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Es wurden Misshandlungen von geistig behinderten Menschen in staatlichen Einrichtungen aufgedeckt. Muslime waren zunehmend Anfeindungen in der Öffentlichkeit ausgesetzt. Amnesty ReportKongo (Republik)07.05.2015 Kongo (Republik) 2015 In der Republik Kongo wurden 2014 gravierende Menschenrechtsverletzungen verübt. Dazu gehörten Vergewaltigungen und andere Formen sexueller Gewalt, willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen, exzessiver Gewalteinsatz sowie Folter und andere Misshandlungen. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit waren eingeschränkt. Amnesty ReportJemen06.05.2015 Jemen 2015 Regierungstruppen begingen Menschenrechtsverletzungen wie rechtswidrige Tötungen und Verschwindenlassen von Befürwortern der Abspaltung Südjemens. Der erneut aufgeflammte Konflikt zwischen der Regierung und den Huthi-Rebellen im Norden führte ebenfalls zu Verstößen auf beiden Seiten. Sicherheitskräfte lösten friedliche Protestaktionen in Sana'a und Städten im Süden des Landes mit exzessiver Gewalt auf. Amnesty ReportMongolei20.05.2017 Mongolei 2017 Bei der Parlamentswahl im Juni 2016 gewann die wichtigste Oppositionspartei, die Mongolische Volkspartei, die Mehrheit der Mandate. Die neue Regierung verschob die Umsetzung von fünf Gesetzen, die unter der Vorgängerregierung verabschiedet worden waren. Dazu zählte auch ein neues Strafgesetzbuch, mit dem die Todesstrafe abgeschafft werden sollte. Menschenrechtsverteidiger erhielten von der Regierung keinen ausreichenden Schutz vor Drohungen und Angriffen durch staatliche Stellen und nichtstaatliche Akteure. Folter und andere Misshandlungen waren weiterhin an der Tagesordnung, insbesondere in Gewahrsam. In der Hauptstadt Ulan-Bator mussten Einwohner nach wie vor rechtswidrige Zwangsräumungen und die Verletzung ihres Rechts auf angemessenes Wohnen befürchten, da die gesetzlichen Bestimmungen nicht den internationalen Menschenrechtsnormen und -standards entsprachen. Amnesty ReportJemen01.06.2016 Jemen 2016 Der bewaffnete Konflikt, der sich im März 2015 verschärfte und das gesamte Jahr über andauerte, führte zu einer dramatischen Verschlechterung der Menschenrechtslage. Alle Konfliktparteien verübten Kriegsverbrechen und andere schwere Verstöße gegen das Völkerrecht, indem sie u. a. zivile Wohngebiete bombardierten und mit Granaten beschossen, ohne dafür zur Rechenschaft gezogen zu werden. Amnesty ReportMongolei07.05.2015 Mongolei 2015 Folter und andere Misshandlungen in Polizeigewahrsam waren nach wie vor weit verbreitet. In städtischen Gebieten fanden rechtswidrige Zwangsräumungen statt. In Fällen von Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, sexueller Orientierung oder Behinderung wurden Verantwortliche so gut wie nie zur Rechenschaft gezogen. Asylsuchende wurden in Länder zurückgeführt, in denen sie dem Risiko schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt waren. Amnesty ReportDemokratische Republik Kongo22.02.2015 Kongo (Demokratische Republik) 2015 Die Sicherheitslage im Osten der Demokratischen Republik Kongo (DR Kongo) war weiterhin angespannt. Zunehmende Gewaltakte bewaffneter Gruppen forderten das Leben Tausender Zivilpersonen und zwangen mehr als 1 Mio. Menschen, ihre Wohnstätten zu verlassen. Sowohl die Sicherheitskräfte als auch bewaffnete Gruppen verübten Menschenrechtsverstöße wie Tötungen und Massenvergewaltigungen. Amnesty ReportMongolei27.05.2013 Mongolei 2013 Die Mongolei trat dem 2. Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte bei und kam dadurch der Abschaffung der Todesstrafe einen Schritt näher. Gerichtsverfahren gegen hochgestellte Persönlichkeiten, unter ihnen auch Politiker, entsprachen nicht den internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren. Infolge des Mangels an ordnungsgemäßen Verfahren kam es in Jurtenbezirken von Ulan-Bator zu rechtswidrigen Zwangsräumungen. Amnesty ReportLitauen27.05.2013 Litauen 2013 Über Litauens Rolle bei den von den USA durchgeführten Programmen für außerordentliche Überstellungen und Geheimgefängnisse erfolgte auch im Jahr 2012 keine Rechenschaftslegung. Es kam weiterhin zu Diskriminierungen von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgendern und Intersexuellen, u.a. wenn sie ihre Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit wahrnahmen. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Page 3 Page 4 Page 5 Aktuelle Seite 6 Page 7 Page 8 Page 9 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportTschechien09.05.2015 Tschechien 2015 Roma waren nach wie vor weitverbreiteten Diskriminierungen ausgesetzt. Die Europäische Kommission leitete ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Tschechische Republik wegen der Diskriminierung von Roma-Schülern im Bildungssystem ein. Es wurden Misshandlungen von geistig behinderten Menschen in staatlichen Einrichtungen aufgedeckt. Muslime waren zunehmend Anfeindungen in der Öffentlichkeit ausgesetzt.
