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Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit waren nach wie vor eingeschränkt. Amnesty ReportKasachstan06.05.2015 Kasachstan 2015 Menschenrechtsverletzungen, die von Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden verübt wurden, wurden nicht untersucht, und bei der strafrechtlichen Verfolgung der mutmaßlichen Täter waren ebenfalls keine Fortschritte zu verzeichnen. Bürokratische Hindernisse verhinderten, dass Folteropfer und ihre Familienangehörigen Gerechtigkeit erfuhren. Zivilgesellschaftliche Aktivisten befürchteten, dass neue Gesetzesvorhaben ihre Meinungs- und Vereinigungsfreiheit einschränken könnten. Amnesty ReportJapan06.05.2015 Japan 2015 Japan entfernte sich 2014 zunehmend von internationalen Menschenrechtsstandards. Die Regierung unternahm keine wirksamen Schritte, um die Diskriminierung von in Japan lebenden Ausländern und deren Nachkommen, wie z.B. ethnischen Koreanern, zu bekämpfen. Sie versäumte es auch, entschieden gegen Versuche vorzugehen, das System der sexuellen Sklaverei des japanischen Militärs im Zweiten Weltkrieg zu leugnen. Die Zahl der anerkannten Flüchtlinge blieb sehr gering. Amnesty ReportJapan01.06.2016 Japan 2016 Obwohl die nach dem Zweiten Weltkrieg entstandene Verfas-sung "Gewalt als Mittel zur Beilegung internationaler Streitigkeiten" ausschließt, setzte Regierungschef Shinzo Abe im Juli 2015 im Unterhaus ein neues Gesetz durch, das eine Beteiligung der japanischen Selbstverteidigungskräfte an Auslandseinsätzen erlauben soll. In der Öffentlichkeit stieß das Gesetz auf Kritik, was sich nicht zuletzt daran zeigte, dass in Tokio eine der größten Demonstrationen der vergangenen Jahrzehnte stattfand. Amnesty ReportOsttimor09.05.2015 Timor-Leste 2015 Die Verantwortlichen für die schweren Menschenrechtsverletzungen während der indonesischen Besatzung von 1975 bis 1999 genossen weiterhin Straffreiheit. Angehörigen der Sicherheitskräfte wurden Misshandlungen und exzessive Gewaltanwendung vorgeworfen. Familiäre Gewalt war weiter an der Tagesordnung. Das Berufungsgericht erklärte ein im Parlament verabschiedetes restriktives Mediengesetz für verfassungswidrig. Amnesty ReportKasachstan23.05.2013 Kasachstan 2013 Nach einer strafrechtlichen Untersuchung der Anwendung tödlicher Gewalt durch Sicherheitsbeamte während der Massenunruhen in Schanaosen im Dezember 2011 wurde gegen fünf Beamte Anklage erhoben. Mutmaßliche Organisatoren und Teilnehmer der Ausschreitungen wurden im März 2012 vor Gericht gestellt. Die meisten der Personen, die beschuldigt wurden, an der Organisation und Durchführung gewalttätiger Aktionen beteiligt gewesen zu sein, führten an, dass sie gefoltert worden seien, um Geständnisse von ihnen zu erpressen. Amnesty ReportJapan23.05.2013 Japan 2013 In Japans Strafjustizwesen kam es zu Amtsmissbrauch durch die Polizei und zu Unregelmäßigkeiten bei polizeilichen Vernehmungen. Die Behörden lehnten weiterhin Forderungen nach Gerechtigkeit für die Überlebenden der sexuellen Sklaverei durch das japanische Militär ab. Nachdem 20 Monate lang keine Hinrichtungen stattgefunden hatten, nahm Japan die Vollstreckung von Todesurteilen wieder auf. Die Anzahl der Personen, denen der Flüchtlingsstatus gewährt wurde, war nach wie vor extrem niedrig. Amnesty ReportOsttimor23.05.2013 Timor-Leste 2013 Die Verantwortlichen für die Verbrechen gegen die Menschlichkeit und die schweren Menschenrechtsverletzungen während der indonesischen Besatzung von 1975 bis 1999 genossen weiterhin Straffreiheit. Angehörigen der Sicherheitskräfte wurden Menschenrechtsverletzungen wie Misshandlungen und exzessive Gewaltanwendung vorgeworfen. Frauen und Mädchen waren in hohem Maße familiärer Gewalt ausgesetzt. Amnesty ReportKasachstan08.05.2012 Kasachstan 2012 Auch 2011 trafen unvermindert Berichte über Fälle von Folter und anderen Misshandlungen durch Sicherheitskräfte ein, obwohl die Regierung behauptete, erfolgreich gegen diese Verstöße vorzugehen. Die Sicherheitskräfte wandten exzessive Gewalt an, um massive Streiks von Arbeitern der Erdöl- und Erdgasindustrie zu beenden. Dabei verhafteten sie zahlreiche Protestierende, ihre Unterstützer sowie Gewerkschafter und Mitglieder von Oppositionsparteien. Im Dezember wurden bei Zusammenstößen zwischen Demonstrierenden und der Polizei mindestens 16 Personen getötet. Eine Gewerkschaftsanwältin wurde zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt, weil sie während der Streiks "sozialen Unfrieden geschürt" haben soll. Die Behörden schoben trotz internationaler Proteste und Interventionen der UN Asylsuchende und Flüchtlinge nach China und Usbekistan ab. 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Amnesty ReportKasachstan01.06.2016 Kasachstan 2016 Straflosigkeit für Folter und andere Misshandlungen blieb weitestgehend bestehen. Es gab nach wie vor keine unabhängige und vollständige Untersuchung der Foltervorwürfe, die nach der Niederschlagung der Proteste in Schanaosen im Jahr 2011 erhoben wurden. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit waren nach wie vor eingeschränkt.
