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Die Rechte indigener Bevölkerungsgruppen auf vorherige Konsultation und eine freiwillige, vorab und in Kenntnis der Sachlage gegebene Zustimmung wurden nicht erfüllt. Amnesty ReportBangladesch22.05.2013 Bangladesch 2013 Im Jahr 2012 sollen etwa 30 außergerichtliche Hinrichtungen vollzogen worden sein. Die Sicherheitskräfte waren an Folter und anderen Misshandlungen sowie mindestens zehn Fällen des Verschwindenlassens beteiligt. Politisch motivierte Gewalt hatte den Tod von mindestens vier Männern zur Folge. Frauen waren weiterhin Opfer unterschiedlicher Arten von Gewalt. Die Regierung gewährte indigenen Gemeinschaften keinen Schutz vor Angriffen durch bengalische Siedler. Mindestens 111 Arbeiter starben bei einem Brand in einer Fabrik. Amnesty ReportSyrien09.05.2012 Syrien 2012 Regierungskräfte gingen mit exzessiver und tödlicher Gewalt gegen friedliche Demonstrierende vor, die in noch nie dagewesener Anzahl auf die Straße gingen, um politische Reformen und den Rücktritt der Regierung zu fordern. Die Art und das Ausmaß der staatlichen Übergriffe erfüllten möglicherweise den Straftatbestand Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Berichten zufolge starben 2011 mehr als 4300 Menschen während oder im Zusammenhang mit Protestaktionen und bei Trauerzügen für gestorbene Demonstrierende. Sie wurden in den meisten Fällen offenbar von Angehörigen der Sicherheitskräfte erschossen, teilweise von Scharfschützen. Bei militärischen Operationen in Wohngebieten kamen Panzer zum Einsatz. Auch einige Angehörige der Sicherheitskräfte kamen ums Leben. Dem Vernehmen nach wurden einige von ihnen getötet, weil sie sich weigerten, auf Demonstrierende und andere Personen zu schießen. Manche starben bei Angriffen desertierter Soldaten und anderer Menschen, die sich der Opposition angeschlossen hatten. Es gab einige Freilassungen im Rahmen von Amnestien. Tausende von Menschen wurden jedoch im Zusammenhang mit den Protestaktionen inhaftiert, ohne Kontakt zur Außenwelt festgehalten und gefoltert. Mindestens 200 Menschen kamen Berichten zufolge unter ungeklärten Umständen in Gewahrsam ums Leben; viele von ihnen wurden offenbar gefoltert. Die Behörden leiteten keine unabhängigen Untersuchungen ein, um Vorwürfen der Folter, rechtswidriger Tötungen und anderer schwerer Menschenrechtsverletzungen nachzugehen, die von Sicherheitskräften straffrei begangen wurden. Tausende von Menschen wurden aufgrund der staatlichen Unterdrückung vertrieben. Viele von ihnen flohen in benachbarte Staaten. Es ergingen weiterhin Todesurteile, und dem Vernehmen nach fanden Hinrichtungen statt. Amnesty ReportSomalia09.05.2012 Somalia 2012 Im Süden und im Zentrum des Landes hielten die bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen regierungstreuen Einheiten und der bewaffneten islamistischen Gruppe al-Shabab weiter an. Durch den bewaffneten Konflikt und die überall herrschende Gewalt wurden im Jahresverlauf Tausende Zivilpersonen verletzt und getötet sowie Hunderttausende Menschen aus ihren Wohnorten vertrieben. Im Juli und im August erklärten die Vereinten Nationen, in sechs Regionen im Süden Somalias herrsche eine Hungersnot. Kämpfe, die unsichere Lage und Beschränkungen vonseiten der Konfliktparteien trugen dazu bei, dass es für Hilfsorganisationen schwierig blieb, die Zivilbevölkerung zu versorgen. Mitarbeiter humanitärer Hilfsorganisationen, Journalisten und Menschenrechtsverteidiger waren auch 2011 Ziele von Übergriffen. Die Übergangsregierung (Transitional Federal Government - TFG) und die mit ihr verbündeten Milizen weiteten ihre Kontrolle über die