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Es gab zahlreiche Fälle von geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und Mädchen, darunter auch Vergewaltigungen. Nach wie vor kam es zu Verletzungen des Rechts auf freie Meinungsäußerung. Amnesty ReportLibanon18.05.2017 Libanon 2017 Der bewaffnete Konflikt in Syrien hatte nach wie vor Auswirkungen auf die Lage der Menschenrechte im Libanon. Das Land beherbergte mehr als 1 Mio. syrische Flüchtlinge, deren Recht auf Asyl jedoch durch die Behörden stark eingeschränkt wurde. Die libanesische Grenze blieb für syrische Flüchtlinge faktisch geschlossen. Die meisten Flüchtlinge lebten unter großen Entbehrungen. Frauen wurden weiterhin durch Gesetze und im täglichen Leben diskriminiert und waren nur unzureichend gegen sexualisierte Gewalt und andere gewaltsame Übergriffe geschützt. Arbeitsmigranten litten unter Ausbeutung und Misshandlung durch ihre Arbeitgeber. Die Behörden unternahmen nichts, um das Schicksal Tausender Menschen aufzuklären, die während des libanesischen Bürgerkriegs (1975-90) entführt worden waren und "verschwanden". Palästinensische Flüchtlinge, die teilweise seit Jahrzehnten im Libanon lebten, wurden noch immer diskriminiert. Das Parlament verabschiedete ein neues Gesetz zur Bildung eines nationalen Menschenrechtsinstituts. Gerichte verhängten auch im Jahr 2016 Todesurteile, es gab jedoch keine Berichte über Hinrichtungen. Amnesty ReportDom. Rep.01.06.2016 Dominikanische Republik 2016 Ein Gesetz zur Reform der Polizei wurde noch nicht verabschiedet. Viele Personen haitianischer Herkunft blieben staatenlos, obwohl ein Gesetz (Gesetz 169-14) eingeführt wurde, das Abhilfe schaffen sollte. Änderungen des Strafgesetzbuchs zur Aufhebung des absoluten Abtreibungsverbots wurden für verfassungswidrig erklärt und traten nicht in Kraft. Gesetze, die den Schutz der Rechte von Frauen und Mädchen sowie von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgeschlechtlichen und Intersexuellen (LGBTI) hätten verbessern können, wurden vom Parlament noch nicht verabschiedet. Amnesty ReportNamibia08.05.2015 Namibia 2015 Der langwierige Hochverratsprozess gegen die Caprivi-Häftlinge wurde fortgesetzt. Die meisten dieser Männer haben mittlerweile mehr als 14 Jahre in Haft verbracht. Ein homosexueller Asylsuchender aus Uganda wehrte sich erfolgreich gegen die Praxis der namibischen Regierung, Personen, die in ihrem Herkunftsland aufgrund ihrer sexuellen Orientierung verfolgt werden, keinen Schutz zu gewähren. Geschlechtsspezifische Gewalt war nach wie vor ein Problem. Amnesty ReportLibanon07.05.2015 Libanon 2015 2014 herrschten weiterhin Spannungen, die aus dem bewaffneten Konflikt im benachbarten Syrien resultierten. Es gingen neue Berichte über Folter und andere Misshandlungen von Gefangenen ein. Im Libanon lebten mehr als 1,2 Mio. syrische Flüchtlinge, das Land leitete jedoch Maßnahmen ein, um den Zustrom zu begrenzen, und verweigerte u.a. palästinensischen Flüchtlingen aus Syrien die Einreise. Die Todesstrafe blieb in Kraft, Hinrichtungen fanden jedoch nicht statt. Amnesty ReportKuwait07.05.2015 Kuwait 2015 Friedlich vorgebrachte Kritik am Staatsoberhaupt, an staatlichen Stellen oder am Islam war 2014 weiterhin verboten. Tausenden staatenlosen Bidun wurden nach wie vor die Staatsbürgerschaft und die bürgerlichen Rechte vorenthalten. Das Recht auf Versammlungsfreiheit blieb weiterhin eingeschränkt. Die Todesstrafe