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An der griechisch-türkischen Grenze kam es weiterhin zu rechtswidrigen Kollektivausweisungen. Der Polizei wurden nach wie vor Folter und andere Misshandlungen sowie exzessive Gewaltanwendung vorgeworfen. Im Dezember 2015 verabschiedete das Parlament ein Gesetz, das gleichgeschlechtlichen Paaren eine eingetragene Partnerschaft ermöglicht. Amnesty ReportNepal08.05.2015 Nepal 2015 Die Straflosigkeit wurde weiter zementiert: Trotz eines anderslautenden Urteils des Obersten Gerichtshofs verabschiedete die Verfassunggebende Versammlung ein Gesetz zur Schaffung eines Übergangsjustizmechanismus, durch den Amnestieempfehlungen für während des Bürgerkriegs (1996-2006) verübte Völkerrechtsverbrechen ausgesprochen werden können. Während des gesamten Jahres 2014 gab es Berichte über willkürliche Inhaftierungen, Folter und außergerichtliche Hinrichtungen. Amnesty ReportNepal20.05.2017 Nepal 2017 Zehntausenden Menschen, die von dem Erdbeben 2015 betroffen waren, wurden auch weiterhin das Recht auf angemessenen Wohnraum und andere Menschenrechte verwehrt. Marginalisierte Gruppen äußerten ihre Unzufriedenheit über Verfassungsänderungen, da Bedenken hinsichtlich diskriminierender Bestimmungen unberücksichtigt blieben. Die Anwendung von Folter und unnötiger oder exzessiver Gewalt gegen Demonstrierende in der Terai-Region wurde nicht wirksam untersucht. Bei der strafrechtlichen Verfolgung schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen, die während des bewaffneten Konflikts begangen wurden, waren nur geringe Fortschritte zu verzeichnen. Trotz einer neuen Maßnahme der Regierung zur Regulierung des Sektors wurden Arbeitsmigranten nach wie vor von Arbeitsvermittlern und Arbeitsagenturen ausgebeutet. Diskriminierung, u. a. aufgrund von Geschlecht, Kaste, Gesellschaftsschicht, ethnischer Zugehörigkeit, sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität und Religion, war nach wie vor weit verbreitet. Es wurden keine angemessenen Maßnahmen zum Schutz von Frauen und Mädchen vor geschlechtsspezifischer Gewalt ergriffen. Amnesty ReportGriechenland04.05.2015 Griechenland 2015 Es gab nach wie vor Vorwürfe wegen exzessiver Gewaltanwendung und Misshandlungen durch Ordnungskräfte, denen nur unzureichend nachgegangen wurde. Die Haftbedingungen waren weiterhin sehr schlecht. Rechtswidrige Push-back-Operationen, bei denen Migranten über die Grenze zwischen Griechenland und der Türkei zurückgeschoben wurden, setzten sich fort. Im September 2014 wurden aus Sorge über zunehmende rassistische Gewalt neue Gesetze gegen Hassverbrechen verabschiedet. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Aktuelle Seite 3 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportGriechenland17.02.2016 Griechenland 2016 Der dramatische Anstieg der Anzahl von Flüchtlingen, Asylsuchenden und Migranten, die 2015 auf den ägäischen Inseln ankamen, führte zur vollständigen Überforderung des schlecht funktionierenden Systems der Erstaufnahme. An der griechisch-türkischen Grenze kam es weiterhin zu rechtswidrigen Kollektivausweisungen. Der Polizei wurden nach wie vor Folter und andere Misshandlungen sowie exzessive Gewaltanwendung vorgeworfen. Im Dezember 2015 verabschiedete das Parlament ein Gesetz, das gleichgeschlechtlichen Paaren eine eingetragene Partnerschaft ermöglicht.
Amnesty ReportNepal08.05.2015 Nepal 2015 Die Straflosigkeit wurde weiter zementiert: Trotz eines anderslautenden Urteils des Obersten Gerichtshofs verabschiedete die Verfassunggebende Versammlung ein Gesetz zur Schaffung eines Übergangsjustizmechanismus, durch den Amnestieempfehlungen für während des Bürgerkriegs (1996-2006) verübte Völkerrechtsverbrechen ausgesprochen werden können. Während des gesamten Jahres 2014 gab es Berichte über willkürliche Inhaftierungen, Folter und außergerichtliche Hinrichtungen.
Amnesty ReportNepal20.05.2017 Nepal 2017 Zehntausenden Menschen, die von dem Erdbeben 2015 betroffen waren, wurden auch weiterhin das Recht auf angemessenen Wohnraum und andere Menschenrechte verwehrt. Marginalisierte Gruppen äußerten ihre Unzufriedenheit über Verfassungsänderungen, da Bedenken hinsichtlich diskriminierender Bestimmungen unberücksichtigt blieben. Die Anwendung von Folter und unnötiger oder exzessiver Gewalt gegen Demonstrierende in der Terai-Region wurde nicht wirksam untersucht. Bei der strafrechtlichen Verfolgung schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen, die während des bewaffneten Konflikts begangen wurden, waren nur geringe Fortschritte zu verzeichnen. Trotz einer neuen Maßnahme der Regierung zur Regulierung des Sektors wurden Arbeitsmigranten nach wie vor von Arbeitsvermittlern und Arbeitsagenturen ausgebeutet. Diskriminierung, u. a. aufgrund von Geschlecht, Kaste, Gesellschaftsschicht, ethnischer Zugehörigkeit, sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität und Religion, war nach wie vor weit verbreitet. Es wurden keine angemessenen Maßnahmen zum Schutz von Frauen und Mädchen vor geschlechtsspezifischer Gewalt ergriffen.
Amnesty ReportGriechenland04.05.2015 Griechenland 2015 Es gab nach wie vor Vorwürfe wegen exzessiver Gewaltanwendung und Misshandlungen durch Ordnungskräfte, denen nur unzureichend nachgegangen wurde. Die Haftbedingungen waren weiterhin sehr schlecht. Rechtswidrige Push-back-Operationen, bei denen Migranten über die Grenze zwischen Griechenland und der Türkei zurückgeschoben wurden, setzten sich fort. Im September 2014 wurden aus Sorge über zunehmende rassistische Gewalt neue Gesetze gegen Hassverbrechen verabschiedet.