka20.05.2017 Sri Lanka 2017 Die Regierung Sri Lankas hielt an ihrer Zusage fest, die Verantwortlichen für mutmaßliche völkerrechtliche Verbrechen zur Rechenschaft zu ziehen, doch der Umsetzungsprozess verlief langsam. Die vielen noch existierenden Menschenrechtsprobleme stellten weiterhin eine große Herausforderung dar. So griffen Behörden auf das Antiterrorgesetz zurück, um Tatverdächtige festzunehmen und zu inhaftieren. Nach wie vor wurden Menschen in Polizeigewahrsam gefoltert oder anderweitig misshandelt, und es herrschte weiterhin Straflosigkeit für Fälle von Verschwindenlassen und andere Menschenrechtsverletzungen. Die Opfer von während des bewaffneten Konflikts verübten Menschenrechtsverletzungen sahen sich großen Herausforderungen bei der Rückkehr in ein normales Leben und der Wiederherstellung ihrer Existenzgrundlagen gegenüber, da kohärente Pläne zur Unterstützung und Entschädigung noch nicht umgesetzt wurden. Amnesty ReportKolumbien17.05.2017 Kolumbien 2017 Das zwischen der Regierung und der Guerillagruppe Revolutionäre Streitkräfte von Kolumbien (Fuerzas Armadas Revolucionarias de Colombia - FARC) ausgehandelte Friedensabkommen wurde im November 2016 durch den Kongress ratifiziert. Damit wurde der seit 50 Jahren andauernde interne bewaffnete Konflikt nach vierjährigen Verhandlungen offiziell für beendet erklärt. Allerdings kam es wieder vermehrt zur Tötung von Menschenrechtsverteidigern, darunter Sprecher von indigenen, afro-kolumbianischen und kleinbäuerlichen Gemeinschaften. Der Friedensprozess mit der zweitgrößten Guerillagruppe Ejército de Liberación Nacional (ELN) war Ende 2016 noch nicht aufgenommen worden. Es bestanden Bedenken, ob das mit der FARC ausgehandelte Friedensabkommen auch gewährleisten würde, dass Personen, denen Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Kriegsverbrechen vorgeworfen werden, gemäß völkerrechtlichen Standards zur Verantwortung gezogen werden könnten. Amnesty ReportFinnland15.05.2017 Finnland 2017 Änderungen am Asylverfahren wirkten sich für Asylsuchende negativ aus. Die Hilfsangebote für Frauen, die Opfer häuslicher Gewalt geworden waren, blieben unzureichend. Die Gesetzgebung zur Anerkennung des amtlichen Geschlechts verstieß auch weiterhin gegen die Rechte von Transgeschlechtlichen. Es gab Vorschläge für Verfassungsänderungen, die das Recht auf Privatsphäre einschränken würden. Amnesty ReportBosnien & Herzegowina15.05.2017 Bosnien und Herzegowina 2017 Trotz einer neuen, fortschrittlichen Antidiskriminierungsgesetzgebung, die 2016 verabschiedet wurde, war die Diskriminierung schutzbedürftiger Minderheiten nach wie vor stark verbreitet. Es gab weiterhin Drohungen und Angriffe gegen Journalisten und die Freiheit der Medien. Der Internationale Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien in Den Haag fällte Urteile im Zusammenhang mit Verbrechen, die während des bewaffneten Konflikts in den Jahren 1992 bis 1995 verübt worden waren. Auf nationaler Ebene gab es kaum Fortschritte hinsichtlich der juristischen Aufarbeitung des Konflikts sowie der Entschädigung für zivile Kriegsopfer. Amnesty ReportNauru08.06.2016 Nauru 2016 Es herrschte anhaltende Besorgnis hinsichtlich der fehlenden Unabhängigkeit der Justiz und der Einschränkungen der Meinungsfreiheit. In der von Australien betriebenen Einrichtung für Flüchtlinge und Asylsuchende auf Nauru blieben weiterhin zahlreiche Menschen untergebracht. Berichten zufolge kam es in dieser Einrichtung zu Fällen sexuellen Missbrauchs und anderen Formen physischer Gewaltanwendung, auch gegenüber Kindern. Amnesty ReportKolumbien07.06.2016 Kolumbien 2016 Im Jahr 2015 