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Der Zugang zu Bildung, Gesundheitsfürsorge und anderen grundsätzlichen Versorgungsleistungen war wegen der anhaltenden Unsicherheit im Land eingeschränkt. Bewaffnete Gruppen trugen zwar die Verantwortung für die Mehrzahl der getöteten und verletzten Zivilpersonen, aber regierungstreue Kräfte waren ebenfalls für Tote und Verletzte verantwortlich. Beide Konfliktparteien rekrutierten weiterhin Minderjährige. 1,2 Mio. Menschen waren Binnenvertriebene; ihre Zahl hatte sich damit seit 2013 mehr als verdoppelt. Amnesty ReportKatar01.06.2016 Katar 2016 Die Behörden schränkten 2015 willkürlich die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit ein. Ein gewaltloser politischer Gefangener musste eine lange Haftstrafe verbüßen, weil er Gedichte verfasst und vorgetragen hatte. Arbeitsmigranten wurden weiterhin ausgebeutet und misshandelt. Dies galt insbesondere für Hausangestellte und für Bauarbeiter, die im Rahmen prestigeträchtiger Bauprojekte beschäftigt waren. Frauen wurden noch immer sowohl durch Gesetze als auch im täglichen Leben benachteiligt. Katar hielt an der Todesstrafe fest. Amnesty ReportAfghanistan17.02.2016 Afghanistan 2016 Zunehmende aufständische und kriminelle Umtriebe führten dazu, dass sich 2015 die Sicherheitslage im ganzen Land massiv verschlechterte. In den ersten drei Monaten des Jahres lag das Gewaltniveau höher als in allen vergleichbaren Zeiträumen der Vorjahre. Wie die Hilfsmission der Vereinten Nationen in Afghanistan (_United Nations Assistance Mission in Afghanistan_ - UNAMA) mitteilte, wurden 2015 im ersten Halbjahr 1592 Zivilpersonen getötet und 3329 verletzt. Die Taliban und andere bewaffnete Gruppen trugen die Verantwortung für 70% der Opfer, 16% wurden den afghanischen Sicherheitskräften und ihren Verbündeten zugerechnet. Die Taliban griffen verstärkt "weiche" und zivile Ziele an. Amnesty ReportOman08.05.2015 Oman 2015 Die Behörden schränkten weiterhin das Recht auf freie Meinungsäußerung ein. Dies betraf auch die Medien sowie Online-Aktivitäten. Das Recht auf Versammlungsfreiheit war nicht gewährleistet. Etliche Regierungskritiker wurden inhaftiert und mehrere Wochen lang ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft gehalten. Frauen waren weiterhin vor dem Gesetz und im täglichen Leben benachteiligt. Die Todesstrafe blieb in Kraft, es gab jedoch keine Berichte über Hinrichtungen. Amnesty ReportKatar06.05.2015 Katar 2015 Arbeitsmigranten genossen nach wie vor keinen ausreichenden gesetzlichen Schutz gegen Ausbeutung und Misshandlungen durch ihre Arbeitgeber. Frauen wurden noch immer sowohl durch Gesetze als auch im täglichen Leben benachteiligt und erlitten Gewalt. Die Behörden schränkten das Recht auf freie Meinungsäußerung ein. Gerichte hielten sich nicht an die Standards für faire Gerichtsverfahren. Es wurden mindestens zwei Todesurteile verhängt. Meldungen über Hinrichtungen gab es keine. #### [Hintergrund] Amnesty ReportOman20.05.2017 Oman 2017 Die Behörden schränkten nach wie vor die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit ein. Es kam zur Festnahme und Inhaftierung von Regierungskritikern und Menschenrechtsverteidigern. Die meisten von ihnen wurden binnen weniger Tage wieder freigelassen, einigen drohten jedoch strafrechtliche Verfolgung und Haft, wodurch ein Klima der Selbstzensur entstand. Frauen waren weiterhin vor dem Gesetz und im täglichen Leben diskriminiert. Arbeitsmigranten wurden ausgebeutet und misshandelt. Die Todesstrafe blieb in Kraft, es gab jedoch keine Meldungen über Hinrichtungen. Amnesty ReportOman08.06.2016 Oman 2016 Die Behörden schränkten nach wie vor das Recht auf freie Meinungsäußerung ein. Es kam verstärkt zur Festnahme und Schikanierung von politischen Aktivisten, Menschenrechtsverteidigern und Regierungskritikern. Frauen waren weiterhin vor dem Gesetz und im täglichen Leben benachteiligt. Die Todesstrafe blieb in Kraft, es gab jedoch keine Berichte über Hinrichtungen. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Aktuelle Seite 3 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportAfghanistan15.02.2017 Afghanistan 2017 Die Verschärfung des bewaffneten Konflikts führte 2016 zu zahlreichen Menschenrechtsverletzungen und -verstößen. Tausende von Zivilpersonen wurden im Zuge der Auseinandersetzungen getötet, verletzt oder vertrieben. Der Zugang zu Bildung, Gesundheitsfürsorge und anderen grundsätzlichen Versorgungsleistungen war wegen der anhaltenden Unsicherheit im Land eingeschränkt. Bewaffnete Gruppen trugen zwar die Verantwortung für die Mehrzahl der getöteten und verletzten Zivilpersonen, aber regierungstreue Kräfte waren ebenfalls für Tote und Verletzte verantwortlich. Beide Konfliktparteien rekrutierten weiterhin Minderjährige. 1,2 Mio. Menschen waren Binnenvertriebene; ihre Zahl hatte sich damit seit 2013 mehr als verdoppelt.