blieb für eine Reihe von Verbrechen weiterhin in Kraft; es gab keine Berichte über Hinrichtungen. Amnesty ReportNamibia27.05.2013 Namibia 2013 Der langwierige Hochverratsprozess gegen die Caprivi-Häftlinge wurde fortgesetzt. Die meisten dieser Männer haben mehr als zwölf Jahre in Haft verbracht. Mitglieder der regierenden South West Africa People's Organization (SWAPO) genossen weiterhin Straflosigkeit für die Menschenrechtsverstöße, die sie an ihren politischen Gegnern verübt hatten. Ethnische Minderheiten wurden ausgegrenzt und aus Entscheidungsprozessen ausgeschlossen. Amnesty ReportLibanon27.05.2013 Libanon 2013 Es gab erneut Berichte über Folter und andere Misshandlungen, darunter auch demütigende körperliche Untersuchungen von Gefangenen. Palästinensische Flüchtlinge litten weiterhin unter Diskriminierung und hatten weder Zugang zum Arbeitsmarkt noch zum Bildungs- und Gesundheitssystem sowie zu angemessenem Wohnraum. Arbeitsmigranten wurden von ihren Arbeitgebern und manchmal von den Sicherheitskräften misshandelt. Zahlreiche Flüchtlinge und Asylsuchende, die zum Teil aus dem benachbarten Syrien geflohen waren, befanden sich in willkürlicher Haft. Amnesty ReportKuwait27.05.2013 Kuwait 2013 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit wurden 2012 empfindlich eingeschränkt. Angehörige der Bereitschaftspolizei gingen mit exzessiver Gewalt gegen friedliche Demonstrierende vor. Tausende staatenlose Bidun mit Wohnsitz in Kuwait erhielten weiterhin keine Staatsbürgerschaft und hatten damit auch keinen gleichberechtigten Zugang zum Gesundheits- und Bildungssystem sowie zum Arbeitsmarkt. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Page 3 Page 4 Aktuelle Seite 5 Page 6 Page 7 Page 8 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportNamibia20.05.2017 Namibia 2017 Einige Häftlinge, die nach dem langwierigen Caprivi-Hochverratsprozess freigesprochen worden waren, mussten eine erneute Festnahme befürchten, nachdem der Generalstaatsanwalt entschieden hatte, gegen das Gerichtsurteil Rechtsmittel einzulegen. Es gab zahlreiche Fälle von geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und Mädchen, darunter auch Vergewaltigungen. Nach wie vor kam es zu Verletzungen des Rechts auf freie Meinungsäußerung.
Amnesty ReportLibanon18.05.2017 Libanon 2017 Der bewaffnete Konflikt in Syrien hatte nach wie vor Auswirkungen auf die Lage der Menschenrechte im Libanon. Das Land beherbergte mehr als 1 Mio. syrische Flüchtlinge, deren Recht auf Asyl jedoch durch die Behörden stark eingeschränkt wurde. Die libanesische Grenze blieb für syrische Flüchtlinge faktisch geschlossen. Die meisten Flüchtlinge lebten unter großen Entbehrungen. Frauen wurden weiterhin durch Gesetze und im täglichen Leben diskriminiert und waren nur unzureichend gegen sexualisierte Gewalt und andere gewaltsame Übergriffe geschützt. Arbeitsmigranten litten unter Ausbeutung und Misshandlung durch ihre Arbeitgeber. Die Behörden unternahmen nichts, um das Schicksal Tausender Menschen aufzuklären, die während des libanesischen Bürgerkriegs (1975-90) entführt worden waren und "verschwanden". Palästinensische Flüchtlinge, die teilweise seit Jahrzehnten im Libanon lebten, wurden noch immer diskriminiert. Das Parlament verabschiedete ein neues Gesetz zur Bildung eines nationalen Menschenrechtsinstituts. Gerichte verhängten auch im Jahr 2016 Todesurteile, es gab jedoch keine Berichte über Hinrichtungen.
