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Meine Filter: Diskriminierung x Asien und Pazifik x Grenada x Guatemala x Mehr › ‹ Weniger Filter zurücksetzen x 83 Ergebnisse Amnesty Report-Artikelarchiv Open sharing options Facebook Twitter E-Mail Suchergebnis Content type AktionArtikelBlogpostBundestagswahl ParticipantKampagneBezirkAmnesty MaterialEventGruppeJobJournalLanding pageMember EventBasic pageReport Rubrik Allgemein-Pressemitteilung-Pressetermine-Schwerpunkte-TermineAmnestyInformieren-Aktuell-Amnesty Journal-Amnesty Report-Artikel-Bericht-Blog-Kultur-Material & Download-Positionspapiere-Über MenschenrechteMitmachen-Artikel-Brief gegen das Vergessen-Erfolg-Material & Download-Petition-Urgent ActionSpenden Pro Seite 9182736 Amnesty ReportPakistan20.05.2017 Pakistan 2017 Wie in den Vorjahren verübten bewaffnete Gruppen 2016 gezielte Anschläge auf Zivilpersonen, bei denen Hunderte Menschen verletzt oder getötet wurden, darunter auch Regierungsbedienstete. Sicherheitskräfte begingen Menschenrechtsverletzungen und mussten sich dafür so gut wie nie verantworten. Dies galt insbesondere für Angehörige der paramilitärischen Pakistan Rangers in Karatschi. Es gab 2016 weiterhin Hinrichtungen, in vielen Fällen nach unfairen Verfahren. Angehörige religiöser Minderheiten wurden von staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren gleichermaßen diskriminiert. Trotz eines neuen Gesetzes in der Provinz Punjab, das Frauen vor Gewalt schützen soll, gingen 2016 erneut Berichte über sogenannte Ehrenmorde ein. Menschenrechtsverteidiger und Medienschaffende waren Drohungen, Schikanen und tätlichen Angriffen seitens der Sicherheitskräfte und bewaffneter Gruppen ausgesetzt. Angehörige von Minderheiten litten weiterhin unter Diskriminierung und konnten ihre wirtschaftlichen und sozialen Rechte nur begrenzt wahrnehmen. Frauen hatten nur eingeschränkt Zugang zu qualitativ guter Gesundheitsfürsorge, vor allem wenn sie armen Bevölkerungsgruppen angehörten oder in ländlichen Gebieten lebten. Amnesty ReportNepal20.05.2017 Nepal 2017 Zehntausenden Menschen, die von dem Erdbeben 2015 betroffen waren, wurden auch weiterhin das Recht auf angemessenen Wohnraum und andere Menschenrechte verwehrt. Marginalisierte Gruppen äußerten ihre Unzufriedenheit über Verfassungsänderungen, da Bedenken hinsichtlich diskriminierender Bestimmungen unberücksichtigt blieben. Die Anwendung von Folter und unnötiger oder exzessiver Gewalt gegen Demonstrierende in der Terai-Region wurde nicht wirksam untersucht. Bei der strafrechtlichen Verfolgung schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen, die während des bewaffneten Konflikts begangen wurden, waren nur geringe Fortschritte zu verzeichnen. Trotz einer neuen Maßnahme der Regierung zur Regulierung des Sektors wurden Arbeitsmigranten nach wie vor von Arbeitsvermittlern und Arbeitsagenturen ausgebeutet. Diskriminierung, u. a. aufgrund von Geschlecht, Kaste, Gesellschaftsschicht, ethnischer Zugehörigkeit, sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität und Religion, war nach wie vor weit verbreitet. Es wurden keine angemessenen Maßnahmen zum Schutz von Frauen und Mädchen vor geschlechtsspezifischer Gewalt ergriffen. Amnesty ReportMyanmar20.05.2017 Myanmar 2017 Die Bildung einer neuen, zivil geführten Regierung führte nicht zu einer nennenswerten Verbesserung der Menschenrechtslage. Die verfolgte ethnische Minderheit der Rohingya sah sich verstärkter Gewalt und Diskriminierung ausgesetzt. Religiöse Intoleranz und anti-muslimische Vorurteile nahmen zu. Im Norden des