machten die Friedensgespräche zwischen der Regierung und der Guerillagruppe Revolutionäre Streitkräfte von Kolumbien (_Fuerzas Armadas Revolucionarias de Colombia_ - FARC) entscheidende Fortschritte. Beide Seiten erklärten, dass sie eine Vereinbarung für die Schaffung einer Übergangsjustiz getroffen hätten, und kündigten die Unterzeichnung eines Friedensabkommens für das Jahr 2016 an. Die Vereinbarung entsprach hinsichtlich der Rechte von Opfern auf Wahrheit, Gerechtigkeit und Wiedergutmachung nicht den völkerrechtlichen Standards. Amnesty ReportFinnland01.06.2016 Finnland 2016 Trotz begrenzter Verbesserungen durch Reformen bei Einwanderungs- und Asylgesetzen gaben die Haftbedingungen für minderjährige Asylsuchende und Migranten auch weiterhin Anlass zur Sorge. Für Opfer sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalt existierten nach wie vor keine ausreichenden Hilfsangebote. Amnesty ReportKolumbien06.05.2015 Kolumbien 2015 Die Friedensgespräche zwischen der Regierung und der Guerillagruppe Revolutionäre Streitkräfte von Kolumbien (_Fuerzas Armadas Revolucionarias de Colombia_ - FARC) kamen weiter voran, obwohl sie gegen Ende des Jahres 2014 für drei Wochen ausgesetzt wurden. Trotz der laufenden Friedensgespräche verübten beide Seiten weiterhin Menschenrechtsverstöße und verletzten das humanitäre Völkerrecht. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Page 3 Aktuelle Seite 4 Page 5 Page 6 Page 7 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportKolumbien22.02.2018 Kolumbien 2017/18 Die Zivilbevölkerung, insbesondere indigene Bevölkerungsgruppen, waren weiterhin die Hauptleidtragenden des bewaffneten Konflikts.
Amnesty ReportSri Lanka20.05.2017 Sri Lanka 2017 Die Regierung Sri Lankas hielt an ihrer Zusage fest, die Verantwortlichen für mutmaßliche völkerrechtliche Verbrechen zur Rechenschaft zu ziehen, doch der Umsetzungsprozess verlief langsam. Die vielen noch existierenden Menschenrechtsprobleme stellten weiterhin eine große Herausforderung dar. So griffen Behörden auf das Antiterrorgesetz zurück, um Tatverdächtige festzunehmen und zu inhaftieren. Nach wie vor wurden Menschen in Polizeigewahrsam gefoltert oder anderweitig misshandelt, und es herrschte weiterhin Straflosigkeit für Fälle von Verschwindenlassen und andere Menschenrechtsverletzungen. Die Opfer von während des bewaffneten Konflikts verübten Menschenrechtsverletzungen sahen sich großen Herausforderungen bei der Rückkehr in ein normales Leben und der Wiederherstellung ihrer Existenzgrundlagen gegenüber, da kohärente Pläne zur Unterstützung und Entschädigung noch nicht umgesetzt wurden.
Amnesty ReportKolumbien17.05.2017 Kolumbien 2017 Das zwischen der Regierung und der Guerillagruppe Revolutionäre Streitkräfte von Kolumbien (Fuerzas Armadas Revolucionarias de Colombia - FARC) ausgehandelte Friedensabkommen wurde im November 2016 durch den Kongress ratifiziert. Damit wurde der seit 50 Jahren andauernde interne bewaffnete Konflikt nach vierjährigen Verhandlungen offiziell für beendet erklärt. Allerdings kam es wieder vermehrt zur Tötung von Menschenrechtsverteidigern, darunter Sprecher von indigenen, afro-kolumbianischen und kleinbäuerlichen Gemeinschaften. Der Friedensprozess mit der zweitgrößten Guerillagruppe Ejército de Liberación Nacional (ELN) war Ende 2016 noch nicht aufgenommen worden. Es bestanden Bedenken, ob das mit der FARC ausgehandelte Friedensabkommen auch gewährleisten würde, dass Personen, denen Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Kriegsverbrechen vorgeworfen werden, gemäß völkerrechtlichen Standards zur Verantwortung gezogen werden könnten.
