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Es gab weiterhin Drohungen und Angriffe gegen Journalisten und die Freiheit der Medien. Der Internationale Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien in Den Haag fällte Urteile im Zusammenhang mit Verbrechen, die während des bewaffneten Konflikts in den Jahren 1992 bis 1995 verübt worden waren. Auf nationaler Ebene gab es kaum Fortschritte hinsichtlich der juristischen Aufarbeitung des Konflikts sowie der Entschädigung für zivile Kriegsopfer. Amnesty ReportIrak17.02.2017 Irak 2017 Im Zuge des internen bewaffneten Konflikts begingen Regierungskräfte, paramilitärische Milizen und die bewaffnete Gruppe Islamischer Staat (IS) 2016 Kriegsverbrechen, Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht und schwere Menschenrechtsverletzungen. Angehörige des IS richteten Kritiker und Zivilpersonen, die vom IS kontrollierte Gebiete verlassen wollten, regelrecht hin und vergewaltigten und folterten Menschen, die sie gefangen genommen hatten. Der IS benutzte Zivilpersonen als menschliche Schutzschilde und setzte Kindersoldaten ein. Amnesty ReportNiederlande08.06.2016 Niederlande 2016 In Hafteinrichtungen für Flüchtlinge und Asylsuchende wurde nach wie vor Einzelhaft eingesetzt. Die Regierung ergriff keine Maßnahmen zur Verhinderung der Erstellung von Persönlichkeitsprofilen nach ethnischen Kriterien durch die Polizei. Amnesty ReportIrak17.02.2016 Irak 2016 Die Lage der Menschenrechte verschlechterte sich 2015 weiter. Sicherheitskräfte der Regierung, regierungstreue Milizen und die bewaffnete Gruppe Islamischer Staat (IS) begingen Kriegsverbrechen und Menschenrechtsverstöße. Regierungstruppen waren für wahllose Angriffe auf Gebiete unter IS-Kontrolle verantwortlich und verübten außergerichtliche Hinrichtungen. Der IS verübte Massentötungen im Stil von Hinrichtungen und war für Entführungen verantwortlich. Amnesty ReportNiederlande08.05.2015 Niederlande 2015 Migranten ohne regulären Aufenthaltsstatus waren langen Phasen der Inhaftierung unter extrem harten Bedingungen ausgesetzt. Es gab Bedenken im Hinblick auf die Erstellung von Persönlichkeitsprofilen nach ethnischen Kriterien durch Strafverfolgungsbehörden. Amnesty ReportBosnien & Herzegowina03.05.2015 Bosnien und Herzegowina 2015 Hohe Arbeitslosigkeit und Unzufriedenheit mit staatlichen Institutionen führten 2014 im ganzen Land zu Protesten, bei denen es zu Zusammenstößen zwischen Demonstrierenden und der Polizei kam. Gerichte in Bosnien und Herzegowina waren weiterhin damit beschäftigt, Kriegsverbrechen aufzuarbeiten. Die Prozesse kamen jedoch nur schleppend voran, und es herrschte nach wie vor Straflosigkeit. Vielen zivilen Opfern des Krieges blieben Gerechtigkeit und Wiedergutmachung weiterhin verwehrt. Amnesty ReportIrak19.02.2015 Irak 2015 Die Lage der Menschenrechte verschlechterte sich erheblich aufgrund des eskalierenden bewaffneten Konflikts zwischen Sicherheitskräften und Kämpfern der bewaffneten Gruppe Islamischer Staat (IS, vormals Islamischer Staat im Irak und Syrien/ISIS), die weite Teile des Zentral- und Nordiraks unter ihre Kontrolle brachte. IS-Kämpfer verübten zahlreiche Kriegsverbrechen, darunter ethnische Säuberungen. Amnesty ReportNiederlande20.05.2017 Niederlande 2017 Migranten ohne regulären Aufenthaltsstatus wurden nach wie vor routinemäßig ihrer Freiheit beraubt, und die Regierung zog noch immer nicht in ausreichendem Maße Alternativen zur Inhaftierung in Erwägung. Die Erstellung von Persönlichkeitsprofilen nach ethnischen Kriterien durch die Polizei gab unvermindert Anlass zu ernsthafter Besorgnis. Amnesty ReportBosnien & Herzegowina31.05.2016 Bosnien und Herzegowina 2016 Die Behörden verstießen auch 2015 gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung. Juden und Roma waren nach wie vor Diskriminierungen ausgesetzt. Vielen Opfern des Krieges blieben Gerechtigkeit und Wiedergutmachung weiterhin verwehrt, da es am politischen Willen mangelte, landesweite Programme zu beschließen und sie finanziell und personell angemessen auszustatten. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Aktuelle Seite 3 Page 4 Page 5 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportBosnien & Herzegowina15.05.2017 Bosnien und Herzegowina 2017 Trotz einer neuen, fortschrittlichen Antidiskriminierungsgesetzgebung, die 2016 verabschiedet wurde, war die Diskriminierung schutzbedürftiger Minderheiten nach wie vor stark verbreitet. Es gab weiterhin Drohungen und Angriffe gegen Journalisten und die Freiheit der Medien. Der Internationale Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien in Den Haag fällte Urteile im Zusammenhang mit Verbrechen, die während des bewaffneten Konflikts in den Jahren 1992 bis 1995 verübt worden waren. Auf nationaler Ebene gab es kaum Fortschritte hinsichtlich der juristischen Aufarbeitung des Konflikts sowie der Entschädigung für zivile Kriegsopfer.