Landes eskalierten die Kämpfe zwischen dem Militär und bewaffneten ethnischen Gruppen. Die Regierung beschränkte den Zugang von UN-Hilfswerken und anderen humanitären Hilfsorganisationen zu Gebieten, in denen Vertriebene lebten, noch stärker. Zwar wurden zahlreiche gewaltlose politische Gefangene freigelassen, doch waren die Rechte auf Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit nach wie vor eingeschränkt. Die Verantwortlichen für Menschenrechtsverletzungen genossen weiterhin Straffreiheit. Dies galt auch für Verbrechen, die in der Vergangenheit verübt wurden. Amnesty ReportSri Lanka09.06.2016 Sri Lanka 2016 Im Januar 2015 trat eine neue Regierung mit dem Versprechen an, eine Verfassungsreform durchzuführen und die Lage der Menschenrechte zu verbessern. Die Menschenrechtsprobleme stellten jedoch weiterhin eine große Herausforderung dar. Dazu gehörten die anhaltende Praxis willkürlicher Festnahmen und Inhaftierungen, Folter und andere Misshandlungen, Verschwindenlassen und Tod in Gewahrsam sowie das seit langem bestehende Klima der Straflosigkeit für diese und andere Menschenrechtsverletzungen. Amnesty ReportPakistan08.06.2016 Pakistan 2016 Nachdem pakistanische Taliban im Dezember 2014 einen Anschlag auf eine von der Armee betriebene Schule in Peshawar verübt hatten, wurde ein Hinrichtungsmoratorium aufgehoben. Religiöse Minderheiten wurden weiterhin diskriminiert, verfolgt und gezielt angegriffen. Menschenrechtsverteidiger mussten damit rechnen, drangsaliert und Menschenrechtsverstößen ausgesetzt zu werden. Amnesty ReportMalediven07.06.2016 Malediven 2016 Die Überschreitung gerichtlicher Kompetenzen führte zu Einschränkungen der Unabhängigkeit der Menschenrechtskommission der Malediven, die von der Regierung nicht verhindert wurden. Es gab schwerwiegende Probleme hinsichtlich der Unparteilichkeit der Justiz. Führende Oppositionspolitiker wurden nach äußerst unfairen Gerichtsverfahren zu langen Haftstrafen verurteilt. Amnesty ReportJapan01.06.2016 Japan 2016 Obwohl die nach dem Zweiten Weltkrieg entstandene Verfas-sung "Gewalt als Mittel zur Beilegung internationaler Streitigkeiten" ausschließt, setzte Regierungschef Shinzo Abe im Juli 2015 im Unterhaus ein neues Gesetz durch, das eine Beteiligung der japanischen Selbstverteidigungskräfte an Auslandseinsätzen erlauben soll. In der Öffentlichkeit stieß das Gesetz auf Kritik, was sich nicht zuletzt daran zeigte, dass in Tokio eine der größten Demonstrationen der vergangenen Jahrzehnte stattfand. Amnesty ReportSri Lanka08.05.2015 Sri Lanka 2015 Rechtswidrige Inhaftierungen und Folter durch die Sicherheitskräfte blieben straflos. Die Behörden wendeten weiterhin das Antiterrorgesetz an, um Personen, die sie einer Straftat verdächtigten, festzunehmen und ohne Anklageerhebung oder Gerichtsverfahren zu inhaftieren. Menschenrechtsverteidiger und Familienangehörige von "verschwundenen" Personen wurden bedroht und festgenommen. Tödliche Anschläge auf Angehörige religiöser Minderheiten blieben ungesühnt. Amnesty ReportMyanmar07.05.2015 Myanmar 2015 Trotz des politischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Reformprozesses waren im Menschenrechtsbereich keine Fortschritte zu verzeichnen, in einigen Schlüsselbereichen gab es sogar Rückschritte. Nach wie vor kam es zu Gewaltakten gegen Muslime, bei denen die mutmaßlichen Täter von den Behörden nicht zur Rechenschaft gezogen wurden. Aus Gebieten, in denen der bewaffnete Konflikt andauerte, wurden immer wieder Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht und die Menschenrechte