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Ein Gesetz zum besseren Schutz der Rechte von Frauen und Mädchen war bis Ende 2014 immer noch nicht verabschiedet worden. Amnesty ReportChile03.05.2015 Chile 2015 Fälle von Polizeigewalt wurden wie bisher vor Militärgerichten verhandelt. Die Gerichtsverfahren gegen Personen, die für Menschenrechtsverletzungen in der Vergangenheit verantwortlich waren, gingen 2014 weiter. Amnesty ReportBrasilien03.05.2015 Brasilien 2015 Nach wie vor gingen Berichte über schwere Menschenrechtsverletzungen ein, darunter Tötungen durch die Polizei sowie Folter und andere Misshandlungen von Häftlingen. Landesweite Proteste, insbesondere rund um die Fußballweltmeisterschaft, wurden von den Sicherheitskräften häufig unter Einsatz exzessiver und unnötiger Gewalt unterdrückt. In mehreren Landesteilen gab es Berichte über willkürliche Festnahmen und Versuche, friedliche Demonstrierende zu kriminalisieren. Amnesty ReportBolivien03.05.2015 Bolivien 2015 Die Aufarbeitung der Menschenrechtsverletzungen unter der früheren Militärregierung kam nicht voran, und den Opfern wurden ihre Rechte auf Wahrheit, Gerechtigkeit und eine umfassende Wiedergutmachung vorenthalten. Bei Entwicklungsprojekten wurde das Recht indigener Bevölkerungsgruppen auf angemessene Konsultation sowie freiwillige und vorherige Zustimmung nach Inkenntnissetzung missachtet. Sexuelle und reproduktive Rechte wurden nicht gewährleistet. Amnesty ReportEl Salvador15.05.2017 El Salvador 2017 Zunehmende Gewalt beeinträchtigte weiterhin die Rechte der Menschen auf Leben, körperliche Unversehrtheit, Bildung und Freizügigkeit. Es lagen Berichte vor, wonach die Sicherheitskräfte exzessive Gewalt anwandten. Immer mehr salvadorianische Staatsangehörige beantragten Asyl in den Ländern der Region. Das absolute Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen bedrohte die Rechte von Frauen. Dem Parlament lag Ende 2016 allerdings ein Vorschlag zur Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen unter bestimmten Bedingungen vor. Eine Menschenrechtsverteidigerin stand wegen Beleidigung und Verleumdung vor Gericht. Der Oberste Gerichtshof erklärte das Amnestiegesetz aus dem Jahr 1993 für verfassungswidrig. Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgeschlechtliche und Intersexuelle wurden weiterhin Opfer von Misshandlungen, Einschüchterungen und Gewalt, ohne dass dies geahndet wurde. Amnesty ReportParaguay08.06.2016 Paraguay 2016 Indigenen Bevölkerungsgruppen wurde der Zugang zu ihrem angestammten Land nach wie vor verwehrt. Der Zugang zu sexuellen und reproduktiven Rechten war nicht gewährleistet, und Schwangerschaftsabbrüche waren weiterhin nur in wenigen Fällen straffrei. Amnesty ReportPanama08.06.2016 Panama 2016 Der Beginn des Gerichtsverfahrens gegen den ehemaligen Machthaber Manuel Noriega im Zusammenhang mit dem Verschwindenlassen von Heliodoro Portugal im Jahr 1970 wurde ausgesetzt. Eine indigene Gemeinschaft protestierte gegen ein Wasserkraftprojekt, für das sie ihren Angaben zufolge keine freie und vorherige Zustimmung nach Inkenntnissetzung erteilt hatte. Amnesty ReportEl Salvador01.06.2016 El Salvador 2016 Nach wie vor galt ein absolutes Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen. Personen, die sich für die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgeschlechtlichen und Intersexuellen (LGBTI) und für die Verteidigung und Förderung sexueller und reproduktiver Rechte einsetzten, waren zunehmend Risiken ausgesetzt. Sie sahen sich insbesondere mit Gewalt und Einschüchterungen konfrontiert, die von staatlichen Akteuren, Einzelpersonen und privaten Gruppen ausgingen. Amnesty ReportDom. Rep.01.06.2016 Dominikanische Republik 2016 Ein Gesetz zur Reform der Polizei wurde noch nicht verabschiedet. Viele Personen haitianischer Herkunft blieben staatenlos, obwohl ein Gesetz (Gesetz 169-14) eingeführt wurde, das Abhilfe schaffen sollte. Änderungen des Strafgesetzbuchs zur Aufhebung des absoluten Abtreibungsverbots wurden für verfassungswidrig erklärt und traten nicht in Kraft. Gesetze, die den Schutz der Rechte von Frauen und Mädchen sowie von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgeschlechtlichen und Intersexuellen (LGBTI) hätten verbessern können, wurden vom Parlament noch nicht verabschiedet. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige … Page 2 Page 3 Page 4 Page 5 Page 6 Page 7 Page 8 Aktuelle Seite 9 Page 10 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportDom. Rep.03.05.2015 Dominikanische Republik 2015 Die Anzahl der Tötungen durch die Polizei stieg wieder an. Nach einem im September 2013 ergangenen Urteil des Verfassungsgerichts blieben die meisten Personen haitianischer Herkunft staatenlos. Gewalt gegen Frauen und Mädchen war nach wie vor weit verbreitet. Ein Gesetz zum besseren Schutz der Rechte von Frauen und Mädchen war bis Ende 2014 immer noch nicht verabschiedet worden.
