Aktuell Mexiko 24. März 2016

Fünf Fakten zur Menschenrechtssituation in Mexiko

1. Tausende Menschen sind im Zusammenhang mit dem "Kampf gegen das organisierte Verbrechen" getötet worden, aber die mexikanischen Behörden geben nicht bekannt, wie viele es tatsächlich sind
Im zweiten Jahr in Folge haben die mexikanischen Behörden keine Statistiken über die Anzahl der Menschen veröffentlicht, die bei Zusammenstößen mit der Polizei oder Militäreinheiten getötet wurden. Amnesty International wertet das Vorgehen der Behörden als schlecht durchdachten und ineffizienten Kampf gegen das organisierte Verbrechen.

2. In den vergangenen zehn Jahren sind 27.000 Menschen "verschwunden"
Das "Verschwinden" der 43 Studenten im September 2014 hat offengelegt, dass das Verschwindenlassen in Mexiko ein epidemisches Ausmaß erreicht hat. Nach offiziellen Angaben fehlt von 27.000 Menschen in Mexiko jede Spur. Nahezu die Hälfte von ihnen ist nach dem Amtsantritt von Präsident Peña Nieto im Jahr 2012 "verschwunden".

3. Mexiko ist eines der gefährlichsten Länder für Journalisten
Laut Angaben der Organisation "Reporter ohne Grenzen" ist Mexiko eines der gefährlichsten Länder für Journalistinnen und Journalisten weltweit. Im gesamten Land sind sie immer wieder Drohungen ausgesetzt, werden angegriffen und sogar getötet. Allein 2015 wurden in Mexiko drei Journalisten wegen ihrer Arbeit getötet.

4. Folter wird immer mehr angewendet
Folter und andere Misshandlungen haben in Mexiko überhand genommen. Zwischen 2013 und 2014 haben sich die Berichte über Folterungen und Misshandlungen durch Sicherheitskräfte auf Bundesebene laut Angaben der mexikanischen Staatsanwaltschaft von 1.164 auf 2.403 verdoppelt. Nur in Ausnahmefällen werden zu Foltervorwürfen Untersuchungen eingeleitet.

5. Gerechtigkeit in Fällen von Menschenrechtsverletzungen erscheint unerreichbar
Seit Jahrzehnten ist das Justizwesen in Mexiko nicht in der Lage, die vielen Tausend Fälle von Menschenrechtsverletzungen und -verstößen, die aus allen Landesteilen gemeldet werden, aufzuklären. Zu den Tausenden Berichten über Folter, die zwischen 2005 und 2013 eingegangen sind, leiteten die Bundesgerichte nur in 123 Fällen Verfahren ein, von denen nur sieben zu einem Schuldspruch führten

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