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Nach wie vor kam es zu Gewaltakten gegen Muslime, bei denen die mutmaßlichen Täter von den Behörden nicht zur Rechenschaft gezogen wurden. Aus Gebieten, in denen der bewaffnete Konflikt andauerte, wurden immer wieder Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht und die Menschenrechte gemeldet Amnesty ReportMali07.05.2015 Mali 2015 Durch den innerstaatlichen bewaffneten Konflikt war die Sicherheitslage vor allem im Norden des Landes prekär. Bewaffnete Gruppen waren für Menschenrechtsverstöße wie Entführungen und Tötungen verantwortlich. Die Behörden ergriffen nur zögernd Maßnahmen gegen diejenigen, die während des Konflikts im Jahr 2012 Menschenrechtsverletzungen begangen hatten. Amnesty ReportKuwait07.05.2015 Kuwait 2015 Friedlich vorgebrachte Kritik am Staatsoberhaupt, an staatlichen Stellen oder am Islam war 2014 weiterhin verboten. Tausenden staatenlosen Bidun wurden nach wie vor die Staatsbürgerschaft und die bürgerlichen Rechte vorenthalten. Das Recht auf Versammlungsfreiheit blieb weiterhin eingeschränkt. Die Todesstrafe blieb für eine Reihe von Verbrechen weiterhin in Kraft; es gab keine Berichte über Hinrichtungen. Amnesty ReportMyanmar27.05.2013 Myanmar 2013 Im Zuge politischer, rechtlicher und wirtschaftlicher Reformen wurden Hunderte von gewaltlosen politischen Gefangenen freigelassen, doch viele weitere befanden sich nach wie vor in Haft. Die Sicherheitskräfte und andere Staatsorgane begingen weiterhin Menschenrechtsverletzungen, darunter rechtswidrige Tötungen, exzessive Gewaltanwendung, willkürliche Festnahmen, Folter und andere Misshandlungen sowie rechtswidrige Beschlagnahme oder Zerstörung von Eigentum und Vernichtung der Existenzgrundlage von Menschen. Amnesty ReportMali27.05.2013 Mali 2013 Die bewaffneten Auseinandersetzungen im Norden des Landes und der anschließende Putsch führten dazu, dass die Sicherheitskräfte gravierende Menschenrechtsverletzungen wie außergerichtliche Hinrichtungen, Verschwindenlassen und Folter verübten. Bewaffnete Gruppen im Norden Malis waren für Übergriffe wie z.B. sexuelle Gewalt, vorsätzliche und willkürliche Tötungen und Körperstrafen verantwortlich. Beide Seiten rekrutierten Kindersoldaten. Amnesty ReportKuwait27.05.2013 Kuwait 2013 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit wurden 2012 empfindlich eingeschränkt. Angehörige der Bereitschaftspolizei gingen mit exzessiver Gewalt gegen friedliche Demonstrierende vor. Tausende staatenlose Bidun mit Wohnsitz in Kuwait erhielten weiterhin keine Staatsbürgerschaft und hatten damit auch keinen gleichberechtigten Zugang zum Gesundheits- und Bildungssystem sowie zum Arbeitsmarkt. Amnesty ReportVer. Arab. Emirate22.05.2013 Vereinigte Arabische Emirate 2013 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung sowie auf Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit wurden 2012 zunehmend weiter eingeschränkt. Mehr als 90 Regierungskritiker und Menschenrechtsverteidiger befanden sich Ende 2012 ohne Anklage oder Gerichtsverfahren in Haft. Mindestens zwei von ihnen waren gewaltlose politische Gefangene. Amnesty ReportKuwait09.05.2012 Kuwait 2012 Das Recht auf freie Meinungsäußerung war eingeschränkt. Personen, die sich kritisch über die Regierung äußerten, z.B. in sozialen Netzwerken, riskierten Festnahmen. Sicherheitskräfte gingen mit Schlägen gegen einige Demonstrierende vor. Ein Mann starb in Polizeigewahrsam, nachdem er offenbar gefoltert worden war. Frauen wurden noch immer durch Gesetze sowie im täglichen Leben diskriminiert. Tausenden von staatenlosen Bidun mit Wohnsitz in Kuwait blieb die Staatsangehörigkeit weiterhin verwehrt und damit auch der gleichberechtigte Zugang zum Gesundheits- und Schulsystem sowie zum Arbeitsmarkt. Mindestens 17 Menschen wurden zum Tode verurteilt. Hinrichtungen fanden nach vorliegenden Informationen jedoch nicht statt. Amnesty ReportVer. Arab. Emirate08.05.2012 Vereinigte Arabische Emirate 2012 Fünf Männer wurden 2011 willkürlich festgenommen und später zu Haftstrafen verurteilt. Sie hatten Kritik an der Regierung geübt und sich für Reformen ausgesprochen. Alle wurden im Rahmen einer Präsidialamnestie begnadigt und freigelassen. Die Regierung wechselte die Vorstände von fünf NGOs aus, die sich gemeinsam für direkte Wahlen eingesetzt hatten. Frauen sahen sich nach wie vor Diskriminierung vor dem Gesetz und im täglichen Leben ausgesetzt. Arbeitsmigranten, vor allem weibliche Hausangestellte, waren noch immer nicht ausreichend gegen Ausbeutung und Missbrauch durch ihre Arbeitgeber geschützt. Die Regierung weigerte sich, mit UN-Menschenrechtsgremien zusammenzuarbeiten. Es ergingen weiterhin Todesurteile, und es fand mindestens eine Hinrichtung statt. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Page 3 Page 4 Aktuelle Seite 5 Page 6 Page 7 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportMyanmar07.05.2015 Myanmar 2015 Trotz des politischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Reformprozesses waren im Menschenrechtsbereich keine Fortschritte zu verzeichnen, in einigen Schlüsselbereichen gab es sogar Rückschritte. Nach wie vor kam es zu Gewaltakten gegen Muslime, bei denen die mutmaßlichen Täter von den Behörden nicht zur Rechenschaft gezogen wurden. Aus Gebieten, in denen der bewaffnete Konflikt andauerte, wurden immer wieder Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht und die Menschenrechte gemeldet
Amnesty ReportMali07.05.2015 Mali 2015 Durch den innerstaatlichen bewaffneten Konflikt war die Sicherheitslage vor allem im Norden des Landes prekär. Bewaffnete Gruppen waren für Menschenrechtsverstöße wie Entführungen und Tötungen verantwortlich. Die Behörden ergriffen nur zögernd Maßnahmen gegen diejenigen, die während des Konflikts im Jahr 2012 Menschenrechtsverletzungen begangen hatten.
