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Meine Filter: Belarus x Malaysia x Mehr › ‹ Weniger Filter zurücksetzen x 44 Ergebnisse Amnesty Report-Artikelarchiv Open sharing options Facebook Twitter E-Mail Suchergebnis Content type Bundestagswahl ParticipantBezirkGruppeJobAktionArtikelBlogpostKampagneAmnesty MaterialEventJournalLanding pageMember EventBasic pageReport Rubrik Allgemein-Pressemitteilung-Pressetermine-Schwerpunkte-TermineAmnestyInformieren-Aktuell-Amnesty Journal-Amnesty Report-Artikel-Bericht-Blog-Kultur-Material & Download-Positionspapiere-Über MenschenrechteMitmachen-Artikel-Brief gegen das Vergessen-Erfolg-Material & Download-Petition-Urgent ActionSpenden Pro Seite 9182736 Amnesty ReportBelarus23.05.2018 Belarus 2017/18 Zwischen Februar und April 2017 gingen die Behörden massiv gegen friedliche Proteste vor. Die Regierung weigerte sich noch immer, das Mandat des UN-Sonderberichterstatters über die Menschenrechtssituation in Belarus anzuerkennen. Amnesty ReportMalaysia19.05.2017 Malaysia 2017 Die Rechte auf Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit waren 2016 nach wie vor massiv eingeschränkt. Menschenrechtsverletzungen, die von der Polizei verübt wurden, blieben straflos. Der Oppositionsführer und gewaltlose politische Gefangene Anwar Ibrahim, der in einem politisch motivierten Strafverfahren wegen homosexueller Handlungen verurteilt worden war, verbüßte weiterhin eine fünfjährige Haftstrafe. Flüchtlinge und Asylsuchende, die vor Verfolgung geflohen waren, wurden unter schlechten Bedingungen über lange Zeiträume hinweg in Gewahrsam gehalten. Amnesty ReportGhana15.05.2017 Ghana 2017 Die Missachtung der Rechte von Frauen und Kindern, die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen und gesetzliche Mängel beim Schutz der Menschenrechte gaben Anlass zur Sorge. Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgeschlechtliche und Intersexuelle wurden nach wie vor diskriminiert und Opfer von gewalttätigen Übergriffen und Polizeischikanen. Es wurden weiterhin Todesurteile verhängt. Amnesty ReportBotsuana15.05.2017 Botsuana 2017 Die Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit waren eingeschränkt. Es kam zu Verstößen gegen die Rechte von Flüchtlingen sowie Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgeschlechtlichen und Intersexuellen. Ein zum Tode verurteilter Häftling wurde 2016 hingerichtet. Amnesty ReportBelarus14.05.2017 Belarus 2017 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit waren 2016 weiterhin stark eingeschränkt. Die Regierung verweigerte nach wie vor die Zusammenarbeit mit dem UN-Sonderberichterstatter über die Menschenrechtssituation in Belarus. 2016 wurden mindestens vier Menschen hingerichtet und vier Todesurteile verhängt. Amnesty ReportGhana01.06.2016 Ghana 2016 Im Rahmen von Demonstrationen und großangelegten Zwangsräumungen kam es zu exzessiver Gewaltanwendung durch die Polizei. Nach wie vor gab es Berichte über Folter und andere Misshandlungen, und auch die Haftbedingungen boten weiterhin Anlass zur Sorge. Gewalt gegen Frauen blieb weit verbreitet. Besonders besorgniserregend waren Fälle von Verbannung wegen Hexerei. Amnesty ReportBelarus31.05.2016 Belarus 2016 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit wurden 2015 weiterhin stark einge-schränkt. Journalisten mussten nach wie vor mit Schikanen rechnen. Einige Gefangene, die in den Vorjahren in politisch motivierten Verfahren zu Haftstrafen verurteilt worden waren, kamen frei. Sie mussten die Polizei jedoch regelmäßig über ihren Aufenthaltsort und ihre Aktivitäten informieren. Es wurden mindestens zwei Todesurteile verhängt, aber es gab keine Berichte über Hinrichtungen. Amnesty ReportBelarus02.05.2015 Belarus 2015 Als einziges europäisches Land vollstreckte Belarus noch immer Todesurteile. Oppositionspolitiker und Menschenrechtsverteidiger wurden für legitime Aktivitäten bestraft und inhaftiert. Das Recht auf freie Meinungsäußerung war stark eingeschränkt. Journalisten waren Schikanen ausgesetzt, und die gravierenden Einschränkungen des Rechts auf Versammlungsfreiheit bestanden unverändert fort. Anträge von NGOs auf Zulassung wurden wie in den Vorjahren willkürlich abgelehnt. Amnesty ReportMalaysia07.06.2016 Malaysia 2016 Das Recht auf freie Meinungsäußerung und andere bürgerliche und politische Rechte waren 2015 massiv eingeschränkt. Das Gesetz gegen staatsgefährdende Aktivitäten wurde erweitert und ein neues Antiterrorgesetz verabschiedet. Die Polizei setzte bei der Festnahme von Oppositionellen und Aktivisten unnötige und exzessive Gewalt ein. 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Amnesty ReportBelarus23.05.2018 Belarus 2017/18 Zwischen Februar und April 2017 gingen die Behörden massiv gegen friedliche Proteste vor. Die Regierung weigerte sich noch immer, das Mandat des UN-Sonderberichterstatters über die Menschenrechtssituation in Belarus anzuerkennen.
