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Als Reaktion darauf kam es immer häufiger zu Antiterroreinsätzen, die wiederum zu einer steigenden Zahl von außergerichtlichen Hinrichtungen, Fällen des Verschwindenlassens und anderen Menschenrechtsverletzungen führten. Amnesty ReportChina17.02.2016 China 2016 Eine Reihe neuer Gesetze, die als Entwurf vorgelegt oder in Kraft gesetzt wurden und vorgeblich die nationale Sicherheit schützen sollten, drohten die Menschenrechte gravierend einzuschränken. Die Regierung ging im ganzen Land massiv gegen Menschenrechtsanwälte vor. Politisch engagierte Bürger und Menschenrechtsverteidiger waren nach wie vor das Ziel systematischer Drangsalierungen und Einschüchterungen. Amnesty ReportKenia06.05.2015 Kenia 2015 Angriffe, die der aus Somalia stammenden bewaffneten Gruppe Al-Shabab zugeschrieben wurden, nahmen zu. Die Behörden verschärften Maßnahmen zur Einschränkung und Kontrolle von Aktivitäten zivilgesellschaftlicher Organisationen. Polizeiangehörige waren für rechtswidrige Tötungen, Vergewaltigungen, Folter und andere Misshandlungen verantwortlich. Frauen und Mädchen wurden weiterhin Opfer von Gewalt. Amnesty ReportKambodscha06.05.2015 Kambodscha 2015 Ein siebenmonatiges Verbot öffentlicher Versammlungen schränkte die Rechte auf freie Meinungsäußerung sowie auf Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit ein. Die Behörden gingen mit exzessiver Gewalt gegen friedlich Demonstrierende vor, wobei es Tote und Verletzte gab. Menschenrechtsverteidiger und politisch engagierte Bürger wurden bedroht, schikaniert, verfolgt und in einigen Fällen tätlich angegriffen. Amnesty ReportChina19.02.2015 China 2015 Das Recht auf freie Meinungsäußerung wurde von den Behörden weiterhin in massiver Weise beschnitten. Politisch engagierte Bürger und Menschenrechtsverteidiger mussten mit Drangsalierungen und willkürlicher Inhaftierung rechnen. Folter und andere Misshandlungen waren nach wie vor weit verbreitet, und für viele Bürger des Landes war es unmöglich, sich vor Gericht Recht zu verschaffen. Amnesty ReportKambodscha01.06.2016 Kambodscha 2016 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und friedliche Versammlung wurden weiterhin willkürlich eingeschränkt. Ein neues Gesetz drohte das Recht auf Vereinigungsfreiheit erheblich zu beeinträchtigen. Menschenrechtsverletzungen durch Sicherheitskräfte bei Demonstrationen in den Jahren 2013 und 2014 blieben weiterhin straffrei. Dazu zählten auch Todesfälle infolge unnötiger und exzessiver Gewaltanwendung. Amnesty ReportKuwait07.05.2015 Kuwait 2015 Friedlich vorgebrachte Kritik am Staatsoberhaupt, an staatlichen Stellen oder am Islam war 2014 weiterhin verboten. Tausenden staatenlosen Bidun wurden nach wie vor die Staatsbürgerschaft und die bürgerlichen Rechte vorenthalten. Das Recht auf Versammlungsfreiheit blieb weiterhin eingeschränkt. Die Todesstrafe blieb für eine Reihe von Verbrechen weiterhin in Kraft; es gab keine Berichte über Hinrichtungen. Amnesty ReportKenia29.05.2013 Kenia 2013 Die Rechte auf Versammlungsfreiheit und freie Meinungsäußerung waren eingeschränkt. Sowohl in der Vergangenheit als auch in jüngster Zeit verübte Menschenrechtsverletzungen, darunter rechtswidrige Tötungen, blieben straflos. Flüchtlinge und Asylsuchende aus Somalia erfuhren fremdenfeindliche Gewalt und liefen Gefahr, willkürlich von der Polizei festgenommen zu werden. In den Grenzstädten der Nordost-Provinz sowie in Nairobi gab es mehrere Granaten- und Bombenanschläge. Amnesty ReportKuwait27.05.2013 Kuwait 2013 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit wurden 2012 empfindlich eingeschränkt. Angehörige der Bereitschaftspolizei gingen mit exzessiver Gewalt gegen friedliche Demonstrierende vor. Tausende staatenlose Bidun mit Wohnsitz in Kuwait erhielten weiterhin keine Staatsbürgerschaft und hatten damit auch keinen gleichberechtigten Zugang zum Gesundheits- und Bildungssystem sowie zum Arbeitsmarkt. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Page 3 Aktuelle Seite 4 Page 5 Page 6 Page 7 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportKenia01.06.2016 Kenia 2016 Die bewaffnete Gruppe Al-Shabab aus Somalia verübte 2015 weiterhin Angriffe in Kenia. Als Reaktion darauf kam es immer häufiger zu Antiterroreinsätzen, die wiederum zu einer steigenden Zahl von außergerichtlichen Hinrichtungen, Fällen des Verschwindenlassens und anderen Menschenrechtsverletzungen führten.
