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Nach wie vor schikanierten die Sicherheitskräfte zivilgesellschaftliche Akteure, verfolgten sie strafrechtlich und brachten Kritiker zum Schweigen. Menschenrechtsverteidiger wurden festgenommen und in Untersuchungshaft festgehalten. Mehrere von ihnen wurden vor Gericht gestellt und zu Haftstrafen verurteilt, u. a. wegen angeblicher in der Vergangenheit verübter Straftaten; weitere erhielten Bewährungsstrafen. Gegen andere Menschenrechtsverteidiger waren noch Anklagen anhängig. Die politische Opposition stand im Fokus der Behörden. Einige Oppositionelle leisteten weiter die in den vergangenen Jahren gegen sie verhängten langen Freiheitsstrafen ab. Gegen weitere Vorsitzende und Unterstützer der Opposition wurden rechtliche Maßnahmen eingeleitet. Ein bekannter politischer Kommentator wurde erschossen. In der Vergangenheit verübte rechtswidrige Tötungen blieben straffrei. Amnesty ReportIran17.02.2017 Iran 2017 Die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs-, Versammlungs- und Religionsfreiheit waren 2016 weiterhin stark eingeschränkt. Personen, die friedlich Kritik äußerten, wurden festgenommen und nach grob unfairen Verfahren von Revolutionsgerichten zu Gefängnisstrafen verurteilt. Folter und andere Misshandlungen von Gefangenen waren weiterhin an der Tagesordnung und blieben straflos. Die Behörden verhängten und vollstreckten nach wie vor grausame Körperstrafen wie Auspeitschungen und Zwangsamputationen. Amnesty ReportSingapur09.06.2016 Singapur 2016 Die _People's Action Party_, deren Gründer, der frühere Premierminister Lee Kuan Yew, im März 2015 starb, bestrafte nach wie vor Regierungskritiker für die Ausübung ihres Rechts auf freie Meinungsäußerung. Medien und Menschenrechtsverteidiger wurden durch den Entzug von Genehmigungen und strafrechtliche Anklagen stark kontrolliert. Nach wie vor wurden Todesurteile verhängt und die Bestrafung durch Stockschläge gerichtlich angeordnet. Amnesty ReportTaiwan02.06.2016 Taiwan 2016 Das Recht, sich friedlich zu versammeln, wurde weiter eingeschränkt. Im Jahr 2015 wurden Hinrichtungen vollstreckt und Todesurteile verhängt. Amnesty ReportOman08.05.2015 Oman 2015 Die Behörden schränkten weiterhin das Recht auf freie Meinungsäußerung ein. Dies betraf auch die Medien sowie Online-Aktivitäten. Das Recht auf Versammlungsfreiheit war nicht gewährleistet. Etliche Regierungskritiker wurden inhaftiert und mehrere Wochen lang ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft gehalten. Frauen waren weiterhin vor dem Gesetz und im täglichen Leben benachteiligt. Die Todesstrafe blieb in Kraft, es gab jedoch keine Berichte über Hinrichtungen. Amnesty ReportKambodscha06.05.2015 Kambodscha 2015 Ein siebenmonatiges Verbot öffentlicher Versammlungen schränkte die Rechte auf freie Meinungsäußerung sowie auf Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit ein. Die Behörden gingen mit exzessiver Gewalt gegen friedlich Demonstrierende vor, wobei es Tote und Verletzte gab. Menschenrechtsverteidiger und politisch engagierte Bürger wurden bedroht, schikaniert, verfolgt und in einigen Fällen tätlich angegriffen. Amnesty ReportIran19.02.2015 Iran 2015 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit waren 2014 weiterhin stark eingeschränkt. Frauenrechtlerinnen und Personen, die sich für die Rechte von Minderheiten einsetzten, Journalisten, Menschenrechtsverteidiger und Regierungskritiker wurden willkürlich festgenommen, inhaftiert, strafrechtlich verfolgt und in unfairen Gerichtsverfahren verurteilt. Folter und andere Misshandlungen an Gefangenen waren an der Tagesordnung und blieben straflos. Frauen sowie Angehörige ethnischer und religiöser Minderheiten wurden weiterhin durch die Gesetzgebung und im Alltag diskriminiert. Amnesty ReportOman20.05.2017 Oman 2017 Die Behörden schränkten nach wie vor die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit ein. Es kam zur Festnahme und