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Die meisten von ihnen wurden binnen weniger Tage wieder freigelassen, einigen drohten jedoch strafrechtliche Verfolgung und Haft, wodurch ein Klima der Selbstzensur entstand. Frauen waren weiterhin vor dem Gesetz und im täglichen Leben diskriminiert. Arbeitsmigranten wurden ausgebeutet und misshandelt. Die Todesstrafe blieb in Kraft, es gab jedoch keine Meldungen über Hinrichtungen. Amnesty ReportOman08.06.2016 Oman 2016 Die Behörden schränkten nach wie vor das Recht auf freie Meinungsäußerung ein. Es kam verstärkt zur Festnahme und Schikanierung von politischen Aktivisten, Menschenrechtsverteidigern und Regierungskritikern. Frauen waren weiterhin vor dem Gesetz und im täglichen Leben benachteiligt. Die Todesstrafe blieb in Kraft, es gab jedoch keine Berichte über Hinrichtungen. Amnesty ReportJamaika01.06.2016 Jamaika 2016 Es kam weiterhin zu exzessiver Polizeigewalt und außergerichtlichen Hinrichtungen. Ein Untersuchungsausschuss befasste sich mit den während des Ausnahmezustands im Jahr 2010 mutmaßlich verübten Menschenrechtsverletzungen. Im August 2015 fand in Jamaika zum ersten Mal eine _Gay-Pride_-Veranstaltung statt. Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgeschlechtliche und Intersexuelle (LGBTI) waren nach wie vor von Gewalt und Diskriminierung betroffen. Amnesty ReportBurkina Faso31.05.2016 Burkina Faso 2016 Soldaten der Präsidentengarde (_Régiment de Sécurité Prési-dentielle_) töteten bei Demonstrationen, die auf einen Putsch-versuch folgten, 14 Protestierende und Passanten und verletz-ten Hunderte weitere Personen. Die Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit waren eingeschränkt. Menschenrechtsverteidiger, Protestierende und Journalisten wurden misshandelt und eingeschüchtert. Amnesty ReportBosnien & Herzegowina31.05.2016 Bosnien und Herzegowina 2016 Die Behörden verstießen auch 2015 gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung. Juden und Roma waren nach wie vor Diskriminierungen ausgesetzt. Vielen Opfern des Krieges blieben Gerechtigkeit und Wiedergutmachung weiterhin verwehrt, da es am politischen Willen mangelte, landesweite Programme zu beschließen und sie finanziell und personell angemessen auszustatten. Amnesty ReportTadschikistan09.05.2015 Tadschikistan 2015 Folter und andere Misshandlungen an Inhaftierten waren nach wie vor gängige Praxis, und die Täter blieben straffrei. Die Regierung verhängte weitere Einschränkungen der Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit. Amnesty ReportOman27.05.2013 Oman 2013 Mehr als 30 Menschenrechtsverteidiger und Regierungskritiker befanden sich als gewaltlose politische Gefangene in Haft. Nach ihrer Festnahme war ihnen vorgeworfen worden, in sozialen Netzwerken den Sultan beleidigt und weitere mutmaßliche Straftaten gegen die Sicherheit begangen zu haben. Sie erhielten Freiheitsstrafen von bis zu 18 Monaten. Amnesty ReportJamaika23.05.2013 Jamaika 2013 In Innenstadtvierteln wurden 2012 weiterhin zahlreiche Menschen durch kriminelle Banden ermordet oder von der Polizei getötet. Ermittlungen in Fällen mutmaßlicher Menschenrechtsverletzungen während des im Jahr 2010 verhängten Ausnahmezustands machten keine nennenswerten Fortschritte. Nach vorliegenden Informationen wurden Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle in verstärktem Maße angegriffen und drangsaliert. Todesurteile wurden weder verhängt noch vollstreckt. Amnesty ReportTadschikistan23.05.2013 Tadschikistan 2013 Folter und andere Misshandlungen waren weiterhin an der Tagesordnung, und die Täter gingen nach wie vor straffrei aus. Unabhängige Kontrollorgane erhielten keinen Zugang zu Haftanstalten. Das Recht auf freie Meinungsäußerung war trotz gewisser gesetzlicher Liberalisierungen weiterhin eingeschränkt. 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Amnesty ReportOman20.05.2017 Oman 2017 Die Behörden schränkten nach wie vor die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit ein. Es kam zur Festnahme und Inhaftierung von Regierungskritikern und Menschenrechtsverteidigern. Die meisten von ihnen wurden binnen weniger Tage wieder freigelassen, einigen drohten jedoch strafrechtliche Verfolgung und Haft, wodurch ein Klima der Selbstzensur entstand. Frauen waren weiterhin vor dem Gesetz und im täglichen Leben diskriminiert. Arbeitsmigranten wurden ausgebeutet und misshandelt. Die Todesstrafe blieb in Kraft, es gab jedoch keine Meldungen über Hinrichtungen.
