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Mit derartigen Vergeltungsmaßnahmen für rechtmäßige Aktivitäten sahen sich auch Aktivisten konfrontiert, die sich für die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgeschlechtlichen und Intersexuellen (LGBTI) einsetzten, sowie Vertreter der Justizbehörden und Journalisten. Amnesty ReportUkraine17.02.2016 Ukraine 2016 Das Jahr 2015 begann mit intensiven Kämpfen zwischen pro-russischen Separatisten und ukrainischen Kräften im Osten des Landes und endete mit sporadischen Verstößen gegen einen brüchigen Waffenstillstand. Beide Konfliktparteien begingen Kriegsverbrechen, die größtenteils straffrei blieben. Amnesty ReportKuba07.05.2015 Kuba 2015 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, friedliche Versammlung und Vereinigungsfreiheit waren 2014 weiterhin eingeschränkt. Die Zahl kurzzeitiger willkürlicher Inhaftierungen nahm erheblich zu. Es kam nach wie vor zu politisch motivierten Strafverfolgungsmaßnahmen Amnesty ReportKambodscha06.05.2015 Kambodscha 2015 Ein siebenmonatiges Verbot öffentlicher Versammlungen schränkte die Rechte auf freie Meinungsäußerung sowie auf Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit ein. Die Behörden gingen mit exzessiver Gewalt gegen friedlich Demonstrierende vor, wobei es Tote und Verletzte gab. Menschenrechtsverteidiger und politisch engagierte Bürger wurden bedroht, schikaniert, verfolgt und in einigen Fällen tätlich angegriffen. Amnesty ReportMongolei20.05.2017 Mongolei 2017 Bei der Parlamentswahl im Juni 2016 gewann die wichtigste Oppositionspartei, die Mongolische Volkspartei, die Mehrheit der Mandate. Die neue Regierung verschob die Umsetzung von fünf Gesetzen, die unter der Vorgängerregierung verabschiedet worden waren. Dazu zählte auch ein neues Strafgesetzbuch, mit dem die Todesstrafe abgeschafft werden sollte. Menschenrechtsverteidiger erhielten von der Regierung keinen ausreichenden Schutz vor Drohungen und Angriffen durch staatliche Stellen und nichtstaatliche Akteure. Folter und andere Misshandlungen waren weiterhin an der Tagesordnung, insbesondere in Gewahrsam. In der Hauptstadt Ulan-Bator mussten Einwohner nach wie vor rechtswidrige Zwangsräumungen und die Verletzung ihres Rechts auf angemessenes Wohnen befürchten, da die gesetzlichen Bestimmungen nicht den internationalen Menschenrechtsnormen und -standards entsprachen. Amnesty ReportKambodscha01.06.2016 Kambodscha 2016 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und friedliche Versammlung wurden weiterhin willkürlich eingeschränkt. Ein neues Gesetz drohte das Recht auf Vereinigungsfreiheit erheblich zu beeinträchtigen. Menschenrechtsverletzungen durch Sicherheitskräfte bei Demonstrationen in den Jahren 2013 und 2014 blieben weiterhin straffrei. Dazu zählten auch Todesfälle infolge unnötiger und exzessiver Gewaltanwendung. Amnesty ReportMongolei07.05.2015 Mongolei 2015 Folter und andere Misshandlungen in Polizeigewahrsam waren nach wie vor weit verbreitet. In städtischen Gebieten fanden rechtswidrige Zwangsräumungen statt. In Fällen von Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, sexueller Orientierung oder Behinderung wurden Verantwortliche so gut wie nie zur Rechenschaft gezogen. Asylsuchende wurden in Länder zurückgeführt, in denen sie dem Risiko schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt waren. Amnesty ReportHonduras04.05.2015 Honduras 2015 Gegen Menschenrechtsverteidiger, Journalisten, Frauen und Mädchen, Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle (LGBTI) sowie indigene Bevölkerungsgruppen und Gemeinschaften von Afro-Kolumbianern und Kleinbauern gerichtete Menschenrechtsverletzungen und -verstöße gaben weiterhin Anlass zu großer Besorgnis. Diese Verstöße fanden in einem Kontext statt, in dem Straflosigkeit üblich war und sowohl organisierte als auch gewöhnliche Kriminalität ein hohes Ausmaß erreicht hatte. Amnesty ReportUkraine22.02.2015 Ukraine 2015 Die Gewalt nach den Protesten in der Hauptstadt Kiew und später in der Ostukraine eskalierte zu einem bewaffneten Konflikt unter russischer Beteiligung. Nach wie vor kam es zu Menschenrechtsverletzungen durch die Polizei, darunter Folter und andere Misshandlungen, sowie zur exzessiven Anwendung von Gewalt bei Demonstrationen. Die dafür Verantwortlichen blieben größtenteils straflos, und Untersuchungen dieser Vorfälle führten zu keinem Ergebnis. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Page 3 Page 4 Aktuelle Seite 5 Page 6 Page 7 Page 8 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportHonduras01.06.2016 Honduras 2016 Staatliche wie kriminelle Akteure gingen gegen Menschenrechtsverteidiger sowie Sprecher von indigenen, kleinbäuerlichen und afro-honduranischen Gemeinschaften, die an Landkonflikten beteiligt waren, mit Gewalt und Einschüchterungen vor. Mit derartigen Vergeltungsmaßnahmen für rechtmäßige Aktivitäten sahen sich auch Aktivisten konfrontiert, die sich für die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgeschlechtlichen und Intersexuellen (LGBTI) einsetzten, sowie Vertreter der Justizbehörden und Journalisten.
