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Jamaika hielt an der Todesstrafe fest. Amnesty ReportIran19.02.2015 Iran 2015 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit waren 2014 weiterhin stark eingeschränkt. Frauenrechtlerinnen und Personen, die sich für die Rechte von Minderheiten einsetzten, Journalisten, Menschenrechtsverteidiger und Regierungskritiker wurden willkürlich festgenommen, inhaftiert, strafrechtlich verfolgt und in unfairen Gerichtsverfahren verurteilt. Folter und andere Misshandlungen an Gefangenen waren an der Tagesordnung und blieben straflos. Frauen sowie Angehörige ethnischer und religiöser Minderheiten wurden weiterhin durch die Gesetzgebung und im Alltag diskriminiert. Amnesty ReportChina19.02.2015 China 2015 Das Recht auf freie Meinungsäußerung wurde von den Behörden weiterhin in massiver Weise beschnitten. Politisch engagierte Bürger und Menschenrechtsverteidiger mussten mit Drangsalierungen und willkürlicher Inhaftierung rechnen. Folter und andere Misshandlungen waren nach wie vor weit verbreitet, und für viele Bürger des Landes war es unmöglich, sich vor Gericht Recht zu verschaffen. Amnesty ReportJamaika01.06.2016 Jamaika 2016 Es kam weiterhin zu exzessiver Polizeigewalt und außergerichtlichen Hinrichtungen. Ein Untersuchungsausschuss befasste sich mit den während des Ausnahmezustands im Jahr 2010 mutmaßlich verübten Menschenrechtsverletzungen. Im August 2015 fand in Jamaika zum ersten Mal eine _Gay-Pride_-Veranstaltung statt. Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgeschlechtliche und Intersexuelle (LGBTI) waren nach wie vor von Gewalt und Diskriminierung betroffen. Amnesty ReportIran17.02.2016 Iran 2016 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit waren 2015 weiterhin stark eingeschränkt. Journalisten, Menschenrechtsverteidiger, Gewerkschaftler und Personen, die Kritik äußerten, wurden aufgrund von vage formulierten und überaus weit gefassten Anklagen festgenommen und inhaftiert. Folter und andere Misshandlungen von Gefangenen waren an der Tagesordnung und blieben straflos. Die Haftbedingungen waren hart. Gerichtsverfahren waren unfair und in einigen Fällen endeten sie mit Todesurteilen. Frauen sowie Angehörige ethnischer und religiöser Minderheiten wurden durch Gesetze und im Alltag diskriminiert. Die Behörden vollstreckten grausame Körperstrafen wie Blendungen, Amputationen und Auspeitschungen. Gerichte verurteilten Menschen wegen einer Reihe von Verbrechen zum Tode. Viele Gefangene wurden hingerichtet, darunter mindestens vier, die zur Tatzeit noch minderjährig waren. Amnesty ReportSingapur08.05.2015 Singapur 2015 Menschenrechtsverteidiger und kleine Oppositionsparteien forderten durch öffentliche Kundgebungen, Online-Aktivitäten und Verfassungsbeschwerden grundlegende Verbesserungen bei der Wahrung der Menschenrechte. Die People's Action Party blieb das sechste Jahrzehnt in Folge an der Macht. Amnesty ReportKuwait07.05.2015 Kuwait 2015 Friedlich vorgebrachte Kritik am Staatsoberhaupt, an staatlichen Stellen oder am Islam war 2014 weiterhin verboten. Tausenden staatenlosen Bidun wurden nach wie vor die Staatsbürgerschaft und die bürgerlichen Rechte vorenthalten. Das Recht auf Versammlungsfreiheit blieb weiterhin eingeschränkt. Die Todesstrafe blieb für eine Reihe von Verbrechen weiterhin in Kraft; es gab keine Berichte über Hinrichtungen. Amnesty ReportSingapur28.05.2013 Singapur 2013 Singapur unternahm Schritte, um die zwingend vorgeschriebene Todesstrafe abzuschaffen. Die Medien blieben unter strenger Kontrolle, und Oppositionelle mussten nach wie vor mit Repressalien rechnen. Die Gesetze über willkürliche Festnahmen und die Prügelstrafe blieben in Kraft. Amnesty ReportLiberia27.05.2013 Liberia 2013 Das Justizwesen war nach wie vor ineffizient. Der Zugang zu Hafteinrichtungen wurde erschwert. Heterosexuelle und lesbische Frauen, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle sahen sich nach wie vor mit Diskriminierungen konfrontiert. 41 Personen wurden ohne ordnungsgemäße Verfahren an Côte d'Ivoire ausgeliefert. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Page 3 Page 4 Aktuelle Seite 5 Page 6 Page 7 Page 8 Page 9 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportJamaika06.05.2015 Jamaika 2015 Polizeigewalt gab weiterhin Anlass zur Sorge. Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle (LGBTI) wurden nach wie vor angegriffen und schikaniert. Es wurden Schritte unternommen, um das Problem der Straflosigkeit anzugehen. Jamaika hielt an der Todesstrafe fest.
