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Die Unterdrückung von Menschenrechtsverteidigern hielt an. Zwei gewaltlose politische Gefangene wurden im März 2016 nach fast 17 Jahren Haft freigelassen. Das Verschwindenlassen eines prominenten Vertreters der Zivilgesellschaft im Dezember 2012 war immer noch nicht aufgeklärt. Für schwere Drogendelikte blieb die Todesstrafe zwingend vorgeschrieben. Amnesty ReportCôte d'Ivoire15.05.2017 Côte d'Ivoire 2017 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungsfreiheit und Versammlungsfreiheit waren eingeschränkt, und zahlreiche Oppositionelle wurden festgenommen. Dutzende Personen, die im Zusammenhang mit den gewaltsamen Unruhen nach den Wahlen 2010/11 inhaftiert worden waren, warteten weiterhin auf ihre Gerichtsverfahren. Es herrschte nach wie vor Besorgnis angesichts der selektiven Ahndung von Straftaten, die in diesem Zeitraum begangen wurden. Das Verfahren gegen Laurent Gbagbo und Charles Blé Goudé vor dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) wurde eröffnet. Simone Gbagbo wurde trotz eines Haftbefehls nicht an den IStGH überstellt. Gegen sie begann ein Verfahren vor einem ivorischen Gericht. Das UN-Umweltprogramm leitete eine Untersuchung der Umweltfolgen durch die illegale Entsorgung mehrerer Tonnen giftiger Abfälle im Jahr 2006 ein. 19 Personen, darunter auch ein Kind, wurden bei einem Anschlag durch eine bewaffnete Gruppe getötet. Amnesty ReportBangladesch14.05.2017 Bangladesch 2017 Bewaffnete Gruppen, die vorgaben im Namen des Islam zu handeln, töteten gezielt zahlreiche Menschen, darunter ausländische Staatsangehörige, säkulare Aktivisten sowie Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgeschlechtliche und Intersexuelle. Die Regierung reagierte darauf mit Menschenrechtsverletzungen wie willkürlichen Festnahmen, Verschwindenlassen, rechtswidrigen Tötungen, Folter und anderen Misshandlungen. Das Recht auf Meinungsfreiheit wurde von der Regierung durch die Anwendung repressiver Gesetze und die strafrechtliche Verfolgung von Kritikern noch weiter eingeschränkt. Amnesty ReportLaos07.06.2016 Laos 2016 Es gab weiterhin drastische Einschränkungen der Rechte auf Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, und die Behörden bereiteten eine noch schärfere Kontrolle zivilgesellschaftlicher Gruppen vor. Zwei gewaltlose politische Gefangene, die 1999 inhaftiert worden waren, weil sie versucht hatten, einen friedlichen Protest zu organisieren, befanden sich weiterhin in Haft. Amnesty ReportBangladesch31.05.2016 Bangladesch 2016 Zahlreiche Personen wurden bei Brandbombenanschlägen getötet, die im Zusammenhang mit Protestaktionen gegen die Regierung auf Linienbusse und andere Fahrzeuge verübt wurden. Hunderte Anhänger der Opposition wurden - teils aus politischen Gründen - unterschiedlich lang in Gewahrsam gehalten. Die unabhängigen Medien gerieten unter starken Druck, und das Recht auf freie Meinungsäußerung war eingeschränkt. Mindestens neun säkular orientierte Blogger und Verleger wurden tätlich angegriffen; fünf von ihnen erlagen ihren Verletzungen. Mehr als 40 Personen wurden Opfer des Verschwindenlassens. Amnesty ReportCôte d'Ivoire03.05.2015 Côte d'Ivoire 2015 Die Allgemeine Regelmäßige Überprüfung durch den UN-Menschenrechtsrat ergab Bedenken hinsichtlich der Angemessenheit der von der Regierung ergriffenen Maßnahmen u.a. bezüglich der Frauenrechte und der fehlenden oder selektiven Ahndung von Verbrechen, die während der gewaltsamen Unruhen nach den Wahlen 2010/11 begangen wurden. Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle wurden nach wie vor diskriminiert. Amnesty ReportBangladesch01.05.2015 Bangladesch 2015 Zahlreiche Personen wurden Opfer des Verschwindenlassens. Journalisten und Menschenrechtsverteidiger waren weiterhin Angriffen und Drangsalierungen ausgesetzt. Gewalt gegen Frauen stellte eines der größten Menschenrechtsprobleme dar. Polizei und andere Sicherheitskräfte wendeten Folter an, ohne dafür zur Verantwortung gezogen zu werden. Mindestens ein Mann wurde hingerichtet, ohne dass ihm das Recht eingeräumt worden war, gegen sein Todesurteil Rechtsmittel einzulegen. Amnesty ReportCôte d'Ivoire01.06.2016 Côte d'Ivoire 2016 Hunderte Personen, die im Zusammenhang mit den gewaltsamen Unruhen nach den Wahlen 2010/11 inhaftiert worden waren, warteten weiterhin auf ihre Gerichtsverfahren. Es herrschte nach wie vor Besorgnis angesichts der selektiven Ahndung von Straftaten, die in diesem Zeitraum begangen wurden. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit waren eingeschränkt, und im Vorfeld der Wahlen kam es zu einer Welle willkürlicher Festnahmen von Oppositionellen. Amnesty ReportLaos07.05.2015 Laos 2015 Die staatliche Kontrolle über die Medien, das Justizwesen sowie über politische und soziale Organisationen schränkte die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit weiterhin drastisch ein. Aufgrund fehlender Transparenz und mangelnder Informationen war eine unabhängige Überprüfung der Menschenrechtssituation schwierig. Trotz eines De-facto-Hinrichtungsmoratoriums blieb die Todesstrafe für einige Drogendelikte zwingend vorgeschrieben. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Aktuelle Seite 2 Page 3 Page 4 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportLaos18.05.2017 Laos 2017 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit waren weiterhin drastisch eingeschränkt. Während internationaler Treffen, die Laos ausrichtete, wurde die staatliche Kontrolle der Medien und der Zivilgesellschaft verschärft. Die Unterdrückung von Menschenrechtsverteidigern hielt an. Zwei gewaltlose politische Gefangene wurden im März 2016 nach fast 17 Jahren Haft freigelassen. Das Verschwindenlassen eines prominenten Vertreters der Zivilgesellschaft im Dezember 2012 war immer noch nicht aufgeklärt. Für schwere Drogendelikte blieb die Todesstrafe zwingend vorgeschrieben.
Amnesty ReportCôte d'Ivoire15.05.2017 Côte d'Ivoire 2017 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungsfreiheit und Versammlungsfreiheit waren eingeschränkt, und zahlreiche Oppositionelle wurden festgenommen. Dutzende Personen, die im Zusammenhang mit den gewaltsamen Unruhen nach den Wahlen 2010/11 inhaftiert worden waren, warteten weiterhin auf ihre Gerichtsverfahren. Es herrschte nach wie vor Besorgnis angesichts der selektiven Ahndung von Straftaten, die in diesem Zeitraum begangen wurden. Das Verfahren gegen Laurent Gbagbo und Charles Blé Goudé vor dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) wurde eröffnet. Simone Gbagbo wurde trotz eines Haftbefehls nicht an den IStGH überstellt. Gegen sie begann ein Verfahren vor einem ivorischen Gericht. Das UN-Umweltprogramm leitete eine Untersuchung der Umweltfolgen durch die illegale Entsorgung mehrerer Tonnen giftiger Abfälle im Jahr 2006 ein. 19 Personen, darunter auch ein Kind, wurden bei einem Anschlag durch eine bewaffnete Gruppe getötet.