Amnesty ReportKasachstan06.05.2015 Kasachstan 2015 Menschenrechtsverletzungen, die von Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden verübt wurden, wurden nicht untersucht, und bei der strafrechtlichen Verfolgung der mutmaßlichen Täter waren ebenfalls keine Fortschritte zu verzeichnen. Bürokratische Hindernisse verhinderten, dass Folteropfer und ihre Familienangehörigen Gerechtigkeit erfuhren. Zivilgesellschaftliche Aktivisten befürchteten, dass neue Gesetzesvorhaben ihre Meinungs- und Vereinigungsfreiheit einschränken könnten.
Amnesty ReportJapan06.05.2015 Japan 2015 Japan entfernte sich 2014 zunehmend von internationalen Menschenrechtsstandards. Die Regierung unternahm keine wirksamen Schritte, um die Diskriminierung von in Japan lebenden Ausländern und deren Nachkommen, wie z.B. ethnischen Koreanern, zu bekämpfen. Sie versäumte es auch, entschieden gegen Versuche vorzugehen, das System der sexuellen Sklaverei des japanischen Militärs im Zweiten Weltkrieg zu leugnen. Die Zahl der anerkannten Flüchtlinge blieb sehr gering.
Amnesty ReportJapan01.06.2016 Japan 2016 Obwohl die nach dem Zweiten Weltkrieg entstandene Verfas-sung "Gewalt als Mittel zur Beilegung internationaler Streitigkeiten" ausschließt, setzte Regierungschef Shinzo Abe im Juli 2015 im Unterhaus ein neues Gesetz durch, das eine Beteiligung der japanischen Selbstverteidigungskräfte an Auslandseinsätzen erlauben soll. In der Öffentlichkeit stieß das Gesetz auf Kritik, was sich nicht zuletzt daran zeigte, dass in Tokio eine der größten Demonstrationen der vergangenen Jahrzehnte stattfand.
Amnesty ReportOsttimor09.05.2015 Timor-Leste 2015 Die Verantwortlichen für die schweren Menschenrechtsverletzungen während der indonesischen Besatzung von 1975 bis 1999 genossen weiterhin Straffreiheit. Angehörigen der Sicherheitskräfte wurden Misshandlungen und exzessive Gewaltanwendung vorgeworfen. Familiäre Gewalt war weiter an der Tagesordnung. Das Berufungsgericht erklärte ein im Parlament verabschiedetes restriktives Mediengesetz für verfassungswidrig.
Amnesty ReportKasachstan23.05.2013 Kasachstan 2013 Nach einer strafrechtlichen Untersuchung der Anwendung tödlicher Gewalt durch Sicherheitsbeamte während der Massenunruhen in Schanaosen im Dezember 2011 wurde gegen fünf Beamte Anklage erhoben. Mutmaßliche Organisatoren und Teilnehmer der Ausschreitungen wurden im März 2012 vor Gericht gestellt. Die meisten der Personen, die beschuldigt wurden, an der Organisation und Durchführung gewalttätiger Aktionen beteiligt gewesen zu sein, führten an, dass sie gefoltert worden seien, um Geständnisse von ihnen zu erpressen.
Amnesty ReportJapan23.05.2013 Japan 2013 In Japans Strafjustizwesen kam es zu Amtsmissbrauch durch die Polizei und zu Unregelmäßigkeiten bei polizeilichen Vernehmungen. Die Behörden lehnten weiterhin Forderungen nach Gerechtigkeit für die Überlebenden der sexuellen Sklaverei durch das japanische Militär ab. Nachdem 20 Monate lang keine Hinrichtungen stattgefunden hatten, nahm Japan die Vollstreckung von Todesurteilen wieder auf. Die Anzahl der Personen, denen der Flüchtlingsstatus gewährt wurde, war nach wie vor extrem niedrig.
Amnesty ReportOsttimor23.05.2013 Timor-Leste 2013 Die Verantwortlichen für die Verbrechen gegen die Menschlichkeit und die schweren Menschenrechtsverletzungen während der indonesischen Besatzung von 1975 bis 1999 genossen weiterhin Straffreiheit. Angehörigen der Sicherheitskräfte wurden Menschenrechtsverletzungen wie Misshandlungen und exzessive Gewaltanwendung vorgeworfen. Frauen und Mädchen waren in hohem Maße familiärer Gewalt ausgesetzt.
Amnesty ReportKasachstan08.05.2012 Kasachstan 2012 Auch 2011 trafen unvermindert Berichte über Fälle von Folter und anderen Misshandlungen durch Sicherheitskräfte ein, obwohl die Regierung behauptete, erfolgreich gegen diese Verstöße vorzugehen. Die Sicherheitskräfte wandten exzessive Gewalt an, um massive Streiks von Arbeitern der Erdöl- und Erdgasindustrie zu beenden. Dabei verhafteten sie zahlreiche Protestierende, ihre Unterstützer sowie Gewerkschafter und Mitglieder von Oppositionsparteien. Im Dezember wurden bei Zusammenstößen zwischen Demonstrierenden und der Polizei mindestens 16 Personen getötet. Eine Gewerkschaftsanwältin wurde zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt, weil sie während der Streiks "sozialen Unfrieden geschürt" haben soll. Die Behörden schoben trotz internationaler Proteste und Interventionen der UN Asylsuchende und Flüchtlinge nach China und Usbekistan ab.