Hauptstadt Mogadischu und einige Regionen im Süden des Landes aus. Im Oktober griffen die kenianischen Streitkräfte die al-Shabab-Milizen in Somalia an. Bewaffnete Gruppen führten in steigendem Maße Zwangsrekrutierungen - auch von Kindern - durch. In Gebieten unter ihrer Kontrolle waren sie weiterhin für Entführungen, Folter und rechtswidrige Tötungen verantwortlich. Auch 2011 wurden gravierende Menschenrechtsverstöße einschließlich Kriegsverbrechen nicht bestraft. In der halbautonomen Region Puntland verschlechterte sich die Sicherheitslage. So wurden Beamte, Richter und Journalisten tätlich angegriffen. In Galkayo kam es auf lokaler Ebene zu Zusammenstößen. In Somaliland waren Flüchtlinge und Migranten wachsenden Anfeindungen ausgesetzt. Amnesty ReportSlowenien09.05.2012 Slowenien 2012 Trotz einiger positiver Maßnahmen versäumten es die Behörden, die Rechte der sogenannten ausgelöschten Personen wiederherzustellen, denen 1992 gesetzwidrig das dauerhafte Aufenthaltsrecht entzogen worden war. Roma wurden unvermindert diskriminiert. Amnesty ReportSchweiz09.05.2012 Schweiz 2012 Gesetzliche Bestimmungen, die Muslime diskriminierten, wurden auf Bundes- und Kantonsebene vorgeschlagen bzw. blieben weiter in Kraft. Die Anwendung exzessiver Gewalt bei Abschiebungen und unzureichende Sozialhilfe für abgelehnte Asylsuchende gaben Anlass zu großer Besorgnis. Amnesty ReportEcuador07.05.2012 Ecuador 2012 Gemeindesprecher und Angehörige indigener Gemeinschaften waren im Jahr 2011 mit fragwürdigen Strafanzeigen konfrontiert. Verantwortliche für Menschenrechtsverletzungen gingen weiter straffrei aus. Amnesty ReportBangladesch04.05.2012 Bangladesch 2012 Die Regierung hielt ihre Zusage nicht ein, außergerichtlichen Hinrichtungen ein Ende zu setzen. Angehörige des Schnellen Einsatzbataillons (Rapid Action Battalion - RAB), die unter dem Verdacht standen, während des Berichtsjahres mehr als 54 rechtswidrige Tötungen begangen zu haben, wurden weder einem unabhängigen Ermittlungsverfahren unterzogen noch vor Gericht gestellt. Die Regierung unternahm nichts, um ihre neue Politik der Unterstützung von Frauen, die Opfer von Gewalt geworden waren, in die Praxis umzusetzen. Änderungen der für das Internationale Kriegsverbrechertribunal (International Crimes Tribunal) in Bangladesch geltenden Verfahrensregeln verringerten zwar die Möglichkeit unfairer Verfahren gegen die mutmaßlichen Verantwortlichen für im Jahr 1971 begangene Kriegsverbrechen, schlossen sie aber nicht vollständig aus. Das Recht der in der Bergregion Chittagong Hill Tracts lebenden indigenen Bevölkerung auf ihre Lebensgrundlagen und ihr Land wurde von der Regierung nicht garantiert. Mehr als 49 Personen wurden zum Tode verurteilt und mindestens fünf Männer hingerichtet. Amnesty ReportSyrien11.05.2011 Syrien 2011 [INDEX] **Amtliche Bezeichnung:** Arabische Republik Syrien **Staatsoberhaupt:** Bashar al-Assad **Regierungschef:** Muhammad Naji al-Otri **Todesstrafe:** nicht abgeschafft **Einwohner:** 22,5 Mio. **Lebenserwartung:** 74,6 Jahre **Kindersterblichkeit (m/w):** 21/16 pro 1000 Lebendgeburten **Alphabetisierungsrate:** 83,6% Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Page 3 Page 4 Page 5 Page 6 Aktuelle Seite 7 Page 8 Page 9 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportEcuador22.05.2013 Ecuador 2013 Sprecher indigener Gemeinschaften waren mit fragwürdigen Strafanzeigen konfrontiert, mit denen ihr Recht auf Versammlungsfreiheit eingeschränkt werden sollte. Die Rechte indigener Bevölkerungsgruppen auf vorherige Konsultation und eine freiwillige, vorab und in Kenntnis der Sachlage gegebene Zustimmung wurden nicht erfüllt.
