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Die Behörden griffen auf Verwaltungshaft zurück, um Menschen daran zu hindern, an nichtgenehmigten Protesten teilzunehmen, und leiteten Strafverfolgungsmaßnahmen gegen Benutzer sozialer Medien und unabhängige Journalisten ein. Zum ersten Mal wurden verschärfte Strafen gegen Leiter von NGOs verhängt, die im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten und im Strafgesetzbuch als eigene Kategorie von Straftätern aufgeführt waren. Es gab Berichte über neue Fälle von Folter und anderen Misshandlungen von Tatverdächtigen und Gefangenen. Die zahlreichen Arbeitsmigranten im Land wurden ausgebeutet und hatten nur eingeschränkten Zugang zu Gesundheitsversorgung und Bildung. Eine Person wurde zum Tode verurteilt. Amnesty ReportGuinea-Bissau16.05.2017 Guinea-Bissau 2017 Die anhaltende politische Krise führte zu Verzögerungen bei der Umsetzung der im Rahmen der Allgemeinen Regelmäßigen Überprüfung des UN-Menschenrechtsrats 2015 gegebenen Empfehlungen und behinderte wirtschaftliche und soziale Reformen. Auch 2016 wurden keine Anstrengungen unternommen, um die Zustände in den Gefängnissen zu verbessern. Die Justiz führte Verfahren nicht immer ordnungsgemäß durch und wurde als inkompetent und korruptionsanfällig kritisiert. Amnesty ReportHonduras17.02.2017 Honduras 2017 Ein Klima allgegenwärtiger Gewalt zwang Tausende Honduraner zur Flucht aus ihrem Land. Gegen Frauen, Migranten, Binnenvertriebene und Menschenrechtsverteidiger und in besonderem Maße gegen Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgeschlechtliche und Intersexuelle (LGBTI) sowie Umwelt- und Landrechtsaktivisten wurde gezielt Gewalt angewandt. Ein schwaches Strafrechtssystem begünstigte die in der Praxis bestehende Straflosigkeit. Amnesty ReportKasachstan01.06.2016 Kasachstan 2016 Straflosigkeit für Folter und andere Misshandlungen blieb weitestgehend bestehen. Es gab nach wie vor keine unabhängige und vollständige Untersuchung der Foltervorwürfe, die nach der Niederschlagung der Proteste in Schanaosen im Jahr 2011 erhoben wurden. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit waren nach wie vor eingeschränkt. Amnesty ReportHonduras01.06.2016 Honduras 2016 Staatliche wie kriminelle Akteure gingen gegen Menschenrechtsverteidiger sowie Sprecher von indigenen, kleinbäuerlichen und afro-honduranischen Gemeinschaften, die an Landkonflikten beteiligt waren, mit Gewalt und Einschüchterungen vor. Mit derartigen Vergeltungsmaßnahmen für rechtmäßige Aktivitäten sahen sich auch Aktivisten konfrontiert, die sich für die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgeschlechtlichen und Intersexuellen (LGBTI) einsetzten, sowie Vertreter der Justizbehörden und Journalisten. Amnesty ReportGuinea-Bissau01.06.2016 Guinea-Bissau 2016 Obwohl die Menschenrechtslage in Guinea-Bissau besser wurde, gab es Berichte über Folter und andere Misshandlungen sowie Todesfälle in Polizeigewahrsam. Die Behörden machten keine Anstalten, die schlechten Haftbedingungen zu verbessern. Amnesty ReportKasachstan06.05.2015 Kasachstan 2015 Menschenrechtsverletzungen, die von Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden verübt wurden, wurden nicht untersucht, und bei der strafrechtlichen Verfolgung der mutmaßlichen Täter waren ebenfalls keine Fortschritte zu verzeichnen. Bürokratische Hindernisse verhinderten, dass Folteropfer und ihre Familienangehörigen Gerechtigkeit erfuhren. Zivilgesellschaftliche Aktivisten befürchteten, dass neue Gesetzesvorhaben ihre Meinungs- und Vereinigungsfreiheit einschränken könnten. Amnesty ReportSüdafrika09.06.2016 Südafrika 2016 Die Polizei wendete weiterhin Folter und andere Misshandlungen sowie exzessive Gewalt an, doch wurde ein gewisses Maß an Rechenschaftspflicht durchgesetzt. Gegen Flüchtlinge und Asylsuchende wurde nach wie vor gezielt Gewalt eingesetzt; Todesfälle, Vertreibungen und Eigentumszerstörungen waren die Folge. Für HIV-infizierte Personen wurde der Zugang zu medizinischer Versorgung zwar weiter ausgebaut, doch gab es in vielen Bereichen noch immer Engpässe. Amnesty ReportSüdafrika08.05.2015 Südafrika 2015 Gerichtliche Untersuchungsausschüsse kamen zu dem Ergebnis, dass die Polizei exzessive Gewalt angewendet hatte, für außergerichtliche Hinrichtungen verantwortlich war und in ärmeren Wohngegenden nicht für ausreichenden Schutz gesorgt hatte. Es kam weiterhin zu Vorfällen von Eigentumszerstörung und zur Vertreibung von Flüchtlingen und Asylsuchenden durch Angehörige der Sicherheitskräfte. Menschenrechtsverteidiger waren Einschüchterungen und Bedrohungen ausgesetzt. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Aktuelle Seite 3 Page 4 Page 5 Page 6 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportKasachstan17.05.2017 Kasachstan 2017 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit waren nach wie vor eingeschränkt. Die Behörden griffen auf Verwaltungshaft zurück, um Menschen daran zu hindern, an nichtgenehmigten Protesten teilzunehmen, und leiteten Strafverfolgungsmaßnahmen gegen Benutzer sozialer Medien und unabhängige Journalisten ein. Zum ersten Mal wurden verschärfte Strafen gegen Leiter von NGOs verhängt, die im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten und im Strafgesetzbuch als eigene Kategorie von Straftätern aufgeführt waren. Es gab Berichte über neue Fälle von Folter und anderen Misshandlungen von Tatverdächtigen und Gefangenen. Die zahlreichen Arbeitsmigranten im Land wurden ausgebeutet und hatten nur eingeschränkten Zugang zu Gesundheitsversorgung und Bildung. Eine Person wurde zum Tode verurteilt.
