Ergebnisse Filter ein-/ausblendenFilter ausblenden Bewaffnete Konflikte Bildung Diskriminierung Ethnische Minderheiten Flüchtlinge & Asyl Folter & Misshandlung Frauen Gesundheit Gewaltlose politische Gefangene Gewerkschaften Haftbedingungen Indigene Internationale Organisationen Journalist*innen Justiz Kinder & Jugendliche Klimakrise und Menschenrechte Kriegsdienstverweigerer Künstler*innen Massenüberwachung & Privatsphäre Medizinisches Personal Meinungsfreiheit Menschenrechtsverteidiger*innen Migration Polizei und Menschenrechte Rassismus Religion Sexuelle & reproduktive Rechte Sport und Menschenrechte Staatlicher Mord Straflosigkeit Studierende & Schüler*innen Terrorismusbekämpfung Todesstrafe Unternehmensverantwortung Versammlungsfreiheit Verschwindenlassen Waffen Wirtschaftliche, soziale & kulturelle Rechte Anwenden Afrika Albanien Algerien Andorra Angola Antigua und Barbuda Äquatorialguinea Argentinien Armenien Aserbaidschan Asien und Pazifik Äthiopien Australien Bahamas Bahrain Bangladesch Barbados Belarus Belgien Benin Bhutan Bolivien Bosnien und Herzegowina Botsuana Brasilien Britische Jungferninseln Brunei / Darussalam Bulgarien Burkina Faso Burundi Chile China Costa Rica Côte d'Ivoire Dänemark Demokratische Republik Kongo Deutschland Dominica Dominikanische Republik Dschibuti Ecuador El Salvador Eritrea Estland Eswatini Europa und Zentralasien Finnland Frankreich Gabun Gambia Georgien Ghana Grenada Griechenland Großbritannien und Nordirland Guatemala Guinea-Bissau Guyana Haiti Heiliger Stuhl / Vatikan Honduras Indien Indonesien Irak Iran Irland Island Israel und besetzte palästinensische Gebiete Italien Jamaika Japan Jemen Jordanien Kaiman-Inseln Kambodscha Kamerun Kanada Kasachstan Katar Kenia Kirgisistan Kiribati Kolumbien Komoren Kongo (Republik) Korea (Nord) Korea (Süd) Kroatien Kuba Kuwait Laos Lesotho Lettland Libanon Liberia Libyen Litauen Luxemburg Madagaskar Malawi Malaysia Malediven Mali Malta Marokko Mauretanien Mauritius Mazedonien Mexiko Moldau Mongolei Montenegro Mosambik Myanmar Naher Osten und Nordafrika Namibia Nauru Nepal Neuseeland Nicaragua Niederlande Niger Nigeria Nord- und Südamerika Nordmazedonien Norwegen Oman Österreich Pakistan Palästina Panama Papua-Neuguinea Paraguay Peru Philippinen Polen Portugal Puerto Rico Ruanda Rumänien Russische Föderation Salomonen Sambia Samoa Saudi-Arabien Schweden Schweiz Senegal Serbien Sierra Leone Simbabwe Singapur Slowakei Slowenien Somalia Spanien Sri Lanka St. Kitts und Nevis St. Lucia St. Vincent und die Grenadinen Südafrika Sudan Südsudan Suriname Syrien Tadschikistan Taiwan Tansania Thailand Togo Tonga Trinidad und Tobago Tschad Tschechische Republik Tunesien Türkei Turkmenistan Tuvalu Uganda Ukraine Ungarn Uruguay Usbekistan Vanuatu Venezuela Vereinigte Arabische Emirate Vereinigte Staaten von Amerika Vietnam Zentralafrikanische Republik Zypern Anwenden Aktuell Amnesty Journal Amnesty Report Artikel Artikel Bericht Blog Brief gegen das Vergessen Erfolg Kultur Material & Download Material & Download Petition Positionspapiere Pressemitteilung Pressetermine Schwerpunkte Termine Über Menschenrechte Urgent Action Anwenden ? Meine