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Das Hohe Gericht entschied, dass zwei Sicherheitsgesetze die in der Verfassung geschützten Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit verletzten. Die Untersuchungsergebnisse über einen Todesfall in Polizeigewahrsam wurden nicht veröffentlicht. Der Schutz vor Folter und anderen Misshandlungen war unzureichend. Gesetze, die der Polizei weitreichende Befugnisse zur Anwendung tödlicher Gewalt einräumten, verstießen gegen internationale Menschenrechtsnormen. Amnesty ReportMalaysia19.05.2017 Malaysia 2017 Die Rechte auf Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit waren 2016 nach wie vor massiv eingeschränkt. Menschenrechtsverletzungen, die von der Polizei verübt wurden, blieben straflos. Der Oppositionsführer und gewaltlose politische Gefangene Anwar Ibrahim, der in einem politisch motivierten Strafverfahren wegen homosexueller Handlungen verurteilt worden war, verbüßte weiterhin eine fünfjährige Haftstrafe. Flüchtlinge und Asylsuchende, die vor Verfolgung geflohen waren, wurden unter schlechten Bedingungen über lange Zeiträume hinweg in Gewahrsam gehalten. Amnesty ReportGuinea16.05.2017 Guinea 2017 Die Sicherheitskräfte gingen mit exzessiver Gewalt gegen friedliche Demonstrierende vor und schikanierten Menschen, die abweichende Meinungen äußerten. Es wurden Berichte über Folter und andere Misshandlungen bekannt. Nach wie vor genossen die Sicherheitskräfte bei Menschenrechtsverletzungen Straffreiheit. Die Todesstrafe wurde für gewöhnliche Verbrechen abgeschafft. Früh- und Zwangsverheiratungen wurden unter Strafe gestellt. Amnesty ReportGuinea01.06.2016 Guinea 2016 Im Vorfeld der Präsidentschaftswahl wurden Demonstrationen von den Behörden verboten. Zudem gingen die Sicherheitskräfte regelmäßig mit exzessiver Gewalt gegen Demonstrierende vor. Es kam nach wie vor zu willkürlichen Festnahmen, auch von Angehörigen der Opposition. Frauen und Männer wurden wegen ihrer tatsächlichen oder vermeintlichen sexuellen Orientierung festgenommen. Menschenrechtsverletzungen zogen nach wie vor keine strafrechtlichen Konsequenzen nach sich. Amnesty ReportEswatini07.06.2016 Swasiland 2016 Mehrere politische und gewaltlose politische Gefangene kamen 2015 frei. Repressive Rechtsvorschriften wurden jedoch weiterhin dazu benutzt, abweichende Meinungen zu unterdrücken. Die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit waren nach wie vor eingeschränkt. Amnesty ReportMalaysia07.06.2016 Malaysia 2016 Das Recht auf freie Meinungsäußerung und andere bürgerliche und politische Rechte waren 2015 massiv eingeschränkt. Das Gesetz gegen staatsgefährdende Aktivitäten wurde erweitert und ein neues Antiterrorgesetz verabschiedet. Die Polizei setzte bei der Festnahme von Oppositionellen und Aktivisten unnötige und exzessive Gewalt ein. Amnesty ReportEswatini09.05.2015 Swasiland 2015 Die Rechtsstaatlichkeit und die Unabhängigkeit der Justiz befanden sich in einer Krise, die sich immer weiter zuspitzte. Verletzungen der Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit waren nach wie vor an der Tagesordnung. Angeklagte wurden in unfairen Gerichtsverfahren wegen der Wahrnehmung ihrer Rechte auf Meinungs- und Gewissensfreiheit zu Haftstrafen verurteilt. Amnesty ReportMalaysia07.05.2015 Malaysia 2015 Nach wie vor gab es Berichte über Menschenrechtsverletzungen durch die Polizei, darunter Todesfälle in Gewahrsam, Folter und andere Misshandlungen sowie unnötigen und exzessiven Einsatz von Gewalt und Schusswaffen. Angehörige religiöser und sexueller Minderheiten wurden schikaniert und eingeschüchtert. Es wurden weiterhin Todesurteile verhängt, und Hinrichtungen sollen im Geheimen vollzogen worden sein. 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Amnesty ReportMalaysia23.05.2018 Malaysia 2017/18 Bürgerliche und politische Rechte wurden 2017 noch stärker eingeschränkt, so dass kaum noch Raum für zivilgesellschaftliches Engagement blieb.
