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Amnesty ReportJemen18.02.2017 Jemen 2017 In dem 2016 weiterhin andauernden bewaffneten Konflikt verübten alle Parteien Kriegsverbrechen und andere schwere Verstöße gegen das Völkerrecht, ohne dafür zur Rechenschaft gezogen zu werden. Die von Saudi-Arabien geführte Militärallianz, welche die international anerkannte Regierung des Jemen unterstützte, bombardierte Krankenhäuser und andere zivile Einrichtungen und verübte wahllose Angriffe, bei denen zahlreiche Zivilpersonen getötet oder verletzt wurden. Amnesty ReportHonduras17.02.2017 Honduras 2017 Ein Klima allgegenwärtiger Gewalt zwang Tausende Honduraner zur Flucht aus ihrem Land. Gegen Frauen, Migranten, Binnenvertriebene und Menschenrechtsverteidiger und in besonderem Maße gegen Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgeschlechtliche und Intersexuelle (LGBTI) sowie Umwelt- und Landrechtsaktivisten wurde gezielt Gewalt angewandt. Ein schwaches Strafrechtssystem begünstigte die in der Praxis bestehende Straflosigkeit. Amnesty ReportMongolei07.06.2016 Mongolei 2016 Im Dezember 2015 wurde ein neues Strafgesetzbuch erlassen, das im September 2016 in Kraft treten soll und das die Todes-strafe für alle Straftaten aufhebt. Straflosigkeit für Folter und andere Misshandlungen, insbesondere bei Verhören durch Ordnungskräfte zur Erzwingung von "Geständnissen", war noch immer an der Tagesordnung. Bewohner städtischer Gebiete waren nach wie vor dem Risiko rechtswidriger Zwangsräumungen ausgesetzt. Amnesty ReportTschechien02.06.2016 Tschechien 2016 Die Europäische Kommission setzte 2015 das Vertragsverletzungsverfahren gegen die Tschechische Republik wegen Diskriminierung von Roma fort. Die Regierung leitete Maßnahmen ein, um die Bildungschancen von Roma-Kindern zu verbessern. Die routinemäßige Inhaftierung von Flüchtlingen und Migranten stieß im In- und Ausland auf Kritik. Amnesty ReportHonduras01.06.2016 Honduras 2016 Staatliche wie kriminelle Akteure gingen gegen Menschenrechtsverteidiger sowie Sprecher von indigenen, kleinbäuerlichen und afro-honduranischen Gemeinschaften, die an Landkonflikten beteiligt waren, mit Gewalt und Einschüchterungen vor. Mit derartigen Vergeltungsmaßnahmen für rechtmäßige Aktivitäten sahen sich auch Aktivisten konfrontiert, die sich für die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgeschlechtlichen und Intersexuellen (LGBTI) einsetzten, sowie Vertreter der Justizbehörden und Journalisten. Amnesty ReportTschechien09.05.2015 Tschechien 2015 Roma waren nach wie vor weitverbreiteten Diskriminierungen ausgesetzt. Die Europäische Kommission leitete ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Tschechische Republik wegen der Diskriminierung von Roma-Schülern im Bildungssystem ein. Es wurden Misshandlungen von geistig behinderten Menschen in staatlichen Einrichtungen aufgedeckt. Muslime waren zunehmend Anfeindungen in der Öffentlichkeit ausgesetzt. Amnesty ReportJemen06.05.2015 Jemen 2015 Regierungstruppen begingen Menschenrechtsverletzungen wie rechtswidrige Tötungen und Verschwindenlassen von Befürwortern der Abspaltung Südjemens. Der erneut aufgeflammte Konflikt zwischen der Regierung und den Huthi-Rebellen im Norden führte ebenfalls zu Verstößen auf beiden Seiten. Sicherheitskräfte lösten friedliche Protestaktionen in Sana'a und Städten im Süden des Landes mit exzessiver Gewalt auf. Amnesty ReportMongolei20.05.2017 Mongolei 2017 Bei der Parlamentswahl im Juni 2016 gewann die wichtigste Oppositionspartei, die Mongolische Volkspartei, die Mehrheit der Mandate. Die neue Regierung verschob die Umsetzung von fünf Gesetzen, die unter der Vorgängerregierung verabschiedet worden waren. Dazu zählte auch ein neues Strafgesetzbuch, mit dem die Todesstrafe abgeschafft werden sollte. Menschenrechtsverteidiger erhielten von der Regierung keinen ausreichenden Schutz vor Drohungen und Angriffen durch staatliche Stellen und nichtstaatliche Akteure. Folter und andere Misshandlungen waren weiterhin an der Tagesordnung, insbesondere in Gewahrsam. In der Hauptstadt Ulan-Bator mussten Einwohner nach wie vor rechtswidrige Zwangsräumungen und die Verletzung ihres Rechts auf angemessenes Wohnen befürchten, da die gesetzlichen Bestimmungen nicht den internationalen Menschenrechtsnormen und -standards entsprachen. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Page 3 Aktuelle Seite 4 Page 5 Page 6 Page 7 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportTschechien21.05.2017 Tschechien 2017 Die Regierung ergriff Maßnahmen, um Bedenken der Europäischen Kommission hinsichtlich der Diskriminierung von Roma-Kindern beim Zugang zu Bildung Rechnung zu tragen. 2016 kam es weiterhin zu Protesten gegen Flüchtlinge und Migranten, und Bürgerinitiativen zur Unterstützung von Flüchtlingen waren Drohungen vonseiten rechtsextremer Gruppierungen ausgesetzt.
