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Das gesamte Jahr über wurde das Recht auf Versammlungsfreiheit bei Protesten zu politischen, ökologischen, sozialen und anderen Themen immer wieder verletzt. Amnesty ReportUganda11.05.2011 Uganda 2011 [INDEX] **Amtliche Bezeichnung:** Republik Uganda **Staats- und Regierungschef:** Yoweri Kaguta Museveni **Todesstrafe:** nicht abgeschafft **Einwohner:** 33,8 Mio. **Lebenserwartung:** 54,1 Jahre **Kindersterblichkeit (m/w):** 129/116 pro 1000 Lebendgeburten **Alphabetisierungsrate:** 74,6% Amnesty ReportRussland10.05.2011 Russland 2011 Menschenrechtsverteidiger und unabhängige Journalisten wurden weiterhin bedroht, schikaniert und tätlich angegriffen. Untersuchungen dieser Fälle lieferten kaum konkrete Ergebnisse. Die Rechte auf Versammlungsfreiheit und freie Meinungsäußerung wurden nach wie vor beeinträchtigt. So wurden Demonstrationen verboten oder gewaltsam aufgelöst und zahlreiche Personen auf der Grundlage des Gesetzes zur Bekämpfung von Extremismus strafrechtlich verfolgt. Die Sicherheitslage im Nordkaukasus war noch immer instabil. Es gab in dieser Region weiterhin Angriffe bewaffneter Gruppen und eine hohe Zahl von Menschenrechtsverletzungen wie Tötungen, Folterungen und Fälle von "Verschwindenlassen". Aus ganz Russland wurden 2010 zahlreiche Fälle von Folter und anderen Misshandlungen durch Angehörige der Strafverfolgungsbehörden gemeldet. Amnesty ReportIndien09.05.2011 Indien 2011 In den Bundesstaaten Chhattisgarh, Jharkhand und Westbengalen eskalierten die Auseinandersetzungen zwischen bewaffneten maoistischen Gruppen und Sicherheitskräften. Bombenanschläge in diesen Bundesstaaten sowie ethnisch motivierte Anschläge in Assam und anderen Bundesstaaten kosteten mehr als 350 Menschen das Leben. Nach Protesten von Adivasi (Angehörige indigener Völker) und anderen gesellschaftlichen Randgruppen gegen Pläne, ihr Land und ihre Bodenschätze ohne Rücksprache und ohne ihre Zustimmung in Besitz zu nehmen, wurden Großprojekte von Unternehmen eingestellt. Die mit diesen Fällen befassten Menschenrechtsverteidiger wurden von staatlichen oder privaten Interessenvertretern mit politisch motivierten Anklagen überzogen; einigen von ihnen legte man Aufwiegelung zur Last. Zwischen Juni und September wurden im Tal von Kaschmir mehr als 100 Personen, darunter zahlreiche Jugendliche, bei Protestkundgebungen getötet. Folter und andere Misshandlungen, außergerichtliche Hinrichtungen, Todesfälle im Gewahrsam und Administrativhaft (ohne Anklage und Prozess) waren nach wie vor weit verbreitet. Die institutionellen Mechanismen zum Schutz der Menschenrechte und der Menschenrechtsverteidiger waren weitgehend wirkungslos. Gerichtsverfahren, die sich mit Menschenrechtsverletzungen und Verstößen der Vergangenheit befassten, verhalfen den Opfern oft nicht zu ihrem Recht. Mindestens 105 Personen wurden 2010 zum Tode verurteilt. Es fanden jedoch im sechsten Jahr in Folge keine Hinrichtungen statt. Amnesty ReportUganda20.05.2010 Uganda 2010 Beamte mit Polizeibefugnissen wurden für Menschenrechtsverletzungen, darunter ungesetzliche Tötungen sowie Folterungen und andere Misshandlungen, nicht zur Rechenschaft gezogen. Die Regierung griff das Recht auf freie Meinungsäußerung und die Pressefreiheit an. Geschlechtsspezifische Gewalt war in Uganda weit verbreitet, dennoch machte die strafrechtliche Verfolgung der Täter und die Umsetzung von seit Langem versprochenen