Amnesty ReportGuinea-Bissau16.05.2017 Guinea-Bissau 2017 Die anhaltende politische Krise führte zu Verzögerungen bei der Umsetzung der im Rahmen der Allgemeinen Regelmäßigen Überprüfung des UN-Menschenrechtsrats 2015 gegebenen Empfehlungen und behinderte wirtschaftliche und soziale Reformen. Auch 2016 wurden keine Anstrengungen unternommen, um die Zustände in den Gefängnissen zu verbessern. Die Justiz führte Verfahren nicht immer ordnungsgemäß durch und wurde als inkompetent und korruptionsanfällig kritisiert.
Amnesty ReportHonduras17.02.2017 Honduras 2017 Ein Klima allgegenwärtiger Gewalt zwang Tausende Honduraner zur Flucht aus ihrem Land. Gegen Frauen, Migranten, Binnenvertriebene und Menschenrechtsverteidiger und in besonderem Maße gegen Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgeschlechtliche und Intersexuelle (LGBTI) sowie Umwelt- und Landrechtsaktivisten wurde gezielt Gewalt angewandt. Ein schwaches Strafrechtssystem begünstigte die in der Praxis bestehende Straflosigkeit.
Amnesty ReportKasachstan01.06.2016 Kasachstan 2016 Straflosigkeit für Folter und andere Misshandlungen blieb weitestgehend bestehen. Es gab nach wie vor keine unabhängige und vollständige Untersuchung der Foltervorwürfe, die nach der Niederschlagung der Proteste in Schanaosen im Jahr 2011 erhoben wurden. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit waren nach wie vor eingeschränkt.
Amnesty ReportHonduras01.06.2016 Honduras 2016 Staatliche wie kriminelle Akteure gingen gegen Menschenrechtsverteidiger sowie Sprecher von indigenen, kleinbäuerlichen und afro-honduranischen Gemeinschaften, die an Landkonflikten beteiligt waren, mit Gewalt und Einschüchterungen vor. Mit derartigen Vergeltungsmaßnahmen für rechtmäßige Aktivitäten sahen sich auch Aktivisten konfrontiert, die sich für die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgeschlechtlichen und Intersexuellen (LGBTI) einsetzten, sowie Vertreter der Justizbehörden und Journalisten.
Amnesty ReportGuinea-Bissau01.06.2016 Guinea-Bissau 2016 Obwohl die Menschenrechtslage in Guinea-Bissau besser wurde, gab es Berichte über Folter und andere Misshandlungen sowie Todesfälle in Polizeigewahrsam. Die Behörden machten keine Anstalten, die schlechten Haftbedingungen zu verbessern.
Amnesty ReportKasachstan06.05.2015 Kasachstan 2015 Menschenrechtsverletzungen, die von Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden verübt wurden, wurden nicht untersucht, und bei der strafrechtlichen Verfolgung der mutmaßlichen Täter waren ebenfalls keine Fortschritte zu verzeichnen. Bürokratische Hindernisse verhinderten, dass Folteropfer und ihre Familienangehörigen Gerechtigkeit erfuhren. Zivilgesellschaftliche Aktivisten befürchteten, dass neue Gesetzesvorhaben ihre Meinungs- und Vereinigungsfreiheit einschränken könnten.
Amnesty ReportSüdafrika09.06.2016 Südafrika 2016 Die Polizei wendete weiterhin Folter und andere Misshandlungen sowie exzessive Gewalt an, doch wurde ein gewisses Maß an Rechenschaftspflicht durchgesetzt. Gegen Flüchtlinge und Asylsuchende wurde nach wie vor gezielt Gewalt eingesetzt; Todesfälle, Vertreibungen und Eigentumszerstörungen waren die Folge. Für HIV-infizierte Personen wurde der Zugang zu medizinischer Versorgung zwar weiter ausgebaut, doch gab es in vielen Bereichen noch immer Engpässe.
Amnesty ReportSüdafrika08.05.2015 Südafrika 2015 Gerichtliche Untersuchungsausschüsse kamen zu dem Ergebnis, dass die Polizei exzessive Gewalt angewendet hatte, für außergerichtliche Hinrichtungen verantwortlich war und in ärmeren Wohngegenden nicht für ausreichenden Schutz gesorgt hatte. Es kam weiterhin zu Vorfällen von Eigentumszerstörung und zur Vertreibung von Flüchtlingen und Asylsuchenden durch Angehörige der Sicherheitskräfte. Menschenrechtsverteidiger waren Einschüchterungen und Bedrohungen ausgesetzt.