Inhaftierung von Regierungskritikern und Menschenrechtsverteidigern. Die meisten von ihnen wurden binnen weniger Tage wieder freigelassen, einigen drohten jedoch strafrechtliche Verfolgung und Haft, wodurch ein Klima der Selbstzensur entstand. Frauen waren weiterhin vor dem Gesetz und im täglichen Leben diskriminiert. Arbeitsmigranten wurden ausgebeutet und misshandelt. Die Todesstrafe blieb in Kraft, es gab jedoch keine Meldungen über Hinrichtungen. Amnesty ReportMexiko20.05.2017 Mexiko 2017 Zehn Jahre nach Beginn des sogenannten Krieges gegen Drogen und das organisierte Verbrechen wurden weiterhin Militärangehörige bei Operationen eingesetzt, die der Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit dienen sollten. Gewalt war noch immer im ganzen Land verbreitet. So trafen weiterhin Berichte über Folter und andere Misshandlungen, Verschwindenlassen, außergerichtliche Hinrichtungen und willkürliche Inhaftierungen ein. Menschenrechtsverletzungen und völkerrechtliche Verbrechen blieben nach wie vor straflos. Mexiko verzeichnete die höchste jemals registrierte Anzahl von Asylanträgen. Sie wurden zumeist von Menschen gestellt, die vor der Gewalt in El Salvador, Honduras und Guatemala geflohen waren. Menschenrechtsverteidiger und unabhängige Beobachter waren heftigen Verleumdungskampagnen ausgesetzt. Die Gewalt gegen Frauen gab weiterhin Anlass zu größter Sorge. In den Bundesstaaten Jalisco und Michoacán wurde der Mechanismus für Notfallmaßnahmen in Fällen von geschlechtsspezifischer Gewalt (Alerta de Género) aktiviert. Der Kongress wies einen der beiden Gesetzentwürfe ab, auf deren Grundlage gleichgeschlechtlichen Paaren das Recht auf Eheschließung und Adoption von Kindern eingeräumt werden sollte. 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Amnesty ReportKambodscha16.05.2017 Kambodscha 2017 Im Vorfeld der 2017 und 2018 stattfindenden Wahlen wurden die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit verstärkt unterdrückt. Der Missbrauch des Justizsystems durch die Behörden nahm zu. Nach wie vor schikanierten die Sicherheitskräfte zivilgesellschaftliche Akteure, verfolgten sie strafrechtlich und brachten Kritiker zum Schweigen. Menschenrechtsverteidiger wurden festgenommen und in Untersuchungshaft festgehalten. Mehrere von ihnen wurden vor Gericht gestellt und zu Haftstrafen verurteilt, u. a. wegen angeblicher in der Vergangenheit verübter Straftaten; weitere erhielten Bewährungsstrafen. Gegen andere Menschenrechtsverteidiger waren noch Anklagen anhängig. Die politische Opposition stand im Fokus der Behörden. Einige Oppositionelle leisteten weiter die in den vergangenen Jahren gegen sie verhängten langen Freiheitsstrafen ab. Gegen weitere Vorsitzende und Unterstützer der Opposition wurden rechtliche Maßnahmen eingeleitet. Ein bekannter politischer Kommentator wurde erschossen. In der Vergangenheit verübte rechtswidrige Tötungen blieben straffrei.
Amnesty ReportIran17.02.2017 Iran 2017 Die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs-, Versammlungs- und Religionsfreiheit waren 2016 weiterhin stark eingeschränkt. Personen, die friedlich Kritik äußerten, wurden festgenommen und nach grob unfairen Verfahren von Revolutionsgerichten zu Gefängnisstrafen verurteilt. Folter und andere Misshandlungen von Gefangenen waren weiterhin an der Tagesordnung und blieben straflos. Die Behörden verhängten und vollstreckten nach wie vor grausame Körperstrafen wie Auspeitschungen und Zwangsamputationen.
Amnesty ReportSingapur09.06.2016 Singapur 2016 Die _People's Action Party_, deren Gründer, der frühere Premierminister Lee Kuan Yew, im März 2015 starb, bestrafte nach wie vor Regierungskritiker für die Ausübung ihres Rechts auf freie Meinungsäußerung. Medien und Menschenrechtsverteidiger wurden durch den Entzug von Genehmigungen und strafrechtliche Anklagen stark kontrolliert. Nach wie vor wurden Todesurteile verhängt und die Bestrafung durch Stockschläge gerichtlich angeordnet.
