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Amnesty ReportOman16.04.2020 Oman 2019 Meinungs- und Versammlungsfreiheit waren weiterhin eingeschränkt, trotz leichter Verbesserungen blieben Frauen benachteiligt. Arbeitsmigrant_innen litten nach wie vor unter Ausbeutung und Misshandlungen. Amnesty ReportMittlerer Osten und Nordafrika18.02.2020 Regionalkapitel Naher Osten und Nordafrika 2019 In vielen Ländern des Nahen Ostens und Nordafrikas kam es 2019 zu Massenprotesten. Amnesty ReportNauru23.05.2018 Nauru 2017/18 Flüchtlinge und Asylsuchende saßen weiterhin auf Nauru fest. Sie waren von der australischen Regierung unter Zwang dorthin gebracht worden, obwohl zahlreiche Berichte über physische, psychische und sexualisierte Übergriffe vorlagen. Amnesty ReportOman23.05.2018 Oman 2017/18 Die Behörden schränkten die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit ein. Dabei nutzten sie fehlerhafte Rechtsverfahren, um Zeitungen zu schließen und Journalisten festzunehmen. Amnesty ReportNauru08.06.2016 Nauru 2016 Es herrschte anhaltende Besorgnis hinsichtlich der fehlenden Unabhängigkeit der Justiz und der Einschränkungen der Meinungsfreiheit. In der von Australien betriebenen Einrichtung für Flüchtlinge und Asylsuchende auf Nauru blieben weiterhin zahlreiche Menschen untergebracht. Berichten zufolge kam es in dieser Einrichtung zu Fällen sexuellen Missbrauchs und anderen Formen physischer Gewaltanwendung, auch gegenüber Kindern. Amnesty ReportOman08.05.2015 Oman 2015 Die Behörden schränkten weiterhin das Recht auf freie Meinungsäußerung ein. Dies betraf auch die Medien sowie Online-Aktivitäten. Das Recht auf Versammlungsfreiheit war nicht gewährleistet. Etliche Regierungskritiker wurden inhaftiert und mehrere Wochen lang ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft gehalten. Frauen waren weiterhin vor dem Gesetz und im täglichen Leben benachteiligt. Die Todesstrafe blieb in Kraft, es gab jedoch keine Berichte über Hinrichtungen. Amnesty ReportOman20.05.2017 Oman 2017 Die Behörden schränkten nach wie vor die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit ein. Es kam zur Festnahme und Inhaftierung von Regierungskritikern und Menschenrechtsverteidigern. Die meisten von ihnen wurden binnen weniger Tage wieder freigelassen, einigen drohten jedoch strafrechtliche Verfolgung und Haft, wodurch ein Klima der Selbstzensur entstand. Frauen waren weiterhin vor dem Gesetz und im täglichen Leben diskriminiert. Arbeitsmigranten wurden ausgebeutet und misshandelt. Die Todesstrafe blieb in Kraft, es gab jedoch keine Meldungen über Hinrichtungen. Amnesty ReportNauru20.05.2017 Nauru 2017 Das Strafgesetzbuch von 2016 enthielt zwar Bestimmungen zum Schutz der Menschenrechte, seine Vorschriften wurden jedoch nur unzureichend umgesetzt. Die Verweigerung der Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit sowie auf Freizügigkeit und die Einreisebeschränkungen für ausländische Medien bereiteten weiterhin Grund zur Sorge. Mehreren ehemaligen Parlamentsabgeordneten wurden die Reisepässe entzogen. Auf der Grundlage eines mit Australien geschlossenen Abkommens befanden sich weiterhin Hunderte Flüchtlinge und Asylsuchende in einer Einrichtung auf Nauru, während andere außerhalb der Einrichtung untergebracht wurden. Im Mai 2016 wurde die Todesstrafe für alle Straftaten abgeschafft. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Aktuelle Seite 1 Page 2 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportOman28.03.2023 Oman 2022 Die Behörden ließen weiterhin Personen festnehmen und strafrechtlich verfolgen, die sich kritisch über das Vorgehen und die Entscheidungen der Regierung äußerten.
