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Regierungskräfte führten wahllose Angriffe durch und wählten bewusst Zivilpersonen als Ziele, indem sie Wohngebiete und Gesundheitseinrichtungen mit Artillerie, Mörsern, Fassbomben und mutmaßlich chemischen Kampfmitteln bombardierten und rechtswidrig Menschen töteten. Lang anhaltende Belagerungen durch Regierungskräfte führten dazu, dass der eingeschlossenen Zivilbevölkerung Lebensmittel, ärztliche Betreuung und andere lebenswichtige Dinge vorenthalten wurden. Amnesty ReportOman08.05.2015 Oman 2015 Die Behörden schränkten weiterhin das Recht auf freie Meinungsäußerung ein. Dies betraf auch die Medien sowie Online-Aktivitäten. Das Recht auf Versammlungsfreiheit war nicht gewährleistet. Etliche Regierungskritiker wurden inhaftiert und mehrere Wochen lang ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft gehalten. Frauen waren weiterhin vor dem Gesetz und im täglichen Leben benachteiligt. Die Todesstrafe blieb in Kraft, es gab jedoch keine Berichte über Hinrichtungen. Amnesty ReportPeru08.05.2015 Peru 2015 Aktivisten und Regierungskritiker wurden tätlich angegriffen. Sicherheitskräfte gingen Berichten zufolge mit unangemessener Gewalt gegen Proteste vor. Das Recht indigener Bevölkerungsgruppen auf angemessene Konsultation sowie freiwillige und vorherige Zustimmung nach Inkenntnissetzung wurde missachtet. Sexuelle und reproduktive Rechte waren nicht gewährleistet. Die weitverbreitete Straffreiheit gab weiterhin Anlass zu Besorgnis. Amnesty ReportOman20.05.2017 Oman 2017 Die Behörden schränkten nach wie vor die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit ein. Es kam zur Festnahme und Inhaftierung von Regierungskritikern und Menschenrechtsverteidigern. Die meisten von ihnen wurden binnen weniger Tage wieder freigelassen, einigen drohten jedoch strafrechtliche Verfolgung und Haft, wodurch ein Klima der Selbstzensur entstand. Frauen waren weiterhin vor dem Gesetz und im täglichen Leben diskriminiert. Arbeitsmigranten wurden ausgebeutet und misshandelt. Die Todesstrafe blieb in Kraft, es gab jedoch keine Meldungen über Hinrichtungen. Amnesty ReportOman08.06.2016 Oman 2016 Die Behörden schränkten nach wie vor das Recht auf freie Meinungsäußerung ein. Es kam verstärkt zur Festnahme und Schikanierung von politischen Aktivisten, Menschenrechtsverteidigern und Regierungskritikern. Frauen waren weiterhin vor dem Gesetz und im täglichen Leben benachteiligt. Die Todesstrafe blieb in Kraft, es gab jedoch keine Berichte über Hinrichtungen. Amnesty ReportSyrien22.02.2015 Syrien 2015 Der interne bewaffnete Konflikt in Syrien ging 2014 unerbittlich weiter. Sowohl Regierungskräfte als auch nichtstaatliche bewaffnete Gruppen verübten weitreichende Kriegsverbrechen und schwere Menschenrechtsverstöße, die nicht geahndet wurden. Amnesty ReportSchweiz28.05.2013 Schweiz 2013 Die Bedingungen für den Zugang zum Asylverfahren wurden 2012 verschärft. Es wurden Maßnahmen zur Einschränkung der Anwendung von Gewalt bei Abschiebungen eingeführt. Amnesty ReportPeru27.05.2013 Peru 2013 Bei Protesten gegen Bergbauprojekte kam es 2012 zu Zusammenstößen zwischen Demonstrierenden und Sicherheitskräften. Dabei wurden Demonstrierende getötet und Menschenrechtsverteidiger willkürlich inhaftiert und misshandelt. Es gab kaum Fortschritte bei der Aufarbeitung der Menschenrechtsverletzungen aus der Zeit des internen bewaffneten Konflikts (1980-2000). Die unzureichende Konsultation indigener Bevölkerungsgruppen im Zusammenhang mit geplanten Projekten gab weiterhin Anlass zur Sorge. Amnesty ReportOman27.05.2013 Oman 2013 Mehr als 30 Menschenrechtsverteidiger und Regierungskritiker befanden sich als gewaltlose politische Gefangene in Haft. Nach ihrer Festnahme war ihnen vorgeworfen worden, in sozialen Netzwerken den Sultan beleidigt und weitere mutmaßliche Straftaten gegen die Sicherheit begangen zu haben. Sie erhielten Freiheitsstrafen von bis zu 18 Monaten. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Page 3 Aktuelle Seite 4 Page 5 Page 6 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportSyrien17.02.2016 Syrien 2016 Sowohl Regierungskräfte als auch nichtstaatliche bewaffnete Gruppen verübten während des andauernden internen bewaffneten Konflikts Kriegsverbrechen, andere Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht und schwere Menschenrechtsverstöße, die nicht geahndet wurden. Regierungskräfte führten wahllose Angriffe durch und wählten bewusst Zivilpersonen als Ziele, indem sie Wohngebiete und Gesundheitseinrichtungen mit Artillerie, Mörsern, Fassbomben und mutmaßlich chemischen Kampfmitteln bombardierten und rechtswidrig Menschen töteten. Lang anhaltende Belagerungen durch Regierungskräfte führten dazu, dass der eingeschlossenen Zivilbevölkerung Lebensmittel, ärztliche Betreuung und andere lebenswichtige Dinge vorenthalten wurden.
