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Viele berichteten, sie seien bei der Festnahme und in der Haft verletzt, geschlagen und in anderer Weise misshandelt worden. Amnesty ReportIran17.02.2016 Iran 2016 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit waren 2015 weiterhin stark eingeschränkt. Journalisten, Menschenrechtsverteidiger, Gewerkschaftler und Personen, die Kritik äußerten, wurden aufgrund von vage formulierten und überaus weit gefassten Anklagen festgenommen und inhaftiert. Folter und andere Misshandlungen von Gefangenen waren an der Tagesordnung und blieben straflos. Die Haftbedingungen waren hart. Gerichtsverfahren waren unfair und in einigen Fällen endeten sie mit Todesurteilen. Frauen sowie Angehörige ethnischer und religiöser Minderheiten wurden durch Gesetze und im Alltag diskriminiert. Die Behörden vollstreckten grausame Körperstrafen wie Blendungen, Amputationen und Auspeitschungen. Gerichte verurteilten Menschen wegen einer Reihe von Verbrechen zum Tode. Viele Gefangene wurden hingerichtet, darunter mindestens vier, die zur Tatzeit noch minderjährig waren. Amnesty ReportOsttimor09.05.2015 Timor-Leste 2015 Die Verantwortlichen für die schweren Menschenrechtsverletzungen während der indonesischen Besatzung von 1975 bis 1999 genossen weiterhin Straffreiheit. Angehörigen der Sicherheitskräfte wurden Misshandlungen und exzessive Gewaltanwendung vorgeworfen. Familiäre Gewalt war weiter an der Tagesordnung. Das Berufungsgericht erklärte ein im Parlament verabschiedetes restriktives Mediengesetz für verfassungswidrig. Amnesty ReportArmenien01.05.2015 Armenien 2015 Die Polizei löste mehrere friedliche Protestkundgebungen unter Einsatz exzessiver Gewalt auf. Politisch aktive Bürger, die zu strittigen Themen Position bezogen, wurden bedroht und angegriffen. Amnesty ReportIran23.05.2013 Iran 2013 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit waren 2012 weiterhin stark eingeschränkt. Regierungskritiker und Menschenrechtsverteidiger, Frauenrechtlerinnen und Personen, die sich für die Rechte von Minderheiten einsetzten, wurden willkürlich festgenommen, ohne Kontakt zur Außenwelt in Gewahrsam gehalten, nach unfairen Gerichtsverfahren zu Gefängnisstrafen verurteilt und daran gehindert, ins Ausland zu reisen. Amnesty ReportOsttimor23.05.2013 Timor-Leste 2013 Die Verantwortlichen für die Verbrechen gegen die Menschlichkeit und die schweren Menschenrechtsverletzungen während der indonesischen Besatzung von 1975 bis 1999 genossen weiterhin Straffreiheit. Angehörigen der Sicherheitskräfte wurden Menschenrechtsverletzungen wie Misshandlungen und exzessive Gewaltanwendung vorgeworfen. Frauen und Mädchen waren in hohem Maße familiärer Gewalt ausgesetzt. Amnesty ReportArmenien22.05.2013 Armenien 2013 Die Öffentlichkeit reagierte feindselig auf Themen, die als unpatriotisch galten. Laut einem Bericht kamen die Haftbedingungen unmenschlicher Behandlung gleich. Amnesty ReportVietnam22.05.2013 Vietnam 2013 Die Unterdrückung von Regierungskritikern und Aktivisten nahm im Jahr 2012 zu und äußerte sich in starken Einschränkungen der Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit. Amnesty ReportVietnam08.05.2012 Vietnam 2012 Dissidenten waren 2011 weiterhin Repressionen ausgesetzt. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungsfreiheit und friedliche Versammlung unterlagen strengen Beschränkungen. Die Behörden gingen gezielt gegen Kritiker der Regierungspolitik - darunter auch sozial und politisch engagierte Personen - vor. Im Berichtszeitraum fanden mindestens neun Gerichtsverfahren gegen insgesamt 20 Dissidenten statt. Vage formulierte Bestimmungen des Strafgesetzbuchs von 1999 wurden herangezogen, um gewaltfrei für soziale und politische Veränderungen eintretende Menschen strafrechtlich zu belangen. Die Regierung zensierte weiterhin das Internet. Die Nutzung sozialer Netzwerke soll aber dennoch gestiegen sein, da Umgehungstools genutzt wurden, um die Restriktionen auszuhebeln. Zahlreiche gewaltlose politische Gefangene blieben in Haft. Angehörige religiöser und ethnischer Gruppen, die als regierungskritisch galten, waren weiterhin Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt. Laut Medienberichten wurden 23 Männer zum Tode verurteilt und fünf hingerichtet; die tatsächlichen Zahlen dürften jedoch höher liegen. Offizielle Statistiken über die Todesstrafe wurden nach wie vor unter Verschluss gehalten. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Page 3 Page 4 Aktuelle Seite 5 Page 6 Page 7 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportArmenien14.05.2017 Armenien 2017 Die Polizei löste im Juli 2016 unter Einsatz exzessiver Gewalt überwiegend friedliche Protestkundgebungen in der Hauptstadt Eriwan auf. Hunderte Personen wurden willkürlich festgenommen. Viele berichteten, sie seien bei der Festnahme und in der Haft verletzt, geschlagen und in anderer Weise misshandelt worden.