Amnesty ReportEswatini21.05.2017 Swasiland 2017 Gesetze wurden in Swasiland 2016 weiterhin dazu benutzt, abweichende Meinungen zu unterdrücken. Das Hohe Gericht entschied, dass zwei Sicherheitsgesetze die in der Verfassung geschützten Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit verletzten. Die Untersuchungsergebnisse über einen Todesfall in Polizeigewahrsam wurden nicht veröffentlicht. Der Schutz vor Folter und anderen Misshandlungen war unzureichend. Gesetze, die der Polizei weitreichende Befugnisse zur Anwendung tödlicher Gewalt einräumten, verstießen gegen internationale Menschenrechtsnormen.
Amnesty ReportMalaysia19.05.2017 Malaysia 2017 Die Rechte auf Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit waren 2016 nach wie vor massiv eingeschränkt. Menschenrechtsverletzungen, die von der Polizei verübt wurden, blieben straflos. Der Oppositionsführer und gewaltlose politische Gefangene Anwar Ibrahim, der in einem politisch motivierten Strafverfahren wegen homosexueller Handlungen verurteilt worden war, verbüßte weiterhin eine fünfjährige Haftstrafe. Flüchtlinge und Asylsuchende, die vor Verfolgung geflohen waren, wurden unter schlechten Bedingungen über lange Zeiträume hinweg in Gewahrsam gehalten.
Amnesty ReportGuinea16.05.2017 Guinea 2017 Die Sicherheitskräfte gingen mit exzessiver Gewalt gegen friedliche Demonstrierende vor und schikanierten Menschen, die abweichende Meinungen äußerten. Es wurden Berichte über Folter und andere Misshandlungen bekannt. Nach wie vor genossen die Sicherheitskräfte bei Menschenrechtsverletzungen Straffreiheit. Die Todesstrafe wurde für gewöhnliche Verbrechen abgeschafft. Früh- und Zwangsverheiratungen wurden unter Strafe gestellt.
Amnesty ReportGuinea01.06.2016 Guinea 2016 Im Vorfeld der Präsidentschaftswahl wurden Demonstrationen von den Behörden verboten. Zudem gingen die Sicherheitskräfte regelmäßig mit exzessiver Gewalt gegen Demonstrierende vor. Es kam nach wie vor zu willkürlichen Festnahmen, auch von Angehörigen der Opposition. Frauen und Männer wurden wegen ihrer tatsächlichen oder vermeintlichen sexuellen Orientierung festgenommen. Menschenrechtsverletzungen zogen nach wie vor keine strafrechtlichen Konsequenzen nach sich.
Amnesty ReportEswatini07.06.2016 Swasiland 2016 Mehrere politische und gewaltlose politische Gefangene kamen 2015 frei. Repressive Rechtsvorschriften wurden jedoch weiterhin dazu benutzt, abweichende Meinungen zu unterdrücken. Die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit waren nach wie vor eingeschränkt.
Amnesty ReportMalaysia07.06.2016 Malaysia 2016 Das Recht auf freie Meinungsäußerung und andere bürgerliche und politische Rechte waren 2015 massiv eingeschränkt. Das Gesetz gegen staatsgefährdende Aktivitäten wurde erweitert und ein neues Antiterrorgesetz verabschiedet. Die Polizei setzte bei der Festnahme von Oppositionellen und Aktivisten unnötige und exzessive Gewalt ein.
Amnesty ReportEswatini09.05.2015 Swasiland 2015 Die Rechtsstaatlichkeit und die Unabhängigkeit der Justiz befanden sich in einer Krise, die sich immer weiter zuspitzte. Verletzungen der Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit waren nach wie vor an der Tagesordnung. Angeklagte wurden in unfairen Gerichtsverfahren wegen der Wahrnehmung ihrer Rechte auf Meinungs- und Gewissensfreiheit zu Haftstrafen verurteilt.
Amnesty ReportMalaysia07.05.2015 Malaysia 2015 Nach wie vor gab es Berichte über Menschenrechtsverletzungen durch die Polizei, darunter Todesfälle in Gewahrsam, Folter und andere Misshandlungen sowie unnötigen und exzessiven Einsatz von Gewalt und Schusswaffen. Angehörige religiöser und sexueller Minderheiten wurden schikaniert und eingeschüchtert. Es wurden weiterhin Todesurteile verhängt, und Hinrichtungen sollen im Geheimen vollzogen worden sein.