Amnesty ReportBangladesch14.05.2017 Bangladesch 2017 Bewaffnete Gruppen, die vorgaben im Namen des Islam zu handeln, töteten gezielt zahlreiche Menschen, darunter ausländische Staatsangehörige, säkulare Aktivisten sowie Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgeschlechtliche und Intersexuelle. Die Regierung reagierte darauf mit Menschenrechtsverletzungen wie willkürlichen Festnahmen, Verschwindenlassen, rechtswidrigen Tötungen, Folter und anderen Misshandlungen. Das Recht auf Meinungsfreiheit wurde von der Regierung durch die Anwendung repressiver Gesetze und die strafrechtliche Verfolgung von Kritikern noch weiter eingeschränkt.
Amnesty ReportLaos07.06.2016 Laos 2016 Es gab weiterhin drastische Einschränkungen der Rechte auf Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, und die Behörden bereiteten eine noch schärfere Kontrolle zivilgesellschaftlicher Gruppen vor. Zwei gewaltlose politische Gefangene, die 1999 inhaftiert worden waren, weil sie versucht hatten, einen friedlichen Protest zu organisieren, befanden sich weiterhin in Haft.
Amnesty ReportBangladesch31.05.2016 Bangladesch 2016 Zahlreiche Personen wurden bei Brandbombenanschlägen getötet, die im Zusammenhang mit Protestaktionen gegen die Regierung auf Linienbusse und andere Fahrzeuge verübt wurden. Hunderte Anhänger der Opposition wurden - teils aus politischen Gründen - unterschiedlich lang in Gewahrsam gehalten. Die unabhängigen Medien gerieten unter starken Druck, und das Recht auf freie Meinungsäußerung war eingeschränkt. Mindestens neun säkular orientierte Blogger und Verleger wurden tätlich angegriffen; fünf von ihnen erlagen ihren Verletzungen. Mehr als 40 Personen wurden Opfer des Verschwindenlassens.
Amnesty ReportCôte d'Ivoire03.05.2015 Côte d'Ivoire 2015 Die Allgemeine Regelmäßige Überprüfung durch den UN-Menschenrechtsrat ergab Bedenken hinsichtlich der Angemessenheit der von der Regierung ergriffenen Maßnahmen u.a. bezüglich der Frauenrechte und der fehlenden oder selektiven Ahndung von Verbrechen, die während der gewaltsamen Unruhen nach den Wahlen 2010/11 begangen wurden. Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle wurden nach wie vor diskriminiert.
Amnesty ReportBangladesch01.05.2015 Bangladesch 2015 Zahlreiche Personen wurden Opfer des Verschwindenlassens. Journalisten und Menschenrechtsverteidiger waren weiterhin Angriffen und Drangsalierungen ausgesetzt. Gewalt gegen Frauen stellte eines der größten Menschenrechtsprobleme dar. Polizei und andere Sicherheitskräfte wendeten Folter an, ohne dafür zur Verantwortung gezogen zu werden. Mindestens ein Mann wurde hingerichtet, ohne dass ihm das Recht eingeräumt worden war, gegen sein Todesurteil Rechtsmittel einzulegen.
Amnesty ReportCôte d'Ivoire01.06.2016 Côte d'Ivoire 2016 Hunderte Personen, die im Zusammenhang mit den gewaltsamen Unruhen nach den Wahlen 2010/11 inhaftiert worden waren, warteten weiterhin auf ihre Gerichtsverfahren. Es herrschte nach wie vor Besorgnis angesichts der selektiven Ahndung von Straftaten, die in diesem Zeitraum begangen wurden. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit waren eingeschränkt, und im Vorfeld der Wahlen kam es zu einer Welle willkürlicher Festnahmen von Oppositionellen.
Amnesty ReportLaos07.05.2015 Laos 2015 Die staatliche Kontrolle über die Medien, das Justizwesen sowie über politische und soziale Organisationen schränkte die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit weiterhin drastisch ein. Aufgrund fehlender Transparenz und mangelnder Informationen war eine unabhängige Überprüfung der Menschenrechtssituation schwierig. Trotz eines De-facto-Hinrichtungsmoratoriums blieb die Todesstrafe für einige Drogendelikte zwingend vorgeschrieben.