Amnesty ReportIran17.02.2016 Iran 2016 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit waren 2015 weiterhin stark eingeschränkt. Journalisten, Menschenrechtsverteidiger, Gewerkschaftler und Personen, die Kritik äußerten, wurden aufgrund von vage formulierten und überaus weit gefassten Anklagen festgenommen und inhaftiert. Folter und andere Misshandlungen von Gefangenen waren an der Tagesordnung und blieben straflos. Die Haftbedingungen waren hart. Gerichtsverfahren waren unfair und in einigen Fällen endeten sie mit Todesurteilen. Frauen sowie Angehörige ethnischer und religiöser Minderheiten wurden durch Gesetze und im Alltag diskriminiert. Die Behörden vollstreckten grausame Körperstrafen wie Blendungen, Amputationen und Auspeitschungen. Gerichte verurteilten Menschen wegen einer Reihe von Verbrechen zum Tode. Viele Gefangene wurden hingerichtet, darunter mindestens vier, die zur Tatzeit noch minderjährig waren.
Amnesty ReportOsttimor09.05.2015 Timor-Leste 2015 Die Verantwortlichen für die schweren Menschenrechtsverletzungen während der indonesischen Besatzung von 1975 bis 1999 genossen weiterhin Straffreiheit. Angehörigen der Sicherheitskräfte wurden Misshandlungen und exzessive Gewaltanwendung vorgeworfen. Familiäre Gewalt war weiter an der Tagesordnung. Das Berufungsgericht erklärte ein im Parlament verabschiedetes restriktives Mediengesetz für verfassungswidrig.
Amnesty ReportArmenien01.05.2015 Armenien 2015 Die Polizei löste mehrere friedliche Protestkundgebungen unter Einsatz exzessiver Gewalt auf. Politisch aktive Bürger, die zu strittigen Themen Position bezogen, wurden bedroht und angegriffen.
Amnesty ReportIran23.05.2013 Iran 2013 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit waren 2012 weiterhin stark eingeschränkt. Regierungskritiker und Menschenrechtsverteidiger, Frauenrechtlerinnen und Personen, die sich für die Rechte von Minderheiten einsetzten, wurden willkürlich festgenommen, ohne Kontakt zur Außenwelt in Gewahrsam gehalten, nach unfairen Gerichtsverfahren zu Gefängnisstrafen verurteilt und daran gehindert, ins Ausland zu reisen.
Amnesty ReportOsttimor23.05.2013 Timor-Leste 2013 Die Verantwortlichen für die Verbrechen gegen die Menschlichkeit und die schweren Menschenrechtsverletzungen während der indonesischen Besatzung von 1975 bis 1999 genossen weiterhin Straffreiheit. Angehörigen der Sicherheitskräfte wurden Menschenrechtsverletzungen wie Misshandlungen und exzessive Gewaltanwendung vorgeworfen. Frauen und Mädchen waren in hohem Maße familiärer Gewalt ausgesetzt.
Amnesty ReportArmenien22.05.2013 Armenien 2013 Die Öffentlichkeit reagierte feindselig auf Themen, die als unpatriotisch galten. Laut einem Bericht kamen die Haftbedingungen unmenschlicher Behandlung gleich.
Amnesty ReportVietnam22.05.2013 Vietnam 2013 Die Unterdrückung von Regierungskritikern und Aktivisten nahm im Jahr 2012 zu und äußerte sich in starken Einschränkungen der Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit.
Amnesty ReportVietnam08.05.2012 Vietnam 2012 Dissidenten waren 2011 weiterhin Repressionen ausgesetzt. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungsfreiheit und friedliche Versammlung unterlagen strengen Beschränkungen. Die Behörden gingen gezielt gegen Kritiker der Regierungspolitik - darunter auch sozial und politisch engagierte Personen - vor. Im Berichtszeitraum fanden mindestens neun Gerichtsverfahren gegen insgesamt 20 Dissidenten statt. Vage formulierte Bestimmungen des Strafgesetzbuchs von 1999 wurden herangezogen, um gewaltfrei für soziale und politische Veränderungen eintretende Menschen strafrechtlich zu belangen. Die Regierung zensierte weiterhin das Internet. Die Nutzung sozialer Netzwerke soll aber dennoch gestiegen sein, da Umgehungstools genutzt wurden, um die Restriktionen auszuhebeln. Zahlreiche gewaltlose politische Gefangene blieben in Haft. Angehörige religiöser und ethnischer Gruppen, die als regierungskritisch galten, waren weiterhin Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt. Laut Medienberichten wurden 23 Männer zum Tode verurteilt und fünf hingerichtet; die tatsächlichen Zahlen dürften jedoch höher liegen. Offizielle Statistiken über die Todesstrafe wurden nach wie vor unter Verschluss gehalten.