Amnesty ReportOman08.05.2015 Oman 2015 Die Behörden schränkten weiterhin das Recht auf freie Meinungsäußerung ein. Dies betraf auch die Medien sowie Online-Aktivitäten. Das Recht auf Versammlungsfreiheit war nicht gewährleistet. Etliche Regierungskritiker wurden inhaftiert und mehrere Wochen lang ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft gehalten. Frauen waren weiterhin vor dem Gesetz und im täglichen Leben benachteiligt. Die Todesstrafe blieb in Kraft, es gab jedoch keine Berichte über Hinrichtungen.
Amnesty ReportPeru08.05.2015 Peru 2015 Aktivisten und Regierungskritiker wurden tätlich angegriffen. Sicherheitskräfte gingen Berichten zufolge mit unangemessener Gewalt gegen Proteste vor. Das Recht indigener Bevölkerungsgruppen auf angemessene Konsultation sowie freiwillige und vorherige Zustimmung nach Inkenntnissetzung wurde missachtet. Sexuelle und reproduktive Rechte waren nicht gewährleistet. Die weitverbreitete Straffreiheit gab weiterhin Anlass zu Besorgnis.
Amnesty ReportOman20.05.2017 Oman 2017 Die Behörden schränkten nach wie vor die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit ein. Es kam zur Festnahme und Inhaftierung von Regierungskritikern und Menschenrechtsverteidigern. Die meisten von ihnen wurden binnen weniger Tage wieder freigelassen, einigen drohten jedoch strafrechtliche Verfolgung und Haft, wodurch ein Klima der Selbstzensur entstand. Frauen waren weiterhin vor dem Gesetz und im täglichen Leben diskriminiert. Arbeitsmigranten wurden ausgebeutet und misshandelt. Die Todesstrafe blieb in Kraft, es gab jedoch keine Meldungen über Hinrichtungen.
Amnesty ReportOman08.06.2016 Oman 2016 Die Behörden schränkten nach wie vor das Recht auf freie Meinungsäußerung ein. Es kam verstärkt zur Festnahme und Schikanierung von politischen Aktivisten, Menschenrechtsverteidigern und Regierungskritikern. Frauen waren weiterhin vor dem Gesetz und im täglichen Leben benachteiligt. Die Todesstrafe blieb in Kraft, es gab jedoch keine Berichte über Hinrichtungen.
Amnesty ReportSyrien22.02.2015 Syrien 2015 Der interne bewaffnete Konflikt in Syrien ging 2014 unerbittlich weiter. Sowohl Regierungskräfte als auch nichtstaatliche bewaffnete Gruppen verübten weitreichende Kriegsverbrechen und schwere Menschenrechtsverstöße, die nicht geahndet wurden.
Amnesty ReportSchweiz28.05.2013 Schweiz 2013 Die Bedingungen für den Zugang zum Asylverfahren wurden 2012 verschärft. Es wurden Maßnahmen zur Einschränkung der Anwendung von Gewalt bei Abschiebungen eingeführt.
Amnesty ReportPeru27.05.2013 Peru 2013 Bei Protesten gegen Bergbauprojekte kam es 2012 zu Zusammenstößen zwischen Demonstrierenden und Sicherheitskräften. Dabei wurden Demonstrierende getötet und Menschenrechtsverteidiger willkürlich inhaftiert und misshandelt. Es gab kaum Fortschritte bei der Aufarbeitung der Menschenrechtsverletzungen aus der Zeit des internen bewaffneten Konflikts (1980-2000). Die unzureichende Konsultation indigener Bevölkerungsgruppen im Zusammenhang mit geplanten Projekten gab weiterhin Anlass zur Sorge.
Amnesty ReportOman27.05.2013 Oman 2013 Mehr als 30 Menschenrechtsverteidiger und Regierungskritiker befanden sich als gewaltlose politische Gefangene in Haft. Nach ihrer Festnahme war ihnen vorgeworfen worden, in sozialen Netzwerken den Sultan beleidigt und weitere mutmaßliche Straftaten gegen die Sicherheit begangen zu haben. Sie erhielten Freiheitsstrafen von bis zu 18 Monaten.