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Amnesty ReportTunesien22.02.2018 Tunesien 2017/18 Die Behörden verlängerten 2017 den Ausnahmezustand erneut und legitimierten damit willkürliche Einschränkungen des Rechts auf Freizügigkeit. Amnesty ReportKirgisistan17.05.2017 Kirgisistan 2017 Der gewaltlose politische Gefangene Azimjan Askarov blieb 2016 weiter in Haft, obwohl der UN-Menschenrechtsausschuss darauf drängte, ihn unverzüglich freizulassen. Ein Gesetz über "ausländische Agenten", das sich negativ auf NGOs ausgewirkt hätte, wurde vom Parlament abgelehnt. Über einen Gesetzentwurf, der vorsah, "Propaganda für nichttraditionelle sexuelle Beziehungen" unter Strafe zu stellen, wurde jedoch weiter beraten. Eine Verfassungsreform enthielt Änderungen, die den Schutz der Menschenrechte bedrohten. Personen, die für Folter verantwortlich waren, blieben ebenso straffrei wie diejenigen, die Gewaltverbrechen gegen Frauen verübten. Polizeieinsätze gegen Sexarbeiterinnen hatten diskriminierenden Charakter. Nach wie vor unternahmen die Behörden keine ernsthaften Anstrengungen, um die gewaltsamen Auseinandersetzungen vom Juni 2010 in Osch und Dschalalabat wirksam zu untersuchen. Amnesty ReportBolivien15.05.2017 Bolivien 2017 Die Einrichtung einer Kommission für Wahrheit, Gerechtigkeit und Versöhnung zur Aufarbeitung der Menschenrechtsverletzungen und Verbrechen nach dem Völkerrecht unter der früheren Militärregierung (1964-82) stand weiterhin aus. Es gab Vorwürfe, dass bei Erdölerschließungsprojekten im Amazonasgebiet nicht die freie, vorherige und informierte Zustimmung der indigenen Bevölkerung eingeholt wurde. Fortschritte waren beim Schutz der Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgeschlechtlichen und Intersexuellen (LGBTI) und der sexuellen und reproduktiven Rechte zu verzeichnen. Anlass zur Sorge boten jedoch nach wie vor die Bedingungen im Strafvollzugssystem. Amnesty ReportBahrain14.05.2017 Bahrain 2017 Die Regierung verschärfte 2016 die Einschränkungen der Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit und hielt die Beschränkungen des Rechts auf Versammlungsfreiheit weiterhin aufrecht. Mehrere Menschenrechtsverteidiger wurden inhaftiert und angeklagt, andere erhielten Ausreiseverbote. Die Behörden lösten die wichtigste oppositionelle Vereinigung auf. 80 Personen wurde die bahrainische Staatsbürgerschaft aberkannt, vier Männer wurden des Landes verwiesen. Zu den gewaltlosen politischen Gefangenen, die weiterhin inhaftiert waren, zählten auch führende Oppositionelle. Es gab erneut Berichte über Folter und andere Misshandlungen sowie über unfaire Gerichtsverfahren. Frauen wurden weiterhin durch Gesetze und im täglichen Leben benachteiligt. Arbeitsmigranten sowie Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgeschlechtliche und Intersexuelle litten unter Diskriminierung. Es gab weder neue Todesurteile noch Hinrichtungen. Amnesty ReportTunesien19.02.2017 Tunesien 2017 Die Behörden schränkten die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit 2016 weiterhin ein. Unter dem Ausnahmezustand und auf Grundlage der Antiterrorgesetze wurden die persönliche Freiheit und das Recht auf Freizügigkeit willkürlich eingeschränkt. Es gingen erneut Berichte über Folter und andere Misshandlungen von