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Die vielen noch existierenden Menschenrechtsprobleme stellten weiterhin eine große Herausforderung dar. So griffen Behörden auf das Antiterrorgesetz zurück, um Tatverdächtige festzunehmen und zu inhaftieren. Nach wie vor wurden Menschen in Polizeigewahrsam gefoltert oder anderweitig misshandelt, und es herrschte weiterhin Straflosigkeit für Fälle von Verschwindenlassen und andere Menschenrechtsverletzungen. Die Opfer von während des bewaffneten Konflikts verübten Menschenrechtsverletzungen sahen sich großen Herausforderungen bei der Rückkehr in ein normales Leben und der Wiederherstellung ihrer Existenzgrundlagen gegenüber, da kohärente Pläne zur Unterstützung und Entschädigung noch nicht umgesetzt wurden. Amnesty ReportSri Lanka09.06.2016 Sri Lanka 2016 Im Januar 2015 trat eine neue Regierung mit dem Versprechen an, eine Verfassungsreform durchzuführen und die Lage der Menschenrechte zu verbessern. Die Menschenrechtsprobleme stellten jedoch weiterhin eine große Herausforderung dar. Dazu gehörten die anhaltende Praxis willkürlicher Festnahmen und Inhaftierungen, Folter und andere Misshandlungen, Verschwindenlassen und Tod in Gewahrsam sowie das seit langem bestehende Klima der Straflosigkeit für diese und andere Menschenrechtsverletzungen. Amnesty ReportSüdafrika09.06.2016 Südafrika 2016 Die Polizei wendete weiterhin Folter und andere Misshandlungen sowie exzessive Gewalt an, doch wurde ein gewisses Maß an Rechenschaftspflicht durchgesetzt. Gegen Flüchtlinge und Asylsuchende wurde nach wie vor gezielt Gewalt eingesetzt; Todesfälle, Vertreibungen und Eigentumszerstörungen waren die Folge. Für HIV-infizierte Personen wurde der Zugang zu medizinischer Versorgung zwar weiter ausgebaut, doch gab es in vielen Bereichen noch immer Engpässe. Amnesty ReportSüdafrika08.05.2015 Südafrika 2015 Gerichtliche Untersuchungsausschüsse kamen zu dem Ergebnis, dass die Polizei exzessive Gewalt angewendet hatte, für außergerichtliche Hinrichtungen verantwortlich war und in ärmeren Wohngegenden nicht für ausreichenden Schutz gesorgt hatte. Es kam weiterhin zu Vorfällen von Eigentumszerstörung und zur Vertreibung von Flüchtlingen und Asylsuchenden durch Angehörige der Sicherheitskräfte. Menschenrechtsverteidiger waren Einschüchterungen und Bedrohungen ausgesetzt. Amnesty ReportSri Lanka08.05.2015 Sri Lanka 2015 Rechtswidrige Inhaftierungen und Folter durch die Sicherheitskräfte blieben straflos. Die Behörden wendeten weiterhin das Antiterrorgesetz an, um Personen, die sie einer Straftat verdächtigten, festzunehmen und ohne Anklageerhebung oder Gerichtsverfahren zu inhaftieren. Menschenrechtsverteidiger und Familienangehörige von "verschwundenen" Personen wurden bedroht und festgenommen. Tödliche Anschläge auf Angehörige religiöser Minderheiten blieben ungesühnt. Amnesty ReportSri Lanka28.05.2013 Sri Lanka 2013 Rechtswidrige Inhaftierungen, Folter und Verschwindenlassen waren noch immer weit verbreitet und blieben straflos. Beamte und Unterstützer der Regierung schikanierten und bedrohten Menschenrechtsverteidiger, Journalisten und Vertreter der Justiz, die ihre Stimme gegen Machtmissbrauch erhoben oder Rechenschaft für Menschenrechtsverletzungen einforderten. Amnesty ReportSüdafrika27.05.2013 Südafrika 2013 Menschenrechtsverletzungen wie exzessive Gewaltanwendung der Polizei gegen Protestierende, mutmaßliche außergerichtliche Hinrichtungen und Folter gaben Anlass zur Besorgnis. Die staatlichen Behörden ergriffen einige Schritte zur Rechenschaftslegung. Die Diskriminierung und gezielte Gewalt gegen Asylsuchende und Flüchtlinge und die Barrieren beim Zugang zum Asylverfahren nahmen zu. Amnesty