Filter: Afghanistan x Ägypten x Fidschi x Guinea x Hongkong x Timor-Leste x Mehr › ‹ Weniger Filter zurücksetzen x 72 Ergebnisse Amnesty Report-Artikelarchiv Open sharing options Facebook Twitter E-Mail Suchergebnis Content type AktionArtikelBlogpostBundestagswahl ParticipantKampagneBezirkAmnesty MaterialEventGruppeJobJournalLanding pageMember EventBasic pageReport Rubrik Allgemein-Pressemitteilung-Pressetermine-Schwerpunkte-TermineAmnestyInformieren-Aktuell-Amnesty Journal-Amnesty Report-Artikel-Bericht-Blog-Kultur-Material & Download-Positionspapiere-Über MenschenrechteMitmachen-Artikel-Brief gegen das Vergessen-Erfolg-Material & Download-Petition-Urgent ActionSpenden Pro Seite 9182736 Amnesty ReportFidschi07.05.2012 Fidschi 2012 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung sowie auf Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit blieben unter der fortdauernden Militärherrschaft stark eingeschränkt. Berichte über Folter und andere Misshandlungen waren an der Tagesordnung. Regierungskritiker, Gewerkschafter und einige führende Kirchenvertreter wurden bedroht, eingeschüchtert, tätlich angegriffen oder vorübergehend in Haft genommen. Gewalt gegen Frauen und Kinder im familiären Umfeld sowie sexuelle Gewalt waren nach wie vor weit verbreitet. Amnesty ReportÄgypten03.05.2012 Ägypten 2012 Während der "Revolution vom 25. Januar", die den Sturz von Präsident Hosni Mubarak im Februar 2011 zur Folge hatte, kamen mindestens 840 Menschen ums Leben, mehr als 6000 Personen wurden verletzt, die meisten davon bei Übergriffen durch die Polizei und andere Sicherheitskräfte. Der Oberste Militärrat unter dem Vorsitz von Mohamed Hussein Tantawi übernahm die Regierungsgeschäfte von Hosni Mubarak, der zusammen mit seinen Söhnen und anderen Behördenvertretern vor Gericht gestellt wurde. Die Proteste dauerten jedoch weiter an. Armee und Polizei gingen in einigen Fällen mit exzessiver Gewalt gegen die Demonstrierenden vor. Der Oberste Militärrat ließ politische Gefangene frei und genehmigte bislang verbotene politische Parteien und unabhängige Gewerkschaften, der seit 30 Jahren andauernde Ausnahmezustand wurde jedoch nicht aufgehoben. Streiks waren verboten, und die Medien sahen sich mit weiteren Einschränkungen konfrontiert. Mehr als 12000 Zivilpersonen wurden vor Militärgerichte gestellt. Viele von ihnen waren inhaftiert worden, weil sie ihrem Unmut über die schleppende Umsetzung der angekündigten Reformen Ausdruck verliehen hatten. Hosni Mubaraks berüchtigte Geheimpolizei wurde aufgelöst. Dennoch war die Folter von Häftlingen weiterhin an der Tagesordnung. Sie erreichte eine neue schockierende Dimension, als Armeeangehörige inhaftierte Frauen sogenannten Jungfräulichkeitstests unterzogen. Das Militär ging gegen Bewohner informeller Siedlungen in Kairo und anderen Städten mit rechtswidrigen Zwangsräumungen vor. Personen, die leer stehende staatliche Gebäude besetzt hatten, mussten diese ebenfalls räumen. Frauen spielten bei den Protestaktionen eine wichtige Rolle, wurden aber weiterhin durch Gesetze und im täglichen Leben benachteiligt. Religiöse Minderheiten, allen voran die koptischen Christen, sahen