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Arbeitsmigranten wurden weiterhin ausgebeutet und misshandelt. Dies galt insbesondere für Hausangestellte und für Bauarbeiter, die im Rahmen prestigeträchtiger Bauprojekte beschäftigt waren. Frauen wurden noch immer sowohl durch Gesetze als auch im täglichen Leben benachteiligt. Katar hielt an der Todesstrafe fest. Amnesty ReportKasachstan01.06.2016 Kasachstan 2016 Straflosigkeit für Folter und andere Misshandlungen blieb weitestgehend bestehen. Es gab nach wie vor keine unabhängige und vollständige Untersuchung der Foltervorwürfe, die nach der Niederschlagung der Proteste in Schanaosen im Jahr 2011 erhoben wurden. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit waren nach wie vor eingeschränkt. Amnesty ReportKatar06.05.2015 Katar 2015 Arbeitsmigranten genossen nach wie vor keinen ausreichenden gesetzlichen Schutz gegen Ausbeutung und Misshandlungen durch ihre Arbeitgeber. Frauen wurden noch immer sowohl durch Gesetze als auch im täglichen Leben benachteiligt und erlitten Gewalt. Die Behörden schränkten das Recht auf freie Meinungsäußerung ein. Gerichte hielten sich nicht an die Standards für faire Gerichtsverfahren. Es wurden mindestens zwei Todesurteile verhängt. Meldungen über Hinrichtungen gab es keine. #### [Hintergrund] Amnesty ReportKasachstan06.05.2015 Kasachstan 2015 Menschenrechtsverletzungen, die von Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden verübt wurden, wurden nicht untersucht, und bei der strafrechtlichen Verfolgung der mutmaßlichen Täter waren ebenfalls keine Fortschritte zu verzeichnen. Bürokratische Hindernisse verhinderten, dass Folteropfer und ihre Familienangehörigen Gerechtigkeit erfuhren. Zivilgesellschaftliche Aktivisten befürchteten, dass neue Gesetzesvorhaben ihre Meinungs- und Vereinigungsfreiheit einschränken könnten. Amnesty ReportBrasilien03.05.2015 Brasilien 2015 Nach wie vor gingen Berichte über schwere Menschenrechtsverletzungen ein, darunter Tötungen durch die Polizei sowie Folter und andere Misshandlungen von Häftlingen. Landesweite Proteste, insbesondere rund um die Fußballweltmeisterschaft, wurden von den Sicherheitskräften häufig unter Einsatz exzessiver und unnötiger Gewalt unterdrückt. In mehreren Landesteilen gab es Berichte über willkürliche Festnahmen und Versuche, friedliche Demonstrierende zu kriminalisieren. Amnesty ReportBrasilien31.05.2016 Brasilien 2016 Nach wie vor gingen Berichte über schwere Menschenrechts-verletzungen ein, darunter Tötungen durch die Polizei sowie Folter und anderweitige Misshandlung von Häftlingen. Junge afro-brasilianische Bewohner von Favelas (städtische Armen-viertel) und marginalisierte Bevölkerungsgruppen waren einem besonders hohen Risiko ausgesetzt. Sicherheitskräfte wendeten häufig exzessive oder unnötige Gewalt an, um Proteste zu unterbinden. Landkonflikte und Konflikte über natürliche Ressourcen führten dazu, dass zahlreiche Personen getötet wurden. Amnesty ReportMalta07.05.2015 Malta 2015 Malta behielt 2014 die enge Auslegung seiner Verpflichtung zu Such- und Rettungseinsätzen auf See bei. Die Behörden nahmen Asylsuchende und Migranten nach wie vor automatisch in Gewahrsam und verstießen damit gegen internationale Standards. Gleichgeschlechtliche Partnerschaften wurden mit standesamtlich geschlossenen Ehen von Heterosexuellen rechtlich gleichgestellt. Amnesty ReportFrankreich04.05.2015 Frankreich 2015 Informelle Siedlungen eingewanderter Roma wurden weiterhin zwangsgeräumt. In vielen Fällen wurden die Betroffenen weder vorher informiert, noch bot man ihnen alternative Unterkünfte an. Es gab nach wie vor Zweifel an der Gründlichkeit und Unparteilichkeit der Untersuchungen von Vorwürfen über Misshandlungen durch die Polizei. Nach einer Gesetzesänderung im Jahr 2013 konnten gleichgeschlechtliche Paare heiraten. Amnesty ReportMalta27.05.2013 Malta 2013 Asylsuchende und Migranten ohne regulären Aufenthaltsstatus wurden 2012 nach wie vor routinemäßig bis zu 18 Monate in Gewahrsam genommen. Die Rechtsmittelverfahren zur Anfechtung dieser Praxis waren weiterhin unzulänglich. Der gesetzliche Schutz gegen Hassverbrechen wurde auf Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle ausgeweitet. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Page 3 Page 4 Aktuelle Seite 5 Page 6 Page 7 Page 8 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportKatar01.06.2016 Katar 2016 Die Behörden schränkten 2015 willkürlich die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit ein. Ein gewaltloser politischer Gefangener musste eine lange Haftstrafe verbüßen, weil er Gedichte verfasst und vorgetragen hatte. Arbeitsmigranten wurden weiterhin ausgebeutet und misshandelt. Dies galt insbesondere für Hausangestellte und für Bauarbeiter, die im Rahmen prestigeträchtiger Bauprojekte beschäftigt waren. Frauen wurden noch immer sowohl durch Gesetze als auch im täglichen Leben benachteiligt. Katar hielt an der Todesstrafe fest.