ReportSüdafrika09.05.2012 Südafrika 2012 Für Menschen mit HIV/AIDS gab es deutliche Verbesserungen bezüglich ihres Zugangs zu Behandlung und Pflege. Aufgrund von Diskriminierung konnten jedoch weiterhin nicht alle Betroffenen die entsprechenden Gesundheitsdienste in Anspruch nehmen, insbesondere in ländlichen Gebieten. Asylsuchende und Flüchtlinge wurden diskriminiert und sahen sich gezielten Gewalttaten ausgesetzt. Darüber hinaus erschwerten Änderungen in der Asylpolitik ihren Zugang zu Asylverfahren. Die Polizei ging mit exzessiver Gewalt gegen Protestierende vor. Der Einsatz tödlicher Gewalt durch die Polizei gab weiterhin Anlass zu Besorgnis. Die Behörden leiteten erste Schritte ein, um die systematische, durch Hass motivierte Gewalt gegen Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender zu bekämpfen. Die Nationalversammlung verabschiedete das Gesetz zum Schutz staatlicher Informationen (Protection of State Information Bill), das das Recht auf freie Meinungsäußerung gefährdete. Amnesty ReportSri Lanka09.05.2012 Sri Lanka 2012 Die Regierung ließ weiterhin willkürlich Menschen festnehmen, foltern oder misshandeln und "verschwinden" und schritt in den meisten Fällen nicht gegen die Straflosigkeit für Verletzungen der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts ein. Da die Regierung wiederholt den Vorwurf zurückwies, dass beide Konfliktparteien während des im Jahr 2009 beendeten Konflikts Kriegsverbrechen begangen hätten, sah sich Amnesty International dazu veranlasst, erneut eine unabhängige internationale Untersuchung zu fordern. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Aktuelle Seite 2 Page 3 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportSri Lanka20.05.2017 Sri Lanka 2017 Die Regierung Sri Lankas hielt an ihrer Zusage fest, die Verantwortlichen für mutmaßliche völkerrechtliche Verbrechen zur Rechenschaft zu ziehen, doch der Umsetzungsprozess verlief langsam. Die vielen noch existierenden Menschenrechtsprobleme stellten weiterhin eine große Herausforderung dar. So griffen Behörden auf das Antiterrorgesetz zurück, um Tatverdächtige festzunehmen und zu inhaftieren. Nach wie vor wurden Menschen in Polizeigewahrsam gefoltert oder anderweitig misshandelt, und es herrschte weiterhin Straflosigkeit für Fälle von Verschwindenlassen und andere Menschenrechtsverletzungen. Die Opfer von während des bewaffneten Konflikts verübten Menschenrechtsverletzungen sahen sich großen Herausforderungen bei der Rückkehr in ein normales Leben und der Wiederherstellung ihrer Existenzgrundlagen gegenüber, da kohärente Pläne zur Unterstützung und Entschädigung noch nicht umgesetzt wurden.
Amnesty ReportSri Lanka09.06.2016 Sri Lanka 2016 Im Januar 2015 trat eine neue Regierung mit dem Versprechen an, eine Verfassungsreform durchzuführen und die Lage der Menschenrechte zu verbessern. Die Menschenrechtsprobleme stellten jedoch weiterhin eine große Herausforderung dar. Dazu gehörten die anhaltende Praxis willkürlicher Festnahmen und Inhaftierungen, Folter und andere Misshandlungen, Verschwindenlassen und Tod in Gewahrsam sowie das seit langem bestehende Klima der Straflosigkeit für diese und andere Menschenrechtsverletzungen.
Amnesty ReportSüdafrika09.06.2016 Südafrika 2016 Die Polizei wendete weiterhin Folter und andere Misshandlungen sowie exzessive Gewalt an, doch wurde ein gewisses Maß an Rechenschaftspflicht durchgesetzt. Gegen Flüchtlinge und Asylsuchende wurde nach wie vor gezielt Gewalt eingesetzt; Todesfälle, Vertreibungen und Eigentumszerstörungen waren die Folge. Für HIV-infizierte Personen wurde der Zugang zu medizinischer Versorgung zwar weiter ausgebaut, doch gab es in vielen Bereichen noch immer Engpässe.