Amnesty ReportOman16.04.2020 Oman 2019 Meinungs- und Versammlungsfreiheit waren weiterhin eingeschränkt, trotz leichter Verbesserungen blieben Frauen benachteiligt. Arbeitsmigrant_innen litten nach wie vor unter Ausbeutung und Misshandlungen.
Amnesty ReportMittlerer Osten und Nordafrika18.02.2020 Regionalkapitel Naher Osten und Nordafrika 2019 In vielen Ländern des Nahen Ostens und Nordafrikas kam es 2019 zu Massenprotesten.
Amnesty ReportNauru23.05.2018 Nauru 2017/18 Flüchtlinge und Asylsuchende saßen weiterhin auf Nauru fest. Sie waren von der australischen Regierung unter Zwang dorthin gebracht worden, obwohl zahlreiche Berichte über physische, psychische und sexualisierte Übergriffe vorlagen.
Amnesty ReportOman23.05.2018 Oman 2017/18 Die Behörden schränkten die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit ein. Dabei nutzten sie fehlerhafte Rechtsverfahren, um Zeitungen zu schließen und Journalisten festzunehmen.
Amnesty ReportNauru08.06.2016 Nauru 2016 Es herrschte anhaltende Besorgnis hinsichtlich der fehlenden Unabhängigkeit der Justiz und der Einschränkungen der Meinungsfreiheit. In der von Australien betriebenen Einrichtung für Flüchtlinge und Asylsuchende auf Nauru blieben weiterhin zahlreiche Menschen untergebracht. Berichten zufolge kam es in dieser Einrichtung zu Fällen sexuellen Missbrauchs und anderen Formen physischer Gewaltanwendung, auch gegenüber Kindern.
Amnesty ReportOman08.05.2015 Oman 2015 Die Behörden schränkten weiterhin das Recht auf freie Meinungsäußerung ein. Dies betraf auch die Medien sowie Online-Aktivitäten. Das Recht auf Versammlungsfreiheit war nicht gewährleistet. Etliche Regierungskritiker wurden inhaftiert und mehrere Wochen lang ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft gehalten. Frauen waren weiterhin vor dem Gesetz und im täglichen Leben benachteiligt. Die Todesstrafe blieb in Kraft, es gab jedoch keine Berichte über Hinrichtungen.
Amnesty ReportOman20.05.2017 Oman 2017 Die Behörden schränkten nach wie vor die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit ein. Es kam zur Festnahme und Inhaftierung von Regierungskritikern und Menschenrechtsverteidigern. Die meisten von ihnen wurden binnen weniger Tage wieder freigelassen, einigen drohten jedoch strafrechtliche Verfolgung und Haft, wodurch ein Klima der Selbstzensur entstand. Frauen waren weiterhin vor dem Gesetz und im täglichen Leben diskriminiert. Arbeitsmigranten wurden ausgebeutet und misshandelt. Die Todesstrafe blieb in Kraft, es gab jedoch keine Meldungen über Hinrichtungen.
Amnesty ReportNauru20.05.2017 Nauru 2017 Das Strafgesetzbuch von 2016 enthielt zwar Bestimmungen zum Schutz der Menschenrechte, seine Vorschriften wurden jedoch nur unzureichend umgesetzt. Die Verweigerung der Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit sowie auf Freizügigkeit und die Einreisebeschränkungen für ausländische Medien bereiteten weiterhin Grund zur Sorge. Mehreren ehemaligen Parlamentsabgeordneten wurden die Reisepässe entzogen. Auf der Grundlage eines mit Australien geschlossenen Abkommens befanden sich weiterhin Hunderte Flüchtlinge und Asylsuchende in einer Einrichtung auf Nauru, während andere außerhalb der Einrichtung untergebracht wurden. Im Mai 2016 wurde die Todesstrafe für alle Straftaten abgeschafft.