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Amnesty ReportLettland18.05.2017 Lettland 2017 Der Europarat und die UN äußerten schwerwiegende Bedenken im Hinblick auf die Situation von Kindern mit Behinderungen. Über 247000 Einwohner Lettlands blieben weiterhin staatenlos. Einige asylsuchende Personen sahen sich nach wie vor der Gefahr ausgesetzt, in ein Land abgeschoben zu werden, in dem ihnen Menschenrechtsverletzungen drohten. Amnesty ReportNiederlande08.06.2016 Niederlande 2016 In Hafteinrichtungen für Flüchtlinge und Asylsuchende wurde nach wie vor Einzelhaft eingesetzt. Die Regierung ergriff keine Maßnahmen zur Verhinderung der Erstellung von Persönlichkeitsprofilen nach ethnischen Kriterien durch die Polizei. Amnesty ReportLettland07.06.2016 Lettland 2016 Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgeschlechtliche und Intersexuelle wurden durch eine Reform des Schulgesetzes diskriminiert, die das Parlament 2015 verabschiedete. Außerdem waren sie weiterhin nur unzureichend vor Hassverbrechen geschützt. Mehr als 262 000 in Lettland lebende Personen blieben weiterhin staatenlos. Einsprüche gegen abgelehnte Asylanträge hatten keine aufschiebende Wirkung. Die Betroffenen liefen damit Gefahr, in Länder abgeschoben zu werden, in denen ihnen Menschenrechtsverletzungen drohten. Amnesty ReportNiederlande08.05.2015 Niederlande 2015 Migranten ohne regulären Aufenthaltsstatus waren langen Phasen der Inhaftierung unter extrem harten Bedingungen ausgesetzt. Es gab Bedenken im Hinblick auf die Erstellung von Persönlichkeitsprofilen nach ethnischen Kriterien durch Strafverfolgungsbehörden. Amnesty ReportEl Salvador04.05.2015 El Salvador 2015 Das absolute Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen blieb in Kraft, und die Gesetzgebung zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen war noch immer unzureichend. Menschenrechtsverletzungen, die während des bewaffneten Konflikts (1980-1992) verübt worden waren, blieben weiterhin straffrei, obwohl einige Schritte unternommen wurden, um diese Situation zu beenden. Amnesty ReportNiederlande20.05.2017 Niederlande 2017 Migranten ohne regulären Aufenthaltsstatus wurden nach wie vor routinemäßig ihrer Freiheit beraubt, und die Regierung zog noch immer nicht in ausreichendem Maße Alternativen zur Inhaftierung in Erwägung. Die Erstellung von Persönlichkeitsprofilen nach ethnischen Kriterien durch die Polizei gab unvermindert Anlass zu ernsthafter Besorgnis. Amnesty ReportEl Salvador15.05.2017 El Salvador 2017 Zunehmende Gewalt beeinträchtigte weiterhin die Rechte der Menschen auf Leben, körperliche Unversehrtheit, Bildung und Freizügigkeit. Es lagen Berichte vor, wonach die Sicherheitskräfte exzessive Gewalt anwandten. Immer mehr salvadorianische Staatsangehörige beantragten Asyl in den Ländern der Region. Das absolute Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen bedrohte die Rechte von Frauen. Dem Parlament lag Ende 2016 allerdings ein Vorschlag zur Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen unter bestimmten Bedingungen vor. Eine Menschenrechtsverteidigerin stand wegen Beleidigung und Verleumdung vor Gericht. Der Oberste Gerichtshof erklärte das Amnestiegesetz aus dem Jahr 1993 für verfassungswidrig. Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgeschlechtliche und Intersexuelle wurden weiterhin Opfer von Misshandlungen, Einschüchterungen und Gewalt, ohne dass dies geahndet wurde. Amnesty ReportEl Salvador01.06.2016 El Salvador 2016 Nach wie vor galt ein absolutes Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen. Personen, die sich für die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgeschlechtlichen und Intersexuellen (LGBTI) und für die Verteidigung und Förderung sexueller und reproduktiver Rechte einsetzten, waren zunehmend Risiken ausgesetzt. Sie sahen sich insbesondere mit Gewalt und Einschüchterungen konfrontiert, die von staatlichen Akteuren, Einzelpersonen und privaten Gruppen ausgingen. 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Amnesty ReportNiederlande23.05.2018 Niederlande 2017/18 Migranten ohne regulären Aufenthaltsstatus wurden nach wie vor ihre Rechte vorenthalten. Neue Sicherheitsgesetze bedrohten Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit.