Amnesty ReportDom. Rep.01.06.2016 Dominikanische Republik 2016 Ein Gesetz zur Reform der Polizei wurde noch nicht verabschiedet. Viele Personen haitianischer Herkunft blieben staatenlos, obwohl ein Gesetz (Gesetz 169-14) eingeführt wurde, das Abhilfe schaffen sollte. Änderungen des Strafgesetzbuchs zur Aufhebung des absoluten Abtreibungsverbots wurden für verfassungswidrig erklärt und traten nicht in Kraft. Gesetze, die den Schutz der Rechte von Frauen und Mädchen sowie von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgeschlechtlichen und Intersexuellen (LGBTI) hätten verbessern können, wurden vom Parlament noch nicht verabschiedet.
Amnesty ReportNamibia08.05.2015 Namibia 2015 Der langwierige Hochverratsprozess gegen die Caprivi-Häftlinge wurde fortgesetzt. Die meisten dieser Männer haben mittlerweile mehr als 14 Jahre in Haft verbracht. Ein homosexueller Asylsuchender aus Uganda wehrte sich erfolgreich gegen die Praxis der namibischen Regierung, Personen, die in ihrem Herkunftsland aufgrund ihrer sexuellen Orientierung verfolgt werden, keinen Schutz zu gewähren. Geschlechtsspezifische Gewalt war nach wie vor ein Problem.
Amnesty ReportLibanon07.05.2015 Libanon 2015 2014 herrschten weiterhin Spannungen, die aus dem bewaffneten Konflikt im benachbarten Syrien resultierten. Es gingen neue Berichte über Folter und andere Misshandlungen von Gefangenen ein. Im Libanon lebten mehr als 1,2 Mio. syrische Flüchtlinge, das Land leitete jedoch Maßnahmen ein, um den Zustrom zu begrenzen, und verweigerte u.a. palästinensischen Flüchtlingen aus Syrien die Einreise. Die Todesstrafe blieb in Kraft, Hinrichtungen fanden jedoch nicht statt.
Amnesty ReportKuwait07.05.2015 Kuwait 2015 Friedlich vorgebrachte Kritik am Staatsoberhaupt, an staatlichen Stellen oder am Islam war 2014 weiterhin verboten. Tausenden staatenlosen Bidun wurden nach wie vor die Staatsbürgerschaft und die bürgerlichen Rechte vorenthalten. Das Recht auf Versammlungsfreiheit blieb weiterhin eingeschränkt. Die Todesstrafe blieb für eine Reihe von Verbrechen weiterhin in Kraft; es gab keine Berichte über Hinrichtungen.
Amnesty ReportNamibia27.05.2013 Namibia 2013 Der langwierige Hochverratsprozess gegen die Caprivi-Häftlinge wurde fortgesetzt. Die meisten dieser Männer haben mehr als zwölf Jahre in Haft verbracht. Mitglieder der regierenden South West Africa People's Organization (SWAPO) genossen weiterhin Straflosigkeit für die Menschenrechtsverstöße, die sie an ihren politischen Gegnern verübt hatten. Ethnische Minderheiten wurden ausgegrenzt und aus Entscheidungsprozessen ausgeschlossen.
Amnesty ReportLibanon27.05.2013 Libanon 2013 Es gab erneut Berichte über Folter und andere Misshandlungen, darunter auch demütigende körperliche Untersuchungen von Gefangenen. Palästinensische Flüchtlinge litten weiterhin unter Diskriminierung und hatten weder Zugang zum Arbeitsmarkt noch zum Bildungs- und Gesundheitssystem sowie zu angemessenem Wohnraum. Arbeitsmigranten wurden von ihren Arbeitgebern und manchmal von den Sicherheitskräften misshandelt. Zahlreiche Flüchtlinge und Asylsuchende, die zum Teil aus dem benachbarten Syrien geflohen waren, befanden sich in willkürlicher Haft.
Amnesty ReportKuwait27.05.2013 Kuwait 2013 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit wurden 2012 empfindlich eingeschränkt. Angehörige der Bereitschaftspolizei gingen mit exzessiver Gewalt gegen friedliche Demonstrierende vor. Tausende staatenlose Bidun mit Wohnsitz in Kuwait erhielten weiterhin keine Staatsbürgerschaft und hatten damit auch keinen gleichberechtigten Zugang zum Gesundheits- und Bildungssystem sowie zum Arbeitsmarkt.