Amnesty ReportFinnland15.05.2017 Finnland 2017 Änderungen am Asylverfahren wirkten sich für Asylsuchende negativ aus. Die Hilfsangebote für Frauen, die Opfer häuslicher Gewalt geworden waren, blieben unzureichend. Die Gesetzgebung zur Anerkennung des amtlichen Geschlechts verstieß auch weiterhin gegen die Rechte von Transgeschlechtlichen. Es gab Vorschläge für Verfassungsänderungen, die das Recht auf Privatsphäre einschränken würden.
Amnesty ReportBosnien & Herzegowina15.05.2017 Bosnien und Herzegowina 2017 Trotz einer neuen, fortschrittlichen Antidiskriminierungsgesetzgebung, die 2016 verabschiedet wurde, war die Diskriminierung schutzbedürftiger Minderheiten nach wie vor stark verbreitet. Es gab weiterhin Drohungen und Angriffe gegen Journalisten und die Freiheit der Medien. Der Internationale Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien in Den Haag fällte Urteile im Zusammenhang mit Verbrechen, die während des bewaffneten Konflikts in den Jahren 1992 bis 1995 verübt worden waren. Auf nationaler Ebene gab es kaum Fortschritte hinsichtlich der juristischen Aufarbeitung des Konflikts sowie der Entschädigung für zivile Kriegsopfer.
Amnesty ReportNauru08.06.2016 Nauru 2016 Es herrschte anhaltende Besorgnis hinsichtlich der fehlenden Unabhängigkeit der Justiz und der Einschränkungen der Meinungsfreiheit. In der von Australien betriebenen Einrichtung für Flüchtlinge und Asylsuchende auf Nauru blieben weiterhin zahlreiche Menschen untergebracht. Berichten zufolge kam es in dieser Einrichtung zu Fällen sexuellen Missbrauchs und anderen Formen physischer Gewaltanwendung, auch gegenüber Kindern.
Amnesty ReportKolumbien07.06.2016 Kolumbien 2016 Im Jahr 2015 machten die Friedensgespräche zwischen der Regierung und der Guerillagruppe Revolutionäre Streitkräfte von Kolumbien (_Fuerzas Armadas Revolucionarias de Colombia_ - FARC) entscheidende Fortschritte. Beide Seiten erklärten, dass sie eine Vereinbarung für die Schaffung einer Übergangsjustiz getroffen hätten, und kündigten die Unterzeichnung eines Friedensabkommens für das Jahr 2016 an. Die Vereinbarung entsprach hinsichtlich der Rechte von Opfern auf Wahrheit, Gerechtigkeit und Wiedergutmachung nicht den völkerrechtlichen Standards.
Amnesty ReportFinnland01.06.2016 Finnland 2016 Trotz begrenzter Verbesserungen durch Reformen bei Einwanderungs- und Asylgesetzen gaben die Haftbedingungen für minderjährige Asylsuchende und Migranten auch weiterhin Anlass zur Sorge. Für Opfer sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalt existierten nach wie vor keine ausreichenden Hilfsangebote.
Amnesty ReportKolumbien06.05.2015 Kolumbien 2015 Die Friedensgespräche zwischen der Regierung und der Guerillagruppe Revolutionäre Streitkräfte von Kolumbien (_Fuerzas Armadas Revolucionarias de Colombia_ - FARC) kamen weiter voran, obwohl sie gegen Ende des Jahres 2014 für drei Wochen ausgesetzt wurden. Trotz der laufenden Friedensgespräche verübten beide Seiten weiterhin Menschenrechtsverstöße und verletzten das humanitäre Völkerrecht.