gemeldet Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige … Page 2 Page 3 Page 4 Page 5 Page 6 Page 7 Page 8 Aktuelle Seite 9 Page 10 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportPakistan20.05.2017 Pakistan 2017 Wie in den Vorjahren verübten bewaffnete Gruppen 2016 gezielte Anschläge auf Zivilpersonen, bei denen Hunderte Menschen verletzt oder getötet wurden, darunter auch Regierungsbedienstete. Sicherheitskräfte begingen Menschenrechtsverletzungen und mussten sich dafür so gut wie nie verantworten. Dies galt insbesondere für Angehörige der paramilitärischen Pakistan Rangers in Karatschi. Es gab 2016 weiterhin Hinrichtungen, in vielen Fällen nach unfairen Verfahren. Angehörige religiöser Minderheiten wurden von staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren gleichermaßen diskriminiert. Trotz eines neuen Gesetzes in der Provinz Punjab, das Frauen vor Gewalt schützen soll, gingen 2016 erneut Berichte über sogenannte Ehrenmorde ein. Menschenrechtsverteidiger und Medienschaffende waren Drohungen, Schikanen und tätlichen Angriffen seitens der Sicherheitskräfte und bewaffneter Gruppen ausgesetzt. Angehörige von Minderheiten litten weiterhin unter Diskriminierung und konnten ihre wirtschaftlichen und sozialen Rechte nur begrenzt wahrnehmen. Frauen hatten nur eingeschränkt Zugang zu qualitativ guter Gesundheitsfürsorge, vor allem wenn sie armen Bevölkerungsgruppen angehörten oder in ländlichen Gebieten lebten.
Amnesty ReportNepal20.05.2017 Nepal 2017 Zehntausenden Menschen, die von dem Erdbeben 2015 betroffen waren, wurden auch weiterhin das Recht auf angemessenen Wohnraum und andere Menschenrechte verwehrt. Marginalisierte Gruppen äußerten ihre Unzufriedenheit über Verfassungsänderungen, da Bedenken hinsichtlich diskriminierender Bestimmungen unberücksichtigt blieben. Die Anwendung von Folter und unnötiger oder exzessiver Gewalt gegen Demonstrierende in der Terai-Region wurde nicht wirksam untersucht. Bei der strafrechtlichen Verfolgung schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen, die während des bewaffneten Konflikts begangen wurden, waren nur geringe Fortschritte zu verzeichnen. Trotz einer neuen Maßnahme der Regierung zur Regulierung des Sektors wurden Arbeitsmigranten nach wie vor von Arbeitsvermittlern und Arbeitsagenturen ausgebeutet. Diskriminierung, u. a. aufgrund von Geschlecht, Kaste, Gesellschaftsschicht, ethnischer Zugehörigkeit, sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität und Religion, war nach wie vor weit verbreitet. Es wurden keine angemessenen Maßnahmen zum Schutz von Frauen und Mädchen vor geschlechtsspezifischer Gewalt ergriffen.
Amnesty ReportMyanmar20.05.2017 Myanmar 2017 Die Bildung einer neuen, zivil geführten Regierung führte nicht zu einer nennenswerten Verbesserung der Menschenrechtslage. Die verfolgte ethnische Minderheit der Rohingya sah sich verstärkter Gewalt und Diskriminierung ausgesetzt. Religiöse Intoleranz und anti-muslimische Vorurteile nahmen zu. Im Norden des Landes eskalierten die Kämpfe zwischen dem Militär und bewaffneten ethnischen Gruppen. Die Regierung beschränkte den Zugang von UN-Hilfswerken und anderen humanitären Hilfsorganisationen zu Gebieten, in denen Vertriebene lebten, noch stärker. Zwar wurden zahlreiche gewaltlose politische Gefangene freigelassen, doch waren die Rechte auf Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit nach wie vor eingeschränkt. Die Verantwortlichen für Menschenrechtsverletzungen genossen weiterhin Straffreiheit. Dies galt auch für Verbrechen, die in der Vergangenheit verübt wurden.
