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Amnesty ReportIran19.02.2015 Iran 2015 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit waren 2014 weiterhin stark eingeschränkt. Frauenrechtlerinnen und Personen, die sich für die Rechte von Minderheiten einsetzten, Journalisten, Menschenrechtsverteidiger und Regierungskritiker wurden willkürlich festgenommen, inhaftiert, strafrechtlich verfolgt und in unfairen Gerichtsverfahren verurteilt. Folter und andere Misshandlungen an Gefangenen waren an der Tagesordnung und blieben straflos. Frauen sowie Angehörige ethnischer und religiöser Minderheiten wurden weiterhin durch die Gesetzgebung und im Alltag diskriminiert. Amnesty ReportEcuador01.06.2016 Ecuador 2016 Regierungskritiker, darunter auch Menschenrechtsverteidiger, wurden angegriffen und mit Geldstrafen und unbegründeten Anklagen belegt. Das Recht indigener Gemeinschaften auf vorherige Konsultation und freie, vorherige und informierte Zustimmung bei Entscheidungen, die ihre Lebensgrundlage betreffen, wurde nicht gewahrt. Amnesty ReportIran17.02.2016 Iran 2016 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit waren 2015 weiterhin stark eingeschränkt. Journalisten, Menschenrechtsverteidiger, Gewerkschaftler und Personen, die Kritik äußerten, wurden aufgrund von vage formulierten und überaus weit gefassten Anklagen festgenommen und inhaftiert. Folter und andere Misshandlungen von Gefangenen waren an der Tagesordnung und blieben straflos. Die Haftbedingungen waren hart. Gerichtsverfahren waren unfair und in einigen Fällen endeten sie mit Todesurteilen. Frauen sowie Angehörige ethnischer und religiöser Minderheiten wurden durch Gesetze und im Alltag diskriminiert. Die Behörden vollstreckten grausame Körperstrafen wie Blendungen, Amputationen und Auspeitschungen. Gerichte verurteilten Menschen wegen einer Reihe von Verbrechen zum Tode. Viele Gefangene wurden hingerichtet, darunter mindestens vier, die zur Tatzeit noch minderjährig waren. Amnesty ReportSchweiz28.05.2013 Schweiz 2013 Die Bedingungen für den Zugang zum Asylverfahren wurden 2012 verschärft. Es wurden Maßnahmen zur Einschränkung der Anwendung von Gewalt bei Abschiebungen eingeführt. Amnesty ReportIran23.05.2013 Iran 2013 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit waren 2012 weiterhin stark eingeschränkt. Regierungskritiker und Menschenrechtsverteidiger, Frauenrechtlerinnen und Personen, die sich für die Rechte von Minderheiten einsetzten, wurden willkürlich festgenommen, ohne Kontakt zur Außenwelt in Gewahrsam gehalten, nach unfairen Gerichtsverfahren zu Gefängnisstrafen verurteilt und daran gehindert, ins Ausland zu reisen. Amnesty ReportEcuador22.05.2013 Ecuador 2013 Sprecher indigener Gemeinschaften waren mit fragwürdigen Strafanzeigen konfrontiert, mit denen ihr Recht auf Versammlungsfreiheit eingeschränkt werden sollte. Die Rechte indigener Bevölkerungsgruppen auf vorherige Konsultation und eine freiwillige, vorab und in Kenntnis der Sachlage gegebene Zustimmung wurden nicht erfüllt. Amnesty ReportSchweiz09.05.2012 Schweiz 2012 Gesetzliche Bestimmungen, die Muslime diskriminierten, wurden auf Bundes- und Kantonsebene vorgeschlagen bzw. blieben weiter in Kraft. Die Anwendung exzessiver Gewalt bei Abschiebungen und unzureichende Sozialhilfe für abgelehnte Asylsuchende gaben Anlass zu großer Besorgnis. Amnesty ReportIran08.05.2012 Iran 2012 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit waren weiterhin stark eingeschränkt. Regierungskritiker, Frauenrechtlerinnen und Personen, die sich für die Rechte von Minderheiten einsetzten, sowie andere Menschenrechtsverteidiger durften nicht ins Ausland reisen, wurden willkürlich festgenommen, ohne Kontakt zur Außenwelt in Gewahrsam gehalten und nach unfairen Gerichtsverfahren inhaftiert. Folter und andere Misshandlungen an Gefangenen waren an der Tagesordnung und blieben straflos. Frauen sowie Angehörige religiöser und ethnischer Minderheiten wurden weiterhin durch die Gesetzgebung und im Alltag diskriminiert. Mindestens 360 Personen wurden hingerichtet, die tatsächliche Zahl dürfte jedoch sehr viel höher liegen. Mindestens drei der Hingerichteten waren zur Tatzeit noch minderjährig. Es wurden gerichtlich angeordnete Prügel- und Amputationsstrafen vollstreckt. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Page 3 Aktuelle Seite 4 Page 5 Page 6 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportEcuador03.05.2015 Ecuador 2015 Menschenrechtsverteidiger und Regierungskritiker wurden nach wie vor angegriffen und diskreditiert. Das Recht indigener Bevölkerungsgruppen auf vorherige Konsultation und eine freiwillige, vorab und in Kenntnis der Sachlage gegebene Zustimmung wurde nicht gewahrt.
