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Gerichtsverfahren gegen hochgestellte Persönlichkeiten, unter ihnen auch Politiker, entsprachen nicht den internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren. Infolge des Mangels an ordnungsgemäßen Verfahren kam es in Jurtenbezirken von Ulan-Bator zu rechtswidrigen Zwangsräumungen. Amnesty ReportMalta27.05.2013 Malta 2013 Asylsuchende und Migranten ohne regulären Aufenthaltsstatus wurden 2012 nach wie vor routinemäßig bis zu 18 Monate in Gewahrsam genommen. Die Rechtsmittelverfahren zur Anfechtung dieser Praxis waren weiterhin unzulänglich. Der gesetzliche Schutz gegen Hassverbrechen wurde auf Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle ausgeweitet. Amnesty ReportEswatini27.05.2013 Swasiland 2013 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit wurden weiterhin verletzt. Es kam zu willkürlichen Festnahmen und zum Einsatz exzessiver Gewalt bei der Niederschlagung von politischen Protesten. Folter und andere Misshandlungen gaben nach wie vor Anlass zur Sorge. Hinsichtlich der Reform von Gesetzen, die Frauen diskriminierten, konnten gewisse Fortschritte erzielt werden. Amnesty ReportTansania23.05.2013 Tansania 2013 Die Behörden schränkten die Rechte auf freie Meinungsäußerung und auf Versammlungsfreiheit ein. Die Gewalt gegen Frauen hielt an; nur in seltenen Fällen wurden die dafür Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen. Das Flüchtlingslager Mtabila, in dem rund 37000 Flüchtlinge aus Burundi gelebt hatten, wurde geschlossen. Amnesty ReportBurundi22.05.2013 Burundi 2013 Das Land verharrte weiterhin in Straflosigkeit; die Regierung unterließ es, die außergerichtlichen Hinrichtungen der Vorjahre vollständig zu untersuchen und strafrechtlich zu verfolgen. Vielversprechende Anzeichen dafür, dass die Regierung 2012 eine Wahrheits- und Versöhnungskommission einsetzen würde, lösten sich im Verlauf des Jahres in nichts auf. Menschenrechtsverteidiger und Journalisten waren aufgrund ihrer Aktivitäten Repressalien ausgesetzt. Amnesty ReportEswatini09.05.2012 Swasiland 2012 Eine rechtsstaatliche Krise und die unfaire Entlassung eines Richters gefährdeten die Unabhängigkeit der Justiz. Die Behörden versuchten politische Proteste durch willkürliche und geheime Inhaftierungen sowie strafrechtliche Verfolgung aus politischen Gründen und exzessive Gewaltanwendung niederzuschlagen. Der Bericht eines Parlamentsausschusses machte deutlich, dass die Gesetze, die Wilderei verbieten, gewalttätigem Vorgehen gegen mutmaßliche Wilderer Vorschub leisten könnten. Hinsichtlich der Aufhebung von Gesetzen, die Frauen diskriminieren, waren nur geringe Fortschritte zu verzeichnen. Die Behandlung von HIV/AIDS war in steigendem Maße durch die sich verschlechternde Finanzlage des Landes gefährdet. Amnesty ReportTansania08.05.2012 Tansania 2012 Flüchtlinge aus Burundi waren weiterhin von Zwangsrückführungen bedroht. Polizeibeamte und andere Ordnungskräfte, die Menschenrechtsverletzungen, darunter rechtswidrige Tötungen, begangen haben sollen, wurden nicht zur Rechenschaft gezogen. Verantwortliche für sexuelle und andere Arten geschlechtsbasierter Gewalt blieben weiterhin straffrei. Amnesty ReportMongolei07.05.2012 Mongolei 2012 Das Parlament beriet weiterhin über die Abschaffung der Todesstrafe, auch wenn im Jahr 2010 ein Hinrichtungsmoratorium verkündet worden war. Seit 2009 hatten keine Hinrichtungen mehr stattgefunden. Straflosigkeit bei Folter und anderen Misshandlungen blieb weit verbreitet. Berichten zufolge war Korruption im Justizwesen üblich. Amnesty ReportMalta04.05.2012 Malta 2012 Migranten und Asylsuchende wurden bei ihrer Ankunft nach wie vor in Gewahrsam genommen, was eine Verletzung internationaler Menschrechtsstandards darstellte. Die Lebensbedingungen in den Haftzentren und den offenen Auffanglagern verschlechterten sich Berichten zufolge noch weiter. Die EU-Rückführungsrichtlinie wurde in nationales Recht umgesetzt, ihr Anwendungsbereich war jedoch eingeschränkt. Internationale Gremien kritisierten politische Maßnahmen, die Migranten, Flüchtlinge und Asylsuchende betrafen. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Page 3 Page 4 Aktuelle Seite 5 Page 6 Page 7 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportMongolei27.05.2013 Mongolei 2013 Die Mongolei trat dem 2. Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte bei und kam dadurch der Abschaffung der Todesstrafe einen Schritt näher. Gerichtsverfahren gegen hochgestellte Persönlichkeiten, unter ihnen auch Politiker, entsprachen nicht den internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren. Infolge des Mangels an ordnungsgemäßen Verfahren kam es in Jurtenbezirken von Ulan-Bator zu rechtswidrigen Zwangsräumungen.
