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Angehörigen der Sicherheitskräfte wurden willkürliche Festnahmen und unnötige oder exzessive Gewaltanwendung bei ihren Operationen im Distrikt Baucau zur Last gelegt. Familiäre Gewalt war weiterhin an der Tagesordnung. Amnesty ReportKatar01.06.2016 Katar 2016 Die Behörden schränkten 2015 willkürlich die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit ein. Ein gewaltloser politischer Gefangener musste eine lange Haftstrafe verbüßen, weil er Gedichte verfasst und vorgetragen hatte. Arbeitsmigranten wurden weiterhin ausgebeutet und misshandelt. Dies galt insbesondere für Hausangestellte und für Bauarbeiter, die im Rahmen prestigeträchtiger Bauprojekte beschäftigt waren. Frauen wurden noch immer sowohl durch Gesetze als auch im täglichen Leben benachteiligt. Katar hielt an der Todesstrafe fest. Amnesty ReportIndien01.06.2016 Indien 2016 Die Behörden gingen 2015 mit aller Härte gegen zivilgesell-schaftliche Organisationen vor, die der Regierungspolitik kri-tisch gegenüberstanden. Außerdem wurden die Möglichkeiten der Organisationen, finanzielle Unterstützung aus dem Ausland zu erhalten, weiter eingeschränkt. Religiös motivierte Spannungen nahmen zu. Gewalttaten und Diskriminierung aufgrund von Geschlechts- oder Kastenzugehörigkeit waren nach wie vor weit verbreitet. Es häuften sich Fälle von Zensur und Angriffe auf die Meinungsfreiheit durch radikale hinduistische Gruppen. Amnesty ReportÄgypten26.05.2016 Ägypten 2016 Die Menschenrechtslage verschlechterte sich 2015 noch weiter. Die Regierung schränkte die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit willkürlich ein und setzte ein drakonisches neues Antiterrorgesetz in Kraft. Regierungskritiker, führende Vertreter der Opposition und politische Aktivisten wurden festgenommen und inhaftiert, einige von ihnen wurden Opfer des Verschwindenlassens. Sicherheitskräfte gingen mit exzessiver Gewalt gegen Protestierende, Flüchtlinge, Asylsuchende und Migranten vor. Menschenrechtsverletzungen wurden so gut wie nie geahndet, es herrschte ein besorgniserregendes Klima der Straflosigkeit. Amnesty ReportKatar06.05.2015 Katar 2015 Arbeitsmigranten genossen nach wie vor keinen ausreichenden gesetzlichen Schutz gegen Ausbeutung und Misshandlungen durch ihre Arbeitgeber. Frauen wurden noch immer sowohl durch Gesetze als auch im täglichen Leben benachteiligt und erlitten Gewalt. Die Behörden schränkten das Recht auf freie Meinungsäußerung ein. Gerichte hielten sich nicht an die Standards für faire Gerichtsverfahren. Es wurden mindestens zwei Todesurteile verhängt. Meldungen über Hinrichtungen gab es keine. #### [Hintergrund] Amnesty ReportJamaika06.05.2015 Jamaika 2015 Polizeigewalt gab weiterhin Anlass zur Sorge. Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle (LGBTI) wurden nach wie vor angegriffen und schikaniert. Es wurden Schritte unternommen, um das Problem der Straflosigkeit anzugehen. Jamaika hielt an der Todesstrafe fest. Amnesty ReportJamaika01.06.2016 Jamaika 2016 Es kam weiterhin zu exzessiver Polizeigewalt und außergerichtlichen Hinrichtungen. Ein Untersuchungsausschuss befasste sich mit den während des Ausnahmezustands im Jahr 2010 mutmaßlich verübten Menschenrechtsverletzungen. Im August 2015 fand in Jamaika zum ersten Mal eine _Gay-Pride_-Veranstaltung statt. Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgeschlechtliche und Intersexuelle (LGBTI) waren nach wie vor von Gewalt und Diskriminierung betroffen. Amnesty ReportOsttimor09.05.2015 Timor-Leste 2015 Die Verantwortlichen für die schweren Menschenrechtsverletzungen während der indonesischen Besatzung von 1975 bis 1999 genossen weiterhin Straffreiheit. Angehörigen der Sicherheitskräfte wurden Misshandlungen und exzessive Gewaltanwendung vorgeworfen. Familiäre Gewalt war weiter an der Tagesordnung. Das Berufungsgericht erklärte ein im Parlament verabschiedetes restriktives Mediengesetz für verfassungswidrig. Amnesty ReportIndien04.05.2015 Indien 2015 Menschenrechtsverstöße staatlicher wie nichtstaatlicher Akteure wurden in der Regel nicht geahndet. Trotz Gesetzesreformen und fortschrittlicher Gerichtsentscheidungen gelang es den Behörden oft nicht, Straftaten gegen Kinder, Frauen, Dalits (Kastenlose), Adivasi (Indigene) und andere indische Staatsbürger zu verhindern. Willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen, Folter und außergerichtliche Hinrichtungen zogen häufig keine strafrechtlichen Konsequenzen nach sich. 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Amnesty ReportOsttimor02.06.2016 Timor-Leste 2016 Die Verantwortlichen für die schweren Menschenrechtsverletzungen während der indonesischen Besatzung von 1975 bis 1999 genossen weiterhin Straffreiheit. Angehörigen der Sicherheitskräfte wurden willkürliche Festnahmen und unnötige oder exzessive Gewaltanwendung bei ihren Operationen im Distrikt Baucau zur Last gelegt. Familiäre Gewalt war weiterhin an der Tagesordnung.