sich weiterhin Diskriminierungen ausgesetzt. Im Berichtsjahr ergingen mindestens 123 Todesurteile, mindestens eine Person wurde hingerichtet. Grenzposten schossen erneut auf Migranten, Flüchtlinge und Asylsuchende, die versuchten, von Ägypten aus die Grenze nach Israel zu überschreiten. Berichten zufolge kamen 2011 20 Menschen bei Grenzübertritten ums Leben, darunter auch an der Grenze zum Sudan. Viele weitere wurden strafrechtlich verfolgt oder in Länder abgeschoben, in denen ihnen schwere Menschenrechtsverletzungen drohten. Einige sollen Opfer von Menschenhandel geworden sein. Amnesty ReportAfghanistan03.05.2012 Afghanistan 2012 Im Oktober jährte sich die internationale militärische Intervention in Afghanistan zum zehnten Mal. Die andauernden bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen der afghanischen Regierung und ihren internationalen Verbündeten auf der einen und den Taliban und anderen bewaffneten Gruppen auf der anderen Seite forderten immer mehr Opfer in der Zivilbevölkerung. Dadurch sah sich Amnesty International veranlasst, den Internationalen Strafgerichtshof zum wiederholten Mal zur Untersuchung der mutmaßlichen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit aufzufordern. Nach Angaben der UN-Unterstützungsmission in Afghanistan (United Nations Assistance Mission in Afghanistan - UNAMA) kamen 2011 im Zuge des Konflikts 3021 Zivilpersonen ums Leben; für 77% dieser Todesfälle wurden bewaffnete oppositionelle Gruppen verantwortlich gemacht. Die Justizbehörden, die Polizei und die nationalen Streitkräfte begingen immer wieder schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen. Die Geheimdienste nahmen nach wie vor willkürliche Inhaftierungen vor, verbunden mit systematischer Anwendung der Folter und anderer Formen von Misshandlung. Der afghanischen Bevölkerung, insbesondere Frauen und Mädchen, wurden die Rechte auf Gesundheit und auf Bildung vorenthalten. In den Gebieten unter Kontrolle der Taliban und anderer aufständischer Gruppen hatten die meisten Menschen noch immer keinen Zugang zu humanitärer Hilfe. Die beratende Organisation ANSO (Afghanistan NGO Safety Office) dokumentierte 170 Angriffe auf Mitarbeiter von NGOs - 20% mehr als im Vorjahr. Gewalt gegen Frauen und Mädchen war weit verbreitet und blieb ungestraft, besonders in von Aufständischen kontrollierten Gebieten. Frauen, die geschlechtsspezifische Gewalt zur Anzeige brachten, konnten kaum auf Unterstützung hoffen. Amnesty ReportOsttimor11.05.2011 Timor-Leste 2011 Die Verantwortlichen für die schweren Menschenrechtsverletzungen während der indonesischen Besatzung 1975-99 wurden weiterhin nicht zur Rechenschaft gezogen. Gegen Polizei- und Militärangehörige wurden Vorwürfe erhoben, für Misshandlungen und Fälle exzessiver Gewaltanwendung verantwortlich zu sein. Obwohl 2010 ein Gesetz gegen familiäre Gewalt verabschiedet wurde, war Gewalt gegen Frauen und Mädchen nach wie vor weit verbreitet. Amnesty ReportGuinea11.05.2011 Guinea 2011 Auch 2010 wurden den Sicherheitskräften Folter und andere Misshandlungen vorgeworfen. Zahlreiche Guineer wurden willkürlich festgenommen und inhaftiert. Bei einigen handelte es