Amnesty ReportKongo (Republik)07.05.2015 Kongo (Republik) 2015 In der Republik Kongo wurden 2014 gravierende Menschenrechtsverletzungen verübt. Dazu gehörten Vergewaltigungen und andere Formen sexueller Gewalt, willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen, exzessiver Gewalteinsatz sowie Folter und andere Misshandlungen. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit waren eingeschränkt.
Amnesty ReportJemen06.05.2015 Jemen 2015 Regierungstruppen begingen Menschenrechtsverletzungen wie rechtswidrige Tötungen und Verschwindenlassen von Befürwortern der Abspaltung Südjemens. Der erneut aufgeflammte Konflikt zwischen der Regierung und den Huthi-Rebellen im Norden führte ebenfalls zu Verstößen auf beiden Seiten. Sicherheitskräfte lösten friedliche Protestaktionen in Sana'a und Städten im Süden des Landes mit exzessiver Gewalt auf.
Amnesty ReportMongolei20.05.2017 Mongolei 2017 Bei der Parlamentswahl im Juni 2016 gewann die wichtigste Oppositionspartei, die Mongolische Volkspartei, die Mehrheit der Mandate. Die neue Regierung verschob die Umsetzung von fünf Gesetzen, die unter der Vorgängerregierung verabschiedet worden waren. Dazu zählte auch ein neues Strafgesetzbuch, mit dem die Todesstrafe abgeschafft werden sollte. Menschenrechtsverteidiger erhielten von der Regierung keinen ausreichenden Schutz vor Drohungen und Angriffen durch staatliche Stellen und nichtstaatliche Akteure. Folter und andere Misshandlungen waren weiterhin an der Tagesordnung, insbesondere in Gewahrsam. In der Hauptstadt Ulan-Bator mussten Einwohner nach wie vor rechtswidrige Zwangsräumungen und die Verletzung ihres Rechts auf angemessenes Wohnen befürchten, da die gesetzlichen Bestimmungen nicht den internationalen Menschenrechtsnormen und -standards entsprachen.
Amnesty ReportJemen01.06.2016 Jemen 2016 Der bewaffnete Konflikt, der sich im März 2015 verschärfte und das gesamte Jahr über andauerte, führte zu einer dramatischen Verschlechterung der Menschenrechtslage. Alle Konfliktparteien verübten Kriegsverbrechen und andere schwere Verstöße gegen das Völkerrecht, indem sie u. a. zivile Wohngebiete bombardierten und mit Granaten beschossen, ohne dafür zur Rechenschaft gezogen zu werden.
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Amnesty ReportDemokratische Republik Kongo22.02.2015 Kongo (Demokratische Republik) 2015 Die Sicherheitslage im Osten der Demokratischen Republik Kongo (DR Kongo) war weiterhin angespannt. Zunehmende Gewaltakte bewaffneter Gruppen forderten das Leben Tausender Zivilpersonen und zwangen mehr als 1 Mio. Menschen, ihre Wohnstätten zu verlassen. Sowohl die Sicherheitskräfte als auch bewaffnete Gruppen verübten Menschenrechtsverstöße wie Tötungen und Massenvergewaltigungen.
Amnesty ReportMongolei27.05.2013 Mongolei 2013 Die Mongolei trat dem 2. Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte bei und kam dadurch der Abschaffung der Todesstrafe einen Schritt näher. Gerichtsverfahren gegen hochgestellte Persönlichkeiten, unter ihnen auch Politiker, entsprachen nicht den internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren. Infolge des Mangels an ordnungsgemäßen Verfahren kam es in Jurtenbezirken von Ulan-Bator zu rechtswidrigen Zwangsräumungen.
Amnesty ReportLitauen27.05.2013 Litauen 2013 Über Litauens Rolle bei den von den USA durchgeführten Programmen für außerordentliche Überstellungen und Geheimgefängnisse erfolgte auch im Jahr 2012 keine Rechenschaftslegung. Es kam weiterhin zu Diskriminierungen von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgendern und Intersexuellen, u.a. wenn sie ihre Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit wahrnahmen.