Amnesty ReportKatar01.06.2016 Katar 2016 Die Behörden schränkten 2015 willkürlich die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit ein. Ein gewaltloser politischer Gefangener musste eine lange Haftstrafe verbüßen, weil er Gedichte verfasst und vorgetragen hatte. Arbeitsmigranten wurden weiterhin ausgebeutet und misshandelt. Dies galt insbesondere für Hausangestellte und für Bauarbeiter, die im Rahmen prestigeträchtiger Bauprojekte beschäftigt waren. Frauen wurden noch immer sowohl durch Gesetze als auch im täglichen Leben benachteiligt. Katar hielt an der Todesstrafe fest.
Amnesty ReportAfghanistan17.02.2016 Afghanistan 2016 Zunehmende aufständische und kriminelle Umtriebe führten dazu, dass sich 2015 die Sicherheitslage im ganzen Land massiv verschlechterte. In den ersten drei Monaten des Jahres lag das Gewaltniveau höher als in allen vergleichbaren Zeiträumen der Vorjahre. Wie die Hilfsmission der Vereinten Nationen in Afghanistan (_United Nations Assistance Mission in Afghanistan_ - UNAMA) mitteilte, wurden 2015 im ersten Halbjahr 1592 Zivilpersonen getötet und 3329 verletzt. Die Taliban und andere bewaffnete Gruppen trugen die Verantwortung für 70% der Opfer, 16% wurden den afghanischen Sicherheitskräften und ihren Verbündeten zugerechnet. Die Taliban griffen verstärkt "weiche" und zivile Ziele an.
Amnesty ReportOman08.05.2015 Oman 2015 Die Behörden schränkten weiterhin das Recht auf freie Meinungsäußerung ein. Dies betraf auch die Medien sowie Online-Aktivitäten. Das Recht auf Versammlungsfreiheit war nicht gewährleistet. Etliche Regierungskritiker wurden inhaftiert und mehrere Wochen lang ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft gehalten. Frauen waren weiterhin vor dem Gesetz und im täglichen Leben benachteiligt. Die Todesstrafe blieb in Kraft, es gab jedoch keine Berichte über Hinrichtungen.
Amnesty ReportKatar06.05.2015 Katar 2015 Arbeitsmigranten genossen nach wie vor keinen ausreichenden gesetzlichen Schutz gegen Ausbeutung und Misshandlungen durch ihre Arbeitgeber. Frauen wurden noch immer sowohl durch Gesetze als auch im täglichen Leben benachteiligt und erlitten Gewalt. Die Behörden schränkten das Recht auf freie Meinungsäußerung ein. Gerichte hielten sich nicht an die Standards für faire Gerichtsverfahren. Es wurden mindestens zwei Todesurteile verhängt. Meldungen über Hinrichtungen gab es keine. #### [Hintergrund]
Amnesty ReportOman20.05.2017 Oman 2017 Die Behörden schränkten nach wie vor die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit ein. Es kam zur Festnahme und Inhaftierung von Regierungskritikern und Menschenrechtsverteidigern. Die meisten von ihnen wurden binnen weniger Tage wieder freigelassen, einigen drohten jedoch strafrechtliche Verfolgung und Haft, wodurch ein Klima der Selbstzensur entstand. Frauen waren weiterhin vor dem Gesetz und im täglichen Leben diskriminiert. Arbeitsmigranten wurden ausgebeutet und misshandelt. Die Todesstrafe blieb in Kraft, es gab jedoch keine Meldungen über Hinrichtungen.
Amnesty ReportOman08.06.2016 Oman 2016 Die Behörden schränkten nach wie vor das Recht auf freie Meinungsäußerung ein. Es kam verstärkt zur Festnahme und Schikanierung von politischen Aktivisten, Menschenrechtsverteidigern und Regierungskritikern. Frauen waren weiterhin vor dem Gesetz und im täglichen Leben benachteiligt. Die Todesstrafe blieb in Kraft, es gab jedoch keine Berichte über Hinrichtungen.