sich um gewaltlose politische Gefangene. Niemand wurde für die Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die bei den Ausschreitungen im September 2009 begangen worden waren, strafrechtlich belangt. Im November 2010 brachen in Guinea im Zusammenhang mit den strittigen Wahlergebnissen gewaltsame Unruhen aus. Amnesty ReportFidschi11.05.2011 Fidschi 2011 Die Verfassung des Landes war noch immer außer Kraft gesetzt. Gestützt auf die 2009 erlassenen Notstandsbestimmungen (Public Emergency Regulations), verletzte die vom Militär geführte Regierung weiterhin das Recht auf freie Meinungsäußerung und ging massiv gegen Kritiker vor, dazu zählten auch Angehörige der methodistischen Kirche. Ein neues Gesetz schränkte die Freiheit der Medien erheblich ein. Menschenrechtsverteidiger wurden durch Gerichtsverfahren oder auf Grundlage der Notstandsbestimmungen eingeschüchtert und verfolgt. Ein neuer Erlass zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen wurde von der Justiz und der Polizei noch nicht umgesetzt. Amnesty ReportÄgypten10.05.2011 Ägypten 2011 Obwohl ein Präsidialerlass vom Mai die Anwendung der Notstandsgesetze begrenzt hatte, nutzten die Behörden die Gesetze weiterhin, um friedliche Kritiker und Oppositionelle sowie Personen, die angeblich die Sicherheit gefährdet hatten, ins Visier zu nehmen und zu verhaften. Amnesty ReportAfghanistan05.05.2011 Afghanistan 2011 Bewaffnete Auseinandersetzungen und damit verbundene Menschenrechtsverletzungen nahmen im gesamten Land zu, auch in den bislang als relativ sicher geltenden Gebieten im Norden und Westen. Nach Angaben der beratenden Organisation Afghanistan NGO Security Office (ANSO) wurden 2010 2428 Zivilpersonen im Zuge des Konflikts getötet; für die meisten Fälle wurden die Taliban und andere bewaffnete oppositionelle Gruppen verantwortlich gemacht. Die Zahl der Zivilpersonen, die von Taliban ermordet oder hingerichtet wurden, weil sie angeblich die Regierung "unterstützt" oder für die internationalen Streitkräfte "spioniert" hatten, nahm deutlich zu. Amnesty ReportOsttimor20.05.2010 Timor-Leste 2010 Die Verantwortlichen für schwere Menschenrechtsverletzungen, welche im Zusammenhang mit dem Unabhängigkeitsreferendum von 1999 und in den vorhergehenden 24 Jahren indonesischer Besatzung begangen worden waren, genossen weiter Straffreiheit. Das Justizsystem war nach wie vor schwach und der Zugang zu den Gerichten eingeschränkt. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Page 3 Page 4 Page 5 Page 6 Aktuelle Seite 7 Page 8 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportFidschi07.05.2012 Fidschi 2012 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung sowie auf Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit blieben unter der fortdauernden Militärherrschaft stark eingeschränkt. Berichte über Folter und andere Misshandlungen waren an der Tagesordnung. Regierungskritiker, Gewerkschafter und einige führende Kirchenvertreter wurden bedroht, eingeschüchtert, tätlich angegriffen oder vorübergehend in Haft genommen. Gewalt gegen Frauen und Kinder im familiären Umfeld sowie sexuelle Gewalt waren nach wie vor weit verbreitet.