Amnesty ReportKasachstan01.06.2016 Kasachstan 2016 Straflosigkeit für Folter und andere Misshandlungen blieb weitestgehend bestehen. Es gab nach wie vor keine unabhängige und vollständige Untersuchung der Foltervorwürfe, die nach der Niederschlagung der Proteste in Schanaosen im Jahr 2011 erhoben wurden. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit waren nach wie vor eingeschränkt.
Amnesty ReportKatar06.05.2015 Katar 2015 Arbeitsmigranten genossen nach wie vor keinen ausreichenden gesetzlichen Schutz gegen Ausbeutung und Misshandlungen durch ihre Arbeitgeber. Frauen wurden noch immer sowohl durch Gesetze als auch im täglichen Leben benachteiligt und erlitten Gewalt. Die Behörden schränkten das Recht auf freie Meinungsäußerung ein. Gerichte hielten sich nicht an die Standards für faire Gerichtsverfahren. Es wurden mindestens zwei Todesurteile verhängt. Meldungen über Hinrichtungen gab es keine. #### [Hintergrund]
Amnesty ReportKasachstan06.05.2015 Kasachstan 2015 Menschenrechtsverletzungen, die von Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden verübt wurden, wurden nicht untersucht, und bei der strafrechtlichen Verfolgung der mutmaßlichen Täter waren ebenfalls keine Fortschritte zu verzeichnen. Bürokratische Hindernisse verhinderten, dass Folteropfer und ihre Familienangehörigen Gerechtigkeit erfuhren. Zivilgesellschaftliche Aktivisten befürchteten, dass neue Gesetzesvorhaben ihre Meinungs- und Vereinigungsfreiheit einschränken könnten.
Amnesty ReportBrasilien03.05.2015 Brasilien 2015 Nach wie vor gingen Berichte über schwere Menschenrechtsverletzungen ein, darunter Tötungen durch die Polizei sowie Folter und andere Misshandlungen von Häftlingen. Landesweite Proteste, insbesondere rund um die Fußballweltmeisterschaft, wurden von den Sicherheitskräften häufig unter Einsatz exzessiver und unnötiger Gewalt unterdrückt. In mehreren Landesteilen gab es Berichte über willkürliche Festnahmen und Versuche, friedliche Demonstrierende zu kriminalisieren.
Amnesty ReportBrasilien31.05.2016 Brasilien 2016 Nach wie vor gingen Berichte über schwere Menschenrechts-verletzungen ein, darunter Tötungen durch die Polizei sowie Folter und anderweitige Misshandlung von Häftlingen. Junge afro-brasilianische Bewohner von Favelas (städtische Armen-viertel) und marginalisierte Bevölkerungsgruppen waren einem besonders hohen Risiko ausgesetzt. Sicherheitskräfte wendeten häufig exzessive oder unnötige Gewalt an, um Proteste zu unterbinden. Landkonflikte und Konflikte über natürliche Ressourcen führten dazu, dass zahlreiche Personen getötet wurden.
Amnesty ReportMalta07.05.2015 Malta 2015 Malta behielt 2014 die enge Auslegung seiner Verpflichtung zu Such- und Rettungseinsätzen auf See bei. Die Behörden nahmen Asylsuchende und Migranten nach wie vor automatisch in Gewahrsam und verstießen damit gegen internationale Standards. Gleichgeschlechtliche Partnerschaften wurden mit standesamtlich geschlossenen Ehen von Heterosexuellen rechtlich gleichgestellt.
Amnesty ReportFrankreich04.05.2015 Frankreich 2015 Informelle Siedlungen eingewanderter Roma wurden weiterhin zwangsgeräumt. In vielen Fällen wurden die Betroffenen weder vorher informiert, noch bot man ihnen alternative Unterkünfte an. Es gab nach wie vor Zweifel an der Gründlichkeit und Unparteilichkeit der Untersuchungen von Vorwürfen über Misshandlungen durch die Polizei. Nach einer Gesetzesänderung im Jahr 2013 konnten gleichgeschlechtliche Paare heiraten.
Amnesty ReportMalta27.05.2013 Malta 2013 Asylsuchende und Migranten ohne regulären Aufenthaltsstatus wurden 2012 nach wie vor routinemäßig bis zu 18 Monate in Gewahrsam genommen. Die Rechtsmittelverfahren zur Anfechtung dieser Praxis waren weiterhin unzulänglich. Der gesetzliche Schutz gegen Hassverbrechen wurde auf Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle ausgeweitet.