Gesetzesreformen so gut wie keine Fortschritte. Amnesty ReportRussland20.05.2010 Russland 2010 Menschenrechtsverteidiger, Rechtsanwälte und Journalisten wurden bedroht und tätlich angegriffen, einige wurden getötet. Es herrschte bezüglich dieser Fälle ein Klima der Straflosigkeit, das die Täter vor Verfolgung schützte, zumal die Polizei nicht sorgfältig ermittelte. Aus dem Nordkaukasus wurden 2009 verstärkt Menschenrechtsverstöße gemeldet. Amnesty ReportIndien18.05.2010 Indien 2010 Im Zusammenhang mit der Verschärfung der Antiterror- und Sicherheitsgesetze nach den Anschlägen von 2008 in Mumbai wurde auch über willkürliche Festnahmen und Folter berichtet. Die Gewalt durch Maoisten in Zentralindien griff auf Westbengalen über, wobei Dorfgemeinschaften Angriffsziele waren und mindestens 300 Zivilpersonen getötet wurden. Amnesty ReportIndien22.05.2009 Indien 2009 Auf ethnische Konflikte und Übergriffe sektiererischer Gruppen gegen religiöse und sprachliche Minderheiten reagierte die Polizei entweder gar nicht oder mit exzessiver Gewalt. Auch 2008 gab es Proteste von Adivasi (Angehörige indigener Völker) und Kleinbauern gegen neue Industrialisierungsprojekte, die von den Behörden ohne Rücksprache mit den Betroffenen genehmigt wurden. Amnesty ReportRussland14.05.2009 Russland 2009 Die Lage im Nordkaukasus war nach wie vor instabil. Im Zuge der bewaffneten Auseinandersetzungen mit Georgien sollen die russischen Streitkräfte wahllos Häuser von Zivilisten angegriffen haben. Das Gesetz zur Bekämpfung des Extremismus und die Bestimmungen zu Verleumdung und Beleidigung wurden dazu verwendet, abweichende Meinungen zu unterdrücken und Journalisten und Menschenrechtsverteidiger zum Schweigen zu bringen. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Page 3 Page 4 Aktuelle Seite 5 Page 6 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportRussland04.05.2012 Russland 2012 Das umstrittene Ergebnis der Parlamentswahl im Dezember 2011 führte zu landesweiten Protesten, bei denen Hunderte von friedlichen Demonstrierenden festgenommen wurden. Das gesamte Jahr über wurde das Recht auf Versammlungsfreiheit bei Protesten zu politischen, ökologischen, sozialen und anderen Themen immer wieder verletzt.
Amnesty ReportUganda11.05.2011 Uganda 2011 [INDEX] **Amtliche Bezeichnung:** Republik Uganda **Staats- und Regierungschef:** Yoweri Kaguta Museveni **Todesstrafe:** nicht abgeschafft **Einwohner:** 33,8 Mio. **Lebenserwartung:** 54,1 Jahre **Kindersterblichkeit (m/w):** 129/116 pro 1000 Lebendgeburten **Alphabetisierungsrate:** 74,6%
Amnesty ReportRussland10.05.2011 Russland 2011 Menschenrechtsverteidiger und unabhängige Journalisten wurden weiterhin bedroht, schikaniert und tätlich angegriffen. Untersuchungen dieser Fälle lieferten kaum konkrete Ergebnisse. Die Rechte auf Versammlungsfreiheit und freie Meinungsäußerung wurden nach wie vor beeinträchtigt. So wurden Demonstrationen verboten oder gewaltsam aufgelöst und zahlreiche Personen auf der Grundlage des Gesetzes zur Bekämpfung von Extremismus strafrechtlich verfolgt. Die Sicherheitslage im Nordkaukasus war noch immer instabil. Es gab in dieser Region weiterhin Angriffe bewaffneter Gruppen und eine hohe Zahl von Menschenrechtsverletzungen wie Tötungen, Folterungen und Fälle von "Verschwindenlassen". Aus ganz Russland wurden 2010 zahlreiche Fälle von Folter und anderen Misshandlungen durch Angehörige der Strafverfolgungsbehörden gemeldet.