Amnesty ReportChile03.05.2015 Chile 2015 Fälle von Polizeigewalt wurden wie bisher vor Militärgerichten verhandelt. Die Gerichtsverfahren gegen Personen, die für Menschenrechtsverletzungen in der Vergangenheit verantwortlich waren, gingen 2014 weiter.
Amnesty ReportBrasilien03.05.2015 Brasilien 2015 Nach wie vor gingen Berichte über schwere Menschenrechtsverletzungen ein, darunter Tötungen durch die Polizei sowie Folter und andere Misshandlungen von Häftlingen. Landesweite Proteste, insbesondere rund um die Fußballweltmeisterschaft, wurden von den Sicherheitskräften häufig unter Einsatz exzessiver und unnötiger Gewalt unterdrückt. In mehreren Landesteilen gab es Berichte über willkürliche Festnahmen und Versuche, friedliche Demonstrierende zu kriminalisieren.
Amnesty ReportBolivien03.05.2015 Bolivien 2015 Die Aufarbeitung der Menschenrechtsverletzungen unter der früheren Militärregierung kam nicht voran, und den Opfern wurden ihre Rechte auf Wahrheit, Gerechtigkeit und eine umfassende Wiedergutmachung vorenthalten. Bei Entwicklungsprojekten wurde das Recht indigener Bevölkerungsgruppen auf angemessene Konsultation sowie freiwillige und vorherige Zustimmung nach Inkenntnissetzung missachtet. Sexuelle und reproduktive Rechte wurden nicht gewährleistet.
Amnesty ReportEl Salvador15.05.2017 El Salvador 2017 Zunehmende Gewalt beeinträchtigte weiterhin die Rechte der Menschen auf Leben, körperliche Unversehrtheit, Bildung und Freizügigkeit. Es lagen Berichte vor, wonach die Sicherheitskräfte exzessive Gewalt anwandten. Immer mehr salvadorianische Staatsangehörige beantragten Asyl in den Ländern der Region. Das absolute Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen bedrohte die Rechte von Frauen. Dem Parlament lag Ende 2016 allerdings ein Vorschlag zur Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen unter bestimmten Bedingungen vor. Eine Menschenrechtsverteidigerin stand wegen Beleidigung und Verleumdung vor Gericht. Der Oberste Gerichtshof erklärte das Amnestiegesetz aus dem Jahr 1993 für verfassungswidrig. Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgeschlechtliche und Intersexuelle wurden weiterhin Opfer von Misshandlungen, Einschüchterungen und Gewalt, ohne dass dies geahndet wurde.
Amnesty ReportParaguay08.06.2016 Paraguay 2016 Indigenen Bevölkerungsgruppen wurde der Zugang zu ihrem angestammten Land nach wie vor verwehrt. Der Zugang zu sexuellen und reproduktiven Rechten war nicht gewährleistet, und Schwangerschaftsabbrüche waren weiterhin nur in wenigen Fällen straffrei.
Amnesty ReportPanama08.06.2016 Panama 2016 Der Beginn des Gerichtsverfahrens gegen den ehemaligen Machthaber Manuel Noriega im Zusammenhang mit dem Verschwindenlassen von Heliodoro Portugal im Jahr 1970 wurde ausgesetzt. Eine indigene Gemeinschaft protestierte gegen ein Wasserkraftprojekt, für das sie ihren Angaben zufolge keine freie und vorherige Zustimmung nach Inkenntnissetzung erteilt hatte.
Amnesty ReportEl Salvador01.06.2016 El Salvador 2016 Nach wie vor galt ein absolutes Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen. Personen, die sich für die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgeschlechtlichen und Intersexuellen (LGBTI) und für die Verteidigung und Förderung sexueller und reproduktiver Rechte einsetzten, waren zunehmend Risiken ausgesetzt. Sie sahen sich insbesondere mit Gewalt und Einschüchterungen konfrontiert, die von staatlichen Akteuren, Einzelpersonen und privaten Gruppen ausgingen.
Amnesty ReportDom. Rep.01.06.2016 Dominikanische Republik 2016 Ein Gesetz zur Reform der Polizei wurde noch nicht verabschiedet. Viele Personen haitianischer Herkunft blieben staatenlos, obwohl ein Gesetz (Gesetz 169-14) eingeführt wurde, das Abhilfe schaffen sollte. Änderungen des Strafgesetzbuchs zur Aufhebung des absoluten Abtreibungsverbots wurden für verfassungswidrig erklärt und traten nicht in Kraft. Gesetze, die den Schutz der Rechte von Frauen und Mädchen sowie von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgeschlechtlichen und Intersexuellen (LGBTI) hätten verbessern können, wurden vom Parlament noch nicht verabschiedet.