Venezuela muss Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit gewährleisten
Oppositionsführer Leopoldo López bei einer Kundgebung am 18. Februar 2014
© Manaure Quintero
25. Februar 2014 – Bei den andauernden Demonstrationen in Venezuela sind inzwischen mindestens sechs Menschen ums Leben gekommen und zahlreiche Menschen verletzt worden. Zwar sagte Präsident Nicolás Maduro, die Gewalt vonseiten der Polizei und bewaffneter Unterstützer der Regierung werde nicht geduldet. Jedoch fehlt die eindeutige Botschaft, dass die Verantwortlichen für die Gewalt zur Verantwortung gezogen, unverhältnismäßige Gewalt nicht toleriert und die Rechte der Demonstranten gewahrt werden.
"Die venezolanischen Behörden müssen zeigen, dass sie die Rechte auf Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit respektieren und Demonstranten nicht fürchten müssen, Opfer von Misshandlungen, Inhaftierungen oder gar Tötungen zu werden. Journalisten müssen frei über die Ereignisse berichten und Menschenrechtsverteidiger die Demonstrationen überwachen dürfen", so Guadalupe Marengo, Direktorin der Abteilung Nord- und Südamerika von Amnesty International.
Doch die Realität sieht ganz anders aus. Der Menschenrechtsverteidiger Inti Rodríguez gab an, zwei Stunden lang festgehalten und von Angehörigen des Geheimdienstes und bewaffneter ziviler Gruppen geschlagen und mit dem Tod bedroht worden zu sein. Eine JournalistInnengewerkschaft berichtete, dass bei den Protestveranstaltungen zwei JournalistInnen festgenommen worden und die Medienausrüstung einiger JournalistInnen gestohlen worden seien. Viele Pressekanäle stoppten ihre Berichterstattung über die Proteste, nachdem die Medienaufsichtsbehörde CONATEL die Berichterstattung einiger Sender kritisiert hatte. Die Behörde war der Ansicht, dass die Sender damit möglicherweise gegen das Gesetz über soziale Verantwortung verstießen, nach dem es Pressekanälen untersagt ist, Bilder zu zeigen, die Gewalt gutheißen oder die öffentliche Ordnung stören könnten.
Zudem liegen Amnesty International Berichte über unverhältnismäßige Gewaltanwendung und den Gebrauch von Schusswaffen vonseiten der Sicherheitskräfte vor. Es soll nicht nur zu Zusammenstößen zwischen Protestierenden und Sicherheitskräften gekommen sein, sondern es sollen auch bewaffnete Zivilpersonen gewaltsam gegen Demonstrierende vorgegangen sein - offenbar mit dem Einverständnis der Sicherheitskräfte.
Oppositionsführer Leopoldo López wurde infolge der drei Todesfälle vom 12. Februar angeklagt. Dabei handelt es sich nach Ansicht von Amnesty International um ein politisch motiviertes Verfahren, um López und seine Partei "Voluntad Popular" zum Schweigen zu bringen. Obwohl er in den Anklagepunkten des Totschlags und der schweren Körperverletzung bereits von einem Gericht für unschuldig erklärt wurde, stehen noch weitere Anklagepunkte wie Sachbeschädigung und Verabredung zu einer strafbaren Handlung aus. Wird López in diesen Punkten schuldig gesprochen, droht ihm eine Haftstrafe von bis zu zehn Jahren. Nach Informationen von Amnesty International sind noch zwei weitere Mitglieder der Oppositionspartei in Gefahr, verhaftet zu werden.
Auch wurde die Zentrale der "Voluntad Popular" am 17. Februar dreimal von Sicherheitskräften durchsucht. Mitglieder der Partei berichten, die BeamtInnen seien bewaffnet in die Büroräume eingebrochen, ohne sich auszuweisen. Dabei hätten sie Privateigentum beschädigt, die anwesenden MitarbeiterInnen eingeschüchtert und die Sicherheitskameras des Büros sowie Server und andere Computerausrüstung beschlagnahmt.
Amnesty International ist sehr besorgt über die andauernde Gewalt während der Demonstrationen und ruft die Regierung auf, die Menschenrechte, insbesondere das Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit ohne jegliche Einschränkung zu gewährleisten. Die bisherigen Todesfälle müssen dringend untersucht werden.
Außerdem darf zur Herstellung der öffentlichen Sicherheit durch die Sicherheitskräfte keine unverhältnismäßige Gewalt angewendet werden. Gleichzeitig müssen auch die Demonstranten ihr Versammlungsrecht auf friedliche Art und Weise ausüben.