Transfrau freigelassen

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Sachlage

Am 15. Juli 2019 ordnete die Staatsanwaltschaft der Staatssicherheit die Freilassung der Menschenrechtsverteidigerin Malak al-Kashef an. Sie hatte sich mehr als 120 Tage lang in Untersuchungshaft befunden. Die Anklagen wurden zwar nicht fallengelassen, doch laut Angaben ihres Rechtsbeistands ist es unwahrscheinlich, dass die Justizbehörden den Fall weiter verfolgen werden.

Malak al-Kashef ist eine ägyptische Menschenrechtsverteidigerin, die willkürlich inhaftiert wurde. Die 19-jährige Transfrau wurde im Tora-Gefängnis von Kairo, einem reinen Männergefängnis, in Einzelhaft festgehalten. Am 6. März 2019 verschleppten Angehörige der Abteilung für Innere Sicherheit (National Security Agency – NSA) Malak al-Kashef aus dem Haus ihrer Familie in Gizeh. Zuvor hatte die Aktivistin über die Sozialen Medien zu Protesten aufgerufen, nachdem am 27. Februar 2019 bei einem Feuer im Kairoer Ramses-Bahnhof 25 Personen gestorben waren. Malak al-Kashef wurde in dem Strafverfahren mit dem Aktenzeichen 1739/2018 willkürlich beschuldigt, eine "terroristische Organisation zu unterstützen" sowie "die Sozialen Medien missbraucht zu haben, um eine strafbare Handlung zu begehen". Mindestens 35 weitere Personen wurden ebenfalls festgenommen.

Ihr Rechtsbeistand berichtete, dass sie am 10. März 2019 in einem staatlichen Krankenhaus zu einer Analuntersuchung gezwungen worden sei. Dort kam es auch zu weiteren sexualisierten Übergriffen durch das medizinische Personal. Solche Übergriffe sind als Folter oder andere Misshandlung zu werten und verstoßen gegen die UN-Antifolterkonvention, den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte sowie die Afrikanische Charta der Menschenrechte und der Rechte der Völker. Ägypten ist Vertragspartei aller drei Verträge.

Amnesty International war in großer Sorge, dass der Aktivistin durch ihre Inhaftierung in einem Männergefängnis weitere sexualisierte Übergriffe und Vergewaltigungen drohen könnten. Nach ihrer Freilassung reichte Malak al-Kashef Klage vor dem Verwaltungsgericht ein und forderte, dass das Innenministerium für transgeschlechtliche Personen, die geschlechtsangleichende Maßnahmen vornehmen lassen, separate Hafteinrichtungen in Gefängnissen und Polizeistationen einrichten solle. Die erste gerichtliche Anhörung soll am 17. April 2020 stattfinden.

Weltweit hatten Amnesty-Unterstützer_innen Petitionen unterzeichnet und Briefe an die ägyptischen Behörden geschrieben, um die umgehende und bedingungslose Freilassung von Malak al-Kashef zu fordern. Sie schrieben zudem Briefe an die Menschenrechtlerin und schickten sie an ihren Rechtsbeistand. Nach ihrer Freilassung bedankte sich Malak al-Kashef bei Amnesty International: "Was Amnesty International seit meiner Festnahme durch Kampagnenarbeit, Unterstützung und direkten Einsatz für mich getan hat, hat mich inspiriert und mir Hoffnung gegeben. Ich glaube, wir haben es geschafft, dem Kampf für LGBTI-Rechte eine neue Stimme zu verschaffen, nämlich eure. Das ist für uns ein sehr wichtiger Schritt. Vielen Dank, und mögt ihre unsere Stimme und Plattform sein!"

Weitere Appelle des Eilaktionsnetzes sind derzeit nicht erforderlich. Vielen Dank an alle, die Appelle geschrieben haben.