Amnesty ReportJemen18.02.2017 Jemen 2017 In dem 2016 weiterhin andauernden bewaffneten Konflikt verübten alle Parteien Kriegsverbrechen und andere schwere Verstöße gegen das Völkerrecht, ohne dafür zur Rechenschaft gezogen zu werden. Die von Saudi-Arabien geführte Militärallianz, welche die international anerkannte Regierung des Jemen unterstützte, bombardierte Krankenhäuser und andere zivile Einrichtungen und verübte wahllose Angriffe, bei denen zahlreiche Zivilpersonen getötet oder verletzt wurden.
Amnesty ReportHonduras17.02.2017 Honduras 2017 Ein Klima allgegenwärtiger Gewalt zwang Tausende Honduraner zur Flucht aus ihrem Land. Gegen Frauen, Migranten, Binnenvertriebene und Menschenrechtsverteidiger und in besonderem Maße gegen Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgeschlechtliche und Intersexuelle (LGBTI) sowie Umwelt- und Landrechtsaktivisten wurde gezielt Gewalt angewandt. Ein schwaches Strafrechtssystem begünstigte die in der Praxis bestehende Straflosigkeit.
Amnesty ReportMongolei07.06.2016 Mongolei 2016 Im Dezember 2015 wurde ein neues Strafgesetzbuch erlassen, das im September 2016 in Kraft treten soll und das die Todes-strafe für alle Straftaten aufhebt. Straflosigkeit für Folter und andere Misshandlungen, insbesondere bei Verhören durch Ordnungskräfte zur Erzwingung von "Geständnissen", war noch immer an der Tagesordnung. Bewohner städtischer Gebiete waren nach wie vor dem Risiko rechtswidriger Zwangsräumungen ausgesetzt.
Amnesty ReportTschechien02.06.2016 Tschechien 2016 Die Europäische Kommission setzte 2015 das Vertragsverletzungsverfahren gegen die Tschechische Republik wegen Diskriminierung von Roma fort. Die Regierung leitete Maßnahmen ein, um die Bildungschancen von Roma-Kindern zu verbessern. Die routinemäßige Inhaftierung von Flüchtlingen und Migranten stieß im In- und Ausland auf Kritik.
Amnesty ReportHonduras01.06.2016 Honduras 2016 Staatliche wie kriminelle Akteure gingen gegen Menschenrechtsverteidiger sowie Sprecher von indigenen, kleinbäuerlichen und afro-honduranischen Gemeinschaften, die an Landkonflikten beteiligt waren, mit Gewalt und Einschüchterungen vor. Mit derartigen Vergeltungsmaßnahmen für rechtmäßige Aktivitäten sahen sich auch Aktivisten konfrontiert, die sich für die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgeschlechtlichen und Intersexuellen (LGBTI) einsetzten, sowie Vertreter der Justizbehörden und Journalisten.
Amnesty ReportTschechien09.05.2015 Tschechien 2015 Roma waren nach wie vor weitverbreiteten Diskriminierungen ausgesetzt. Die Europäische Kommission leitete ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Tschechische Republik wegen der Diskriminierung von Roma-Schülern im Bildungssystem ein. Es wurden Misshandlungen von geistig behinderten Menschen in staatlichen Einrichtungen aufgedeckt. Muslime waren zunehmend Anfeindungen in der Öffentlichkeit ausgesetzt.
Amnesty ReportJemen06.05.2015 Jemen 2015 Regierungstruppen begingen Menschenrechtsverletzungen wie rechtswidrige Tötungen und Verschwindenlassen von Befürwortern der Abspaltung Südjemens. Der erneut aufgeflammte Konflikt zwischen der Regierung und den Huthi-Rebellen im Norden führte ebenfalls zu Verstößen auf beiden Seiten. Sicherheitskräfte lösten friedliche Protestaktionen in Sana'a und Städten im Süden des Landes mit exzessiver Gewalt auf.
Amnesty ReportMongolei20.05.2017 Mongolei 2017 Bei der Parlamentswahl im Juni 2016 gewann die wichtigste Oppositionspartei, die Mongolische Volkspartei, die Mehrheit der Mandate. Die neue Regierung verschob die Umsetzung von fünf Gesetzen, die unter der Vorgängerregierung verabschiedet worden waren. Dazu zählte auch ein neues Strafgesetzbuch, mit dem die Todesstrafe abgeschafft werden sollte. Menschenrechtsverteidiger erhielten von der Regierung keinen ausreichenden Schutz vor Drohungen und Angriffen durch staatliche Stellen und nichtstaatliche Akteure. Folter und andere Misshandlungen waren weiterhin an der Tagesordnung, insbesondere in Gewahrsam. In der Hauptstadt Ulan-Bator mussten Einwohner nach wie vor rechtswidrige Zwangsräumungen und die Verletzung ihres Rechts auf angemessenes Wohnen befürchten, da die gesetzlichen Bestimmungen nicht den internationalen Menschenrechtsnormen und -standards entsprachen.