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Die meisten von ihnen wurden binnen weniger Tage wieder freigelassen, einigen drohten jedoch strafrechtliche Verfolgung und Haft, wodurch ein Klima der Selbstzensur entstand. Frauen waren weiterhin vor dem Gesetz und im täglichen Leben diskriminiert. Arbeitsmigranten wurden ausgebeutet und misshandelt. Die Todesstrafe blieb in Kraft, es gab jedoch keine Meldungen über Hinrichtungen. Amnesty ReportOman08.06.2016 Oman 2016 Die Behörden schränkten nach wie vor das Recht auf freie Meinungsäußerung ein. Es kam verstärkt zur Festnahme und Schikanierung von politischen Aktivisten, Menschenrechtsverteidigern und Regierungskritikern. Frauen waren weiterhin vor dem Gesetz und im täglichen Leben benachteiligt. Die Todesstrafe blieb in Kraft, es gab jedoch keine Berichte über Hinrichtungen. Amnesty ReportKambodscha01.06.2016 Kambodscha 2016 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und friedliche Versammlung wurden weiterhin willkürlich eingeschränkt. Ein neues Gesetz drohte das Recht auf Vereinigungsfreiheit erheblich zu beeinträchtigen. Menschenrechtsverletzungen durch Sicherheitskräfte bei Demonstrationen in den Jahren 2013 und 2014 blieben weiterhin straffrei. Dazu zählten auch Todesfälle infolge unnötiger und exzessiver Gewaltanwendung. Amnesty ReportTadschikistan09.05.2015 Tadschikistan 2015 Folter und andere Misshandlungen an Inhaftierten waren nach wie vor gängige Praxis, und die Täter blieben straffrei. Die Regierung verhängte weitere Einschränkungen der Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit. Amnesty ReportOman27.05.2013 Oman 2013 Mehr als 30 Menschenrechtsverteidiger und Regierungskritiker befanden sich als gewaltlose politische Gefangene in Haft. Nach ihrer Festnahme war ihnen vorgeworfen worden, in sozialen Netzwerken den Sultan beleidigt und weitere mutmaßliche Straftaten gegen die Sicherheit begangen zu haben. Sie erhielten Freiheitsstrafen von bis zu 18 Monaten. Amnesty ReportKambodscha23.05.2013 Kambodscha 2013 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung sowie Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit wurden 2012 in zunehmendem Maße eingeschränkt. Die Behörden gingen immer häufiger mit exzessiver Gewalt gegen friedliche Demonstrierende vor. Menschenrechtsverteidiger sahen sich Drohungen, Schikanen, rechtlichen Verfahren und Gewalt ausgesetzt. Tausende Menschen waren von rechtswidrigen Zwangsräumungen, Landkonflikten und Landraub betroffen. Amnesty ReportTadschikistan23.05.2013 Tadschikistan 2013 Folter und andere Misshandlungen waren weiterhin an der Tagesordnung, und die Täter gingen nach wie vor straffrei aus. Unabhängige Kontrollorgane erhielten keinen Zugang zu Haftanstalten. Das Recht auf freie Meinungsäußerung war trotz gewisser gesetzlicher Liberalisierungen weiterhin eingeschränkt. Amnesty ReportKambodscha08.05.2012 Kambodscha Rechtswidrige Zwangsräumungen, Landkonflikte und Landraub setzten sich in großem Umfang fort. Tausende von Menschen waren davon betroffen. Eine steigende Zahl von Landkonzessionen, die die Regierung an privatwirtschaftliche Unternehmen vergab, verschärfte die Situation noch weiter. Die Straflosigkeit von für Menschenrechtsverstöße Verantwortlichen und das Fehlen eines unabhängigen Justizwesens stellten nach wie vor ernsthafte Probleme dar. Die Behörden schränkten weiterhin die Rechte auf freie Meinungsäußerung sowie Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit ein. So bedrohten und schikanierten sie Menschenrechtsverteidiger und gingen rechtlich gegen sie vor, um sie zum Schweigen zu bringen. Neben basisdemokratischen Gemeinschaften waren Aktivisten, die sich für Landrechte und das Recht auf angemessenen Wohnraum einsetzten, einem besonders hohen Risiko ausgesetzt. Ein umstrittener Gesetzentwurf zur Regulierung von NGOs und Vereinigungen stieß auf starken Widerstand vonseiten der Zivilgesellschaft. Die Abstimmung wurde daraufhin verschoben. Krisenhafte Entwicklungen bei den Außerordentlichen Kammern der Kambodschanischen Gerichte (Extraordinary Chambers in the Courts of Cambodia - ECCC) drohten die Verfahren zum Scheitern zu bringen und damit den Opfern der von den Roten Khmer begangenen Verbrechen die Gerechtigkeit zu versagen. Amnesty ReportTadschikistan08.05.2012 Tadschikistan 2012 In der tadschikischen Gesetzgebung verankerte Schutzgarantien gegen Folter wurden 2011 nicht immer respektiert. Das Recht auf freie Meinungsäußerung blieb weiter eingeschränkt. Die Behörden ergriffen keine wirksamen Maßnahmen, um Gewalt gegen Frauen zu verhindern, die Verantwortlichen strafrechtlich zu verfolgen und die überlebenden Opfer zu schützen. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Aktuelle Seite 3 Page 4 Page 5 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportOman20.05.2017 Oman 2017 Die Behörden schränkten nach wie vor die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit ein. Es kam zur Festnahme und Inhaftierung von Regierungskritikern und Menschenrechtsverteidigern. Die meisten von ihnen wurden binnen weniger Tage wieder freigelassen, einigen drohten jedoch strafrechtliche Verfolgung und Haft, wodurch ein Klima der Selbstzensur entstand. Frauen waren weiterhin vor dem Gesetz und im täglichen Leben diskriminiert. Arbeitsmigranten wurden ausgebeutet und misshandelt. Die Todesstrafe blieb in Kraft, es gab jedoch keine Meldungen über Hinrichtungen.