Amnesty ReportÄgypten03.05.2012 Ägypten 2012 Während der "Revolution vom 25. Januar", die den Sturz von Präsident Hosni Mubarak im Februar 2011 zur Folge hatte, kamen mindestens 840 Menschen ums Leben, mehr als 6000 Personen wurden verletzt, die meisten davon bei Übergriffen durch die Polizei und andere Sicherheitskräfte. Der Oberste Militärrat unter dem Vorsitz von Mohamed Hussein Tantawi übernahm die Regierungsgeschäfte von Hosni Mubarak, der zusammen mit seinen Söhnen und anderen Behördenvertretern vor Gericht gestellt wurde. Die Proteste dauerten jedoch weiter an. Armee und Polizei gingen in einigen Fällen mit exzessiver Gewalt gegen die Demonstrierenden vor. Der Oberste Militärrat ließ politische Gefangene frei und genehmigte bislang verbotene politische Parteien und unabhängige Gewerkschaften, der seit 30 Jahren andauernde Ausnahmezustand wurde jedoch nicht aufgehoben. Streiks waren verboten, und die Medien sahen sich mit weiteren Einschränkungen konfrontiert. Mehr als 12000 Zivilpersonen wurden vor Militärgerichte gestellt. Viele von ihnen waren inhaftiert worden, weil sie ihrem Unmut über die schleppende Umsetzung der angekündigten Reformen Ausdruck verliehen hatten. Hosni Mubaraks berüchtigte Geheimpolizei wurde aufgelöst. Dennoch war die Folter von Häftlingen weiterhin an der Tagesordnung. Sie erreichte eine neue schockierende Dimension, als Armeeangehörige inhaftierte Frauen sogenannten Jungfräulichkeitstests unterzogen. Das Militär ging gegen Bewohner informeller Siedlungen in Kairo und anderen Städten mit rechtswidrigen Zwangsräumungen vor. Personen, die leer stehende staatliche Gebäude besetzt hatten, mussten diese ebenfalls räumen. Frauen spielten bei den Protestaktionen eine wichtige Rolle, wurden aber weiterhin durch Gesetze und im täglichen Leben benachteiligt. Religiöse Minderheiten, allen voran die koptischen Christen, sahen sich weiterhin Diskriminierungen ausgesetzt. Im Berichtsjahr ergingen mindestens 123 Todesurteile, mindestens eine Person wurde hingerichtet. Grenzposten schossen erneut auf Migranten, Flüchtlinge und Asylsuchende, die versuchten, von Ägypten aus die Grenze nach Israel zu überschreiten. Berichten zufolge kamen 2011 20 Menschen bei Grenzübertritten ums Leben, darunter auch an der Grenze zum Sudan. Viele weitere wurden strafrechtlich verfolgt oder in Länder abgeschoben, in denen ihnen schwere Menschenrechtsverletzungen drohten. Einige sollen Opfer von Menschenhandel geworden sein.
Amnesty ReportAfghanistan03.05.2012 Afghanistan 2012 Im Oktober jährte sich die internationale militärische Intervention in Afghanistan zum zehnten Mal. Die andauernden bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen der afghanischen Regierung und ihren internationalen Verbündeten auf der einen und den Taliban und anderen bewaffneten Gruppen auf der anderen Seite forderten immer mehr Opfer in der Zivilbevölkerung. Dadurch sah sich Amnesty International veranlasst, den Internationalen Strafgerichtshof zum wiederholten Mal zur Untersuchung der mutmaßlichen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit aufzufordern. Nach Angaben der UN-Unterstützungsmission in Afghanistan (United Nations Assistance Mission in Afghanistan - UNAMA) kamen 2011 im Zuge des Konflikts 3021 Zivilpersonen ums Leben; für 77% dieser Todesfälle wurden bewaffnete oppositionelle Gruppen verantwortlich gemacht. Die Justizbehörden, die Polizei und die nationalen Streitkräfte begingen immer wieder schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen. Die Geheimdienste nahmen nach wie vor willkürliche Inhaftierungen vor, verbunden mit systematischer Anwendung der Folter und anderer Formen von Misshandlung. Der afghanischen Bevölkerung, insbesondere Frauen und Mädchen, wurden die Rechte auf Gesundheit und auf Bildung vorenthalten. In den Gebieten unter Kontrolle der Taliban und anderer aufständischer Gruppen hatten die meisten Menschen noch immer keinen Zugang zu humanitärer Hilfe. Die beratende Organisation ANSO (Afghanistan NGO Safety Office) dokumentierte 170 Angriffe auf Mitarbeiter von NGOs - 20% mehr als im Vorjahr. Gewalt gegen Frauen und Mädchen war weit verbreitet und blieb ungestraft, besonders in von Aufständischen kontrollierten Gebieten. Frauen, die geschlechtsspezifische Gewalt zur Anzeige brachten, konnten kaum auf Unterstützung hoffen.