Amnesty ReportTaiwan02.06.2016 Taiwan 2016 Das Recht, sich friedlich zu versammeln, wurde weiter eingeschränkt. Im Jahr 2015 wurden Hinrichtungen vollstreckt und Todesurteile verhängt.
Amnesty ReportOman08.05.2015 Oman 2015 Die Behörden schränkten weiterhin das Recht auf freie Meinungsäußerung ein. Dies betraf auch die Medien sowie Online-Aktivitäten. Das Recht auf Versammlungsfreiheit war nicht gewährleistet. Etliche Regierungskritiker wurden inhaftiert und mehrere Wochen lang ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft gehalten. Frauen waren weiterhin vor dem Gesetz und im täglichen Leben benachteiligt. Die Todesstrafe blieb in Kraft, es gab jedoch keine Berichte über Hinrichtungen.
Amnesty ReportKambodscha06.05.2015 Kambodscha 2015 Ein siebenmonatiges Verbot öffentlicher Versammlungen schränkte die Rechte auf freie Meinungsäußerung sowie auf Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit ein. Die Behörden gingen mit exzessiver Gewalt gegen friedlich Demonstrierende vor, wobei es Tote und Verletzte gab. Menschenrechtsverteidiger und politisch engagierte Bürger wurden bedroht, schikaniert, verfolgt und in einigen Fällen tätlich angegriffen.
Amnesty ReportIran19.02.2015 Iran 2015 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit waren 2014 weiterhin stark eingeschränkt. Frauenrechtlerinnen und Personen, die sich für die Rechte von Minderheiten einsetzten, Journalisten, Menschenrechtsverteidiger und Regierungskritiker wurden willkürlich festgenommen, inhaftiert, strafrechtlich verfolgt und in unfairen Gerichtsverfahren verurteilt. Folter und andere Misshandlungen an Gefangenen waren an der Tagesordnung und blieben straflos. Frauen sowie Angehörige ethnischer und religiöser Minderheiten wurden weiterhin durch die Gesetzgebung und im Alltag diskriminiert.
Amnesty ReportOman20.05.2017 Oman 2017 Die Behörden schränkten nach wie vor die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit ein. Es kam zur Festnahme und Inhaftierung von Regierungskritikern und Menschenrechtsverteidigern. Die meisten von ihnen wurden binnen weniger Tage wieder freigelassen, einigen drohten jedoch strafrechtliche Verfolgung und Haft, wodurch ein Klima der Selbstzensur entstand. Frauen waren weiterhin vor dem Gesetz und im täglichen Leben diskriminiert. Arbeitsmigranten wurden ausgebeutet und misshandelt. Die Todesstrafe blieb in Kraft, es gab jedoch keine Meldungen über Hinrichtungen.
Amnesty ReportMexiko20.05.2017 Mexiko 2017 Zehn Jahre nach Beginn des sogenannten Krieges gegen Drogen und das organisierte Verbrechen wurden weiterhin Militärangehörige bei Operationen eingesetzt, die der Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit dienen sollten. Gewalt war noch immer im ganzen Land verbreitet. So trafen weiterhin Berichte über Folter und andere Misshandlungen, Verschwindenlassen, außergerichtliche Hinrichtungen und willkürliche Inhaftierungen ein. Menschenrechtsverletzungen und völkerrechtliche Verbrechen blieben nach wie vor straflos. Mexiko verzeichnete die höchste jemals registrierte Anzahl von Asylanträgen. Sie wurden zumeist von Menschen gestellt, die vor der Gewalt in El Salvador, Honduras und Guatemala geflohen waren. Menschenrechtsverteidiger und unabhängige Beobachter waren heftigen Verleumdungskampagnen ausgesetzt. Die Gewalt gegen Frauen gab weiterhin Anlass zu größter Sorge. In den Bundesstaaten Jalisco und Michoacán wurde der Mechanismus für Notfallmaßnahmen in Fällen von geschlechtsspezifischer Gewalt (Alerta de Género) aktiviert. Der Kongress wies einen der beiden Gesetzentwürfe ab, auf deren Grundlage gleichgeschlechtlichen Paaren das Recht auf Eheschließung und Adoption von Kindern eingeräumt werden sollte.