Amnesty ReportBangladesch22.05.2013 Bangladesch 2013 Im Jahr 2012 sollen etwa 30 außergerichtliche Hinrichtungen vollzogen worden sein. Die Sicherheitskräfte waren an Folter und anderen Misshandlungen sowie mindestens zehn Fällen des Verschwindenlassens beteiligt. Politisch motivierte Gewalt hatte den Tod von mindestens vier Männern zur Folge. Frauen waren weiterhin Opfer unterschiedlicher Arten von Gewalt. Die Regierung gewährte indigenen Gemeinschaften keinen Schutz vor Angriffen durch bengalische Siedler. Mindestens 111 Arbeiter starben bei einem Brand in einer Fabrik.
Amnesty ReportSyrien09.05.2012 Syrien 2012 Regierungskräfte gingen mit exzessiver und tödlicher Gewalt gegen friedliche Demonstrierende vor, die in noch nie dagewesener Anzahl auf die Straße gingen, um politische Reformen und den Rücktritt der Regierung zu fordern. Die Art und das Ausmaß der staatlichen Übergriffe erfüllten möglicherweise den Straftatbestand Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Berichten zufolge starben 2011 mehr als 4300 Menschen während oder im Zusammenhang mit Protestaktionen und bei Trauerzügen für gestorbene Demonstrierende. Sie wurden in den meisten Fällen offenbar von Angehörigen der Sicherheitskräfte erschossen, teilweise von Scharfschützen. Bei militärischen Operationen in Wohngebieten kamen Panzer zum Einsatz. Auch einige Angehörige der Sicherheitskräfte kamen ums Leben. Dem Vernehmen nach wurden einige von ihnen getötet, weil sie sich weigerten, auf Demonstrierende und andere Personen zu schießen. Manche starben bei Angriffen desertierter Soldaten und anderer Menschen, die sich der Opposition angeschlossen hatten. Es gab einige Freilassungen im Rahmen von Amnestien. Tausende von Menschen wurden jedoch im Zusammenhang mit den Protestaktionen inhaftiert, ohne Kontakt zur Außenwelt festgehalten und gefoltert. Mindestens 200 Menschen kamen Berichten zufolge unter ungeklärten Umständen in Gewahrsam ums Leben; viele von ihnen wurden offenbar gefoltert. Die Behörden leiteten keine unabhängigen Untersuchungen ein, um Vorwürfen der Folter, rechtswidriger Tötungen und anderer schwerer Menschenrechtsverletzungen nachzugehen, die von Sicherheitskräften straffrei begangen wurden. Tausende von Menschen wurden aufgrund der staatlichen Unterdrückung vertrieben. Viele von ihnen flohen in benachbarte Staaten. Es ergingen weiterhin Todesurteile, und dem Vernehmen nach fanden Hinrichtungen statt.