Amnesty ReportIran19.02.2015 Iran 2015 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit waren 2014 weiterhin stark eingeschränkt. Frauenrechtlerinnen und Personen, die sich für die Rechte von Minderheiten einsetzten, Journalisten, Menschenrechtsverteidiger und Regierungskritiker wurden willkürlich festgenommen, inhaftiert, strafrechtlich verfolgt und in unfairen Gerichtsverfahren verurteilt. Folter und andere Misshandlungen an Gefangenen waren an der Tagesordnung und blieben straflos. Frauen sowie Angehörige ethnischer und religiöser Minderheiten wurden weiterhin durch die Gesetzgebung und im Alltag diskriminiert.
Amnesty ReportChina19.02.2015 China 2015 Das Recht auf freie Meinungsäußerung wurde von den Behörden weiterhin in massiver Weise beschnitten. Politisch engagierte Bürger und Menschenrechtsverteidiger mussten mit Drangsalierungen und willkürlicher Inhaftierung rechnen. Folter und andere Misshandlungen waren nach wie vor weit verbreitet, und für viele Bürger des Landes war es unmöglich, sich vor Gericht Recht zu verschaffen.
Amnesty ReportJamaika01.06.2016 Jamaika 2016 Es kam weiterhin zu exzessiver Polizeigewalt und außergerichtlichen Hinrichtungen. Ein Untersuchungsausschuss befasste sich mit den während des Ausnahmezustands im Jahr 2010 mutmaßlich verübten Menschenrechtsverletzungen. Im August 2015 fand in Jamaika zum ersten Mal eine _Gay-Pride_-Veranstaltung statt. Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgeschlechtliche und Intersexuelle (LGBTI) waren nach wie vor von Gewalt und Diskriminierung betroffen.
Amnesty ReportIran17.02.2016 Iran 2016 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit waren 2015 weiterhin stark eingeschränkt. Journalisten, Menschenrechtsverteidiger, Gewerkschaftler und Personen, die Kritik äußerten, wurden aufgrund von vage formulierten und überaus weit gefassten Anklagen festgenommen und inhaftiert. Folter und andere Misshandlungen von Gefangenen waren an der Tagesordnung und blieben straflos. Die Haftbedingungen waren hart. Gerichtsverfahren waren unfair und in einigen Fällen endeten sie mit Todesurteilen. Frauen sowie Angehörige ethnischer und religiöser Minderheiten wurden durch Gesetze und im Alltag diskriminiert. Die Behörden vollstreckten grausame Körperstrafen wie Blendungen, Amputationen und Auspeitschungen. Gerichte verurteilten Menschen wegen einer Reihe von Verbrechen zum Tode. Viele Gefangene wurden hingerichtet, darunter mindestens vier, die zur Tatzeit noch minderjährig waren.
Amnesty ReportSingapur08.05.2015 Singapur 2015 Menschenrechtsverteidiger und kleine Oppositionsparteien forderten durch öffentliche Kundgebungen, Online-Aktivitäten und Verfassungsbeschwerden grundlegende Verbesserungen bei der Wahrung der Menschenrechte. Die People's Action Party blieb das sechste Jahrzehnt in Folge an der Macht.
Amnesty ReportKuwait07.05.2015 Kuwait 2015 Friedlich vorgebrachte Kritik am Staatsoberhaupt, an staatlichen Stellen oder am Islam war 2014 weiterhin verboten. Tausenden staatenlosen Bidun wurden nach wie vor die Staatsbürgerschaft und die bürgerlichen Rechte vorenthalten. Das Recht auf Versammlungsfreiheit blieb weiterhin eingeschränkt. Die Todesstrafe blieb für eine Reihe von Verbrechen weiterhin in Kraft; es gab keine Berichte über Hinrichtungen.
Amnesty ReportSingapur28.05.2013 Singapur 2013 Singapur unternahm Schritte, um die zwingend vorgeschriebene Todesstrafe abzuschaffen. Die Medien blieben unter strenger Kontrolle, und Oppositionelle mussten nach wie vor mit Repressalien rechnen. Die Gesetze über willkürliche Festnahmen und die Prügelstrafe blieben in Kraft.
Amnesty ReportLiberia27.05.2013 Liberia 2013 Das Justizwesen war nach wie vor ineffizient. Der Zugang zu Hafteinrichtungen wurde erschwert. Heterosexuelle und lesbische Frauen, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle sahen sich nach wie vor mit Diskriminierungen konfrontiert. 41 Personen wurden ohne ordnungsgemäße Verfahren an Côte d'Ivoire ausgeliefert.