Amnesty ReportOman08.06.2016 Oman 2016 Die Behörden schränkten nach wie vor das Recht auf freie Meinungsäußerung ein. Es kam verstärkt zur Festnahme und Schikanierung von politischen Aktivisten, Menschenrechtsverteidigern und Regierungskritikern. Frauen waren weiterhin vor dem Gesetz und im täglichen Leben benachteiligt. Die Todesstrafe blieb in Kraft, es gab jedoch keine Berichte über Hinrichtungen.
Amnesty ReportJamaika01.06.2016 Jamaika 2016 Es kam weiterhin zu exzessiver Polizeigewalt und außergerichtlichen Hinrichtungen. Ein Untersuchungsausschuss befasste sich mit den während des Ausnahmezustands im Jahr 2010 mutmaßlich verübten Menschenrechtsverletzungen. Im August 2015 fand in Jamaika zum ersten Mal eine _Gay-Pride_-Veranstaltung statt. Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgeschlechtliche und Intersexuelle (LGBTI) waren nach wie vor von Gewalt und Diskriminierung betroffen.
Amnesty ReportBurkina Faso31.05.2016 Burkina Faso 2016 Soldaten der Präsidentengarde (_Régiment de Sécurité Prési-dentielle_) töteten bei Demonstrationen, die auf einen Putsch-versuch folgten, 14 Protestierende und Passanten und verletz-ten Hunderte weitere Personen. Die Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit waren eingeschränkt. Menschenrechtsverteidiger, Protestierende und Journalisten wurden misshandelt und eingeschüchtert.
Amnesty ReportBosnien & Herzegowina31.05.2016 Bosnien und Herzegowina 2016 Die Behörden verstießen auch 2015 gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung. Juden und Roma waren nach wie vor Diskriminierungen ausgesetzt. Vielen Opfern des Krieges blieben Gerechtigkeit und Wiedergutmachung weiterhin verwehrt, da es am politischen Willen mangelte, landesweite Programme zu beschließen und sie finanziell und personell angemessen auszustatten.
Amnesty ReportTadschikistan09.05.2015 Tadschikistan 2015 Folter und andere Misshandlungen an Inhaftierten waren nach wie vor gängige Praxis, und die Täter blieben straffrei. Die Regierung verhängte weitere Einschränkungen der Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit.
Amnesty ReportOman27.05.2013 Oman 2013 Mehr als 30 Menschenrechtsverteidiger und Regierungskritiker befanden sich als gewaltlose politische Gefangene in Haft. Nach ihrer Festnahme war ihnen vorgeworfen worden, in sozialen Netzwerken den Sultan beleidigt und weitere mutmaßliche Straftaten gegen die Sicherheit begangen zu haben. Sie erhielten Freiheitsstrafen von bis zu 18 Monaten.
Amnesty ReportJamaika23.05.2013 Jamaika 2013 In Innenstadtvierteln wurden 2012 weiterhin zahlreiche Menschen durch kriminelle Banden ermordet oder von der Polizei getötet. Ermittlungen in Fällen mutmaßlicher Menschenrechtsverletzungen während des im Jahr 2010 verhängten Ausnahmezustands machten keine nennenswerten Fortschritte. Nach vorliegenden Informationen wurden Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle in verstärktem Maße angegriffen und drangsaliert. Todesurteile wurden weder verhängt noch vollstreckt.
Amnesty ReportTadschikistan23.05.2013 Tadschikistan 2013 Folter und andere Misshandlungen waren weiterhin an der Tagesordnung, und die Täter gingen nach wie vor straffrei aus. Unabhängige Kontrollorgane erhielten keinen Zugang zu Haftanstalten. Das Recht auf freie Meinungsäußerung war trotz gewisser gesetzlicher Liberalisierungen weiterhin eingeschränkt.