Amnesty ReportSomalia09.05.2012 Somalia 2012 Im Süden und im Zentrum des Landes hielten die bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen regierungstreuen Einheiten und der bewaffneten islamistischen Gruppe al-Shabab weiter an. Durch den bewaffneten Konflikt und die überall herrschende Gewalt wurden im Jahresverlauf Tausende Zivilpersonen verletzt und getötet sowie Hunderttausende Menschen aus ihren Wohnorten vertrieben. Im Juli und im August erklärten die Vereinten Nationen, in sechs Regionen im Süden Somalias herrsche eine Hungersnot. Kämpfe, die unsichere Lage und Beschränkungen vonseiten der Konfliktparteien trugen dazu bei, dass es für Hilfsorganisationen schwierig blieb, die Zivilbevölkerung zu versorgen. Mitarbeiter humanitärer Hilfsorganisationen, Journalisten und Menschenrechtsverteidiger waren auch 2011 Ziele von Übergriffen. Die Übergangsregierung (Transitional Federal Government - TFG) und die mit ihr verbündeten Milizen weiteten ihre Kontrolle über die Hauptstadt Mogadischu und einige Regionen im Süden des Landes aus. Im Oktober griffen die kenianischen Streitkräfte die al-Shabab-Milizen in Somalia an. Bewaffnete Gruppen führten in steigendem Maße Zwangsrekrutierungen - auch von Kindern - durch. In Gebieten unter ihrer Kontrolle waren sie weiterhin für Entführungen, Folter und rechtswidrige Tötungen verantwortlich. Auch 2011 wurden gravierende Menschenrechtsverstöße einschließlich Kriegsverbrechen nicht bestraft. In der halbautonomen Region Puntland verschlechterte sich die Sicherheitslage. So wurden Beamte, Richter und Journalisten tätlich angegriffen. In Galkayo kam es auf lokaler Ebene zu Zusammenstößen. In Somaliland waren Flüchtlinge und Migranten wachsenden Anfeindungen ausgesetzt.
Amnesty ReportSlowenien09.05.2012 Slowenien 2012 Trotz einiger positiver Maßnahmen versäumten es die Behörden, die Rechte der sogenannten ausgelöschten Personen wiederherzustellen, denen 1992 gesetzwidrig das dauerhafte Aufenthaltsrecht entzogen worden war. Roma wurden unvermindert diskriminiert.
Amnesty ReportSchweiz09.05.2012 Schweiz 2012 Gesetzliche Bestimmungen, die Muslime diskriminierten, wurden auf Bundes- und Kantonsebene vorgeschlagen bzw. blieben weiter in Kraft. Die Anwendung exzessiver Gewalt bei Abschiebungen und unzureichende Sozialhilfe für abgelehnte Asylsuchende gaben Anlass zu großer Besorgnis.
Amnesty ReportEcuador07.05.2012 Ecuador 2012 Gemeindesprecher und Angehörige indigener Gemeinschaften waren im Jahr 2011 mit fragwürdigen Strafanzeigen konfrontiert. Verantwortliche für Menschenrechtsverletzungen gingen weiter straffrei aus.
Amnesty ReportBangladesch04.05.2012 Bangladesch 2012 Die Regierung hielt ihre Zusage nicht ein, außergerichtlichen Hinrichtungen ein Ende zu setzen. Angehörige des Schnellen Einsatzbataillons (Rapid Action Battalion - RAB), die unter dem Verdacht standen, während des Berichtsjahres mehr als 54 rechtswidrige Tötungen begangen zu haben, wurden weder einem unabhängigen Ermittlungsverfahren unterzogen noch vor Gericht gestellt. Die Regierung unternahm nichts, um ihre neue Politik der Unterstützung von Frauen, die Opfer von Gewalt geworden waren, in die Praxis umzusetzen. Änderungen der für das Internationale Kriegsverbrechertribunal (International Crimes Tribunal) in Bangladesch geltenden Verfahrensregeln verringerten zwar die Möglichkeit unfairer Verfahren gegen die mutmaßlichen Verantwortlichen für im Jahr 1971 begangene Kriegsverbrechen, schlossen sie aber nicht vollständig aus. Das Recht der in der Bergregion Chittagong Hill Tracts lebenden indigenen Bevölkerung auf ihre Lebensgrundlagen und ihr Land wurde von der Regierung nicht garantiert. Mehr als 49 Personen wurden zum Tode verurteilt und mindestens fünf Männer hingerichtet.
Amnesty ReportSyrien11.05.2011 Syrien 2011 [INDEX] **Amtliche Bezeichnung:** Arabische Republik Syrien **Staatsoberhaupt:** Bashar al-Assad **Regierungschef:** Muhammad Naji al-Otri **Todesstrafe:** nicht abgeschafft **Einwohner:** 22,5 Mio. **Lebenserwartung:** 74,6 Jahre **Kindersterblichkeit (m/w):** 21/16 pro 1000 Lebendgeburten **Alphabetisierungsrate:** 83,6%