Amnesty ReportUkraine17.02.2016 Ukraine 2016 Das Jahr 2015 begann mit intensiven Kämpfen zwischen pro-russischen Separatisten und ukrainischen Kräften im Osten des Landes und endete mit sporadischen Verstößen gegen einen brüchigen Waffenstillstand. Beide Konfliktparteien begingen Kriegsverbrechen, die größtenteils straffrei blieben.
Amnesty ReportKuba07.05.2015 Kuba 2015 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, friedliche Versammlung und Vereinigungsfreiheit waren 2014 weiterhin eingeschränkt. Die Zahl kurzzeitiger willkürlicher Inhaftierungen nahm erheblich zu. Es kam nach wie vor zu politisch motivierten Strafverfolgungsmaßnahmen
Amnesty ReportKambodscha06.05.2015 Kambodscha 2015 Ein siebenmonatiges Verbot öffentlicher Versammlungen schränkte die Rechte auf freie Meinungsäußerung sowie auf Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit ein. Die Behörden gingen mit exzessiver Gewalt gegen friedlich Demonstrierende vor, wobei es Tote und Verletzte gab. Menschenrechtsverteidiger und politisch engagierte Bürger wurden bedroht, schikaniert, verfolgt und in einigen Fällen tätlich angegriffen.
Amnesty ReportMongolei20.05.2017 Mongolei 2017 Bei der Parlamentswahl im Juni 2016 gewann die wichtigste Oppositionspartei, die Mongolische Volkspartei, die Mehrheit der Mandate. Die neue Regierung verschob die Umsetzung von fünf Gesetzen, die unter der Vorgängerregierung verabschiedet worden waren. Dazu zählte auch ein neues Strafgesetzbuch, mit dem die Todesstrafe abgeschafft werden sollte. Menschenrechtsverteidiger erhielten von der Regierung keinen ausreichenden Schutz vor Drohungen und Angriffen durch staatliche Stellen und nichtstaatliche Akteure. Folter und andere Misshandlungen waren weiterhin an der Tagesordnung, insbesondere in Gewahrsam. In der Hauptstadt Ulan-Bator mussten Einwohner nach wie vor rechtswidrige Zwangsräumungen und die Verletzung ihres Rechts auf angemessenes Wohnen befürchten, da die gesetzlichen Bestimmungen nicht den internationalen Menschenrechtsnormen und -standards entsprachen.
Amnesty ReportKambodscha01.06.2016 Kambodscha 2016 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und friedliche Versammlung wurden weiterhin willkürlich eingeschränkt. Ein neues Gesetz drohte das Recht auf Vereinigungsfreiheit erheblich zu beeinträchtigen. Menschenrechtsverletzungen durch Sicherheitskräfte bei Demonstrationen in den Jahren 2013 und 2014 blieben weiterhin straffrei. Dazu zählten auch Todesfälle infolge unnötiger und exzessiver Gewaltanwendung.
Amnesty ReportMongolei07.05.2015 Mongolei 2015 Folter und andere Misshandlungen in Polizeigewahrsam waren nach wie vor weit verbreitet. In städtischen Gebieten fanden rechtswidrige Zwangsräumungen statt. In Fällen von Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, sexueller Orientierung oder Behinderung wurden Verantwortliche so gut wie nie zur Rechenschaft gezogen. Asylsuchende wurden in Länder zurückgeführt, in denen sie dem Risiko schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt waren.
Amnesty ReportHonduras04.05.2015 Honduras 2015 Gegen Menschenrechtsverteidiger, Journalisten, Frauen und Mädchen, Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle (LGBTI) sowie indigene Bevölkerungsgruppen und Gemeinschaften von Afro-Kolumbianern und Kleinbauern gerichtete Menschenrechtsverletzungen und -verstöße gaben weiterhin Anlass zu großer Besorgnis. Diese Verstöße fanden in einem Kontext statt, in dem Straflosigkeit üblich war und sowohl organisierte als auch gewöhnliche Kriminalität ein hohes Ausmaß erreicht hatte.
Amnesty ReportUkraine22.02.2015 Ukraine 2015 Die Gewalt nach den Protesten in der Hauptstadt Kiew und später in der Ostukraine eskalierte zu einem bewaffneten Konflikt unter russischer Beteiligung. Nach wie vor kam es zu Menschenrechtsverletzungen durch die Polizei, darunter Folter und andere Misshandlungen, sowie zur exzessiven Anwendung von Gewalt bei Demonstrationen. Die dafür Verantwortlichen blieben größtenteils straflos, und Untersuchungen dieser Vorfälle führten zu keinem Ergebnis.