Amnesty ReportIrak17.02.2017 Irak 2017 Im Zuge des internen bewaffneten Konflikts begingen Regierungskräfte, paramilitärische Milizen und die bewaffnete Gruppe Islamischer Staat (IS) 2016 Kriegsverbrechen, Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht und schwere Menschenrechtsverletzungen. Angehörige des IS richteten Kritiker und Zivilpersonen, die vom IS kontrollierte Gebiete verlassen wollten, regelrecht hin und vergewaltigten und folterten Menschen, die sie gefangen genommen hatten. Der IS benutzte Zivilpersonen als menschliche Schutzschilde und setzte Kindersoldaten ein.
Amnesty ReportNiederlande08.06.2016 Niederlande 2016 In Hafteinrichtungen für Flüchtlinge und Asylsuchende wurde nach wie vor Einzelhaft eingesetzt. Die Regierung ergriff keine Maßnahmen zur Verhinderung der Erstellung von Persönlichkeitsprofilen nach ethnischen Kriterien durch die Polizei.
Amnesty ReportIrak17.02.2016 Irak 2016 Die Lage der Menschenrechte verschlechterte sich 2015 weiter. Sicherheitskräfte der Regierung, regierungstreue Milizen und die bewaffnete Gruppe Islamischer Staat (IS) begingen Kriegsverbrechen und Menschenrechtsverstöße. Regierungstruppen waren für wahllose Angriffe auf Gebiete unter IS-Kontrolle verantwortlich und verübten außergerichtliche Hinrichtungen. Der IS verübte Massentötungen im Stil von Hinrichtungen und war für Entführungen verantwortlich.
Amnesty ReportNiederlande08.05.2015 Niederlande 2015 Migranten ohne regulären Aufenthaltsstatus waren langen Phasen der Inhaftierung unter extrem harten Bedingungen ausgesetzt. Es gab Bedenken im Hinblick auf die Erstellung von Persönlichkeitsprofilen nach ethnischen Kriterien durch Strafverfolgungsbehörden.
Amnesty ReportBosnien & Herzegowina03.05.2015 Bosnien und Herzegowina 2015 Hohe Arbeitslosigkeit und Unzufriedenheit mit staatlichen Institutionen führten 2014 im ganzen Land zu Protesten, bei denen es zu Zusammenstößen zwischen Demonstrierenden und der Polizei kam. Gerichte in Bosnien und Herzegowina waren weiterhin damit beschäftigt, Kriegsverbrechen aufzuarbeiten. Die Prozesse kamen jedoch nur schleppend voran, und es herrschte nach wie vor Straflosigkeit. Vielen zivilen Opfern des Krieges blieben Gerechtigkeit und Wiedergutmachung weiterhin verwehrt.
Amnesty ReportIrak19.02.2015 Irak 2015 Die Lage der Menschenrechte verschlechterte sich erheblich aufgrund des eskalierenden bewaffneten Konflikts zwischen Sicherheitskräften und Kämpfern der bewaffneten Gruppe Islamischer Staat (IS, vormals Islamischer Staat im Irak und Syrien/ISIS), die weite Teile des Zentral- und Nordiraks unter ihre Kontrolle brachte. IS-Kämpfer verübten zahlreiche Kriegsverbrechen, darunter ethnische Säuberungen.
Amnesty ReportNiederlande20.05.2017 Niederlande 2017 Migranten ohne regulären Aufenthaltsstatus wurden nach wie vor routinemäßig ihrer Freiheit beraubt, und die Regierung zog noch immer nicht in ausreichendem Maße Alternativen zur Inhaftierung in Erwägung. Die Erstellung von Persönlichkeitsprofilen nach ethnischen Kriterien durch die Polizei gab unvermindert Anlass zu ernsthafter Besorgnis.
Amnesty ReportBosnien & Herzegowina31.05.2016 Bosnien und Herzegowina 2016 Die Behörden verstießen auch 2015 gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung. Juden und Roma waren nach wie vor Diskriminierungen ausgesetzt. Vielen Opfern des Krieges blieben Gerechtigkeit und Wiedergutmachung weiterhin verwehrt, da es am politischen Willen mangelte, landesweite Programme zu beschließen und sie finanziell und personell angemessen auszustatten.