Gefangenen ein. Frauen wurden nach wie vor durch Gesetze und im täglichen Leben diskriminiert und waren nur unzureichend vor geschlechtsspezifischer Gewalt geschützt. Amnesty ReportMarokko18.02.2017 Marokko und Westsahara 2017 Die Behörden schränkten die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit ein. Journalisten wurden strafrechtlich verfolgt und Protestaktionen gewaltsam aufgelöst. Frauen waren vor dem Gesetz und im täglichen Leben Diskriminierung ausgesetzt. Einvernehmliche sexuelle Beziehungen zwischen gleichgeschlechtlichen Paaren blieben strafbar. Gerichte verhängten Todesurteile, es gab jedoch keine Hinrichtungen. Amnesty ReportÄgypten15.02.2017 Ägypten 2017 Die Behörden gingen 2016 mit willkürlichen Massenfestnahmen gegen Demonstrationen und Kritik an der Regierung vor. Sie inhaftierten Journalisten, Menschenrechtsverteidiger und Protestierende und beschnitten die Arbeit von Menschenrechtsorganisationen. Hunderte Gefangene, die sich in Gewahrsam des nationalen Geheimdienstes befanden, wurden Opfer des Verschwindenlassens. Angehörige des nationalen Geheimdienstes und andere Sicherheitskräfte folterten und misshandelten Häftlinge. Sicherheitskräfte setzten bei regulären Polizeieinsätzen unverhältnismäßige tödliche Gewalt ein, in einigen Fällen könnte es sich dabei um außergerichtliche Hinrichtungen gehandelt haben. Amnesty ReportMarokko07.06.2016 Marokko und Westsahara 2016 Die Behörden schränkten die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit weiterhin ein. Regierungskritiker wurden festgenommen und strafrechtlich verfolgt, Menschenrechtsgruppen schikaniert und Protestaktionen gewaltsam aufgelöst. Es gab erneut Berichte über Folter und andere Misshandlungen sowie über unfaire Gerichtsverfahren. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Page 3 Page 4 Page 5 Aktuelle Seite 6 Page 7 Page 8 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportMarokko22.02.2018 Marokko und Westsahara 2017/18 Journalisten und Demonstrierende, die soziale Gerechtigkeit und politische Rechte forderten, wurden 2017 zu Haftstrafen verurteilt, oft nach unfairen Gerichtsverfahren.
Amnesty ReportTunesien22.02.2018 Tunesien 2017/18 Die Behörden verlängerten 2017 den Ausnahmezustand erneut und legitimierten damit willkürliche Einschränkungen des Rechts auf Freizügigkeit.
Amnesty ReportKirgisistan17.05.2017 Kirgisistan 2017 Der gewaltlose politische Gefangene Azimjan Askarov blieb 2016 weiter in Haft, obwohl der UN-Menschenrechtsausschuss darauf drängte, ihn unverzüglich freizulassen. Ein Gesetz über "ausländische Agenten", das sich negativ auf NGOs ausgewirkt hätte, wurde vom Parlament abgelehnt. Über einen Gesetzentwurf, der vorsah, "Propaganda für nichttraditionelle sexuelle Beziehungen" unter Strafe zu stellen, wurde jedoch weiter beraten. Eine Verfassungsreform enthielt Änderungen, die den Schutz der Menschenrechte bedrohten. Personen, die für Folter verantwortlich waren, blieben ebenso straffrei wie diejenigen, die Gewaltverbrechen gegen Frauen verübten. Polizeieinsätze gegen Sexarbeiterinnen hatten diskriminierenden Charakter. Nach wie vor unternahmen die Behörden keine ernsthaften Anstrengungen, um die gewaltsamen Auseinandersetzungen vom Juni 2010 in Osch und Dschalalabat wirksam zu untersuchen.