Amnesty ReportKuwait07.05.2015 Kuwait 2015 Friedlich vorgebrachte Kritik am Staatsoberhaupt, an staatlichen Stellen oder am Islam war 2014 weiterhin verboten. Tausenden staatenlosen Bidun wurden nach wie vor die Staatsbürgerschaft und die bürgerlichen Rechte vorenthalten. Das Recht auf Versammlungsfreiheit blieb weiterhin eingeschränkt. Die Todesstrafe blieb für eine Reihe von Verbrechen weiterhin in Kraft; es gab keine Berichte über Hinrichtungen.
Amnesty ReportMyanmar27.05.2013 Myanmar 2013 Im Zuge politischer, rechtlicher und wirtschaftlicher Reformen wurden Hunderte von gewaltlosen politischen Gefangenen freigelassen, doch viele weitere befanden sich nach wie vor in Haft. Die Sicherheitskräfte und andere Staatsorgane begingen weiterhin Menschenrechtsverletzungen, darunter rechtswidrige Tötungen, exzessive Gewaltanwendung, willkürliche Festnahmen, Folter und andere Misshandlungen sowie rechtswidrige Beschlagnahme oder Zerstörung von Eigentum und Vernichtung der Existenzgrundlage von Menschen.
Amnesty ReportMali27.05.2013 Mali 2013 Die bewaffneten Auseinandersetzungen im Norden des Landes und der anschließende Putsch führten dazu, dass die Sicherheitskräfte gravierende Menschenrechtsverletzungen wie außergerichtliche Hinrichtungen, Verschwindenlassen und Folter verübten. Bewaffnete Gruppen im Norden Malis waren für Übergriffe wie z.B. sexuelle Gewalt, vorsätzliche und willkürliche Tötungen und Körperstrafen verantwortlich. Beide Seiten rekrutierten Kindersoldaten.
Amnesty ReportKuwait27.05.2013 Kuwait 2013 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit wurden 2012 empfindlich eingeschränkt. Angehörige der Bereitschaftspolizei gingen mit exzessiver Gewalt gegen friedliche Demonstrierende vor. Tausende staatenlose Bidun mit Wohnsitz in Kuwait erhielten weiterhin keine Staatsbürgerschaft und hatten damit auch keinen gleichberechtigten Zugang zum Gesundheits- und Bildungssystem sowie zum Arbeitsmarkt.
Amnesty ReportVer. Arab. Emirate22.05.2013 Vereinigte Arabische Emirate 2013 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung sowie auf Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit wurden 2012 zunehmend weiter eingeschränkt. Mehr als 90 Regierungskritiker und Menschenrechtsverteidiger befanden sich Ende 2012 ohne Anklage oder Gerichtsverfahren in Haft. Mindestens zwei von ihnen waren gewaltlose politische Gefangene.
Amnesty ReportKuwait09.05.2012 Kuwait 2012 Das Recht auf freie Meinungsäußerung war eingeschränkt. Personen, die sich kritisch über die Regierung äußerten, z.B. in sozialen Netzwerken, riskierten Festnahmen. Sicherheitskräfte gingen mit Schlägen gegen einige Demonstrierende vor. Ein Mann starb in Polizeigewahrsam, nachdem er offenbar gefoltert worden war. Frauen wurden noch immer durch Gesetze sowie im täglichen Leben diskriminiert. Tausenden von staatenlosen Bidun mit Wohnsitz in Kuwait blieb die Staatsangehörigkeit weiterhin verwehrt und damit auch der gleichberechtigte Zugang zum Gesundheits- und Schulsystem sowie zum Arbeitsmarkt. Mindestens 17 Menschen wurden zum Tode verurteilt. Hinrichtungen fanden nach vorliegenden Informationen jedoch nicht statt.
Amnesty ReportVer. Arab. Emirate08.05.2012 Vereinigte Arabische Emirate 2012 Fünf Männer wurden 2011 willkürlich festgenommen und später zu Haftstrafen verurteilt. Sie hatten Kritik an der Regierung geübt und sich für Reformen ausgesprochen. Alle wurden im Rahmen einer Präsidialamnestie begnadigt und freigelassen. Die Regierung wechselte die Vorstände von fünf NGOs aus, die sich gemeinsam für direkte Wahlen eingesetzt hatten. Frauen sahen sich nach wie vor Diskriminierung vor dem Gesetz und im täglichen Leben ausgesetzt. Arbeitsmigranten, vor allem weibliche Hausangestellte, waren noch immer nicht ausreichend gegen Ausbeutung und Missbrauch durch ihre Arbeitgeber geschützt. Die Regierung weigerte sich, mit UN-Menschenrechtsgremien zusammenzuarbeiten. Es ergingen weiterhin Todesurteile, und es fand mindestens eine Hinrichtung statt.