Amnesty ReportMalaysia19.05.2017 Malaysia 2017 Die Rechte auf Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit waren 2016 nach wie vor massiv eingeschränkt. Menschenrechtsverletzungen, die von der Polizei verübt wurden, blieben straflos. Der Oppositionsführer und gewaltlose politische Gefangene Anwar Ibrahim, der in einem politisch motivierten Strafverfahren wegen homosexueller Handlungen verurteilt worden war, verbüßte weiterhin eine fünfjährige Haftstrafe. Flüchtlinge und Asylsuchende, die vor Verfolgung geflohen waren, wurden unter schlechten Bedingungen über lange Zeiträume hinweg in Gewahrsam gehalten.
Amnesty ReportGhana15.05.2017 Ghana 2017 Die Missachtung der Rechte von Frauen und Kindern, die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen und gesetzliche Mängel beim Schutz der Menschenrechte gaben Anlass zur Sorge. Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgeschlechtliche und Intersexuelle wurden nach wie vor diskriminiert und Opfer von gewalttätigen Übergriffen und Polizeischikanen. Es wurden weiterhin Todesurteile verhängt.
Amnesty ReportBotsuana15.05.2017 Botsuana 2017 Die Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit waren eingeschränkt. Es kam zu Verstößen gegen die Rechte von Flüchtlingen sowie Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgeschlechtlichen und Intersexuellen. Ein zum Tode verurteilter Häftling wurde 2016 hingerichtet.
Amnesty ReportBelarus14.05.2017 Belarus 2017 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit waren 2016 weiterhin stark eingeschränkt. Die Regierung verweigerte nach wie vor die Zusammenarbeit mit dem UN-Sonderberichterstatter über die Menschenrechtssituation in Belarus. 2016 wurden mindestens vier Menschen hingerichtet und vier Todesurteile verhängt.
Amnesty ReportGhana01.06.2016 Ghana 2016 Im Rahmen von Demonstrationen und großangelegten Zwangsräumungen kam es zu exzessiver Gewaltanwendung durch die Polizei. Nach wie vor gab es Berichte über Folter und andere Misshandlungen, und auch die Haftbedingungen boten weiterhin Anlass zur Sorge. Gewalt gegen Frauen blieb weit verbreitet. Besonders besorgniserregend waren Fälle von Verbannung wegen Hexerei.
Amnesty ReportBelarus31.05.2016 Belarus 2016 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit wurden 2015 weiterhin stark einge-schränkt. Journalisten mussten nach wie vor mit Schikanen rechnen. Einige Gefangene, die in den Vorjahren in politisch motivierten Verfahren zu Haftstrafen verurteilt worden waren, kamen frei. Sie mussten die Polizei jedoch regelmäßig über ihren Aufenthaltsort und ihre Aktivitäten informieren. Es wurden mindestens zwei Todesurteile verhängt, aber es gab keine Berichte über Hinrichtungen.
Amnesty ReportBelarus02.05.2015 Belarus 2015 Als einziges europäisches Land vollstreckte Belarus noch immer Todesurteile. Oppositionspolitiker und Menschenrechtsverteidiger wurden für legitime Aktivitäten bestraft und inhaftiert. Das Recht auf freie Meinungsäußerung war stark eingeschränkt. Journalisten waren Schikanen ausgesetzt, und die gravierenden Einschränkungen des Rechts auf Versammlungsfreiheit bestanden unverändert fort. Anträge von NGOs auf Zulassung wurden wie in den Vorjahren willkürlich abgelehnt.
Amnesty ReportMalaysia07.06.2016 Malaysia 2016 Das Recht auf freie Meinungsäußerung und andere bürgerliche und politische Rechte waren 2015 massiv eingeschränkt. Das Gesetz gegen staatsgefährdende Aktivitäten wurde erweitert und ein neues Antiterrorgesetz verabschiedet. Die Polizei setzte bei der Festnahme von Oppositionellen und Aktivisten unnötige und exzessive Gewalt ein.