Amnesty ReportOsttimor11.05.2011 Timor-Leste 2011 Die Verantwortlichen für die schweren Menschenrechtsverletzungen während der indonesischen Besatzung 1975-99 wurden weiterhin nicht zur Rechenschaft gezogen. Gegen Polizei- und Militärangehörige wurden Vorwürfe erhoben, für Misshandlungen und Fälle exzessiver Gewaltanwendung verantwortlich zu sein. Obwohl 2010 ein Gesetz gegen familiäre Gewalt verabschiedet wurde, war Gewalt gegen Frauen und Mädchen nach wie vor weit verbreitet.
Amnesty ReportGuinea11.05.2011 Guinea 2011 Auch 2010 wurden den Sicherheitskräften Folter und andere Misshandlungen vorgeworfen. Zahlreiche Guineer wurden willkürlich festgenommen und inhaftiert. Bei einigen handelte es sich um gewaltlose politische Gefangene. Niemand wurde für die Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die bei den Ausschreitungen im September 2009 begangen worden waren, strafrechtlich belangt. Im November 2010 brachen in Guinea im Zusammenhang mit den strittigen Wahlergebnissen gewaltsame Unruhen aus.
Amnesty ReportFidschi11.05.2011 Fidschi 2011 Die Verfassung des Landes war noch immer außer Kraft gesetzt. Gestützt auf die 2009 erlassenen Notstandsbestimmungen (Public Emergency Regulations), verletzte die vom Militär geführte Regierung weiterhin das Recht auf freie Meinungsäußerung und ging massiv gegen Kritiker vor, dazu zählten auch Angehörige der methodistischen Kirche. Ein neues Gesetz schränkte die Freiheit der Medien erheblich ein. Menschenrechtsverteidiger wurden durch Gerichtsverfahren oder auf Grundlage der Notstandsbestimmungen eingeschüchtert und verfolgt. Ein neuer Erlass zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen wurde von der Justiz und der Polizei noch nicht umgesetzt.
Amnesty ReportÄgypten10.05.2011 Ägypten 2011 Obwohl ein Präsidialerlass vom Mai die Anwendung der Notstandsgesetze begrenzt hatte, nutzten die Behörden die Gesetze weiterhin, um friedliche Kritiker und Oppositionelle sowie Personen, die angeblich die Sicherheit gefährdet hatten, ins Visier zu nehmen und zu verhaften.
Amnesty ReportAfghanistan05.05.2011 Afghanistan 2011 Bewaffnete Auseinandersetzungen und damit verbundene Menschenrechtsverletzungen nahmen im gesamten Land zu, auch in den bislang als relativ sicher geltenden Gebieten im Norden und Westen. Nach Angaben der beratenden Organisation Afghanistan NGO Security Office (ANSO) wurden 2010 2428 Zivilpersonen im Zuge des Konflikts getötet; für die meisten Fälle wurden die Taliban und andere bewaffnete oppositionelle Gruppen verantwortlich gemacht. Die Zahl der Zivilpersonen, die von Taliban ermordet oder hingerichtet wurden, weil sie angeblich die Regierung "unterstützt" oder für die internationalen Streitkräfte "spioniert" hatten, nahm deutlich zu.
Amnesty ReportOsttimor20.05.2010 Timor-Leste 2010 Die Verantwortlichen für schwere Menschenrechtsverletzungen, welche im Zusammenhang mit dem Unabhängigkeitsreferendum von 1999 und in den vorhergehenden 24 Jahren indonesischer Besatzung begangen worden waren, genossen weiter Straffreiheit. Das Justizsystem war nach wie vor schwach und der Zugang zu den Gerichten eingeschränkt.