Amnesty ReportSüdafrika08.05.2015 Südafrika 2015 Gerichtliche Untersuchungsausschüsse kamen zu dem Ergebnis, dass die Polizei exzessive Gewalt angewendet hatte, für außergerichtliche Hinrichtungen verantwortlich war und in ärmeren Wohngegenden nicht für ausreichenden Schutz gesorgt hatte. Es kam weiterhin zu Vorfällen von Eigentumszerstörung und zur Vertreibung von Flüchtlingen und Asylsuchenden durch Angehörige der Sicherheitskräfte. Menschenrechtsverteidiger waren Einschüchterungen und Bedrohungen ausgesetzt.
Amnesty ReportSri Lanka08.05.2015 Sri Lanka 2015 Rechtswidrige Inhaftierungen und Folter durch die Sicherheitskräfte blieben straflos. Die Behörden wendeten weiterhin das Antiterrorgesetz an, um Personen, die sie einer Straftat verdächtigten, festzunehmen und ohne Anklageerhebung oder Gerichtsverfahren zu inhaftieren. Menschenrechtsverteidiger und Familienangehörige von "verschwundenen" Personen wurden bedroht und festgenommen. Tödliche Anschläge auf Angehörige religiöser Minderheiten blieben ungesühnt.
Amnesty ReportSri Lanka28.05.2013 Sri Lanka 2013 Rechtswidrige Inhaftierungen, Folter und Verschwindenlassen waren noch immer weit verbreitet und blieben straflos. Beamte und Unterstützer der Regierung schikanierten und bedrohten Menschenrechtsverteidiger, Journalisten und Vertreter der Justiz, die ihre Stimme gegen Machtmissbrauch erhoben oder Rechenschaft für Menschenrechtsverletzungen einforderten.
Amnesty ReportSüdafrika27.05.2013 Südafrika 2013 Menschenrechtsverletzungen wie exzessive Gewaltanwendung der Polizei gegen Protestierende, mutmaßliche außergerichtliche Hinrichtungen und Folter gaben Anlass zur Besorgnis. Die staatlichen Behörden ergriffen einige Schritte zur Rechenschaftslegung. Die Diskriminierung und gezielte Gewalt gegen Asylsuchende und Flüchtlinge und die Barrieren beim Zugang zum Asylverfahren nahmen zu.
Amnesty ReportSüdafrika09.05.2012 Südafrika 2012 Für Menschen mit HIV/AIDS gab es deutliche Verbesserungen bezüglich ihres Zugangs zu Behandlung und Pflege. Aufgrund von Diskriminierung konnten jedoch weiterhin nicht alle Betroffenen die entsprechenden Gesundheitsdienste in Anspruch nehmen, insbesondere in ländlichen Gebieten. Asylsuchende und Flüchtlinge wurden diskriminiert und sahen sich gezielten Gewalttaten ausgesetzt. Darüber hinaus erschwerten Änderungen in der Asylpolitik ihren Zugang zu Asylverfahren. Die Polizei ging mit exzessiver Gewalt gegen Protestierende vor. Der Einsatz tödlicher Gewalt durch die Polizei gab weiterhin Anlass zu Besorgnis. Die Behörden leiteten erste Schritte ein, um die systematische, durch Hass motivierte Gewalt gegen Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender zu bekämpfen. Die Nationalversammlung verabschiedete das Gesetz zum Schutz staatlicher Informationen (Protection of State Information Bill), das das Recht auf freie Meinungsäußerung gefährdete.
Amnesty ReportSri Lanka09.05.2012 Sri Lanka 2012 Die Regierung ließ weiterhin willkürlich Menschen festnehmen, foltern oder misshandeln und "verschwinden" und schritt in den meisten Fällen nicht gegen die Straflosigkeit für Verletzungen der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts ein. Da die Regierung wiederholt den Vorwurf zurückwies, dass beide Konfliktparteien während des im Jahr 2009 beendeten Konflikts Kriegsverbrechen begangen hätten, sah sich Amnesty International dazu veranlasst, erneut eine unabhängige internationale Untersuchung zu fordern.