Amnesty Journal 07. Januar 2011

Wasser für alle

UNO-Gremien haben Wasser und Sanitärversorgung als Menschenrecht anerkannt.

Von Inga Winkler

In Deutschland fällt es schwer, sich vorzustellen, wie es ist, wenn man keinen Zugang zu Wasser und Sanitärversorgung hat. Denn bei uns ist es selbstverständlich, dass Wasser aus dem Hahn kommt, und die nächste Toilette ist in der Regel nicht weit. Wir werden von dem Wasser, das wir trinken, nicht krank und müssen es auch nicht kilometerweit nach Hause schleppen. Wir sind nicht gezwungen, unsere Notdurft im Freien zu verrichten, wir werden auch nicht auf dem Weg zur Toilette angegriffen oder vergewaltigt. Doch genau das ist die Realität für viele Menschen in weiten Teilen der Welt. So droht zum Beispiel Frauen in den Slums von Nairobi die Gefahr, auf dem Weg zu den Latrinen nachts vergewaltigt oder auf andere Weise angegriffen zu werden, wie ein Amnesty-Bericht jüngst dokumentierte.

Der Mangel an Wasser und Sanitärversorgung wirkt sich stark auf die menschliche Gesundheit aus. Viele Krankheiten werden dadurch hervorgerufen. So geht das UNO-Entwicklungsprogramm davon aus, dass allein an Diarrhöe mehr Kinder sterben als an HIV/AIDS, Tuberkulose und Malaria zusammengenommen. Alle 20 Sekunden stirbt ein Kind an den Folgen von mangelhafter Hygiene und verschmutztem Wasser. Das UNO-Entwicklungsprogramm schätzt, dass jedes Jahr 443 Millionen Schultage wegen Krankheiten verloren gehen: Zum einen versäumen kranke Kinder den Unterricht, zum anderen stellen fehlende sanitäre Einrichtungen ein Hindernis für den Schulbesuch dar. So verlassen Mädchen oft die Schule, wenn sie die Pubertät erreichen, weil es keine nach Geschlechtern getrennten Toiletten gibt. Der Mangel an Wasser trifft Frauen und Mädchen auch deshalb ganz besonders, weil sie häufig dafür verantwortlich sind, Wasser zu holen und kranke Angehörige zu pflegen.

Die UNO-Vollversammlung hat Ende Juli eine Resolution zum Recht auf Wasser und Sanitärversorgung angenommen. Darin erkennen die Staaten ausdrücklich an, dass Wasser und Sanitärversorgung ein Menschenrecht sind. Der UNO-Menschenrechtsrat hat diese wegweisende Entscheidung in einer ­Resolution Ende September bekräftigt, die im Konsens angenommen worden ist. Von der Anerkennung des Menschenrechts geht eine enorme politische Signalwirkung aus. Die Staatengemeinschaft macht damit deutlich, dass Wasser und Sanitärversorgung von genauso grundlegender Bedeutung sind wie andere Menschenrechte. Besonders hervorzuheben ist, dass die Resolutionen nicht nur Wasser, sondern auch Sanitärversorgung als Menschenrecht anerkennen und beide auf eine Stufe stellen. Dies war bisher nicht immer der Fall, denn Toiletten sind noch immer ein Tabu. Die fehlende öffentliche Aufmerksamkeit trägt dazu bei, dass Sanitärversorgung auch in politischer und finanzieller Hinsicht vernachlässigt wird. Die Resolutionen helfen, dem Thema mehr Aufmerksamkeit zu verschaffen und bekräftigen, dass die Verwirklichung des universellen Zugangs zu Sanitärversorgung und Wasser eine Aufgabe ist, die mit Priorität angegangen werden muss.

Die Resolution des Menschenrechtsrats stellt das Recht auf Wasser und Sanitärversorgung in einen rechtlich verbindlichen Rahmen. Zum einen ist Zugang zu Wasser und Sanitärversorgung unerlässlich für die Verwirklichung anderer Menschenrechte, wie zum Beispiel das Recht auf Gesundheit. Zum anderen bekräftigt die Resolution, dass das Recht auf Wasser und ­Sanitärversorgung aus dem Recht auf einen angemessenen ­Lebensstandard abgeleitet wird, das unter anderem im Sozial­pakt garantiert ist. Damit ist es Teil des geltenden Völkerrechts.

Das Recht auf Wasser besagt, dass jeder Menschen Zugang zu nicht gesundheitsgefährdendem, annehmbarem und bezahlbarem Wasser haben muss, das in ausreichender Menge für die persönlichen und häuslichen Bedürfnisse zur Verfügung steht. Ebenso muss Sanitärversorgung sicher, hygienisch, annehmbar, zugänglich und bezahlbar sein. Das Recht auf Wasser und Sanitärversorgung verpflichtet alle Staaten, es zu achten, zu schützen und nach und nach vollständig zu erfüllen. Die Anerkennung als Menschenrecht ermöglicht, sich auf diese rechtlich verbindliche Garantie zu berufen, führt also zu einem grundlegend anderen Verständnis als die Auffassung, dass Wasser und Sanitärversorgung lediglich Bedürfnisse sind. Diese Garantien sind nicht verhandelbar und geben entsprechenden Forderungen durch ihre normative Basis und Legitimität mehr Gewicht.

Wenn andere Mechanismen erfolglos sind, kann dieses Recht letzten Endes auch vor Gericht geltend gemacht werden. In Argentinien, Bangladesch, Frankreich, Indien, Kolumbien, ­Nepal, Südafrika und vielen weiteren Ländern haben Menschen ihr Recht erfolgreich eingeklagt. Auf internationaler Ebene eröffnet unter anderem das Zusatzprotokoll zum Sozialpakt mit der Möglichkeit der Individualbeschwerde einen Mechanismus, das Recht geltend zu machen. Es ist zu hoffen, dass möglichst schnell weitere Ratifikationen folgen und das Protokoll in Kraft tritt. Die Anerkennung des Rechts auf Wasser und Sanitärversorgung ist nur ein erster Schritt. Entscheidend ist, das Recht um­zusetzen und durchzusetzen. Erst dann führen Menschenrechte zu einer spürbaren Verbesserung im Leben all derer, die keinen Zugang zu Wasser und Sanitärversorgung haben.

Die Autorin ist Amnesty-Mitglied und wissenschaftliche Mitarbeiterin am Deutschen Institut für Menschenrechte.

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