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Restriktive Gesetze verletzten die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte von Asylsuchenden und Migranten ohne regulären Aufenthaltsstatus. Amnesty ReportSyrien12.05.2009 Syrien 2009 Der Ausnahmezustand, der seit 1963 in Kraft ist, gab den Sicherheitskräften auch weiterhin umfassende Befugnisse für Festnahmen und Inhaftierungen. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit waren stark eingeschränkt. Hunderte Menschen wurden festgenommen, Hunderte politische Gefangene blieben weiterhin in Haft, darunter auch gewaltlose politische Gefangene und Personen, die nach unfairen Gerichtsverfahren verurteilt worden waren. Folterungen und Misshandlungen, an deren Folgen 2008 sieben Menschen starben, blieben straflos. Amnesty ReportTunesien12.05.2009 Tunesien 2009 Die Sicherheitskräfte wandten exzessive Gewalt gegen Demonstranten in Gafsa an. Zwei Menschen kamen dabei ums Leben, mindestens 200 Teilnehmer der Kundgebungen wurden festgenommen und strafrechtlich verfolgt, darunter auch Menschenrechtsverteidiger und Gewerkschaftsführer. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit waren stark eingeschränkt. Journalisten, Rechtsanwälte und Menschenrechtsverteidiger wurden strafrechtlich verfolgt und schikaniert. Es gab Berichte über Folterungen und Misshandlungen von Gefangenen. Mindestens 450 Menschen wurden in unfairen Gerichtsverfahren wegen Anklagen im Zusammenhang mit Terrorismus zu Gefängnisstrafen verurteilt. Das Hinrichtungsmoratorium hatte weiterhin Bestand. Amnesty ReportVer. Arab. Emirate12.05.2009 Vereinigte Arabische Emirate 2009 Arbeitsmigranten wurden ausgebeutet und misshandelt. Es gab Berichte über Folterungen und anhaltende Haft ohne Gerichtsverfahren. Frauen wurden immer noch vor dem Gesetz und in der Praxis diskriminiert. Der Zugang zu bestimmten Internetseiten war blockiert. Die Behörden wandten sich den Fällen staatenloser Personen (bidoun) zu. Ein Mann wurde hingerichtet. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige … Page 24 Page 25 Page 26 Page 27 Page 28 Page 29 Page 30 Page 31 Aktuelle Seite 32 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportSchweiz14.05.2009 Schweiz 2009 Die Gesetzgebung bot keinen wirksamen Schutz gegen Diskriminierung. Nach wie vor gab es Vorwürfe wegen rassistischer Diskriminierung durch Polizeikräfte, darunter auch Misshandlungen. Restriktive Gesetze verletzten die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte von Asylsuchenden und Migranten ohne regulären Aufenthaltsstatus.
Amnesty ReportSyrien12.05.2009 Syrien 2009 Der Ausnahmezustand, der seit 1963 in Kraft ist, gab den Sicherheitskräften auch weiterhin umfassende Befugnisse für Festnahmen und Inhaftierungen. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit waren stark eingeschränkt. Hunderte Menschen wurden festgenommen, Hunderte politische Gefangene blieben weiterhin in Haft, darunter auch gewaltlose politische Gefangene und Personen, die nach unfairen Gerichtsverfahren verurteilt worden waren. Folterungen und Misshandlungen, an deren Folgen 2008 sieben Menschen starben, blieben straflos.
Amnesty ReportTunesien12.05.2009 Tunesien 2009 Die Sicherheitskräfte wandten exzessive Gewalt gegen Demonstranten in Gafsa an. Zwei Menschen kamen dabei ums Leben, mindestens 200 Teilnehmer der Kundgebungen wurden festgenommen und strafrechtlich verfolgt, darunter auch Menschenrechtsverteidiger und Gewerkschaftsführer. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit waren stark eingeschränkt. Journalisten, Rechtsanwälte und Menschenrechtsverteidiger wurden strafrechtlich verfolgt und schikaniert. Es gab Berichte über Folterungen und Misshandlungen von Gefangenen. Mindestens 450 Menschen wurden in unfairen Gerichtsverfahren wegen Anklagen im Zusammenhang mit Terrorismus zu Gefängnisstrafen verurteilt. Das Hinrichtungsmoratorium hatte weiterhin Bestand.
Amnesty ReportVer. Arab. Emirate12.05.2009 Vereinigte Arabische Emirate 2009 Arbeitsmigranten wurden ausgebeutet und misshandelt. Es gab Berichte über Folterungen und anhaltende Haft ohne Gerichtsverfahren. Frauen wurden immer noch vor dem Gesetz und in der Praxis diskriminiert. Der Zugang zu bestimmten Internetseiten war blockiert. Die Behörden wandten sich den Fällen staatenloser Personen (bidoun) zu. Ein Mann wurde hingerichtet.