Amnesty ReportMalta27.05.2013 Malta 2013 Asylsuchende und Migranten ohne regulären Aufenthaltsstatus wurden 2012 nach wie vor routinemäßig bis zu 18 Monate in Gewahrsam genommen. Die Rechtsmittelverfahren zur Anfechtung dieser Praxis waren weiterhin unzulänglich. Der gesetzliche Schutz gegen Hassverbrechen wurde auf Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle ausgeweitet.
Amnesty ReportEswatini27.05.2013 Swasiland 2013 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit wurden weiterhin verletzt. Es kam zu willkürlichen Festnahmen und zum Einsatz exzessiver Gewalt bei der Niederschlagung von politischen Protesten. Folter und andere Misshandlungen gaben nach wie vor Anlass zur Sorge. Hinsichtlich der Reform von Gesetzen, die Frauen diskriminierten, konnten gewisse Fortschritte erzielt werden.
Amnesty ReportTansania23.05.2013 Tansania 2013 Die Behörden schränkten die Rechte auf freie Meinungsäußerung und auf Versammlungsfreiheit ein. Die Gewalt gegen Frauen hielt an; nur in seltenen Fällen wurden die dafür Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen. Das Flüchtlingslager Mtabila, in dem rund 37000 Flüchtlinge aus Burundi gelebt hatten, wurde geschlossen.
Amnesty ReportBurundi22.05.2013 Burundi 2013 Das Land verharrte weiterhin in Straflosigkeit; die Regierung unterließ es, die außergerichtlichen Hinrichtungen der Vorjahre vollständig zu untersuchen und strafrechtlich zu verfolgen. Vielversprechende Anzeichen dafür, dass die Regierung 2012 eine Wahrheits- und Versöhnungskommission einsetzen würde, lösten sich im Verlauf des Jahres in nichts auf. Menschenrechtsverteidiger und Journalisten waren aufgrund ihrer Aktivitäten Repressalien ausgesetzt.
Amnesty ReportEswatini09.05.2012 Swasiland 2012 Eine rechtsstaatliche Krise und die unfaire Entlassung eines Richters gefährdeten die Unabhängigkeit der Justiz. Die Behörden versuchten politische Proteste durch willkürliche und geheime Inhaftierungen sowie strafrechtliche Verfolgung aus politischen Gründen und exzessive Gewaltanwendung niederzuschlagen. Der Bericht eines Parlamentsausschusses machte deutlich, dass die Gesetze, die Wilderei verbieten, gewalttätigem Vorgehen gegen mutmaßliche Wilderer Vorschub leisten könnten. Hinsichtlich der Aufhebung von Gesetzen, die Frauen diskriminieren, waren nur geringe Fortschritte zu verzeichnen. Die Behandlung von HIV/AIDS war in steigendem Maße durch die sich verschlechternde Finanzlage des Landes gefährdet.
Amnesty ReportTansania08.05.2012 Tansania 2012 Flüchtlinge aus Burundi waren weiterhin von Zwangsrückführungen bedroht. Polizeibeamte und andere Ordnungskräfte, die Menschenrechtsverletzungen, darunter rechtswidrige Tötungen, begangen haben sollen, wurden nicht zur Rechenschaft gezogen. Verantwortliche für sexuelle und andere Arten geschlechtsbasierter Gewalt blieben weiterhin straffrei.
Amnesty ReportMongolei07.05.2012 Mongolei 2012 Das Parlament beriet weiterhin über die Abschaffung der Todesstrafe, auch wenn im Jahr 2010 ein Hinrichtungsmoratorium verkündet worden war. Seit 2009 hatten keine Hinrichtungen mehr stattgefunden. Straflosigkeit bei Folter und anderen Misshandlungen blieb weit verbreitet. Berichten zufolge war Korruption im Justizwesen üblich.
Amnesty ReportMalta04.05.2012 Malta 2012 Migranten und Asylsuchende wurden bei ihrer Ankunft nach wie vor in Gewahrsam genommen, was eine Verletzung internationaler Menschrechtsstandards darstellte. Die Lebensbedingungen in den Haftzentren und den offenen Auffanglagern verschlechterten sich Berichten zufolge noch weiter. Die EU-Rückführungsrichtlinie wurde in nationales Recht umgesetzt, ihr Anwendungsbereich war jedoch eingeschränkt. Internationale Gremien kritisierten politische Maßnahmen, die Migranten, Flüchtlinge und Asylsuchende betrafen.