Amnesty ReportOman08.06.2016 Oman 2016 Die Behörden schränkten nach wie vor das Recht auf freie Meinungsäußerung ein. Es kam verstärkt zur Festnahme und Schikanierung von politischen Aktivisten, Menschenrechtsverteidigern und Regierungskritikern. Frauen waren weiterhin vor dem Gesetz und im täglichen Leben benachteiligt. Die Todesstrafe blieb in Kraft, es gab jedoch keine Berichte über Hinrichtungen.
Amnesty ReportKambodscha01.06.2016 Kambodscha 2016 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und friedliche Versammlung wurden weiterhin willkürlich eingeschränkt. Ein neues Gesetz drohte das Recht auf Vereinigungsfreiheit erheblich zu beeinträchtigen. Menschenrechtsverletzungen durch Sicherheitskräfte bei Demonstrationen in den Jahren 2013 und 2014 blieben weiterhin straffrei. Dazu zählten auch Todesfälle infolge unnötiger und exzessiver Gewaltanwendung.
Amnesty ReportTadschikistan09.05.2015 Tadschikistan 2015 Folter und andere Misshandlungen an Inhaftierten waren nach wie vor gängige Praxis, und die Täter blieben straffrei. Die Regierung verhängte weitere Einschränkungen der Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit.
Amnesty ReportOman27.05.2013 Oman 2013 Mehr als 30 Menschenrechtsverteidiger und Regierungskritiker befanden sich als gewaltlose politische Gefangene in Haft. Nach ihrer Festnahme war ihnen vorgeworfen worden, in sozialen Netzwerken den Sultan beleidigt und weitere mutmaßliche Straftaten gegen die Sicherheit begangen zu haben. Sie erhielten Freiheitsstrafen von bis zu 18 Monaten.
Amnesty ReportKambodscha23.05.2013 Kambodscha 2013 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung sowie Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit wurden 2012 in zunehmendem Maße eingeschränkt. Die Behörden gingen immer häufiger mit exzessiver Gewalt gegen friedliche Demonstrierende vor. Menschenrechtsverteidiger sahen sich Drohungen, Schikanen, rechtlichen Verfahren und Gewalt ausgesetzt. Tausende Menschen waren von rechtswidrigen Zwangsräumungen, Landkonflikten und Landraub betroffen.
Amnesty ReportTadschikistan23.05.2013 Tadschikistan 2013 Folter und andere Misshandlungen waren weiterhin an der Tagesordnung, und die Täter gingen nach wie vor straffrei aus. Unabhängige Kontrollorgane erhielten keinen Zugang zu Haftanstalten. Das Recht auf freie Meinungsäußerung war trotz gewisser gesetzlicher Liberalisierungen weiterhin eingeschränkt.
Amnesty ReportKambodscha08.05.2012 Kambodscha Rechtswidrige Zwangsräumungen, Landkonflikte und Landraub setzten sich in großem Umfang fort. Tausende von Menschen waren davon betroffen. Eine steigende Zahl von Landkonzessionen, die die Regierung an privatwirtschaftliche Unternehmen vergab, verschärfte die Situation noch weiter. Die Straflosigkeit von für Menschenrechtsverstöße Verantwortlichen und das Fehlen eines unabhängigen Justizwesens stellten nach wie vor ernsthafte Probleme dar. Die Behörden schränkten weiterhin die Rechte auf freie Meinungsäußerung sowie Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit ein. So bedrohten und schikanierten sie Menschenrechtsverteidiger und gingen rechtlich gegen sie vor, um sie zum Schweigen zu bringen. Neben basisdemokratischen Gemeinschaften waren Aktivisten, die sich für Landrechte und das Recht auf angemessenen Wohnraum einsetzten, einem besonders hohen Risiko ausgesetzt. Ein umstrittener Gesetzentwurf zur Regulierung von NGOs und Vereinigungen stieß auf starken Widerstand vonseiten der Zivilgesellschaft. Die Abstimmung wurde daraufhin verschoben. Krisenhafte Entwicklungen bei den Außerordentlichen Kammern der Kambodschanischen Gerichte (Extraordinary Chambers in the Courts of Cambodia - ECCC) drohten die Verfahren zum Scheitern zu bringen und damit den Opfern der von den Roten Khmer begangenen Verbrechen die Gerechtigkeit zu versagen.
Amnesty ReportTadschikistan08.05.2012 Tadschikistan 2012 In der tadschikischen Gesetzgebung verankerte Schutzgarantien gegen Folter wurden 2011 nicht immer respektiert. Das Recht auf freie Meinungsäußerung blieb weiter eingeschränkt. Die Behörden ergriffen keine wirksamen Maßnahmen, um Gewalt gegen Frauen zu verhindern, die Verantwortlichen strafrechtlich zu verfolgen und die überlebenden Opfer zu schützen.