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Dies betraf auch das Internet; dort wurden insbesondere Online-Debatten über die Demokratische Volksrepublik Korea (Nordkorea) scharf überwacht. Medienmitarbeiter traten in den Streik, um dagegen zu protestieren, dass ihnen die Regierung das Recht auf freie Meinungsäußerung vorenthielt. Amnesty ReportKorea09.05.2012 Korea (Süd) 2012 Die Regierung zog zunehmend das Gesetz über Nationale Sicherheit heran, um die Meinungsfreiheit, insbesondere im Zusammenhang mit Diskussionen über Nordkorea, einzuschränken. Das Internet und die Seiten sozialer Netzwerke wie Twitter und Facebook wurden von den Behörden engmaschig überwacht. Es fanden 2011 keine Exekutionen statt. Das Urteil des südkoreanischen Verfassungsgerichts zur Beschränkung der Arbeitsplatzwechsel und das harte Vorgehen der Regierung gegen Migranten ohne regulären Aufenthaltsstatus beließ Arbeitsmigranten auch 2011 in einer prekären Lage. Amnesty ReportKorea10.05.2011 Korea (Süd) 2011 Die Regierung benutzte zunehmend vage formulierte Gesetze über nationale Sicherheit, Verleumdung und andere Straftatbestände, um ihre Kritiker zu schikanieren und zu unterdrücken. Im Februar 2010 entschied das Verfassungsgericht, dass die Todesstrafe nicht gegen die Verfassung verstoße. Im Oktober und November führte das Verfassungsgericht Anhörungen zu den Fragen durch, ob Einschränkungen der Arbeitsplatzmobilität von Arbeitsmigranten und die Einberufung zum Militär ohne die Möglichkeit einer Verweigerung aus Gewissensgründen Verletzungen der Grundrechte darstellten. Amnesty ReportSurinam20.05.2010 Suriname 2010 Der Prozess gegen die Verantwortlichen der außergerichtlichen Hinrichtungen im Dezember 1982 wurde nach vermeidbaren Verzögerungen fortgesetzt. Der fehlende Schutz indigener Völker gab unverändert Anlass zur Besorgnis. Amnesty ReportKorea19.05.2010 Korea (Süd) 2010 Die Diskriminierung von Arbeitsmigranten war weit verbreitet. Viele von ihnen litten unter extrem schlechten Arbeitsbedingungen. Die Polizei nahm Journalisten und Demonstranten fest, die ihr Recht auf freie Meinungsäußerung ausübten. Ordnungskräfte, die bei gegen Migranten gerichteten Protestkundgebungen, Zwangsräumungen und Razzien unnötige oder exzessive Gewalt anwandten, genossen weiterhin Straffreiheit. Amnesty ReportKorea19.05.2009 Korea (Süd) 2009 Die Bereitschaftspolizei wandte bei der Auflösung überwiegend friedlicher Demonstrationen, die sich gegen die Rindfleischimporte aus den USA richteten, exzessive Gewalt an. Viele Migranten ohne regulären Aufenthaltsstatus, die abgeschoben wurden, waren Berichten zufolge während ihrer Inhaftierung grausamer, unmenschlicher und entwürdigender Behandlung ausgesetzt. Amnesty ReportSurinam12.05.2009 Suriname 2009 Der Prozess gegen die Verantwortlichen der außergerichtlichen Hinrichtungen im Dezember 1982 wurde fortgeführt. Die Situation der Landrechte des Saramaka-Volks ist weiter ungelöst. 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Amnesty ReportKorea27.05.2013 Korea (Süd) 2013 Das Gesetz über Nationale Sicherheit wurde 2012 zunehmend und willkürlich herangezogen, um die Rechte auf Vereinigungsfreiheit und freie Meinungsäußerung einzuschränken. Dies betraf auch das Internet; dort wurden insbesondere Online-Debatten über die Demokratische Volksrepublik Korea (Nordkorea) scharf überwacht. Medienmitarbeiter traten in den Streik, um dagegen zu protestieren, dass ihnen die Regierung das Recht auf freie Meinungsäußerung vorenthielt.
Amnesty ReportKorea09.05.2012 Korea (Süd) 2012 Die Regierung zog zunehmend das Gesetz über Nationale Sicherheit heran, um die Meinungsfreiheit, insbesondere im Zusammenhang mit Diskussionen über Nordkorea, einzuschränken. Das Internet und die Seiten sozialer Netzwerke wie Twitter und Facebook wurden von den Behörden engmaschig überwacht. Es fanden 2011 keine Exekutionen statt. Das Urteil des südkoreanischen Verfassungsgerichts zur Beschränkung der Arbeitsplatzwechsel und das harte Vorgehen der Regierung gegen Migranten ohne regulären Aufenthaltsstatus beließ Arbeitsmigranten auch 2011 in einer prekären Lage.
Amnesty ReportKorea10.05.2011 Korea (Süd) 2011 Die Regierung benutzte zunehmend vage formulierte Gesetze über nationale Sicherheit, Verleumdung und andere Straftatbestände, um ihre Kritiker zu schikanieren und zu unterdrücken. Im Februar 2010 entschied das Verfassungsgericht, dass die Todesstrafe nicht gegen die Verfassung verstoße. Im Oktober und November führte das Verfassungsgericht Anhörungen zu den Fragen durch, ob Einschränkungen der Arbeitsplatzmobilität von Arbeitsmigranten und die Einberufung zum Militär ohne die Möglichkeit einer Verweigerung aus Gewissensgründen Verletzungen der Grundrechte darstellten.
Amnesty ReportSurinam20.05.2010 Suriname 2010 Der Prozess gegen die Verantwortlichen der außergerichtlichen Hinrichtungen im Dezember 1982 wurde nach vermeidbaren Verzögerungen fortgesetzt. Der fehlende Schutz indigener Völker gab unverändert Anlass zur Besorgnis.
Amnesty ReportKorea19.05.2010 Korea (Süd) 2010 Die Diskriminierung von Arbeitsmigranten war weit verbreitet. Viele von ihnen litten unter extrem schlechten Arbeitsbedingungen. Die Polizei nahm Journalisten und Demonstranten fest, die ihr Recht auf freie Meinungsäußerung ausübten. Ordnungskräfte, die bei gegen Migranten gerichteten Protestkundgebungen, Zwangsräumungen und Razzien unnötige oder exzessive Gewalt anwandten, genossen weiterhin Straffreiheit.
Amnesty ReportKorea19.05.2009 Korea (Süd) 2009 Die Bereitschaftspolizei wandte bei der Auflösung überwiegend friedlicher Demonstrationen, die sich gegen die Rindfleischimporte aus den USA richteten, exzessive Gewalt an. Viele Migranten ohne regulären Aufenthaltsstatus, die abgeschoben wurden, waren Berichten zufolge während ihrer Inhaftierung grausamer, unmenschlicher und entwürdigender Behandlung ausgesetzt.
Amnesty ReportSurinam12.05.2009 Suriname 2009 Der Prozess gegen die Verantwortlichen der außergerichtlichen Hinrichtungen im Dezember 1982 wurde fortgeführt. Die Situation der Landrechte des Saramaka-Volks ist weiter ungelöst.