Amnesty ReportSri Lanka09.06.2016 Sri Lanka 2016 Im Januar 2015 trat eine neue Regierung mit dem Versprechen an, eine Verfassungsreform durchzuführen und die Lage der Menschenrechte zu verbessern. Die Menschenrechtsprobleme stellten jedoch weiterhin eine große Herausforderung dar. Dazu gehörten die anhaltende Praxis willkürlicher Festnahmen und Inhaftierungen, Folter und andere Misshandlungen, Verschwindenlassen und Tod in Gewahrsam sowie das seit langem bestehende Klima der Straflosigkeit für diese und andere Menschenrechtsverletzungen.
Amnesty ReportPakistan08.06.2016 Pakistan 2016 Nachdem pakistanische Taliban im Dezember 2014 einen Anschlag auf eine von der Armee betriebene Schule in Peshawar verübt hatten, wurde ein Hinrichtungsmoratorium aufgehoben. Religiöse Minderheiten wurden weiterhin diskriminiert, verfolgt und gezielt angegriffen. Menschenrechtsverteidiger mussten damit rechnen, drangsaliert und Menschenrechtsverstößen ausgesetzt zu werden.
Amnesty ReportMalediven07.06.2016 Malediven 2016 Die Überschreitung gerichtlicher Kompetenzen führte zu Einschränkungen der Unabhängigkeit der Menschenrechtskommission der Malediven, die von der Regierung nicht verhindert wurden. Es gab schwerwiegende Probleme hinsichtlich der Unparteilichkeit der Justiz. Führende Oppositionspolitiker wurden nach äußerst unfairen Gerichtsverfahren zu langen Haftstrafen verurteilt.
Amnesty ReportJapan01.06.2016 Japan 2016 Obwohl die nach dem Zweiten Weltkrieg entstandene Verfas-sung "Gewalt als Mittel zur Beilegung internationaler Streitigkeiten" ausschließt, setzte Regierungschef Shinzo Abe im Juli 2015 im Unterhaus ein neues Gesetz durch, das eine Beteiligung der japanischen Selbstverteidigungskräfte an Auslandseinsätzen erlauben soll. In der Öffentlichkeit stieß das Gesetz auf Kritik, was sich nicht zuletzt daran zeigte, dass in Tokio eine der größten Demonstrationen der vergangenen Jahrzehnte stattfand.
Amnesty ReportSri Lanka08.05.2015 Sri Lanka 2015 Rechtswidrige Inhaftierungen und Folter durch die Sicherheitskräfte blieben straflos. Die Behörden wendeten weiterhin das Antiterrorgesetz an, um Personen, die sie einer Straftat verdächtigten, festzunehmen und ohne Anklageerhebung oder Gerichtsverfahren zu inhaftieren. Menschenrechtsverteidiger und Familienangehörige von "verschwundenen" Personen wurden bedroht und festgenommen. Tödliche Anschläge auf Angehörige religiöser Minderheiten blieben ungesühnt.
Amnesty ReportMyanmar07.05.2015 Myanmar 2015 Trotz des politischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Reformprozesses waren im Menschenrechtsbereich keine Fortschritte zu verzeichnen, in einigen Schlüsselbereichen gab es sogar Rückschritte. Nach wie vor kam es zu Gewaltakten gegen Muslime, bei denen die mutmaßlichen Täter von den Behörden nicht zur Rechenschaft gezogen wurden. Aus Gebieten, in denen der bewaffnete Konflikt andauerte, wurden immer wieder Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht und die Menschenrechte gemeldet