Amnesty ReportChina17.02.2016 China 2016 Eine Reihe neuer Gesetze, die als Entwurf vorgelegt oder in Kraft gesetzt wurden und vorgeblich die nationale Sicherheit schützen sollten, drohten die Menschenrechte gravierend einzuschränken. Die Regierung ging im ganzen Land massiv gegen Menschenrechtsanwälte vor. Politisch engagierte Bürger und Menschenrechtsverteidiger waren nach wie vor das Ziel systematischer Drangsalierungen und Einschüchterungen.
Amnesty ReportKenia06.05.2015 Kenia 2015 Angriffe, die der aus Somalia stammenden bewaffneten Gruppe Al-Shabab zugeschrieben wurden, nahmen zu. Die Behörden verschärften Maßnahmen zur Einschränkung und Kontrolle von Aktivitäten zivilgesellschaftlicher Organisationen. Polizeiangehörige waren für rechtswidrige Tötungen, Vergewaltigungen, Folter und andere Misshandlungen verantwortlich. Frauen und Mädchen wurden weiterhin Opfer von Gewalt.
Amnesty ReportKambodscha06.05.2015 Kambodscha 2015 Ein siebenmonatiges Verbot öffentlicher Versammlungen schränkte die Rechte auf freie Meinungsäußerung sowie auf Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit ein. Die Behörden gingen mit exzessiver Gewalt gegen friedlich Demonstrierende vor, wobei es Tote und Verletzte gab. Menschenrechtsverteidiger und politisch engagierte Bürger wurden bedroht, schikaniert, verfolgt und in einigen Fällen tätlich angegriffen.
Amnesty ReportChina19.02.2015 China 2015 Das Recht auf freie Meinungsäußerung wurde von den Behörden weiterhin in massiver Weise beschnitten. Politisch engagierte Bürger und Menschenrechtsverteidiger mussten mit Drangsalierungen und willkürlicher Inhaftierung rechnen. Folter und andere Misshandlungen waren nach wie vor weit verbreitet, und für viele Bürger des Landes war es unmöglich, sich vor Gericht Recht zu verschaffen.
Amnesty ReportKambodscha01.06.2016 Kambodscha 2016 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und friedliche Versammlung wurden weiterhin willkürlich eingeschränkt. Ein neues Gesetz drohte das Recht auf Vereinigungsfreiheit erheblich zu beeinträchtigen. Menschenrechtsverletzungen durch Sicherheitskräfte bei Demonstrationen in den Jahren 2013 und 2014 blieben weiterhin straffrei. Dazu zählten auch Todesfälle infolge unnötiger und exzessiver Gewaltanwendung.
Amnesty ReportKuwait07.05.2015 Kuwait 2015 Friedlich vorgebrachte Kritik am Staatsoberhaupt, an staatlichen Stellen oder am Islam war 2014 weiterhin verboten. Tausenden staatenlosen Bidun wurden nach wie vor die Staatsbürgerschaft und die bürgerlichen Rechte vorenthalten. Das Recht auf Versammlungsfreiheit blieb weiterhin eingeschränkt. Die Todesstrafe blieb für eine Reihe von Verbrechen weiterhin in Kraft; es gab keine Berichte über Hinrichtungen.
Amnesty ReportKenia29.05.2013 Kenia 2013 Die Rechte auf Versammlungsfreiheit und freie Meinungsäußerung waren eingeschränkt. Sowohl in der Vergangenheit als auch in jüngster Zeit verübte Menschenrechtsverletzungen, darunter rechtswidrige Tötungen, blieben straflos. Flüchtlinge und Asylsuchende aus Somalia erfuhren fremdenfeindliche Gewalt und liefen Gefahr, willkürlich von der Polizei festgenommen zu werden. In den Grenzstädten der Nordost-Provinz sowie in Nairobi gab es mehrere Granaten- und Bombenanschläge.
Amnesty ReportKuwait27.05.2013 Kuwait 2013 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit wurden 2012 empfindlich eingeschränkt. Angehörige der Bereitschaftspolizei gingen mit exzessiver Gewalt gegen friedliche Demonstrierende vor. Tausende staatenlose Bidun mit Wohnsitz in Kuwait erhielten weiterhin keine Staatsbürgerschaft und hatten damit auch keinen gleichberechtigten Zugang zum Gesundheits- und Bildungssystem sowie zum Arbeitsmarkt.