Amnesty ReportLettland18.05.2017 Lettland 2017 Der Europarat und die UN äußerten schwerwiegende Bedenken im Hinblick auf die Situation von Kindern mit Behinderungen. Über 247000 Einwohner Lettlands blieben weiterhin staatenlos. Einige asylsuchende Personen sahen sich nach wie vor der Gefahr ausgesetzt, in ein Land abgeschoben zu werden, in dem ihnen Menschenrechtsverletzungen drohten.
Amnesty ReportNiederlande08.06.2016 Niederlande 2016 In Hafteinrichtungen für Flüchtlinge und Asylsuchende wurde nach wie vor Einzelhaft eingesetzt. Die Regierung ergriff keine Maßnahmen zur Verhinderung der Erstellung von Persönlichkeitsprofilen nach ethnischen Kriterien durch die Polizei.
Amnesty ReportLettland07.06.2016 Lettland 2016 Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgeschlechtliche und Intersexuelle wurden durch eine Reform des Schulgesetzes diskriminiert, die das Parlament 2015 verabschiedete. Außerdem waren sie weiterhin nur unzureichend vor Hassverbrechen geschützt. Mehr als 262 000 in Lettland lebende Personen blieben weiterhin staatenlos. Einsprüche gegen abgelehnte Asylanträge hatten keine aufschiebende Wirkung. Die Betroffenen liefen damit Gefahr, in Länder abgeschoben zu werden, in denen ihnen Menschenrechtsverletzungen drohten.
Amnesty ReportNiederlande08.05.2015 Niederlande 2015 Migranten ohne regulären Aufenthaltsstatus waren langen Phasen der Inhaftierung unter extrem harten Bedingungen ausgesetzt. Es gab Bedenken im Hinblick auf die Erstellung von Persönlichkeitsprofilen nach ethnischen Kriterien durch Strafverfolgungsbehörden.
Amnesty ReportEl Salvador04.05.2015 El Salvador 2015 Das absolute Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen blieb in Kraft, und die Gesetzgebung zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen war noch immer unzureichend. Menschenrechtsverletzungen, die während des bewaffneten Konflikts (1980-1992) verübt worden waren, blieben weiterhin straffrei, obwohl einige Schritte unternommen wurden, um diese Situation zu beenden.
Amnesty ReportNiederlande20.05.2017 Niederlande 2017 Migranten ohne regulären Aufenthaltsstatus wurden nach wie vor routinemäßig ihrer Freiheit beraubt, und die Regierung zog noch immer nicht in ausreichendem Maße Alternativen zur Inhaftierung in Erwägung. Die Erstellung von Persönlichkeitsprofilen nach ethnischen Kriterien durch die Polizei gab unvermindert Anlass zu ernsthafter Besorgnis.
Amnesty ReportEl Salvador15.05.2017 El Salvador 2017 Zunehmende Gewalt beeinträchtigte weiterhin die Rechte der Menschen auf Leben, körperliche Unversehrtheit, Bildung und Freizügigkeit. Es lagen Berichte vor, wonach die Sicherheitskräfte exzessive Gewalt anwandten. Immer mehr salvadorianische Staatsangehörige beantragten Asyl in den Ländern der Region. Das absolute Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen bedrohte die Rechte von Frauen. Dem Parlament lag Ende 2016 allerdings ein Vorschlag zur Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen unter bestimmten Bedingungen vor. Eine Menschenrechtsverteidigerin stand wegen Beleidigung und Verleumdung vor Gericht. Der Oberste Gerichtshof erklärte das Amnestiegesetz aus dem Jahr 1993 für verfassungswidrig. Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgeschlechtliche und Intersexuelle wurden weiterhin Opfer von Misshandlungen, Einschüchterungen und Gewalt, ohne dass dies geahndet wurde.
Amnesty ReportEl Salvador01.06.2016 El Salvador 2016 Nach wie vor galt ein absolutes Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen. Personen, die sich für die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgeschlechtlichen und Intersexuellen (LGBTI) und für die Verteidigung und Förderung sexueller und reproduktiver Rechte einsetzten, waren zunehmend Risiken ausgesetzt. Sie sahen sich insbesondere mit Gewalt und Einschüchterungen konfrontiert, die von staatlichen Akteuren, Einzelpersonen und privaten Gruppen ausgingen.