Amnesty ReportKatar01.06.2016 Katar 2016 Die Behörden schränkten 2015 willkürlich die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit ein. Ein gewaltloser politischer Gefangener musste eine lange Haftstrafe verbüßen, weil er Gedichte verfasst und vorgetragen hatte. Arbeitsmigranten wurden weiterhin ausgebeutet und misshandelt. Dies galt insbesondere für Hausangestellte und für Bauarbeiter, die im Rahmen prestigeträchtiger Bauprojekte beschäftigt waren. Frauen wurden noch immer sowohl durch Gesetze als auch im täglichen Leben benachteiligt. Katar hielt an der Todesstrafe fest.
Amnesty ReportIndien01.06.2016 Indien 2016 Die Behörden gingen 2015 mit aller Härte gegen zivilgesell-schaftliche Organisationen vor, die der Regierungspolitik kri-tisch gegenüberstanden. Außerdem wurden die Möglichkeiten der Organisationen, finanzielle Unterstützung aus dem Ausland zu erhalten, weiter eingeschränkt. Religiös motivierte Spannungen nahmen zu. Gewalttaten und Diskriminierung aufgrund von Geschlechts- oder Kastenzugehörigkeit waren nach wie vor weit verbreitet. Es häuften sich Fälle von Zensur und Angriffe auf die Meinungsfreiheit durch radikale hinduistische Gruppen.
Amnesty ReportÄgypten26.05.2016 Ägypten 2016 Die Menschenrechtslage verschlechterte sich 2015 noch weiter. Die Regierung schränkte die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit willkürlich ein und setzte ein drakonisches neues Antiterrorgesetz in Kraft. Regierungskritiker, führende Vertreter der Opposition und politische Aktivisten wurden festgenommen und inhaftiert, einige von ihnen wurden Opfer des Verschwindenlassens. Sicherheitskräfte gingen mit exzessiver Gewalt gegen Protestierende, Flüchtlinge, Asylsuchende und Migranten vor. Menschenrechtsverletzungen wurden so gut wie nie geahndet, es herrschte ein besorgniserregendes Klima der Straflosigkeit.
Amnesty ReportKatar06.05.2015 Katar 2015 Arbeitsmigranten genossen nach wie vor keinen ausreichenden gesetzlichen Schutz gegen Ausbeutung und Misshandlungen durch ihre Arbeitgeber. Frauen wurden noch immer sowohl durch Gesetze als auch im täglichen Leben benachteiligt und erlitten Gewalt. Die Behörden schränkten das Recht auf freie Meinungsäußerung ein. Gerichte hielten sich nicht an die Standards für faire Gerichtsverfahren. Es wurden mindestens zwei Todesurteile verhängt. Meldungen über Hinrichtungen gab es keine. #### [Hintergrund]
Amnesty ReportJamaika06.05.2015 Jamaika 2015 Polizeigewalt gab weiterhin Anlass zur Sorge. Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle (LGBTI) wurden nach wie vor angegriffen und schikaniert. Es wurden Schritte unternommen, um das Problem der Straflosigkeit anzugehen. Jamaika hielt an der Todesstrafe fest.
Amnesty ReportJamaika01.06.2016 Jamaika 2016 Es kam weiterhin zu exzessiver Polizeigewalt und außergerichtlichen Hinrichtungen. Ein Untersuchungsausschuss befasste sich mit den während des Ausnahmezustands im Jahr 2010 mutmaßlich verübten Menschenrechtsverletzungen. Im August 2015 fand in Jamaika zum ersten Mal eine _Gay-Pride_-Veranstaltung statt. Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgeschlechtliche und Intersexuelle (LGBTI) waren nach wie vor von Gewalt und Diskriminierung betroffen.
Amnesty ReportOsttimor09.05.2015 Timor-Leste 2015 Die Verantwortlichen für die schweren Menschenrechtsverletzungen während der indonesischen Besatzung von 1975 bis 1999 genossen weiterhin Straffreiheit. Angehörigen der Sicherheitskräfte wurden Misshandlungen und exzessive Gewaltanwendung vorgeworfen. Familiäre Gewalt war weiter an der Tagesordnung. Das Berufungsgericht erklärte ein im Parlament verabschiedetes restriktives Mediengesetz für verfassungswidrig.
Amnesty ReportIndien04.05.2015 Indien 2015 Menschenrechtsverstöße staatlicher wie nichtstaatlicher Akteure wurden in der Regel nicht geahndet. Trotz Gesetzesreformen und fortschrittlicher Gerichtsentscheidungen gelang es den Behörden oft nicht, Straftaten gegen Kinder, Frauen, Dalits (Kastenlose), Adivasi (Indigene) und andere indische Staatsbürger zu verhindern. Willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen, Folter und außergerichtliche Hinrichtungen zogen häufig keine strafrechtlichen Konsequenzen nach sich.