Amnesty ReportIran19.02.2015 Iran 2015 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit waren 2014 weiterhin stark eingeschränkt. Frauenrechtlerinnen und Personen, die sich für die Rechte von Minderheiten einsetzten, Journalisten, Menschenrechtsverteidiger und Regierungskritiker wurden willkürlich festgenommen, inhaftiert, strafrechtlich verfolgt und in unfairen Gerichtsverfahren verurteilt. Folter und andere Misshandlungen an Gefangenen waren an der Tagesordnung und blieben straflos. Frauen sowie Angehörige ethnischer und religiöser Minderheiten wurden weiterhin durch die Gesetzgebung und im Alltag diskriminiert.
Amnesty ReportEcuador01.06.2016 Ecuador 2016 Regierungskritiker, darunter auch Menschenrechtsverteidiger, wurden angegriffen und mit Geldstrafen und unbegründeten Anklagen belegt. Das Recht indigener Gemeinschaften auf vorherige Konsultation und freie, vorherige und informierte Zustimmung bei Entscheidungen, die ihre Lebensgrundlage betreffen, wurde nicht gewahrt.
Amnesty ReportIran17.02.2016 Iran 2016 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit waren 2015 weiterhin stark eingeschränkt. Journalisten, Menschenrechtsverteidiger, Gewerkschaftler und Personen, die Kritik äußerten, wurden aufgrund von vage formulierten und überaus weit gefassten Anklagen festgenommen und inhaftiert. Folter und andere Misshandlungen von Gefangenen waren an der Tagesordnung und blieben straflos. Die Haftbedingungen waren hart. Gerichtsverfahren waren unfair und in einigen Fällen endeten sie mit Todesurteilen. Frauen sowie Angehörige ethnischer und religiöser Minderheiten wurden durch Gesetze und im Alltag diskriminiert. Die Behörden vollstreckten grausame Körperstrafen wie Blendungen, Amputationen und Auspeitschungen. Gerichte verurteilten Menschen wegen einer Reihe von Verbrechen zum Tode. Viele Gefangene wurden hingerichtet, darunter mindestens vier, die zur Tatzeit noch minderjährig waren.
Amnesty ReportSchweiz28.05.2013 Schweiz 2013 Die Bedingungen für den Zugang zum Asylverfahren wurden 2012 verschärft. Es wurden Maßnahmen zur Einschränkung der Anwendung von Gewalt bei Abschiebungen eingeführt.
Amnesty ReportIran23.05.2013 Iran 2013 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit waren 2012 weiterhin stark eingeschränkt. Regierungskritiker und Menschenrechtsverteidiger, Frauenrechtlerinnen und Personen, die sich für die Rechte von Minderheiten einsetzten, wurden willkürlich festgenommen, ohne Kontakt zur Außenwelt in Gewahrsam gehalten, nach unfairen Gerichtsverfahren zu Gefängnisstrafen verurteilt und daran gehindert, ins Ausland zu reisen.
Amnesty ReportEcuador22.05.2013 Ecuador 2013 Sprecher indigener Gemeinschaften waren mit fragwürdigen Strafanzeigen konfrontiert, mit denen ihr Recht auf Versammlungsfreiheit eingeschränkt werden sollte. Die Rechte indigener Bevölkerungsgruppen auf vorherige Konsultation und eine freiwillige, vorab und in Kenntnis der Sachlage gegebene Zustimmung wurden nicht erfüllt.
Amnesty ReportSchweiz09.05.2012 Schweiz 2012 Gesetzliche Bestimmungen, die Muslime diskriminierten, wurden auf Bundes- und Kantonsebene vorgeschlagen bzw. blieben weiter in Kraft. Die Anwendung exzessiver Gewalt bei Abschiebungen und unzureichende Sozialhilfe für abgelehnte Asylsuchende gaben Anlass zu großer Besorgnis.
Amnesty ReportIran08.05.2012 Iran 2012 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit waren weiterhin stark eingeschränkt. Regierungskritiker, Frauenrechtlerinnen und Personen, die sich für die Rechte von Minderheiten einsetzten, sowie andere Menschenrechtsverteidiger durften nicht ins Ausland reisen, wurden willkürlich festgenommen, ohne Kontakt zur Außenwelt in Gewahrsam gehalten und nach unfairen Gerichtsverfahren inhaftiert. Folter und andere Misshandlungen an Gefangenen waren an der Tagesordnung und blieben straflos. Frauen sowie Angehörige religiöser und ethnischer Minderheiten wurden weiterhin durch die Gesetzgebung und im Alltag diskriminiert. Mindestens 360 Personen wurden hingerichtet, die tatsächliche Zahl dürfte jedoch sehr viel höher liegen. Mindestens drei der Hingerichteten waren zur Tatzeit noch minderjährig. Es wurden gerichtlich angeordnete Prügel- und Amputationsstrafen vollstreckt.