Amnesty ReportIndien09.05.2011 Indien 2011 In den Bundesstaaten Chhattisgarh, Jharkhand und Westbengalen eskalierten die Auseinandersetzungen zwischen bewaffneten maoistischen Gruppen und Sicherheitskräften. Bombenanschläge in diesen Bundesstaaten sowie ethnisch motivierte Anschläge in Assam und anderen Bundesstaaten kosteten mehr als 350 Menschen das Leben. Nach Protesten von Adivasi (Angehörige indigener Völker) und anderen gesellschaftlichen Randgruppen gegen Pläne, ihr Land und ihre Bodenschätze ohne Rücksprache und ohne ihre Zustimmung in Besitz zu nehmen, wurden Großprojekte von Unternehmen eingestellt. Die mit diesen Fällen befassten Menschenrechtsverteidiger wurden von staatlichen oder privaten Interessenvertretern mit politisch motivierten Anklagen überzogen; einigen von ihnen legte man Aufwiegelung zur Last. Zwischen Juni und September wurden im Tal von Kaschmir mehr als 100 Personen, darunter zahlreiche Jugendliche, bei Protestkundgebungen getötet. Folter und andere Misshandlungen, außergerichtliche Hinrichtungen, Todesfälle im Gewahrsam und Administrativhaft (ohne Anklage und Prozess) waren nach wie vor weit verbreitet. Die institutionellen Mechanismen zum Schutz der Menschenrechte und der Menschenrechtsverteidiger waren weitgehend wirkungslos. Gerichtsverfahren, die sich mit Menschenrechtsverletzungen und Verstößen der Vergangenheit befassten, verhalfen den Opfern oft nicht zu ihrem Recht. Mindestens 105 Personen wurden 2010 zum Tode verurteilt. Es fanden jedoch im sechsten Jahr in Folge keine Hinrichtungen statt.
Amnesty ReportUganda20.05.2010 Uganda 2010 Beamte mit Polizeibefugnissen wurden für Menschenrechtsverletzungen, darunter ungesetzliche Tötungen sowie Folterungen und andere Misshandlungen, nicht zur Rechenschaft gezogen. Die Regierung griff das Recht auf freie Meinungsäußerung und die Pressefreiheit an. Geschlechtsspezifische Gewalt war in Uganda weit verbreitet, dennoch machte die strafrechtliche Verfolgung der Täter und die Umsetzung von seit Langem versprochenen Gesetzesreformen so gut wie keine Fortschritte.
Amnesty ReportRussland20.05.2010 Russland 2010 Menschenrechtsverteidiger, Rechtsanwälte und Journalisten wurden bedroht und tätlich angegriffen, einige wurden getötet. Es herrschte bezüglich dieser Fälle ein Klima der Straflosigkeit, das die Täter vor Verfolgung schützte, zumal die Polizei nicht sorgfältig ermittelte. Aus dem Nordkaukasus wurden 2009 verstärkt Menschenrechtsverstöße gemeldet.
Amnesty ReportIndien18.05.2010 Indien 2010 Im Zusammenhang mit der Verschärfung der Antiterror- und Sicherheitsgesetze nach den Anschlägen von 2008 in Mumbai wurde auch über willkürliche Festnahmen und Folter berichtet. Die Gewalt durch Maoisten in Zentralindien griff auf Westbengalen über, wobei Dorfgemeinschaften Angriffsziele waren und mindestens 300 Zivilpersonen getötet wurden.
Amnesty ReportIndien22.05.2009 Indien 2009 Auf ethnische Konflikte und Übergriffe sektiererischer Gruppen gegen religiöse und sprachliche Minderheiten reagierte die Polizei entweder gar nicht oder mit exzessiver Gewalt. Auch 2008 gab es Proteste von Adivasi (Angehörige indigener Völker) und Kleinbauern gegen neue Industrialisierungsprojekte, die von den Behörden ohne Rücksprache mit den Betroffenen genehmigt wurden.
Amnesty ReportRussland14.05.2009 Russland 2009 Die Lage im Nordkaukasus war nach wie vor instabil. Im Zuge der bewaffneten Auseinandersetzungen mit Georgien sollen die russischen Streitkräfte wahllos Häuser von Zivilisten angegriffen haben. Das Gesetz zur Bekämpfung des Extremismus und die Bestimmungen zu Verleumdung und Beleidigung wurden dazu verwendet, abweichende Meinungen zu unterdrücken und Journalisten und Menschenrechtsverteidiger zum Schweigen zu bringen.