Amnesty ReportBolivien15.05.2017 Bolivien 2017 Die Einrichtung einer Kommission für Wahrheit, Gerechtigkeit und Versöhnung zur Aufarbeitung der Menschenrechtsverletzungen und Verbrechen nach dem Völkerrecht unter der früheren Militärregierung (1964-82) stand weiterhin aus. Es gab Vorwürfe, dass bei Erdölerschließungsprojekten im Amazonasgebiet nicht die freie, vorherige und informierte Zustimmung der indigenen Bevölkerung eingeholt wurde. Fortschritte waren beim Schutz der Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgeschlechtlichen und Intersexuellen (LGBTI) und der sexuellen und reproduktiven Rechte zu verzeichnen. Anlass zur Sorge boten jedoch nach wie vor die Bedingungen im Strafvollzugssystem.
Amnesty ReportBahrain14.05.2017 Bahrain 2017 Die Regierung verschärfte 2016 die Einschränkungen der Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit und hielt die Beschränkungen des Rechts auf Versammlungsfreiheit weiterhin aufrecht. Mehrere Menschenrechtsverteidiger wurden inhaftiert und angeklagt, andere erhielten Ausreiseverbote. Die Behörden lösten die wichtigste oppositionelle Vereinigung auf. 80 Personen wurde die bahrainische Staatsbürgerschaft aberkannt, vier Männer wurden des Landes verwiesen. Zu den gewaltlosen politischen Gefangenen, die weiterhin inhaftiert waren, zählten auch führende Oppositionelle. Es gab erneut Berichte über Folter und andere Misshandlungen sowie über unfaire Gerichtsverfahren. Frauen wurden weiterhin durch Gesetze und im täglichen Leben benachteiligt. Arbeitsmigranten sowie Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgeschlechtliche und Intersexuelle litten unter Diskriminierung. Es gab weder neue Todesurteile noch Hinrichtungen.
Amnesty ReportTunesien19.02.2017 Tunesien 2017 Die Behörden schränkten die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit 2016 weiterhin ein. Unter dem Ausnahmezustand und auf Grundlage der Antiterrorgesetze wurden die persönliche Freiheit und das Recht auf Freizügigkeit willkürlich eingeschränkt. Es gingen erneut Berichte über Folter und andere Misshandlungen von Gefangenen ein. Frauen wurden nach wie vor durch Gesetze und im täglichen Leben diskriminiert und waren nur unzureichend vor geschlechtsspezifischer Gewalt geschützt.
Amnesty ReportMarokko18.02.2017 Marokko und Westsahara 2017 Die Behörden schränkten die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit ein. Journalisten wurden strafrechtlich verfolgt und Protestaktionen gewaltsam aufgelöst. Frauen waren vor dem Gesetz und im täglichen Leben Diskriminierung ausgesetzt. Einvernehmliche sexuelle Beziehungen zwischen gleichgeschlechtlichen Paaren blieben strafbar. Gerichte verhängten Todesurteile, es gab jedoch keine Hinrichtungen.
Amnesty ReportÄgypten15.02.2017 Ägypten 2017 Die Behörden gingen 2016 mit willkürlichen Massenfestnahmen gegen Demonstrationen und Kritik an der Regierung vor. Sie inhaftierten Journalisten, Menschenrechtsverteidiger und Protestierende und beschnitten die Arbeit von Menschenrechtsorganisationen. Hunderte Gefangene, die sich in Gewahrsam des nationalen Geheimdienstes befanden, wurden Opfer des Verschwindenlassens. Angehörige des nationalen Geheimdienstes und andere Sicherheitskräfte folterten und misshandelten Häftlinge. Sicherheitskräfte setzten bei regulären Polizeieinsätzen unverhältnismäßige tödliche Gewalt ein, in einigen Fällen könnte es sich dabei um außergerichtliche Hinrichtungen gehandelt haben.
Amnesty ReportMarokko07.06.2016 Marokko und Westsahara 2016 Die Behörden schränkten die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit weiterhin ein. Regierungskritiker wurden festgenommen und strafrechtlich verfolgt, Menschenrechtsgruppen schikaniert und Protestaktionen gewaltsam aufgelöst. Es gab erneut Berichte über Folter und andere Misshandlungen sowie über unfaire Gerichtsverfahren.