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Während internationaler Treffen, die Laos ausrichtete, wurde die staatliche Kontrolle der Medien und der Zivilgesellschaft verschärft. Die Unterdrückung von Menschenrechtsverteidigern hielt an. Zwei gewaltlose politische Gefangene wurden im März 2016 nach fast 17 Jahren Haft freigelassen. Das Verschwindenlassen eines prominenten Vertreters der Zivilgesellschaft im Dezember 2012 war immer noch nicht aufgeklärt. Für schwere Drogendelikte blieb die Todesstrafe zwingend vorgeschrieben. Amnesty ReportUkraine19.02.2017 Ukraine 2017 Nach wie vor kam es im Osten der Ukraine auf beiden Seiten zu sporadischen Verstößen gegen den vereinbarten Waffenstillstand. Sowohl die ukrainischen Streitkräfte als auch die pro-russischen Separatisten verübten Verletzungen des humanitären Völkerrechts, darunter Kriegsverbrechen wie Folter, ohne dafür zur Rechenschaft gezogen zu werden. In der Ukraine und den selbsternannten Volksrepubliken Donezk und Lugansk wurden Personen, die der Unterstützung der jeweils anderen Seite verdächtigt wurden, rechtswidrig inhaftiert, auch zum Zwecke des Gefangenenaustauschs. Amnesty ReportLaos07.06.2016 Laos 2016 Es gab weiterhin drastische Einschränkungen der Rechte auf Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, und die Behörden bereiteten eine noch schärfere Kontrolle zivilgesellschaftlicher Gruppen vor. Zwei gewaltlose politische Gefangene, die 1999 inhaftiert worden waren, weil sie versucht hatten, einen friedlichen Protest zu organisieren, befanden sich weiterhin in Haft. Amnesty ReportUkraine17.02.2016 Ukraine 2016 Das Jahr 2015 begann mit intensiven Kämpfen zwischen pro-russischen Separatisten und ukrainischen Kräften im Osten des Landes und endete mit sporadischen Verstößen gegen einen brüchigen Waffenstillstand. Beide Konfliktparteien begingen Kriegsverbrechen, die größtenteils straffrei blieben. Amnesty ReportLaos07.05.2015 Laos 2015 Die staatliche Kontrolle über die Medien, das Justizwesen sowie über politische und soziale Organisationen schränkte die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit weiterhin drastisch ein. Aufgrund fehlender Transparenz und mangelnder Informationen war eine unabhängige Überprüfung der Menschenrechtssituation schwierig. Trotz eines De-facto-Hinrichtungsmoratoriums blieb die Todesstrafe für einige Drogendelikte zwingend vorgeschrieben. Amnesty ReportUkraine22.02.2015 Ukraine 2015 Die Gewalt nach den Protesten in der Hauptstadt Kiew und später in der Ostukraine eskalierte zu einem bewaffneten Konflikt unter russischer Beteiligung. Nach wie vor kam es zu Menschenrechtsverletzungen durch die Polizei, darunter Folter und andere Misshandlungen, sowie zur exzessiven Anwendung von Gewalt bei Demonstrationen. Die dafür Verantwortlichen blieben größtenteils straflos, und Untersuchungen dieser Vorfälle führten zu keinem Ergebnis. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Aktuelle Seite 2 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportLaos18.05.2017 Laos 2017 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit waren weiterhin drastisch eingeschränkt. Während internationaler Treffen, die Laos ausrichtete, wurde die staatliche Kontrolle der Medien und der Zivilgesellschaft verschärft. Die Unterdrückung von Menschenrechtsverteidigern hielt an. Zwei gewaltlose politische Gefangene wurden im März 2016 nach fast 17 Jahren Haft freigelassen. Das Verschwindenlassen eines prominenten Vertreters der Zivilgesellschaft im Dezember 2012 war immer noch nicht aufgeklärt. Für schwere Drogendelikte blieb die Todesstrafe zwingend vorgeschrieben.
Amnesty ReportUkraine19.02.2017 Ukraine 2017 Nach wie vor kam es im Osten der Ukraine auf beiden Seiten zu sporadischen Verstößen gegen den vereinbarten Waffenstillstand. Sowohl die ukrainischen Streitkräfte als auch die pro-russischen Separatisten verübten Verletzungen des humanitären Völkerrechts, darunter Kriegsverbrechen wie Folter, ohne dafür zur Rechenschaft gezogen zu werden. In der Ukraine und den selbsternannten Volksrepubliken Donezk und Lugansk wurden Personen, die der Unterstützung der jeweils anderen Seite verdächtigt wurden, rechtswidrig inhaftiert, auch zum Zwecke des Gefangenenaustauschs.
Amnesty ReportLaos07.06.2016 Laos 2016 Es gab weiterhin drastische Einschränkungen der Rechte auf Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, und die Behörden bereiteten eine noch schärfere Kontrolle zivilgesellschaftlicher Gruppen vor. Zwei gewaltlose politische Gefangene, die 1999 inhaftiert worden waren, weil sie versucht hatten, einen friedlichen Protest zu organisieren, befanden sich weiterhin in Haft.
Amnesty ReportUkraine17.02.2016 Ukraine 2016 Das Jahr 2015 begann mit intensiven Kämpfen zwischen pro-russischen Separatisten und ukrainischen Kräften im Osten des Landes und endete mit sporadischen Verstößen gegen einen brüchigen Waffenstillstand. Beide Konfliktparteien begingen Kriegsverbrechen, die größtenteils straffrei blieben.
Amnesty ReportLaos07.05.2015 Laos 2015 Die staatliche Kontrolle über die Medien, das Justizwesen sowie über politische und soziale Organisationen schränkte die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit weiterhin drastisch ein. Aufgrund fehlender Transparenz und mangelnder Informationen war eine unabhängige Überprüfung der Menschenrechtssituation schwierig. Trotz eines De-facto-Hinrichtungsmoratoriums blieb die Todesstrafe für einige Drogendelikte zwingend vorgeschrieben.
Amnesty ReportUkraine22.02.2015 Ukraine 2015 Die Gewalt nach den Protesten in der Hauptstadt Kiew und später in der Ostukraine eskalierte zu einem bewaffneten Konflikt unter russischer Beteiligung. Nach wie vor kam es zu Menschenrechtsverletzungen durch die Polizei, darunter Folter und andere Misshandlungen, sowie zur exzessiven Anwendung von Gewalt bei Demonstrationen. Die dafür Verantwortlichen blieben größtenteils straflos, und Untersuchungen dieser Vorfälle führten zu keinem Ergebnis.